Brauche mal Ratschläge bzgl. Umgangskontakte und Namensänderung nach Scheidung

  • Hallo Zusammen,


    ich bräuchte mal ein Feedback zu den o.g. Themen.


    Punkt 1 der Umgang.


    Ich habe hier bereits Themen eröffnet, in denen ich meine Situation beschrieben habe.
    Es gibt aufgrund von tätlicher und psychischer Gewalt in der Partnerschaft keinen persönlichen Kontakt zum KV.
    Jedoch hat unsere Tochter (2 Jahre) Kontakt zum KV, die Übergaben an den Besuchstagen erfolgen durch meinen Vater. Die Besuchstage sind zur Zeit
    Di. Do. und jeden zweiten Sonntag, jeweils von 15:00 bis 18:30
    Seit März finden diese dann auch pünktlich statt.. ;-)


    Der KV hat mir bereits einige Probleme bereitet, zahlen will er auch nicht. (Ich weiss, es hat nichts mit dem Umgang zu tun) ...und er will immer mehr Umgang, weil er arbeitet ja auch nicht und hat viel Zeit und er will die Kleine über Nacht.
    Er hat seit unserer Trennung nun die vierte neue Partnerin, diese ist nun mittlerweile auch bei den Besuchskontakten dabei.


    Ich habe mir nun folgendes überlegt:


    Übernachtungen finden bis auf Weiteres erstmal nicht statt aus folgenden Gründen:


    - die Kleine kommt regelmässig nach Hause...ohne frische Pampers, einige Male auch schon vollgesch....und wund.
    - ich erwarte Verantwortung und dazu gehört auch die Zahlung, sorry aber für mich ist das ein Gesamtpaket. Ich bin ihm in Sachen Umgang so oft entgegen gekommen und er hat mir jedes Mal wieder nen Tritt verpasst. Jetzt möchte ich erstmal "Good Will" von seiner Seite sehen...
    - auch erwarte ich erstmal Ausdauer: Arbeit suchen, damit er den Zahlungsverpflichtungen mal nachkommen kann, in der Partnerschaft, würde mich für unsere Kleine freuen, wenn es was Langfristiges wäre., weiterhin pünktliches Abholen und Zurückbringen (der KV wohnt nur knapp 10 Minuten zu Fuss entfernt, sollte also möglich sein)
    - die Kleine geht ab August in den Kindergarten und ich gehe wieder Vollzeit arbeiten, das wird eine Umstellung, diese sollten wir auch erstmal abwarten.
    Natürlich holt der KV sie Di. und Do. dort ab.
    - ich habe überlegt, wenn sie ein Jahr Kindergarten hinter sich hat, sich auch vernünftig mitteilen kann, können wir den Umgang langsam ausweiten, so dass wir in den "14tägigen Rhythmus" übergehen können.
    Wenn auch die jetztige Partnerin noch vorhanden ist, umso besser. Meine Angst liegt einfach darin, dass er mit der neuen Partnerin genau so umgeht wie mit mir und das soll unsere Tochter nicht erleben müssen.


    Wie findet Ihr diese Argumentation, bin ich da zu streng oder wäre das ok ? Bitte um ehrliche Meinungen :thanks:


    Punkt 2 wäre Namensänderung nach der Scheidung
    Seit Ende Februar bin ich nun vom KV geschieden. Ich würde gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen. Welche Auswirkungen hätte das für meine Tochter ? Könnten wir Schwierigkeiten bekommen, z.B. bei Behörden, Krankenhäuser, etc. ? Muss ich als Mutter dann immer irgendeinen Beweis bei mir tragen, dass ich die Mutter bin ? ?(


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Hallo Moonchild,


    du bist nicht streng, m.M.n. stehst du der Vater-Kind-Beziehung im Weg.
    Ich verstehe dich, aber das hilft dir nicht weiter.


    Was dir und v.a. eurem Kind weiterhilft, ist eine Elternbasis.
    Ich empfehle Elternberatung, moderiert. Beim Jugendamt findest du Ansprechpartner/Angebote.
    Du bist nicht allein mit KV. Falls du Angst vor ihm hast, du bist nicht allein mit ihm.
    Falls du Angst hast mein persönlicher Rat, stelle dich ihr. Möglichkeit wäre eine Therapie.
    Euer Kind spürt, mit zunehmendem Alter immer mehr, deine Haltung und könnte sie übernehmen.
    Der Weg zum Loyalitätskonflikt ist dann nicht weit. Ein Dilemma für jedes Kind.
    Bei der Elternberatung kannst du das Thema Windeln und Next ansprechen.


    Für Umgang bedarf es nunmal der Kommunikation der Eltern.


    Bevor man an Übernachtungen denkt, sollte die Elterbasis ausgebaut werden und man könnte voerst von den wenigen
    Stunden auf mehr Stunden übergeben.


    Unterhalt und Umgang solltest du definitiv trennen. Das tust du m.E. nicht.


    Folgende Fragen habe ich:


    - Habt ihr GSR? (Davon ist auszugehen nach der Scheidung. )


    - Falls nein, möchte der KV das GSR?
    - Gibt es eine Umgangsregelung seitens JA oder Gericht?
    - Hast du einen U-Titel?
    - Bekommt euer Kind Unterhaltsvorschuss?


    Weißt du, ganz gleich was bei euch schlimmes in der Beziehung passiert ist. Das liegt hinter dir.
    Es heißt nicht, dass er dies mit eurem Kind tut. Du hast dich von ihm gelöst, aber euer Kind verbindet euch
    ein Leben lang - als Eltern.


    Oder bist du der Meinung, dass er eurem Kind psychisch und/oder körperlich schadet?
    Die Windeln nicht zu wechseln ist kein Grund. Das solltet ihr gemeinsam angehen.



    @Edith: Es spricht nichts dagegen, dass du deinen Mädchennamen annimmst.


    Liebe Grüße, Formi

  • Wenn der Vater mehr Umgangszeit möchte, dann ist das mehr als verständlich. Seine Zeit mit dem Kind ist deutlich unterdurchschnittlich.


    Auch Übernachtungen sind in dem Alter völlig normal, es spricht nichts dagegen. Ihr solltet sofort damit anfangen, wenn der Vater es will.


    Du schreibst nichts, was gegen eine deutliche Ausweitung des Umgangs spricht. Im Gegenteil. Alles, was du schreibst, klingt wie eine Scheinargumentation, mit der du die normale Entwicklung einer stabilen Vater-Kind Beziehung, die nicht deiner Kontrolle unterliegt, verhindern willst.

  • Auch Übernachtungen sind in dem Alter völlig normal, es spricht nichts dagegen. Ihr solltet sofort damit anfangen, wenn der Vater es will.


    Wow, wenn der UET Übernachtungen WILL muss BET zustimmen, aber wenn nicht dann nicht, weil man kann ja UET nicht zwingen.


    Bei dieser Scheinheiligkeit von wegen Recht des Kindes, trotzdem wird sich anscheinend nach den Befindlichkeiten des UET gerichtet. Wenn der BET nicht will, kriegt man gleich ein Schlag an den Hals von wegen Störung der UET-Kind-Bindung etc.



    Manchmal verstehe ich einige Leute hier echt nicht mehr. :kopf Das zeigt mal wieder das Kind sein Schrott ist, weil UET machen kann was er will, unter dem Deckmäntelchen, dass es ein Recht des Kindes ist. Fragt man Kind und Kind sagt nicht gleich freudestrahlend "Ja, ich will bei UET schlafen", ist natürlich BET schuld und verstößt gegen den Wohlverhaltensklausel, das aber auch ein UET mehr machen muss wie Kind holen und bringen ist wohl irgendwie nicht verständlich.


    Sorry, meine Meinung

  • Hier will der Vater mehr Kontakt mit dem Kind und Übernachtungen und kann es auch einrichten.


    (Fälle, in denen Vater oder Mutter ein Kind nicht zu sich holen wollen oder nicht können, brauchen hier nicht diskutiert zu werden)

  • Also ich bin auch der Meinung, daß die Argumentation gegen die Ausweitung des Umgangs ohne große Substanz ist. Lediglich am ersten Punkt sollte gearbeitet werden, aber nicht indem man den Umgang weiterhin einschränkt.


    Der fehlende Unterhalt hat mit dem Umgang nichts zu tun, die nicht vorhandene Arbeitsstelle hat nichts mit dem Umgang zu tun und die bevorstehende Kita-Einführung hat auch nichts mit dem Umgang zu tun.


    Man kann den anderen Elternteil nicht ändern, indem man ihn über das Kind "bestraft", wenn der nicht so macht, wie man das möchte.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Segelpapa: Du hast schon gelesen, dass die TS willens ist und sich etwas überlegt hat wie man vernünftig auf eine Regelung mit Übernachtung kommen könnte.


    Das sie Sorge wegen der Versorgung des Kindes hat und da hat sie Recht, dazu gehört nun mal Wickeln etc.. Wenn der KV das schon in dieser wie du schreibst unterdurchschnittlichen Zeit nicht gewährleisten kann, wie soll es erst mit den Übernachtungen laufen.


    Und ganz ehrlich. Ich musste schon so oft zum KA, weil Ex wickeln doof fand, die Haut wund wurde und zum Teil auch offene Stellen sich bildeten, obwohl ich sofort versucht habe, den "Schaden" zu beheben. Das ist einfach unnötig und müsste jeden ET klar sein, dass in einem gewissen Alter nun mal auch Wickeln, anbieten von Essen etc dazu gehört.

  • kügelchen.


    Hier wird das Kind von der Mutter instrumentalisiert. Sie will den Vater über das Machtinstrument Kind erziehen . "ich erwarte ...Zahlung. ... Ich erwarte ... Arbeit suchen..", sonst darf das Kind nicht häufiger hin.


    Die Vater-Kind Beziehung ist aber nichts, das der Verfügungsgewalt der Mutter unterliegt. Es ist wichtig für ein Kind, egal, ob der Vater Arbeit hat oder nicht.


    ... oder wollen wir mal eine Umfrage machen, wie viele Mütter hier Kinder betreuen, obwohl sie auf Hartz IV angewiesen sind? Sollte deshalb der Kontakt der Kinder zu diesen Müttern gekürzt werden?



    Die ganze Argumentationskette wirkt wie eine Scheinargumentation, um eine eigenständige Vater-Kind-Beziehung zu torpedieren.

  • Segelpapa: Das sie Zahlung erwartet kann ich verstehen. Ein Kind wird nicht von Luft und Liebe ernährt, aber vielleicht sollten wir TS den Tipp mitgeben, wass andere BET (hier im Forum schon öfters gelesen) machen wenn Papa kein Geld hat, da wird munter zum Umgang Lebensmittel mitgegeben, damit Kind versorgt ist. Jippi


    Ich sehe, dass so, dass TS noch keine richtige Argumentationskette hat und sich etwas verrennt, aber dadurch insturmentalisiert sie das Kind nicht. Schön das du nur die Sachen Geld und Arbeit ausgepickt hast. Was ist mit dem Rest?


    Aber schon klar. Tretet die TS in den Staub, fehlt nur noch der Zusatz von insturmentaliesierung von Kind noch Bindungsintoleranz und Umgangsboykott hinzukommt. Dann haben wird ja wieder.


    Unglaublich, die TS möchte doch nur das der KV die Verantwortung übernimmt, komplett, das gesamte Paket und dazu gehören nun mal auch solche Sachen wie Geld oder auch so etwas grundlegenes wie regelmäßig Windel wechseln etc.


    Glückwunsch. Eine böse Mutter mehr und ein armer gequälter Vater,

  • Hygiene ist eine Sache, aber das muss Kv halt verantworten. Es ist ja auch nicht so, dass Kind nicht auch bei dir wund werden könnte.
    Arbeitssuche, Zahlungsverpflichtungen, Unterhalt hat mit Umgnag überhaupt nichts zu tun. Auch nicht ob Kind irgendwann in die Kita muss oder du vollzeit arbeiten gehst. Deine aufgeführten Punkte sind keine Argumentation, sondern klingen ehr danach den Vater zu reglementieren. Das steht dir nicht zu.


    Es ist kein Problem den Umgang bereits jetzt zu erweitern: 2-3 Nachmittage die Woche und eine Übernachtung, jedes zweite Wochenende von Fr-So, hälftige Ferien und Feiertage, drei Wochen Sommerurlaub. Erkläre dem Vater das schriftlich und frage ihn ob er auf diese Umgangsvereinbarung eingehen möchte.

  • Ein "Gesamtpaket" oder "Good Will von seiner Seite" ohne genaue Definition wird als Gegenargument "verpuffen"-
    was die Hygiene angeht, würde ich ihm jetzt schon klare Ansagen machen bzgl. des Wechselns der Windeln- hier würde ich ihm ggf. sogar klar machen, dass ich sofort einen Arzt aufsuchen werde, wenn es hier zu regelmässigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt (also- mal ist ok, regelmässig würde ich persönlich dokumentieren lassen)- allerdings betrachte ich diesen Punkt als unabhängig von der ztl. Dauer des Umgangs :frag
    Ausdauer (in Bezug auf Arbeitssuche und Partnerschaft) geht Dich gelinde gesagt nix an-
    was das pünktliche Abholen und Zurückbringen angeht, gilt das o.g.- dies ist unabhängig der ztl. Dauer, und sollte auch jetzt schon eingefordert, und vor allem auch (von Dir) dokumentiert werden! (aber- es ist schliesslich egal, wenn Du es Dir an einem Tag, oder einem WE gefallen lässt :brille )
    Die Veränderungen wegen Deiner/Ihrer Lebensumstellungen kannst Du ihm nun wirklich nicht negativ "anlasten"- andersrum würde sich das gerade anbieten, da je eh Veränderungen anstehen, diese gleich "mitzumachen"-
    und seine Partnerinnen gehen Dich halt nix an :frag


    Es liest sich (nach aussen hin- bzw. kommt es bei mir so an) als möchtest Du versuchen, ihn mit dem Umgansrecht (das er und Euer Kind haben) zu erziehen-
    das ist nicht Sinn des Umgangs!
    Sinn des Umgangs ist die Eltern- (in diesem Fall Vater-) Kindbindung... und da sehe ich jetzt nicht, warum der Umgang mit dem Vater für das Kind schädlich sein sollte :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo zusammen.


    Ersteinmal vielen Dank für Eure ehrlichen Antworten, das war ja nun auch mein Ziel.
    Ich kann mir schon vorstellen, dass es nicht leicht für Euch ist, das alles nachzuvollziehen.


    Glaubt mir, ich möchte niemandem im Weg stehen, schon gar nicht meinem Kind. Natürlich bin ich mir bewusst, dass eine Ausweitung ganz sicher kommt und das ist auch gut so.


    Es ist viel Unrecht gelaufen, die Situation niederzuschreiben würde hier völlig den Rahmen sprengen. Und ich weiss, dass das Kind nichts dafür kann. Nur hat sie bereits Schwierigkeiten, sich auf neue Situationen einzustellen und ich will ihr einfach nicht zu viel zumuten.
    Klar gehen mich die persönlichen Lebensumstände meines Ex nichts an, aber mein Kind sehr wohl und mich...ob ich das will oder nicht...auch. Denn es ist schon schwierig für ein Kind ständig wechselnde Partnerschaften mitzubekommen. Auch mache ich mir keine Sorgen, dass er der Kleinen das gleiche zumutet wie mir. Ich meinte damit seine neue Partnerin und ich möchte einfach vermeiden, dass meine Tochter das noch einmal mitbekommt. (Schlägerei, lautstarke Beleidigungen, Drohungen, nächtelange Diskussionen um Tinnef, zerschlagene Gegenstände...etc..pp.


    Und ich finde es halt unfair, sich auf der faulen Haut auszuruhen, meinem Kind ein solches Leben vorzuleben und sich in Sachen gemeinsame Kosten des Kindes nen Dummen angehen zu lassen und andere machen lassen. Vater sein bedeutet in meinen Augen nicht nur Spielwiese zu sein, sondern auch Autoritätsperson und Vorbild. Und ich bin einfach der Meinung es gehört in beider Verantwortung unserem Kind diese Basis mitzugeben, denn wir sind irgendwann nicht mehr...so habe ich das mit auf den Weg bekommen.


    Ich kann und will den KV nicht erziehen...habe ich ehrlich kein Interesse, aber ich finde auch er muss sich seiner Verantwortung stellen. Er hält sich nämich aus allem raus.
    Wir waren verheiratet und haben das GS, ja und auch beim JA haben wir Gespräche gehabt. Das letzte Gespräch ist so gelaufen, dass ich mich von ihm habe beleidigen und bedrohen lassen müssen, vor der Sozialarbeiterin...beim Kinderschutzbund das gleiche und hier habe ich oft versucht mit ihm gemeinsame Gespräche zu bekommen. Er ist der jenige gewesen, der diese abgebrochen hat, weil die Mitarbeiterin seinen Wünsche so wie er sie geäussert hat, nicht nachkommen wollte....auf welcher Basis soll ich weiter Gespräche führen und wo noch überall ?


    Aus diesem Grund suche ich hier Rat, weil mir sonst keiner helfen kann und ich will nichts falsch machen, denn mir ist meine Tochter sehr wichtig.


    Irgendwie werde ich sicher einen Weg finden, mit dem alle leben können. Ich will niemandem was Schlechtes.


    DANKE EUCH !

  • sämtliche Dinge die du äußerst, interessieren nur dich, sonst keinen. Dein Kind wird mit Streit, wechselnden Partnern und Gerede leben lernen. Wenn du es wärest, würde es auch damit leben.
    Interessant bei diesen Gesprächen ist nur, die Umgangsvereinbarung: 2-3 Nachmittage die Woche mit einer Übernachtung, jedes zweite Wochenende von Fr-So, hälftige Ferien und Feiertage, drei Wochen Urlaub. Mehr ist nicht notwendig, alles andere geht dich nichts mehr an. Du darfst es ungerecht finden, aber es ist seine Sache ob er arbeiten geht, ob er Unterhalt zahlen kann oder ob er zu Hause sitzt und schläft. Es entzieht sich deiner Kenntnis ob er faul ist oder nicht.

  • Ich schließe mich nana an.
    Es mag schwer sein, unfair und vllt. fühlst du dich hilflos.
    Aber du kannst Herrn Ex nicht erziehen.


    Kinder müssen ihre eigenen Erfahrungen machen, v.a. mit den Eltern.


    Wegen dem KU kannst du die Beistandschaft beim Jugendamt beantragen.
    Alles andere in moderierten Elterngesprächen besprechen.
    Du musst dich dort aber nicht beleidigen lassen und das solltest du nicht zulassen!


    Wenn du der Meinung bist, der KV umsorgt euer Kind nicht, vernachlässigt die
    Aufsicht etc. solltest du einschreiten.
    Aber du musst alles belegen können. Sonst stehst du schnell als mauernde Umgangsboykotteuse da.


    Wichtig zu wissen wäre, ist sie gerne bei Papa?
    Stellt der KV eine Gefahr für das Kind dar?

  • Weißt du, wie man einem völlig gesunden zweijährigen Kind ohne dass es je irgendeine ansatzweise negative Erfahrung mit Hunden gemacht hat panische Angst vor Hunden beibringt?
    Indem man es hektisch auf den Arm reißt oder ruft, sobald ein Hund in Sicht kommt.


    Weißt du, wie man ein Kind ganz subtil in der Bindung zum anderen Elternteil beeinflusst?
    Indem man ihm latent vermittelt, das sei alles eine ganz unsichere Sache, die kontrolliert, reglementiert und "zugemutet" werden müsste.


    Du tust nicht nichts und das solltest du dir auch nicht selbst einreden. Du tust eine Menge, indem du Dinge nicht zulässt oder unterbindest.
    Und du unterbindest einiges. Übernachtungen sind vollkommen normal in diesem Alter und - zum Glück - die Gerichte weichen immer deutlicher davon ab, Elternkonflikte zu latenten Kinderkonflikten zu erklären.
    Soll heißen, dass auch die Gerichte inzwischen deutlich zwischen Paar- und Elternebene trennen und grade solche Beschlüsse mit Tenor "Umgangsausweitung erst, wenn der UET es geschafft hat, den BET glücklich zu machen, sonst überträgt sich das auf´s Kind und ist somit schlecht" klar zu den Archivpapieren in deutschen Gerichten gehören.


    Er muss sich dir gegenüber weder beweisen noch sonstwie beliebt machen.
    Du bist auch nicht in der Position, irgendetwas zu erlauben und das solltest du dir dringend bewusst machen, um sinnlose Konflikte auch im Sinne des Kindes von vornherein zu vermeiden.


    Was zwischen dir und ihm gelaufen ist, ist vollkommen irrelevant. Wichtig ist, wie es zwischen ihm und den Kind läuft und das scheint gut zu funktionieren.
    Das zählt. Und mit diesem Argument wird er ohne großen Aufwand die von dir genannten Begründungen regelrecht wegatmen vor Gericht.


    Es liegt soweit scheinbar kein Grund vor, keinen Regelumgang zu machen. Und wenn du mit solchen Gründen vor Gericht erscheinst, läufst du eher noch Gefahr, dass mehr Umgang dabei herauskommt, weil Zweifel daran entstehen, dass du die Vater-Kind-Bindung zu fördern bereit und imstande bist.

  • Hallo :-)
    Es ist eigentlich schon alles gesagt zum Thema Umgang.
    Eine Reduzierung des Umgangs aus den von dir genannten Erwartungen und
    Gründen ist schlicht rechtswidrig.Sein Lebenswandel und berufliche Tätigkeit
    sind nicht relevant für den Umgang.
    Nur das Kindeswohl hat im Vordergrund zu stehen nicht die Befindlichkeiten
    und Erwartungen eines Elternteils.
    Ich würde empfehlen eine gerichtliche Umgangsvereinbarung zu erwirken,
    an diese haben sich beide zu halten.
    Solange keine Kindswohlgefährdung vorliegt sind jedes zweite Wochenende von
    Freitag 18Uhr bis Sonntag 18uhr plus einen Tag pro Woche Standard.


    Ihr habt also gemeinsames Sorgerecht,das bedeutet das kind behällt auf jedenfall
    seinen Nachnamen.


    Viele Grüße