Bafög - jedes Jahr neu beantragen ?

  • Die Materie ist noch neu -


    wie verhält es sich, wenn man als Elternteil arbeitslos wird oder von VZ die Arbeitszeit reduzieren muß
    dann ist das angegeben Einkommen ja nicht mehr korrekt


    und wenn Studi merkt, dass der Nebenjob nicht mehr machbar ist
    und ganz aufhört im laufenden Semester ?


    Dann stimmen ja alle Berechnungsgrundlagen nicht mehr.


    :tuedelue

  • ich verstehe deine Frage nicht ehrlichgesagt…


    Veränderungen müssn bei Bafög Beziehern sofort gemeldet werden


    was willst du denn konkret wissen? Ansonsten kann man auch an der Hotline für Bafög anrufen die sind sehr kompetent


    lg

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Berechnungsgrundlage für das Bafög ist ja immer das vorletzte Steuerjahr. Und genau es muss jedes Jahr neu beantragt werden.


    und wenn Studi merkt, dass der Nebenjob nicht mehr machbar ist
    und ganz aufhört im laufenden Semester ?


    Ein Nebenjob ist eiegntlich irrelavant, da man eine relativ hohe Grenze hat, bevor es überhaupt angerechnet wird. Bei mir waren das vor 10 Jahren schon 360 € ;-)

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Die aktuelle Grenze liegt bei 4800 € jährlich und es egal, ob man alles auf einmal verdient oder regelmäßig, darüber wird angerechnet. Vielleicht ist es ganz sinnvoll den Job dementsprechend anzupassen, schließlich braucht so ein Studium ja auch etwas Zeit 8) .

    LG Campusmami



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  • Wenn sich das Einkommen derltzern (welches ja zugrunde liegt) erheblich ändert, kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden (Formblatt 7).
    Dann wird das Gehlat ab Änderung angegeben und nicht das von vor 2 Kalenderjahren.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Das Kind studiert oder Du?


    Wenn jemand 5 Jahre einen steuerpflichtigen Beruf hatte ( oder Ausbildung) dann werden nicht mehr die Eltern zur Kasse gebeten sondern der Staat.


    Unser Bafögamt hatte eine extrem gute Beratung. Ich würd da Montag anrufen.


    Wenn das Studium hingeschmissen wird zahlt das Amt trotzdem weiter solange das Kind eingeschrieben ist.
    Leistungsnachweise muß man oft nicht bringen. Man sieht am Studentenausweis in welchem Semester jemand ist. Wenns da nicht weitergeht gibts kein Bafög mehr. Geprüft wird das einmal im Jahr.

  • Ok, wenn "Kind" mit dem Studium beginnt, muß es einen Antrag auf Bafög stellen, da werden dann die Eltern um Auskunft über ihr Einkommen gebeten und dann wird berechnet, inwie weit die Eltern das Kind finanziell unterstützen können. Dann bekommt das Kind einen Bafög Beshceid in dem auch steht, wie viel die Eltern jeweils zahlen müssen.


    Das macht alles das Bafög Amt.


    Wenn die Eltern sich weigern Auskunft zu geben oder den errechneten Betrag zu zahlen, dann muß Kind klagen.


    Ich hab damals allerdings darauf verzichtet, meine Eltern zu verklagen und bin mehr arbeiten gegangen. Ich hab damals 200-300 € Bafög bekommen und hätte ca. 300-400€ vo den Eltern bekommen müssen, war denen aber zu teuer.


    Wenn man seine Eltern verklagt verliert man leider das Recht neben des Studiums arbeiten zu dürfen, was man auch mit Bafög normalerweise problemlos kann, man muß es halt nur versteuern. Am Ende des Jahres gibts ne Menge Geld zurück, wenn man nur einige Monate arbeitet.


    Leider wird bei der Lohnsteuer das Bafög als Einkommen anerkannt, obwohl es ja zur Hälfte ein Darlehen ist, was man bei der Rückzahlung nicht als Steuererleichterung spürt.


    Aber da Dein Kind bei Dir wohnt, wird es eh nicht viel Bafög bekommen.