Nach einer repräsentativen Umfrage des Bundesfamilienministerium aus dem Jahre 2008 erhielten nur 50% aller Alleinerziehenden die vollständigen Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Von 26% wurde angegeben, dass der Unterhalt teilweise fließt, 24% gaben an keinen Unterhalt zu erhalten.
Jedes Jahr steigt seither die Zahl der Anträge auf Unterhaltsvorschuss.
Alleine NRW musste im vergangenen Jahr für 108.000 Kinder in Vorleistung treten.
Bundesweit werden jährlich insgesamt über 800 Millionen € für Leistungen nach dem UVG aufgewendet.
Die Kommunen tragen 53% dieser Leistung selbst, der Rest wird von Bund und Land übernommen.
Problematisch ist, dass die Vorschussleistungen häufig nicht wieder beim Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden können. Während in Bayern und Baden Württemberg mehr als 33% der Vorschussleistungen später wieder ausgeglichen werden, liegt die Quote in NRW bei nur rund 13%.
Nach Meinungen von Unterhaltsexperten könnten 50% der Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder UVG beantragt wurde, den Unterhalt auch bezahlen. Aber sie tauchen ab oder bezahlen einfach nicht.
Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt.
Schon länger wird über eine Anhebung des Höchstalters diskutiert, so dass dies dann zukünftig 14 Jahre betragen soll. Dies scheitert aber bisher an den Mehrkosten für den Bund und die Länder.
Berechnungen zufolge müssten dann nochmals rund 230 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet werden.