Immer mehr Unterhaltsvorschusszahlungen

  • Nach einer repräsentativen Umfrage des Bundesfamilienministerium aus dem Jahre 2008 erhielten nur 50% aller Alleinerziehenden die vollständigen Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Von 26% wurde angegeben, dass der Unterhalt teilweise fließt, 24% gaben an keinen Unterhalt zu erhalten.


    Jedes Jahr steigt seither die Zahl der Anträge auf Unterhaltsvorschuss.
    Alleine NRW musste im vergangenen Jahr für 108.000 Kinder in Vorleistung treten.
    Bundesweit werden jährlich insgesamt über 800 Millionen € für Leistungen nach dem UVG aufgewendet.
    Die Kommunen tragen 53% dieser Leistung selbst, der Rest wird von Bund und Land übernommen.


    Problematisch ist, dass die Vorschussleistungen häufig nicht wieder beim Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden können. Während in Bayern und Baden Württemberg mehr als 33% der Vorschussleistungen später wieder ausgeglichen werden, liegt die Quote in NRW bei nur rund 13%.


    Nach Meinungen von Unterhaltsexperten könnten 50% der Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder UVG beantragt wurde, den Unterhalt auch bezahlen. Aber sie tauchen ab oder bezahlen einfach nicht.
    Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt.


    Schon länger wird über eine Anhebung des Höchstalters diskutiert, so dass dies dann zukünftig 14 Jahre betragen soll. Dies scheitert aber bisher an den Mehrkosten für den Bund und die Länder.
    Berechnungen zufolge müssten dann nochmals rund 230 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet werden.


    ---> Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss

  • Noch eine Ergänzung: Unterhaltsvorschuss wird 6 Jahre lang und längstens bis zum 12 Lebensjahr gewährt. ;-)


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Schon länger wird über eine Anhebung des Höchstalters diskutiert, so dass dies dann zukünftig 14 Jahre betragen soll. Dies scheitert aber bisher an den Mehrkosten für den Bund und die Länder.
    Berechnungen zufolge müssten dann nochmals rund 230 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet werden.


    Also ich finde diesen Betrag lächerlich, wenn ich daran denke was uns der Flughafen (Berlin-Schönefeld) monatlich kostet, könnte ich nur :kotz


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Bundesweit werden jährlich insgesamt über 8.000.000 € für Leistungen nach dem UVG aufgewendet.


    :Hm


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi () aus folgendem Grund: Danke für den Hinweis, es muss natürlich 8.000.000 € heißen und wurde somit entsprechend geändert.

  • Was das für Auswirkungen auf die AEs hat, denen nach 6 Jahren der UVG wegfällt und der andere Elternteil immer noch nichts zahlen kann / will etc. , wird komischerweise auch nicht erwähnt, nur die angeblich so hohen Kosten....

  • Also das hört sich ja erst einmal viel an. Aber wenn man mal die 8.000.000 durch 133€ teilt, und dann nochmal durch 12 Monate, dann kommt man lediglich auf gut 5000 Fälle, wo kein Unterhalt bezahlt wird. Muss das nicht 8 Mrd. € heissen?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Fakt ist aber auch, dass die Unterhaltsvorschussstellen sich nicht richtig kümmern, würden den nicht zahlenden Elternteilen richtig auf die Füsse getreten werden, könnte da schon einiges in die Kasse zurück kommen

  • ..ob das "Fakt"ist möchte ich bezweifeln .
    Gab es doch letztens einen Artikel ( hab leider vergessen wo) dass die UVKs personell unterbesetzt sind , da im ÖD= öffentlichen Dienst ständig Stellen abgebaut werden usw.
    Ich denke die, die da arbeiten , haben vielleicht zuviele Fälle und kommen gar nicht dazu "auf die Füsse zu treten"
    Vorrangig ist sicher in der Arbeitszeit die Bewilligungen und Azszahlungen zu bearbeiten - damit die Alleinerziehenden Geld bekommen !!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Fakt ist aber auch, dass die Unterhaltsvorschussstellen sich nicht richtig kümmern, würden den nicht zahlenden Elternteilen richtig auf die Füsse getreten werden, könnte da schon einiges in die Kasse zurück kommen


    Unsere Unterhaltsstelle macht das.. die tritt den Vätern auf die Füße, wie ich das bei unserem KV so mitbekomme.. das Problem ist, das wird am Ende auf MEINEM und dem Rücken der Kinder ausgetragen..


    er soll sein Auto verkaufen und auf öffentliche Verkehrsmittel zurück greifen, sich noch einen 400€ Job zu seinem Vollzeitjob suchen..


    was bedeutet das am Ende? Er kann die Kinder nicht mehr regelmäßig nehmen, sich nicht mehr kümmern, weil er mit dem Bus viel länger braucht von seiner Arbeitsstätte zum Kindergarten/Schule (sind zwei unterschiedliche Städte), in einer Woche werden sie 6 Jahre alt, dh. den Bus muss er dann gleich für zwei Kinder mit zahlen, was wiederrum teurer wird, ..


    sein Auto kostet im Monat ca. 50€ Sprit und 20€ KFZ-Haftplicht.. Reparaturen macht ein Bekannter von uns gegen Material und kleines Geld.. das Monatsticket für die Zone ist weitaus teurer.. und von der Zeit die dabei verloren geht, will ich garnicht sprechen..

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Hucky

    Zitat

    Muss das nicht 8 Mrd. € heissen?


    Ich tippe mal (einfache Dreisatzrechnung, Bezugsdauer verlängert sich um 1/3 ;-), daraus resultierende Mehrkosten sind 230 Mio Euro p.a.), auf bisher 800 Mio Euro, insgesamt p.a., also Leistungen der Kommunen, Länder und des Bundes zusammen genommen.


    Zitat

    Problematisch ist, dass die Vorschussleistungen häufig nicht wieder beim Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden können. Während in Bayern und Baden Württemberg mehr als 33% der Vorschussleistungen später wieder ausgeglichen werden, liegt die Quote in NRW bei nur rund 13%.


    Immerhin, interessant wären ja hier mal im Vergleich die Quoten von z.B. Bremen, Berlin oder M-V ;-)
    Also ich wage mal zu behaupten, NUR an der Gutwilligkeit der Unterhaltspflichtigen in Süddeutschland wird das wohl nicht fest zu machen sein :D


    Zitat

    Nach Meinungen von Unterhaltsexperten könnten 50% der Unterhaltspflichtigen, für deren Kinder UVG beantragt wurde, den Unterhalt auch bezahlen. Aber sie tauchen ab oder bezahlen einfach nicht.


    "Einfach nicht bezahlen" ist ja auch gut, wie lange sind noch mal die Verjährungsfristen :dribbel ?


    AlwaysHope

    Zitat

    Vorrangig ist sicher in der Arbeitszeit die Bewilligungen und Azszahlungen zu bearbeiten - damit die Alleinerziehenden Geld bekommen !!


    Sehe ich auch so.


    Der Rest ist u. U. einfache Kosten/Nutzen Rechnung von Seiten des Staates. Ich - als jemand der brav seinen Unterhalt bezahlt - finde das nicht "in Ordnung", aber ich finde auch andere Einsparungen beim Personal (z. B. in der Finanzverwaltung / Steuerprüfung) nicht in Ordnung und da reden wir dann über nicht nur ein paar hundert Mio Euro :winken: jährlich.


    LG