Neues Gesetz beschneidet Väterrechte

  • Ja, die Rechte des Vaters werden nicht berücksichtigt.
    Auch nicht, wenn die werdende Mutter den SSW-Abbruch vornehmen lässt.
    Weil erst die Vaterschaft festgestellt werden muss!


    Das Frau schwanger ist, ist im Verlauf der SSW offensichtlich.
    Das Mann der Vater ist eben nicht.


    Das kann der Gesetzgeber nicht lösen.


    Also brauchen wir nicht über die Beschneidung der Väterrechte zu diskutieren, wenn es juristisch
    keinen Vater gibt.
    Und es soll ja Fälle geben, bei denen Mutti selbst nicht weiß wer Vati ist.
    Wen soll sie angeben? Auch unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht.


    Ich sehe es eher so, dass Männer hier geschützt werden.
    Ebenso gibt es keine juristische Verpflichtung für mutmaßliche Väter die werdende Mutter in der
    Schwangerschaft zu unterstützen. Moralisch will ich das nicht bewerten.



    Der Gesetzgeber kann dies nicht anders lösen. Man kann niemandem Rechte nehmen, der juristisch keine hat.


    Meint Formi, die mit Sohnemann dringend über Verhütung sprechen muss. :D

  • Hier
    http://www.sueddeutsche.de/bay…-kind-zu-toeten-1.1973364
    geht es um Frauen in seelischer Notlage, die zum Schlimmstletzten greifen, und um die Alternativen hierzu.
    In den Kommentaren wieder die Väterrechtler, ohne Verständnis für die Schwangere.
    Der Beitrag von formentera sagt es doch nochmals deutlich: das Kind muss überhaupt auf die Welt kommen dürfen, damit der Vater sein Recht wahrnehmen kann.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Der Beitrag ist ein einziger Widerspruch. Einerseits steht da, dass Mütter, die ihre Neugeborenen töten, im Affekt handeln, oft auch die Schwangerschaft völlig verdrängt haben.
    Wie soll dann die anonyme Geburt eine Alternative sein?

  • Ich verweigere mich einer Grundeinstellung, nach der Frauen (anders als Männer), wenn sie Kinder schlagen, vernachlässigen, misshandeln, missbrauchen, töten oder ermorden, immer einen Opferstatus beanspruchen können sollten.


    Eine Frau, die ein Kind tötet, ist Täterin, das Kind ist Opfer. Ob es mildernde Umstände gibt, hängt vom Einzelfall ab.


    Dass die Möglichkeit der anonymen Geburt ein vernünftiger Weg sein kann, aus Notlagen zu helfen, steht für mich außer Frage. Ich begrüße das ausdrücklich.


    Das bedeutet aber nicht, dass das Kind dadurch rechtlos werden muss in Bezug auf die Möglichkeiten, die ihm vielleicht sein leiblicher Vater bieten könnte. Und warum sollte ein Kind später nur Interesse an der Identität seiner Mutter, nicht aber an der Identität seines Vaters haben? In dem Gesetz, das im Kern begrüßenswert ist, sind Möglichkeiten in Bezug auf den Vater völlig ausgeklammert. Es wird nicht einmal als freiwillige Option erwähnt, auch den Vater anzugeben, damit das Kind später dessen Identät erfahren kann, wenn es will. Und selbst wenn der Vater bekannt ist, darf nicht geprüft werden, ob das Kind beim Vater aufwachsen könnte. Es geht bei der Diskussion hier nicht um Väterrechte, sondern um die Rechte eines Kindes.

  • Hallo,


    Ich weiss nicht, ob es schon einen Fall gibt, wo ein Vater wusste, dass eine Frau von ihm schwanger war, er die Schwangerschaft verfolgt hat, und dann zum Jugendamt gegangen ist, dort zu Protokoll gegeben hat, er sei der Vater des Kindes der Mutter X, deren Kind weg ist, und das JA möge bitte mal schauen, ob es eines der zur Adoption frei gegebenen sein könnte :brille


    ...dann gebe ich einen anderen Fall: Ein Vater wußte nicht, daß seine Freundin schwanger ist und hat sie nach Ende der Beziehung auch nicht "verfolgt", wäre aber jederzeit und absolut bereit gewesen, als AE ohne Geltendmachung des Unterhalts sein Kind aufzuziehen.


    Das Familienrecht ist leider durchzogen von Dingen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten. Es sollte auch selbstverständlich sein, daß ein Vater von einer Schwangerschaft "durch ihn" erfährt.


    Das Problem ist m.E., daß in der Gesetzgebung teils die Frauenrechtler von vorgestern (Luvi bezeichnete viele davon als "männliche bärtige Feministen") ihren Einfluß auf die Eltern von gestern im Bundestag geltend machen, um Gesetze für die Menschen von heute und morgen zu machen. :-( Es ist immer häufiger für einen Vater selbstverständlich, Elternzeit zu nehmen, sich in der Erziehung einzubringen, auch alleinerziehend ein Kind großzuziehen. In 10-20 Jahren dürfte das eine absolute Selbstverständlichkeit sein.


    In der Gesetzgebung jetzt haben 72jährige Feministinnen aber nichts mehr verloren - DIE werden keine Eltern- und Familienproblematik mehr haben.


    Es wäre sowieso besser, Konfliktberatungen - genau wie als Voraussetzung zu §218 - öfters verpflichtend zu machen und erweiterte Möglichkeiten zur Vaterschaftsfeststellung vorzusehen - aber auch, den Anspruch auf Unterhalt erst dann beginnen zu lassen, wenn sich die Mutter sorgfältig darum kümmert. Dann passiert es auch nicht, daß für 18 Jahre Unterhalt nachzuzahlen wäre. Die Angabe des Vaters sollte zumindest als Soll-Bestimmung rein.


    Und Du wirst Dich wundern, wieviele Väter dann das Kind zu sich nehmen und allein erziehen werden - das sind deutlich mehr als die "5-10 pro Jahr".


    Gruß
    diadem

  • Es wäre sowieso besser, Konfliktberatungen -...- aber auch, den Anspruch auf Unterhalt erst dann beginnen zu lassen, wenn sich die Mutter sorgfältig darum kümmert. Dann passiert es auch nicht, daß für 18 Jahre Unterhalt nachzuzahlen wäre.


    :hae: ähja, also DIESEN Satz hab ich jetzt nicht verstanden.
    Ich lese ständig von AE's die dem Unterhalt jahrelang hinterherrennen müssen, und trotzdem keinen sehen (da gehör ich auch dazu).

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    keks3


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  • Hallo,


    Dass die Möglichkeit der anonymen Geburt ein vernünftiger Weg sein kann, aus Notlagen zu helfen, steht für mich außer Frage. Ich begrüße das ausdrücklich.


    Für mich, und viele, die die Daten ausgewertet haben, steht das nicht außer Frage.


    Die anonyme Geburt ist ein Weg, wie eine Frau anstelle einer Abtreibung ein Kind ohne weitere "Verpflichtungen" bekommen kann. Diese Möglichkeit muß sie aber erst recherchieren, sie wird ihr schätzungsweise bei der Schwangerenkonfliktberatung aufgezeigt. Dann hat die Frau die Schwangerschaft aber zumindest angenommen und sich damit auseinandergesetzt.


    "Plötzliche" Geburten, bei denen man das Kind später unversorgt in einem Eimer oder Spind entdeckt und die eigentlich von Babyklappen aufgefangen werden sollten, ereignen sich aber i.d.R. nicht "geplant", sondern die Mutter hat die Schwangerschaft bis zur Geburt (daher ist die dann auf Toiletten o.ä.) verdrängt und wird von der Geburt dann komplett überrascht und überfordert.


    Wenn dann ein Gericht noch auf Mord anstelle von Totschlag bei Tötung des Kindes plädiert, wird die Mutter zu genau dem Sündenbock, den eigentlich die Gesellschaft zu verantworten hat. Hier wäre es einfach wichtiger, statt über Kindstötungsprozesse auf der Titelseite direkt neben "Zahnarzthelferin Zenzis zierlicher Zikadenfigur" und "Uwe Seelers beste verschossene Elfmeter" einmal darüber zu berichten, wie man Kinder aufzieht, als Alleinerziehender (m/w) durch's Leben kommt, und daß eine ungewollte Schwangerschaft keine Naturkatastrophe irgendwo zwischen Wirbelsturm, Erdbeben und Godzilla ist. - Womit wir wieder beim Schlüsselproblem unserer Gesellschaft wären: Jemand, der in eine Gruppe eingebettet ist (sei es Familie, Kollegen...........), wird damit eher zurechtkommen und eher Ratschläge von Leuten in ähnlicher Situation ("Peers") annehmen, als der "Individualist".


    Zitat

    Das bedeutet aber nicht, dass das Kind dadurch rechtlos werden muss in Bezug auf die Möglichkeiten, die ihm vielleicht sein leiblicher Vater bieten könnte. Und warum sollte ein Kind später nur Interesse an der Identität seiner Mutter, nicht aber an der Identität seines Vaters haben? In dem Gesetz, das im Kern begrüßenswert ist, sind Möglichkeiten in Bezug auf den Vater völlig ausgeklammert. Es wird nicht einmal als freiwillige Option erwähnt, auch den Vater anzugeben, damit das Kind später dessen Identät erfahren kann, wenn es will. Und selbst wenn der Vater bekannt ist, darf nicht geprüft werden, ob das Kind beim Vater aufwachsen könnte. Es geht bei der Diskussion hier nicht um Väterrechte, sondern um die Rechte eines Kindes.


    Es geht auch um "Väterrechte", daß also Väter das - eigentlich selbstverständliche - Recht haben, sich verantwortungsvoll an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen - die nunmal zur Hälfte auch von ihnen sind.


    Und es geht um "Frauenrechte", wenn plötzlich auch Väter mit geringer Vorlaufzeit entscheiden müssen, die Hauptverantwortung für ihr Kind zu übernehmen und ihr Leben dementsprechend umzustellen.


    Und es geht um "Bürgerrechte", nach denen "Jede Mutter ... Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" hat (Art. 6 Abs. 4 GG); damals waren vor allem Kriegerwitwen mit ihren Kindern gemeint, heute betrifft das alle Eltern im Allgemeinen und Alleinerziehende im Besonderen. Ein Blick in die Armutsstatistik zeigt, daß "die Gemeinschaft" (und die Regierungen) da noch STARK Nachbesserungsbedarf haben.


    Aber es ist halt bequemer und billiger, bei einem "Equal Pay Day" zu lamentieren, daß die Fleischwarenfachverkäuferin weniger verdient als der CNC-Zerspanungstechniker - als dafür zu sorgen, daß mehr Frauen in MINT-Berufe kommen anstatt Master-Kunsthistorikerinnen und arbeitslos zu werden.


    Solange aber in diesen Diskussionen "Weiße Mittelstands-Feministinnen (WMFs)" federführend sind und Alleinerziehende wie UETs weder die Mittel noch die Zeit haben, sich politisch zu engagieren - und/oder ihren Abgeordneten auf kommunaler, Bezirks-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene auch mal "auf den Tisch zu kotzen", werden Dinge wie Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Kindern und Beruf und ein Ausgleich zwischen getrennten Müttern und Vätern nur sehr, sehr langsam (aber stetig!) stattfinden.


    Auszubaden haben das - wie üblich - vor allem die Kinder, aber auch die Väter wie die Mütter.


    Gruß
    diadem


  • :hae: ähja, also DIESEN Satz hab ich jetzt nicht verstanden.
    Ich lese ständig von AE's die dem Unterhalt jahrelang hinterherrennen müssen, und trotzdem keinen sehen (da gehör ich auch dazu).


    Kommt immer drauf an, wo man liest.


    Es bezog sich auf diesen Absatz:

    Ich wette aber Haus und Hof drauf, dass der Vater in Einzelfällen sehr wohl in der Rechtsprechung in heute+16 Jahre vorkommen wird. Sollte ein Kind dann über den Umweg Mutter auch die Identität des Vater erfahren, wird dieser mutmasslich rückwirkend ab Geburt Unterhaltspflichtig. Am Beispiel anonyme Samenspende kennen wir das Spiel ja.


    M.W. ist das Problem der Samenspende und rückwirkender Unterhaltspflicht in Skandinavien passiert, (noch) nicht in Deutschland.

  • Hallo,


    ein Rechtsstaat darf sich nicht erpressen lassen und wenn eine Frau sagt, entweder kann ich mein Kind problemlos entsorgen, oder ich bringe es um, gehört in der heutigen Zeit ins Gefängnis!!!


    Tut doch nicht so als wenn es nur um das Kind geht, wir sind doch alle erwachsen genug zu erkennen, dass es meistens um was anderes geht!


    nochmal, anonyme Geburt und Babyklappen sind Äpfel und Birnen.


    Wir haben - dem Schutzheiligen der Mordkommissionen, Ernst Gennat, sei Dank - in Deutschland eine Aufklärungsquote bei Morden über 95%. Niemand ist so dumm, "den Rechtsstaat zu erpressen" und sonst einen Mord (Heimtücke, niedere Beweggründe) kaltblütig zu planen. Es kommen trotz Babyklappen noch Kindstötungen nach der EB vor, weil die entsprechenden Frauen bis zur EB teils noch nicht mal was von ihrer Schwangerschaft wissen und/oder sie verdrängen.


    Wenn es geeignete Möglichkeiten gäbe, diese Totschlag-im-Affekt-Handlungen zu verhindern, wären die erstrebenswert - die "Babyklappe" hat sich nicht bewährt.


    Anders bei der Anonymen Geburt, die eine Alternative zur ("rechtswidrig-aber-straffrei") Abtreibung sein soll und recherchiert und geplant ist. Da spricht dann aber NICHTS dagegen, den Vater zu benennen und ihm anzubieten, ohne Ansprüche gegen die KM das Kind alleine aufzuziehen.


    ...und ganz ehrlich, wenn eine Frau nicht will, daß der Vater das Kind aufzieht und deshalb so kaltschnäuzig ist und nur deswegen eine Abtreibung wählt, ist sie charakterlich ein derartiger Elfmeter, daß man nur hoffen kann, daß sie keine weiteren Kinder bekommt. Ein Gesetz, oder die Rechtsprechung, kann man daran nicht ausrichten.


    Gruß
    diadem


    PS: Bitte, BITTE!!! komm' mir jetzt niemand damit, eine Frau wisse nicht immer, wer der Vater sei. Sich mal kurz auf dem Bahnhofsklo mit einem Wildfremden zu treffen und GV zu haben, ist doch Schundliteratur!

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • "Herr, lass Empathie vom Himmel fallen."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • M.W. ist das Problem der Samenspende und rückwirkender Unterhaltspflicht in Skandinavien passiert, (noch) nicht in Deutschland.


    MW ist das in Deutschland passiert. Wer nicht +/- € 250K übrig hat, sollte in Deutschland (ehr generell) auf Samenspenden verzichten. Der Arzt ist gesetzlich gezwungen, die Patientendaten herauszugeben, damit die Mutter, bzw das Kind an Unterhalt kommt. Da ist es auch egal, dass der Spender einst seinen Samen unter der Voraussetzung der Anonymität gab. OLG Hamm: http://www.aerzteblatt.de/nach…n-von-Samenspender-nennen