Ja, die Rechte des Vaters werden nicht berücksichtigt.
Auch nicht, wenn die werdende Mutter den SSW-Abbruch vornehmen lässt.
Weil erst die Vaterschaft festgestellt werden muss!
Das Frau schwanger ist, ist im Verlauf der SSW offensichtlich.
Das Mann der Vater ist eben nicht.
Das kann der Gesetzgeber nicht lösen.
Also brauchen wir nicht über die Beschneidung der Väterrechte zu diskutieren, wenn es juristisch
keinen Vater gibt.
Und es soll ja Fälle geben, bei denen Mutti selbst nicht weiß wer Vati ist.
Wen soll sie angeben? Auch unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht.
Ich sehe es eher so, dass Männer hier geschützt werden.
Ebenso gibt es keine juristische Verpflichtung für mutmaßliche Väter die werdende Mutter in der
Schwangerschaft zu unterstützen. Moralisch will ich das nicht bewerten.
Der Gesetzgeber kann dies nicht anders lösen. Man kann niemandem Rechte nehmen, der juristisch keine hat.
Meint Formi, die mit Sohnemann dringend über Verhütung sprechen muss.