Neues Gesetz beschneidet Väterrechte

  • Seit Mai 2014 ist ein neues Gesetz in Kraft.
    Diese regelt nun die anonyme Geburt bzw. vertrauliche Geburt.


    Mütter, die sich in schwierigen Situationen befanden, hatten schon seit lange die Möglichkeit ihr Kind in einer Babyklappe abzugeben oder unter fachmännischer Aufsicht in einem Kranknhaus zu entbinden und das Kind anschließend dort zu lassen - ohne Angabe von persönlichen Daten.
    Diese Fälle wurden als kritisch angesehen, da laut Artikel 7 der UN-Kinderechtskonvention jedes Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat.


    Um diese Problematik anzugehen, hat die Regierung ab Mai 2014 ein neues Gesetz in Kraft gesetzt.
    Schwangere können weiterhin in Kliniken anonym gebären, müssen dort aber ihre Kontakdaten hinterlassen, damit dem Kind später die Möglichkeit gegen wird seine Abstammung zu erfahren.
    Ab einem Altern von 16 Jahren kann das Kind Einsicht der Daten verlangen, wiederspricht die Mutter dem, wird das Gericht mit der Klärung beauftragt.
    Die Abgabe in einer Babyklappe wird jedoch nicht berücksichtigt, hier besteht für ein betroffenes Kind weiterhin keine Möglichkeit die Abstammung zu erfahren.


    Die Rechte der Väter werden bei diesem Gesetzesentwurf nicht berücksichtig, weshalb diese neue Regelung unter großer Kritik steht.
    Eine Mutter kann weiterhin ohne das Einverständnis des Vaters das gemeinsame Kind in einer Babyklappe abgeben bzw. anonym zur Welt bringen um im Krankenhaus zurücklassen.
    Dadurch wird ermöglicht, dass Vätern gegen deren Willen das eigenen Kind entzogen bzw. vorenthalten wird.
    Da dies als "väterdiskriminierend" angesehen wird, stellt das neue Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 6 (2) unseres Grundgesetzes und die Artikel 5 und 9 der UN-Kinderrechtskonvention dar.

  • ja mag ja sein aber jetzt mal in Zahlen


    Irgendeine Frau möchte ihr Kind aus welchen Gründen auch immer NICHT behalten und möchte es (ohne Wertung) anonym loswerden.
    (dürften nicht sehr viele sein ) . Was glaubst du wieviele dieser Kinder Väter haben die Rechte ( und Pflichten) in Anspruch nehmen wollen würden ?


    Ich tippe auf 3 - 5 Fälle im Jahr ! ! ( ja geschätzt)
    Aber sicher sterben mehr Väter/ Kinder in Straßenverkehr !

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • ich denke, das Recht des Kindes auf Leben steht höher, als das Recht des Kindes auf seinen Abstammungsnachweis, oder das Recht eines Vaters....


    die Alternativen sind hinreichend bekannt, und nicht im Interesse des Kindeswohls.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich tippe auf 3 - 5 Fälle im Jahr ! ! ( ja geschätzt)
    Aber sicher sterben mehr Väter/ Kinder in Straßenverkehr !


    Das machen dann 4 - 6 Frauen im Jahr, die die vertrauliche Geburt nutzen würden (ja geschätzt). Für die paar Frauen einen Dreck auf das Grundgesetz geben, halte ich für nicht legitim. :zzzz:

  • Meines Wissens liegen verlässliche Zahlen nicht vor. Jedenfalls hat die Bundesregierung 2007 auf eine Große Anfrage mitgeteilt, dass zahlreiche Bundesländer - darunter auch bevölkerungsreiche wie Hessen -, diese Zahlen nicht erfassen. Eine höhere zweistellige oder niedrige dreistellige Zahl lässt sich aber vermuten. Interessant ist aber, das jährlich in einer zweistelligen Zahl Mütter die anonyme Geburt rückgängig gemacht haben, indem sie sich auf dem Standesamt gemeldet haben. (Das wird irgendwie erfasst ...) Seit 2006 haben die Gerichte in Deutschland den Weg für eine gesetzliche Regelung frei gemacht. Bis heute hat es gedauert, die anonyme Geburt rechtlich einigermaßen zu legalisieren.



    Im Nachbarland Frankreich ist die anonyme Geburt "seit Menschengedenken" möglich. Hier sprechen offizielle Statistiken von derzeit 500 anonymen Geburten im Jahr. Es sind rund 400.000 Franzosen mit "anonymer Herkunft" registriert. Es wird zu beobachten sein, ob in Deutschland nach der "Legalisierung" sich die Zahlen der französischen Statistik annähern.


    In Frankreich wird die anonyme Geburt deutlich als Mittel zur Verhinderung von Abtreibungen gesehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo,


    vielleicht sollte man sich bei diesem gesetz mal fragen, WARUM die frauen anonym entbinden wollen.....


    gesetzt den fall: frau verliebt sich, hat ungeschützten sex mit mann, der sie aber eigentlich nur als ONS sieht....vater steht nicht zur verfügung, will auch von kind nix wissen.


    ich denke, man sollte sich eher auf das "warum" stürzen, als schon wieder die väterrechte in frage zu stellen.
    väter haben rechte, aber nur dann, wenn die väter sich selbst auch die pflicht auferlegen!!


    ich kenne keinen vater, der sich beklagt er hätte zu wenig rechte, wenn er klar und deutlich die elternbeziehung und das kindeswohl klar über die paarbeziehung stellt!


    meistens sind´s doch die väter die sich verkrümeln und die werdenden mütter nicht unterstützen....nach dem motto "spaß haben ja, aber um gottes willen kein balg". und das führt dann die mütter zu einer anonymen entbindung.


    man sollte sich vielleicht auch mal überlegen, wieviel überwindung es eine frau kosten muß, IHR kind anonym zu entbinden und dann evtl auch noch im KKH zu lassen. diese frauen haben keinen anderen ausweg (natürlich bestätigen auch hier, wie immer, die ausnahmen die regel)...das kann sich ein mann beim besten willen NICHT vorstellen!!!


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo,
    solche Hilfsangebote sollten ausgebaut werden, da sie Menschen in Not einen Ausweg bieten koennen. Aber eine solide rechtliche Grundlage ist erforderlich.
    Was ich befremdlich finde ist diese Debatte, dass irgendwer irgendwas tun muss um Rechte zu erwerben. Das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen haben alle Kinder, da muss keiner Beweisen, dasd er oder sie dieses verdient, sondern eher muss bewiesen werden, dass jemand dazu kein Recht haben soll.
    Aber was hat diese Debatte mit dem Thema zu tun.

  • Hm, ich kann da beide Seite schon verstehen.


    Diese Sachen wie Babyklappe und anonyme Geburten wurden ja meines Wissens nach deshalb geschaffen, damit weniger Kinder getötet werden oder "wild" ausgesetzt werden.
    Wie ich schon ein paar mal gelesen habe, ist diese Rechnung nicht so ganz aufgegangen, die Kindstötungen sind nicht zurückgegangen.
    Trotzdem sollte so ein Angebot aber vorhanden sein.


    Die Väter kann ich aber auch verstehen, die sich dadurch benachteiligt fühlen.
    Wenn die Mutter das Kind nicht will, dann ist das ihre (bestimmt oft nicht einfache) Entscheidung.
    Aber sie hat quasi das Recht für den Vater mitzuentscheiden.
    Was wäre denn wenn der Vater das Kind gerne bei sich aufnehmen und großziehen würde?
    Das wäre doch sogar richtig toll.


    Und wenn es nur 5 Väter pro Jahr wären die das wollen, kann man denen das doch nicht verwehren nur weil es viele Väter gibt, da das nicht wollen würden?
    Jedes einzelne Kind das bei seinem eigenen Elternteil aufwachsen darf ist doch schon genug.

  • Wenns nicht mehr anonym ginge, werden diese Frauen unter Umständen das Kind nicht mehr abgeben. Was passiert dann mit dem Kind? Soll Frau gezwungen werden, Namen des Vaters abzugeben, dann ists auch nicht mehr anonym. Und letzendlich sehe ich das genauso. ES ist eine Chance, dass Kind zu schützen. Das sollte eindeutig Priorität haben. Selbst zu dem Preis, dass die Rechte von einigen Vätern beschnitte werden. Jedes tote Kind aufgrund dieses Dilemmas wäre ein Kind zuviel.


    Es wird immer in gewisser Weise ungerecht bleiben. Denn wenn man das dann weiterspinnt, müsste Theoretisch der Frau auch ohne Genehmigung des Mannes die Abtreibung untersagt werden. Dann wird Frau gezwungen, Kind gegen ihren Willen auszutragen, um es dann dem Vater zu übergeben. Wo sind dann die Grundrechte der Frauen, wenn Sie über ihren Körper nicht mehr selbst bestimmen dürfte.
    Klar kann man auch die Männer verstehen
    Männer sind ja nun auch durchaus in der Lage, Nachforschungen anzustellen. In vielen Fällen könnte ein engagierter Vater sicher dann auch rausfinden, was mit dem Baby passiert ist. Und in den Fällen von ONS, Katastrophale Familienverhältnisse etc, wird es eh eher die treffen, die ebensowenig wie die Frau das Kind wollen.

  • SimSalaboom,


    Damit fällst du der Gesetzgeberin und der Intension des Gesetzes in den Rücken. Ganz zu schweigen von den Interessen der Mütter. Gäbe es einen Weg, dem Kind zumindest einen Vater zu gönnen, wäre die vertrauliche Geburt obsolet. Viele Mütter, die ihr Kind nicht behalten wollen, wollen schon drei mal nicht, dass es der Vater bekommt - ergo würde das Kind wieder heimlich auf dem Klo zur Welt gebracht und anschliessend ausgesetzt werden oder schlimmeres.


    Es gab und gibt weiterhin die Babyklappe. Bis zur vertraulichen Geburt gab es die anonyme Geburt im KH. Es ändert sich also nur die Wohlfühlzone einiger weniger. Was vorher geduldet war und nicht juristisch verfolgt wurde, ist heute offiziell legal. That's it. Dafür musste aber die Anonymität fallen, was durchaus viele werdende Mütter wiederum abschrecken dürfte. Besonders die von der Gesetzgeberin genannte Fallgruppe, die insbesondere aus religiösen/kulturellen Gründen eine Geburt verheimlichen wollen.

  • Du, ich habe nie behauptet, dass das alles ein einfacher Sachverhalt ist.
    Da gibts sicherlich viele Facetten.


    Allerdings finde ich deine Aussage "Viele Mütter, die ihr Kind nicht behalten wollen, wollen schon drei mal nicht, dass es der Vater bekommt" echt unterirdisch.
    Mutter hat alle Rechte oder wie?
    Ich würde dann erwarten, dass unser Staat sich da einschaltet und prüft ob das Kind beim Vater gut aufgehoben wäre. Das hat nicht die Mutter zu entscheiden, Kinder sind das Eigentum von niemandem!

  • - Ein Problem ist, dass das Kind meines Wissens zwar mit 16 Jahren einen Rechtsanspruch hat, die Identität der Mutter zu erfahren, darauf, die Identität des Vaters zu erfahren, hat das Kind aber keinen Rechtsanspruch, das liegt im Belieben der Mutter.
    Andererseits läge die Durchsetzbarkeit eines Rechtsanspruchs, den Vater zu erfahren, ohnehin oft im Belieben der Mutter. Gegen ein "Kenne ich nicht, war ein ONS" kann man juristisch nichts machen, wenn es tatsächlich so ist.


    - Ein Problem besteht aber auch darin, dass ein Vater, der vielleicht von der Schwangerschaft etwas weiß und das Kind gern bei sich groß ziehen will und kann, keine Möglichkeit hat, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen. Niemand darf dem Kind helfen, bei seinem Vater unterzukommen, selbst, wenn Identität von Vater, Mutter und Kind bei einer Stelle bekannt wären. Für das Kind gibt es nur Mutter oder Adoption durch Dritte.


    Vielleicht hätte man in das Gesetz die Möglichkeiten einbauen können, den Vater als Option für das Kind zumindest zu prüfen.

  • Allerdings finde ich deine Aussage "Viele Mütter, die ihr Kind nicht behalten wollen, wollen schon drei mal nicht, dass es der Vater bekommt" echt unterirdisch.
    Mutter hat alle Rechte oder wie?


    Was bitte ist an meiner Aussage unterirdisch? Du meinst sicherlich diese Denke, oder? Ich nenne nur Gründe und Intensionen, warum so etwas (auch) nicht gewollt ist. Ginge es nach mir, wäre dieses Gesetz so niemals in Kraft getreten.

  • Ein Problem ist, dass das Kind meines Wissens zwar mit 16 Jahren einen Rechtsanspruch hat, die Identität der Mutter zu erfahren, darauf, die Identität des Vaters zu erfahren, hat das Kind aber keinen Rechtsanspruch, das liegt im Belieben der Mutter.


    ich meine den Rechtsanspruch gibt es schon (also, wenn die Mutter nicht überzeugend behauptet, den nicht zu kennen..)
    gab es da nicht mal einen Fall, wo die Mutter in Beugehaft sollte, und die Tochter dann im letzten Moment ihre Klage zurückgezogen hat? :hae:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ein Problem ist, dass das Kind meines Wissens zwar mit 16 Jahren einen Rechtsanspruch hat, die Identität der Mutter zu erfahren


    Nicht ganz richtig. Das Kind hat mit 16 Jahren einen Rechtsanspruch darauf, einen Antrag stellen zu dürfen. Entscheidet ein Richterchen, dass das Interesse der Mutter um Geheimhaltung höher wiegt, als das Interesse des Kindes um das Wissen seiner Abstammung, bleibt alles geheim. Also im Grunde nur ein Antragsrecht auf Gewährung von Menschenrechten. Siehe GSR.

  • Summerjam
    Du argumentierst doch aber mit dieser "Denke", begründet auf der Wahrung der Interessen der Mütter.
    Ja, wo bleiben den die Interessen der Väter?


    Wie gesagt, schwierig das unter einen Hut zu kriegen.
    Ich mag aber alle Seiten dabei sehen.

  • Das Kind hat mit 16 Jahren einen Rechtsanspruch darauf, einen Antrag stellen zu dürfen.


    Das ist ein grundsätzlicher Rechtsanspruch, der natürlich gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden muss. Einen symmetrischen Anspruch des Kindes, die Identität seines biologischen Vaters zu erfahren, gibt es meines Wissens dagegen nicht.

  • Du argumentierst doch aber mit dieser "Denke", begründet auf der Wahrung der Interessen der Mütter.
    Ja, wo bleiben den die Interessen der Väter?


    Die bleiben dort, wo sind sonst auch sind. Diese 'Denke' ist nicht meine! Dennoch ist sie existent und nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung und vor allem auf die Rechtsprechung.

  • Das ist ein grundsätzlicher Rechtsanspruch, der natürlich gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden muss. Einen symmetrischen Anspruch des Kindes, die Identität seines biologischen Vaters zu erfahren, gibt es meines Wissens dagegen nicht.


    Das ist ein grundsätzlicher Rechtsanspruch, der natürlich gegen andere Rechtsgüter abgewogen werden muss. Einen symmetrischen Anspruch des Kindes, die Identität seines biologischen Vaters zu erfahren, gibt es meines Wissens dagegen nicht.


    Das ist korrekt. Der Vater kommt mit keiner Silbe in den Gesetzen vor. Ich wette aber Haus und Hof drauf, dass der Vater in Einzelfällen sehr wohl in der Rechtsprechung in heute+16 Jahre vorkommen wird. Sollte ein Kind dann über den Umweg Mutter auch die Identität des Vater erfahren, wird dieser mutmasslich rückwirkend ab Geburt Unterhaltspflichtig. Am Beispiel anonyme Samenspende kennen wir das Spiel ja. Schliesslich war das Kind als Anspruchsinhaber an der Geltendmachung des Unterhalts gehindert und da laut BGH die Mutter nicht in Regress genommen werden kann, wird Papi seine verpasst Vaterschaft zumindest mit Geld wieder gutmachen können.