Seit Mai 2014 ist ein neues Gesetz in Kraft.
Diese regelt nun die anonyme Geburt bzw. vertrauliche Geburt.
Mütter, die sich in schwierigen Situationen befanden, hatten schon seit lange die Möglichkeit ihr Kind in einer Babyklappe abzugeben oder unter fachmännischer Aufsicht in einem Kranknhaus zu entbinden und das Kind anschließend dort zu lassen - ohne Angabe von persönlichen Daten.
Diese Fälle wurden als kritisch angesehen, da laut Artikel 7 der UN-Kinderechtskonvention jedes Kind ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat.
Um diese Problematik anzugehen, hat die Regierung ab Mai 2014 ein neues Gesetz in Kraft gesetzt.
Schwangere können weiterhin in Kliniken anonym gebären, müssen dort aber ihre Kontakdaten hinterlassen, damit dem Kind später die Möglichkeit gegen wird seine Abstammung zu erfahren.
Ab einem Altern von 16 Jahren kann das Kind Einsicht der Daten verlangen, wiederspricht die Mutter dem, wird das Gericht mit der Klärung beauftragt.
Die Abgabe in einer Babyklappe wird jedoch nicht berücksichtigt, hier besteht für ein betroffenes Kind weiterhin keine Möglichkeit die Abstammung zu erfahren.
Die Rechte der Väter werden bei diesem Gesetzesentwurf nicht berücksichtig, weshalb diese neue Regelung unter großer Kritik steht.
Eine Mutter kann weiterhin ohne das Einverständnis des Vaters das gemeinsame Kind in einer Babyklappe abgeben bzw. anonym zur Welt bringen um im Krankenhaus zurücklassen.
Dadurch wird ermöglicht, dass Vätern gegen deren Willen das eigenen Kind entzogen bzw. vorenthalten wird.
Da dies als "väterdiskriminierend" angesehen wird, stellt das neue Gesetz einen Verstoß gegen Artikel 6 (2) unseres Grundgesetzes und die Artikel 5 und 9 der UN-Kinderrechtskonvention dar.