Alleinerziehend, Arbeitspflicht???

  • Hallo,


    nach langem Suchen bin ich nicht wirklich im WWW auf Rat gestoßen, nun versuche ich es hier.


    Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern: 4, 8 und 10 Jahre und übe nun seit ca. 5 Monaten eine geringfügige Beschäftigung aus (max. 57 Std. im Monat). Nun kommt mir doch tatsächlich das Jobcenter mit ständigen Terminen wegen meiner beruflichen Situation. Nebenbei schreibe ich Bewerbungen um in meinem alten Beruf wieder einzusteigen. Was ist denn zumutbar? Mein größtes Kind hat keinen Hortplatz und zudem noch verhaltensauffällig (brauch also Sonderzuwendung und nimmt Medikamente). Wie verhalte ich mich da? Kann mir jemand einen Rat geben oder von eigener Erfahrung berichten ?


    Vielen Dank.

  • Berichte deiner zuständigen SB im Jobcenter zu deiner Situation

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • Das Jobcenter wird solange an dir kleben bis du keine Leistungen mehr beziehst.
    Dazu gibt es zwei Möglichkeiten


    - du bekommst mehr Unterhalt für dich und die Kinder um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten
    - du erwirtschaftest selbst mehr Einkommen


    Auf das "auffällige" Kind wird da bedingt Rücksicht genommen. Du solltest die Atteste deinem Sachbearbeiter vorlegen.
    Das Jugendamt, die Stadt und Co. schaffen es in 99 % der Fälle, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt, einen Betreuungsplatz kurzfristig zu stellen.


    Vielleicht kommt du mit einem 80 Stunden Teilzeitjob und Unterhalt schon auf einen "grünen Zweig" - dann läßt dich das JC in Ruhe.

  • Was ist denn "ständig"? Ständig einmal in der Woche, oder im Monat oder im Jahr...?
    Es gibt ein Maß des Zumutbaren und Vertretbaren; nicht subjektiv sondern objektiv aus der gelebten Praxis und rechtlichen Grundlagen.

    Für Schreibfehler "haftet der Stift". :anbet

  • du bist verpflichtet dich zu bewerben, auch von dir aus um deine situation so zu ändern, dass du aus dem leistungsbezug raus bist oder die bedürftigkeit verringerst. 57 stunden im monat sind ja nun nicht der oberhammer an zeit. erkläre dem jc das du keine betreuung für das kind hast, sie werden dir behilflich seinen einen vollzeitplatz zu finden. du bist verpflichtet vollzeit zu arbeiten um genügend einkommen zu erzielen. zuviel verlangt ist es auch nicht.

  • Eigene Kinder zu erziehen ist nämlich keine Arbeit, sondern vergleichbar mit faul auf der Haut liegen...... zumindest oft hier im Forum


    Das ist keine Frage des Forums hier, sondern eine sozialrechtliche Frage. Da geht es auch nicht um Erziehung, sondern um Betreuung, um Zeit zu haben, sein Einkommen selber zu erwirtschaften. Und das Sozialrecht sieht vor, daß Kinder über 3 Jahren bevorzugt anderweitig betreut werden müssen (Schule, Kindergarten usw.) um selber die Zeit zu haben, arbeiten zu gehen um die Bedürftigkeit zu beenden.


    Die Frage ist alleine, in wie weit das möglich und zumutbar ist. Hier sind dann die Möglichkeiten vor Ort und die persönlichen Möglichkeiten maßgebend. Wenn es entsprechende Betreuungsangebote gibt, dann sind diese wahrzunehmen. Dies geschieht ja bei den beiden jüngeren Kindern hier. Warum dies bei dem großen Kind nicht der Fall ist, oder besser nicht gesagt nicht möglich sein soll, kann ich nicht beurteilen. Dafür ist die Aussage "Verhaltensauffällig und braucht Zuwendung und Medikamente" zu allgemein gehalten.


    Um hier die Zumutbarkeit von "Arbeiten gehen" beurteilen zu können, bedarf es ärztlicher Atteste, die dem JC dann vorgelegt werden sollten, damit diese dann entsprechend dies beurteilen können.


    Daß er keinen Hortplatz hat heißt nicht, daß er keinen haben könnte und dann wäre auch die Zeit da, entsprechend lange zu arbeiten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das obliegt wirklich dem Urteilskraft deines FM.Wen dieser ein 0815 paragraphenheini ist, macht er einen da das Leben schwer.Guter tip.wen du dich wirklich noch anderwärtig bemühst, versuche alles zu bescheinigen. dann können sie nix sagen!Den man bemüht sich ja

  • Oder mal ganz - es gibt keine Arbeitsplicht - keine Pflicht Vollzeit zu arbeiten - aber es gibt die Pflicht daran zu arbeiten nicht dauerhaft im Leistungsbezug zu bleiben.
    Eine andere Möglichkeit wäre evtl. das Thema Kinder- & Betreuungsunterhalt nochmal anzugehen - evtl. lassen sich da die Einnahmen steigern, so das es mit dem 50 Std. Job zusammen reicht.
    Vielleicht hast du eine Begabung die du einsetzen kannst wie z.B. malen, die du von zuhause aus betreiben kannst, mit freier Zeiteinteilung, wenn sich jemand findet der deine Bilder (oder etwas anderes) für mehrere 100 Euro kauft.
    Möglichkeiten gibt es viele - der Sachbearbeiter im Amt ist dauerhaft an einer schwaren Null interessiert.

  • Was ist denn zumutbar?
    Kann mir jemand einen Rat geben oder von eigener Erfahrung berichten ?


    Vielen Dank.


    Gern. Oder ungern, weil es keine schöne Erfahrung ist. Ich habe ein Urteil in einer Sorgerechtsauseinandersetzung Zuhause liegen. Darin wurde ich verpflichtet, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht weiter zu halten, den Kindern die finanziell gewohnte Situation zu erhalten. Bedeutete bei drei Kindern, teilweise noch in Windeln: Weiterhin Vollzeittätigkeit.
    Dabei keine finanzielle Unterstützung/Unterhalt durch die Mutter, da eine Unterhaltsverpflichtung die emotionale Bindung der Mutter an die Kinder stören würde.
    Das Ding ist vors OLG gegangen (weil Mutter weiter auf ABR klagte) und bestätigt worden. Auch in den o.a. Punkten ...


    Zumutbar ist also viel, ist die offizielle Meinung.
    Machbar sicherlich wohl eher weniger ... ist meine private Erfahrung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • du bist verpflichtet vollzeit zu arbeiten um genügend einkommen zu erzielen. zuviel verlangt ist es auch nicht.


    Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, finde ich deine Äußerung einfach 'holzhammermäßig' und wenig einfühlsam.
    Drei Kinder sind eine mächtige Aufgabe und Verantwortung. Täglich.
    Ehrlich gesagt: mit drei jüngeren Kindern, davon eines mit erhöhtem Betreuungsbedarf, Vollzeit arbeiten, vielleicht noch Fahrzeit dazu, finde ich sehr viel verlangt!
    Und zudem, meine Erfahrung derzeit: mein Zwölfjähriger in Umbruchphase fordert mich derzeit wesentlich mehr, als noch in der Grundschule mit anschließender Hortbetreuung, die im Gymnasium weggefallen ist. Da bin ich froh, nachmittags öfter mal da sein zu können, wenn er nach Hause kommt... Da verzichte ich gern auf ein paar Euro, die andere bei Vollzeit haben. Und zum Glück kann ich mir Teilzeit leisten...

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)