kurzfristiger Arbeitsbeginn bei ALG 2 und Kitagebühren

  • ich habe bisher, bei ALG1 oder ALG2 immer erst mein erstes Gehalt abgewartet, bevor ich dem JC oder Arbeitsamt Bescheid gesagt habe, es kam dann immer zu Doppelzahlungen, die ich dann erstattet habe. Lieber so als andersherum. Da lassen sie sich dann nicht ganz so viel Zeit.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • wie gesagt, kann ich mir nicht vorstellen - da muss eine Nachberechnung stattfinden - ist bei ALG II auch so. - lass dir einen Termin geben


    Es ist leider so, lt. der ihren internen Vorschriften. Berechnung nur alle 12 Monate, auch wenn man erst angefangen hat. Die Tante ist so patzig geworden, dass ich nicht mehr anrufen solle, es sei und sie würde seit 1999 das machen und ihr sei noch niemand untergekommen, der monatlich seine Abrechnungen bei ihr abgeben hätte, auch bei Stundenlohn.


    ich habe bisher, bei ALG1 oder ALG2 immer erst mein erstes Gehalt abgewartet, bevor ich dem JC oder Arbeitsamt Bescheid gesagt habe, es kam dann immer zu Doppelzahlungen, die ich dann erstattet habe. Lieber so als andersherum. Da lassen sie sich dann nicht ganz so viel Zeit.


    Eine Überzahlung habe ich schon, ich muss 289€ zurückzahlen auf 4 Mal ... ich muss jetzt echt sparen, wobei ich sagen muss, ich weiß nicht wo. Angeblich hätte ich 160€ übrig im Monat, lt. der Berechnung nach dem SGB X.

  • Mal sehen, ich frag erstmal im Kindergarten nach. Die haben da irgendwie mehr Ahnung als die Sachbearbeiterin selbst. :ohnmacht: Die können mir bestimmt auch ihren Chef nennen, da ich garantiert nicht mehr bei der anrufen werde.


    Und wie war das dann bei euch, wenn der vom Jugendamt gezahlte Beitrag zu niedrig war? Rückwirkend gibt es doch bestimmt keine Erstattung mehr... und zukünftig hilft mir das dann auch nicht.
    Im Grunde ist es ja nicht viel Geld, was ich zahlen muss. Aber dennoch, irgendwie muss die Tagesmutter in 2 Wochen bezahlt werden. Dann werden noch 2 Beiträge für die Kita fällig (Juli und August). :thumbdown:


    Da ja noch nicht mal klar ist, wie das mit dem Mittagessen ist. Das konnte mir noch immer keiner Beantworten, weil keiner was weiß. :kopf:angry


    Ich hoffe die Chefin von der Kita weiß mehr als ich. :daumen

  • Das Essen ist außen vor, wird nicht berechnet, sondern die reine Gebühr.
    Ich hab Nachzahlungen bekommen und die Summe wurde dann angepaßt für die nächsten Monate.
    Warum deine Tamu da nicht mit reinfällt, verstehe ich auch bis heute nicht.

  • Also, gibt es dann doch eine Nachzahlung! Die Frau brachte es so rüber, als wäre es dann mein Pech, wenn ich weniger verdiene.


    Ja, das Essen wird zwar extra irgendwie verwaltet, aber dennoch muss ich wegen den Gesamtkosten schauen.


    Meine TaMu fällt nicht rein, weil es eine "Kurzzeit- Betreuung" ist und nicht dauerhaft - mir fehlen über einen gewissen Zeitraum die Stunden. :cursing::radab Irrsinnig, aber wahr. Ich könnte so :kotz .

  • Nimm dir jmd. mit und vereinbare entw. ein Termin beim Chef bzw. fordere eine schriftliche Stellungnahme. Tex hat immer gesagt mündliches bei JC kannn man sich in den Pobbes stecken. :frag



    Bei mir war es so, dass trotz Festgehalt ne monatliche Einkommenserklärung gefordert war, dann gab es ständig Stress weil der Amtschimmel nicht damit klarkam dass mein Gehalt in Raten kam. Mein Betrieb hatte es nich so mit den Jc-Papierkram



    Puuh, u.U. wege der Gehaltsratenzahlung hab ich da aufgehört, da ich Ruhe brauch und kein Hin und her...



    *dickes Fell wachse bitte* Bei der ARGE hilft echt bloss Galgenhumor und geringe Sensibilität... *seufz*

    Einmal editiert, zuletzt von Eluchil ()

  • So...


    bin beim Jugendamt abgeblitzt... alles rechtens.


    Dann kam meine Tagesmutter heute an, wegen der Bezahlung - das soll unter der Hand laufen! Ich soll der das Geld bar, ohne Quittung geben. 300€ + Essensgeld und auf 200€ in der Steuererklärung verzichten! Das ist schon einiges Geld was mir da durch die Lappen gehen wird.
    Jetzt bin ich mal sauer .... das sagt die mir, erst einen Tag bevor die Betreuung starten soll. :wand:cursing::ohnmacht::flenn

  • Hallo Siri2012,


    ganz abgesehen davon, dass Du nicht Schwarzarbeit fördern darfst, würde ich mein Kind eher ungern einem unredlichen Menschen anvertrauen wollen; auch nicht jemandem, der mehr Kinder betreut als erlaubt.


    Ich würde die Dame auffordern, mir ihren Wunsch schriftlich zu geben.
    Sie wird dann schon wissen, was das zu bedeuten hat.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Dann mach das nach der Betreuung.



    Entweder Bescheinigung das gezahlt wurde oder Meldung beim JA. Von da bekommt sie dann keine Kinder mehr vermittelt, wenn ihr nicht sogar die Zulassung entzogen wird.



    L.G. Tani