kann der Vater gleich vor das Familiengericht?

  • Hallo Ihr,
    unser Baby ist 10 Monate alt und wir sind mittendrin in der Findung einer Umgangsregelung. Ich war jetzt auf dem Jugendamt und habe dort einen Termin mit dem zuständigen Bearbeiter für uns Eltern gemacht. Damit wir dort schriftlich für den nächsten Zeitraum fixieren können wie wir beide uns das vorstellen können. Ich hatte mich schon gewundert das der KV diesen Termin Mitte Juni nur unter Vorbehalt zugesagt hat. Heute kam eine email indem er mich auffordert seine Wünsche zu erfüllen und ihm bis morgen zu antworten sonst geht er zum Familiengericht.


    Jetzt meine Frage, ist es wirklich so das ein Gericht seinem Antrag annehmen wird obwohl ICH gerade einen Termin beim JA vereinbart habe?
    Und ist nicht mit so einer Drohung, bereits zum 2. mal, nicht schon jede Kommunikation gescheitert? Ich weiß nicht einmal ob ich darauf reagieren will. :-(


    Danke für Eure Antworten

  • Ich weiß nicht einmal ob ich darauf reagieren will.

    Zieh' den Termin beim Jugendamt durch .... und wenn Du magst, dann lass ihn das auch wissen.
    Das ist aktive Suche nach einer Lösung

  • was habt ihr denn bisher für eine Regelung, und was stellt er, bzw. Du sich vor?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das ist eine klassische "Kommt drauf an"-Frage.


    Wenn du bisher jeden Kontakt seit Trennung ablehnst mit dem Argument, zunächst müsse man sich einigen und bis das nicht geschehen sei, gäbe es gar keinen Umgang, der Vorschlag des Vaters auf klassisches 14tägiges Umgangsrecht käme jedenfalls nicht in Betracht, dann wäre es nachvollziehbar, wenn er in Richtung EA marschiert, um schnellstmöglich Umgang zu gewährleisten, damit keine Entfremdung eintritt.


    Willst stattdessen du Montag, Mittwoch und Freitag in graden Wochen Umgang machen und er in ungraden und keiner gibt nach, dann wäre ein Termin beim Jugendamt sicherlich die klügere Wahl.


    Er wird sich, sofern er zu Gericht geht, erklären müssen, weshalb er das Angebot zur Mediation durch das Jugendamt nicht angenommen hat.

  • Hallo sternchen70,


    diese Fristsetzung ist eine Frechheit, das dürfte offensichtlich sein.


    Lass ihn seinen Antrag beim Familiengericht stellen, das ist für Dich kein Problem.
    Das Gericht wird den Antrag anschauen, einen Termin festsetzen, das Jugendamt beauftragen, eine Voreinschätzung abzugeben.


    Dann hast Du ihn genau da, wo Du ihn haben möchtest: Zu Gesprächen beim Jugendamt.
    Positiv wird dort sein, dass Du bereits um Beratung nachgefragt hattest - negativ wird dort sein, dass der Vater "friß oder stirb" schreibt und offenbar nicht an einer vernünftigen Kommunikation mit Dir interessiert ist.


    Der Vorteil von dieser Vorgehensweise für Dich ist: Tritt der Vater beim Jugendamt ebenso bestimmend auf, kannst du irgendwann nein sagen und dann trifft eben ein Gericht die Entscheidung. Das Jugendamt wird dem Gericht zu berichten wissen, wer von beiden um einen Konsens bemüht war und wer nicht. Die Diskussionen werden also nicht ewig währen und belasten nicht Deinen sicher anstrengenden Alltag mit Baby.


    Vorerst würde ich die Mail allerhöchstens beantworten mit einem Verweis auf den Termin beim Jugendamt. Er möge bitte pünktlich vor Ort sein - schließlich geht es um das Wohl des gemeinsamen Kindes.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • momentan geht gar nichts mehr bei uns... anfangs (april) hatte er den kleinen noch 3 mal in der woche,
    nach bösen beleidigungen habe ich nach meinem urlaub auf 2 mal in der woche für 2 h reduziert. immer mit der option wir klären das mit hilfe...

  • Das wirkt jetzt so, als hättest Du "zur Strafe" den Umgang von dreimal auf zweimal (gegen sein Einverständnis) gekürzt...
    Das steht Dir so nicht zu, und da kann ich schon nachvollziehen, dass er so schnell wie möglich eine feststehende Regelung wünscht :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • momentan geht gar nichts mehr bei uns... anfangs (april) hatte er den kleinen noch 3 mal in der woche,
    nach bösen beleidigungen habe ich nach meinem urlaub auf 2 mal in der woche für 2 h reduziert. immer mit der option wir klären das mit hilfe...



    Soll also heißen wenn er nicht so springt wie du es willst, dann bist du jederzeit bereit den Umgang noch weiter zu kürzen? Geht gar nicht und dann wunderst du dich das er dir die Pistole auf die Brust setzt und so schnell es geht eine vernünftige Regelung will. Ich denke auch das er vor dem Gericht viel mehr Umgang raus holen kann, als bei dir persönlich.
    4 stunden Umgang bei einem 10 monate altem Baby ist ehrlich gesagt ein witz in meinen augen, wie soll er da eine Bindung aufbauen können? Würdest du dich auch mit so wenig zeit mit eurem Kind zufrieden geben?

  • Hallo


    Die Frist ist zu kurz angesetzt, da folge ich Frau Raussteiger. Wenn der Vater zum Gericht geht, habt Ihr zumindest anschließend eine Lösung, die mag aber unter Umständen keiner von Euch.


    Allerdings erschließt es sich mir nicht, inwiefern der Vater Beleidigungen einstellt, weil Du den Umgang einschränkst. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sinnvoll wäre hier gewesen, sich zu überlegen ,ob die Übergabe anders gestaltet werden kann, indem zum Beispiel die Großeltern übernehmen.


    Unter'm Strich: Ihr müßt beide ruhiger werden und nach Lösungen suchen.


    Gruß

  • Also ich finde, bei allem Verständnis für den KV und seinem natürlichen Wunsch das Kind möglichst oft zu sehen, er sollte die KM nicht beleidigen. Was auch immer da vorgefallen sein mag, aber ich verstehe hier die Umgangskürzung der TS eher als Selbstschutz, die sich jetzt nur noch zwei mal die Woche Beschimpfungen aussetzen möchte, vielleicht ja um die Kraft für ihr zehn Monate altes Kind zu sparen ...

  • Das Kind ist kein Erziehungsmittel gegen den Ex.


    Wenn die Übergaben zwischen den Eltern nicht klappen, gibt es andere Möglichkeiten, als den Umgang einseitig zu kürzen.

  • ich danke euch für eure vielen meinungen :thanks:


    ich war trotz beleidigungen und demütigungen des kv, (von "du bist beschissen", "mir ist das baby total egal" bis immer NICHT da sein, wenn das kind krank war...) bereit ihm umgang zu gewähren.
    und ja er ist vielleicht jetzt sauer das ich mich nach seinen beleidigungen nach der 3 wochenregelung, wo er auch zum gericht wollte!, zurück ziehe. aber ich MUSS alles allein machen und das seit der schwangerschaft. ist nicht irgendwann genug? ich werde die nächsten jahre allein mit dem baby sein und glaubt mir ich hätte alles dafür getan das das nicht so ist. aber mit einem kv der mal eben sporadisch will und das natürlich flexibel ist das nicht möglich.


    ich fahre noch einmal für 14 tage in den urlaub, danach muss das kind in der kita eingewöhnt werden und dann muss ich wieder arbeiten. das kind braucht also für all die neuerungen ein stabiles umfeld und das baby versteht nicht das es geteilt werden muss. ist es nicht doch denkbar das 2 mal in der woche vorerst reicht? für das kind? und bevor einige sich für DIESEN KV einsetzen... NEIN der vater will das kind nicht bei sich großziehen! ich weigere mich nicht künftig auch die wochenenden für den umgang zu nutzen. aber muss alles sofort sein? Ich habe das jugendamt eingeschaltet um unterstützung zu holen.


    aber jetzt wieder zum thema. wird das gericht immer das JA einschalten oder gibt es fälle wo der richter einfach entscheidet?


    danke noch einmal für eure meldungen

  • Nach meinen Erkenntnissen muss das Jugendamt eine Stellungnahme abgeben.




    Stabiles Umfeld bedeutet für ein Baby/Kleinkind in erster Linie, dass sich bestimmte Rituale wiederholen.
    Wir leben das 50/50 Wechselmodell seit Tochter ca. 18 Monate alt war, und sie hat sich ganz prächtig damit entwickelt (jetzt ist sie fast 10 und wir machen das immer noch)


    Wichtig sind dabei meines Erachtens feste Wechselzeitpläne, die auch eingehalten werden. Je weniger flexibel die sind, um so weniger Diskussionsbedarf und Konfliktpotential gibt es.


    Also kann auch mit Umgang ein stabiles Umfeld existieren - in unserem Fall sind es sogar zwei stabile Umfelder :strahlen

  • ich war trotz beleidigungen und demütigungen des kv, (von "du bist beschissen", "mir ist das baby total egal" bis immer NICHT da sein, wenn das kind krank war...) bereit ihm umgang zu gewähren.


    Um das mal richtig darzustellen und um dort deine Sichtweise zu ändern:


    Du bist nicht die, die Umgang gewähren darf. Du entscheidest nicht, wann Umgang stattfinden darf. Der Umgang ist ein Recht des Kindes. Wenn du den Umgang verweigerst, verweigerst du dem Kind das Recht, nicht dem Vater. Von daher wirst du bei solchen Reaktionen beim Gericht einen sehr schlechten Stand haben, wenn du so argumentierst.


    Ihr müsst als Eltern einvernehmliche Regelungen finden, wie der Umgang auszusehen hat. Schafft ihr das nicht, dann muss ein Gericht drüber entscheiden.


    Der friedliche Weg hier Regelungen zu finden ist also erstmal das Elterngespräch, dann das vermittelnde Elterngespräch beim Jugendamt.


    Es ist von Vorteil erstmal diesen Weg zu beschreiten. Man kann aber auch direkt den "kriegerischen Weg" über das Gericht nehmen und sofort ein Gericht entscheiden lassen. Dann legt man aber sein Schicksal direkt in die Hände eines Richters und man weiß nicht, was nachher dabei rauskommt.


    Das Jugendamt ist bei Umgangs-/Sorgerechtssachen immer mit von der Partie und wird eine Stellungnahme dazu abgeben.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • danke schön.
    mich beruhigt es sehr das das JA gefragt wird. und der rest wird sich finden. wenn der kv meint er muss vor gericht muss er das tun.
    ich verweigere dem kv nicht den umgang aber er jede kommunikation und verantwortung. es gab wochen da wollte er sein kind nicht sehen.....


    ich nehme die rechte und pflichten für das kind ernst und habe den schöneren weg gewählt und elterngespräche angestrebt :-)
    und werde den vereinbarten termin wahrnehmen.



    euch allen einen schönen sonntag

  • Der Umgang mit dem Kind darf kein Mittel sein, um den Expartner zu erziehen. Umgang wird dem anderen Elternteil auch nicht "gewährt". Du wirst mit eurem Kind auch nicht allein sein, wenn du dem Kind nicht seinen ohnehin knappen Kontakt mit seinem Vater wegen Unstimmigkeiten auf Paarebene weiter zusammenkürzt.


    Insofern bleibt dem Vater nach deiner Aktion vermutlich gar nichts anderes übrig, als gerichtlich dagegen vorzugehen, um den Vater-Kind-Kontakt zu retten.


    Wann willst du den Vater-Kind-Kontakt das nächste Mal kürzen. Wenn dir die Unterhaltszahlungen nicht passen?

  • zum glück konnte ich bei meinen großen kindern (18 und 16) erleben und erlebe es noch :-) wie man sich als eltern zusammen verhält.
    ich feiere mit meinem ex weihnachten, geburtstage etc. zusammen. wir sprechen uns ab und wir haben unsere
    umgangsregelungen immer wieder neu besprochen und angepasst.


    er war immer vater und wollte es auch immer sein :-)
    und ich war mutter und durfte auch immer mutter sein :-)


    und ich freue mich das es solche väter gibt :strahlen

  • momentan geht gar nichts mehr bei uns... anfangs (april) hatte er den kleinen noch 3 mal in der woche,
    nach bösen beleidigungen habe ich nach meinem urlaub auf 2 mal in der woche für 2 h reduziert. immer mit der option wir klären das mit hilfe...


    Weil er dich beleidigt, kürzt du den UG ?? Was hat den der UG damit zu tun ??



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Auf deine Frage, ob 2 mal die Woche Umgang für ein 10 monate altes Kind reichen? Nein defenetiv nicht, daß ist viel zu wenig. Und was kann der KV dafür wenn du schon wieder 14 Tage in den urlaub fährst, ihm somit wieder den Umgang für 2 Wochen erschwerst und euer Kind danach Eingewöhnung in der Kita hat. Na klar brauchen die Kinder einen strukturierten Ablauf, aber derzeit machst du es eurem Kind schwer , in dem du anscheinend ständig in den urlaub fährst und Kind somit vom Vater fern hälst.