Wie ist das eigentlich...?

  • Wer von Euch hat Erfahrung?


    Mein Mann und ich haben uns getrennt. Wir haben drei Jungs. 14, 12 und 8 Jahre alt.


    Ich habe eine eigene Wohnung und die Jungs sind beim Vater gemeldet und übernachten dort. Tagsüber läuft es so, dass sie morgens von ihm weg in die Schule gehen, ich sie dort mittags (ca. 12.30 Uhr) abhole und mit in meine Wohnung nehme. Dort wird dann gekocht, gegessen und gelernt. Sofern nachmittags Termine anstehen, erledige ich das mit den Jungs. Abends bringe ich sie wieder zum KV.


    Falls jetzt jemand meint: "Blöde Kuh, nimm' doch die Kinder zu dir..." - schön wäre es, die weigern sich zu mir zu ziehen, da ich "nur" eine Mietswohnung habe und wir bisher auf dem eigenen Bauernhof gelebt haben.


    Wegen der Jungs gehe ich nur halbtags arbeiten, er arbeitet voll. Kann ich mit irgendwelchen finanziellen Unterstützungen von seiner Seite rechnen bzw. mir steht doch sicherlich etwas für die Zeit in der ich die Kinder betreue zu, oder?


    Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.


    LG


    Laubfrosch123

  • Wegen der Jungs gehe ich nur halbtags arbeiten, er arbeitet voll. Kann ich mit irgendwelchen finanziellen Unterstützungen von seiner Seite rechnen bzw. mir steht doch sicherlich etwas für die Zeit in der ich die Kinder betreue zu, oder?


    Schwere Frage, also wenn du die Kinder nicht betreuen würdest, könntest du ja Vollzeit arbeiten und müsstest für eure drei Kinder Unterhalt bezahlen. Wenn eure Regelung jetzt z.B. ist, du betreust die Kinder ab 12:30 Uhr bis zum Abend und der KV verzichtet dafür auf den Unterhalt für eure 3 Kinder, währe es doch eine gute Lösung, oder?


    Wie habt ihr den Unterhalt denn bisher geregelt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Papiermäßig sind die Kinder bei KV und KM müsste Unterhalt zahlen.


    Praktisch betrachte leistet KM die ganze Betreuung und sollte eigentlich dafür auch Unterhalt bekommen ....


    :hae: Schwierig ...


    Haben die Kinder bei Dir Zimmer / Wohnraum ?
    Wer kauft die Dinge des täglichen Bedarfs (Kleidung, Schuhe, Schulsachen, Hobbies ?)
    Wie weit ist es zwischen den Wohnorten ? Wer fährt hin und her ?

  • Hallo,


    die Kinder sind ja schon in einem alter, wo man sie nach ihrer Meinung fragen wird, wo sie leben möchten und wenn sie sich weigern zur Mutter zu ziehen, wird es schwer!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Klingt so, als ob sie sich an beiden Orten die Rosinen herauspicken ....


    Klingt so, als hätten diese Kinder täglich BEIDE Elternteile um sich. Ist doch schön.


    Bei mir ist es ähnlich. Hole die Tochter jeden Tag ab, wenn auch nicht so früh wie TS, und bringe sie zum Schlafen wieder zur Mutti. Ab Sommer fällt die Ganztagsschule weg, dann habe ich sie auch ab Mittags. Natürlich bekommt Mutti ihren Titel und Unterhalt von mir. Dort sind sie gemeldet und verbringen dort (die Schlafzeiten mit eingerechnet) nen paar Stunden mehr die Woche.


    MMn hat TS finanziell keinerlei (juristisch durchsetzbare) Ansprüche gegenüber dem KV. Eigentlich müsste sie KU an den KV leisten. Würde er es drauf anlegen, könnte sie sich noch nicht mal darauf berufen, dass sie ja ab 12:30 die Kinder hat. KU geht vor (täglichem) Umgang. Der Umgang von TS, welcher klar über einen 0815 Umgang hinausgeht, kann sich auf die Höhe des KUs auswirken. Sie kann zB einen höheren Selbstbehalt geltend machen, oder aber eine Höherstufung in der DDT abwenden. 100% DDT stehen aber erstmal im Raum und "müsste" bedient werden.


    Also... Finanzielle Hilfe von seiner Seite aus nur auf freiwilliger Basis. Juristisch hast du als UET dort keinen Hebel. Wenn das Geld nicht reicht, kannst du aufstockende Leistungen nach ALG II beantragen. So die Kinder länger als 12 Stunden am Tag bei dir sind, bildet ihr eine temporäre Bedarfsgemeinschaft und dir stehen anteilige Regelleistungen und größerer Wohnraum (KdU) zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()


  • Die Kinder haben bei mir auch Zimmer, natürlich.


    Meist kaufe ich die Dinge des täglichen Bedarfs.


    Es liegen ca. 15km zwischen den Wohnorten und ich bin diejenige, die die Kinder hin und her kutschiert......

  • Die Kinder haben bei mir auch Zimmer, natürlich.


    Meist kaufe ich die Dinge des täglichen Bedarfs.


    Es liegen ca. 15km zwischen den Wohnorten und ich bin diejenige, die die Kinder hin und her kutschiert......


    Leider ist der Wichtigste Punkt, dass die Kinder nicht bei dir leben wollen und zwingen kannst du sie nun mal in diesem alter nicht. Wenn die Kinder z.B. zum Richter sagen: „Wir wollen bei unserem Vater leben“ wird der Richter ihren Wunsch nicht ignorieren können!


    Was die finanzielle Unterstützung für dich betrieft, müsst ihr euch schnellstmöglich einigen. Es gibt z.B. diese Möglichkeiten:


    1) Der KV kümmert sich darum dass die Kinder nach der Schule anständig Betreut werden, damit du Vollzeit arbeiten kannst, um den Kindesunterhalt für eure zu bezahlen.


    Oder


    2) Ihr einigt euch darauf, es bleibt so wie es ist und dafür musst du keinen KU, oder nicht den vollen bezahlen.


    Letztendlich ist es immer besser wenn man sich zusammensetzt und solche Sachen ohne Gericht klärt, denn für das gesparte Geld könnt ihr euren Kindern, sehr viele schöne Geschenke machen!



    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ich würde dir zu einem Anwalt für Familienrecht raten.
    Der Fall ist so kompliziert das da vielleicht ein Profi helfen sollte.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Wie soll ich denn bitte die Kinder betreuen und mit einem Halbtagsjob noch Unterhalt bezahlen?


    Darum habe ich ja diese zwei Möglichkeiten, zur Auswahl gegeben.


    Wenn du die Kinder nicht mehr Betreuen würdest, könntest du Vollzeit arbeiten, oder nicht?


    Zum Mindestunterhalt, der deinen Kindern zusteht wenn du UET bist:


    Sohn 14 Jahre alt: 334 Euro


    Sohn 12 Jahre alt: 334 Euro


    Sohn 8 Jahre alt: 272 Euro


    Der Gesamt Mindestunterhalt für eure drei Kinder, wenn du UET bist beträgt 940 Euro!


    Ich schätze mal selbst wenn du Vollzeit arbeiten würdest, könntest du diesen nicht zahlen können!


    Jetzt könnte man als Eltern eine Rechnung machen, auf der einer Seite stehen deine Betreuung, natürlich alle Kleidung, die du den Kindern kaufst und auch die Verpflegung. Auf der anderen Seite, besteht ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 940 Euro und jetzt beginnt die hin und her Rechnerei, was Kostet eigentlich die Betreuung der Kinder von ca. 12:30 Uhr bis Abends?


    Meine Meinung dazu ist: Wenn ihr beide mit der Momentanen Situation, auch Finanziell Klar kommt, bleibt dabei! Eine weitere Finanzielle Unterstützung des Vaters ist in deinem Fall nicht gerechtfertigt, wenn er auf den KU verzichtet, weil du eure Kinder nach der Schule betreust!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Ich würde dir zu einem Anwalt für Familienrecht raten.
    Der Fall ist so kompliziert das da vielleicht ein Profi helfen sollte.


    Keiner hat etwas dagegen das die TS sich rechtlich beraten lassen soll, aber von einem Rechtstreit rate ich ab, denn so etwas kann sehr schnell, sehr teuer für die TS werden!


    Du darfst nicht vergessen, die Kinder möchten beim Vater bleiben und wenn die TS jetzt z.B. gegen mich in dieser Situation ein Gerichtsverfahren einleiten würde, wüste ich was ich machen würde!


    Erstens ich finde eine Betreuungsmöglichkeit ab Schulschluss bis ich wieder zu Hause bin und zweitens, ich fordere die Mutter auf, alles mögliche zu tun, um den Mindestunterhalt für die drei Kinder zu bezahlen.


    Entschuldigung, es gab vor kurzem erst einen Fall, da hatte ein Vater nur zwei Kinder und wurde, trotzdem er Vollzeit gearbeitet hat, zu einem Fiktiven Einkommen verurteilt. Ich würde sagen, die TS sollte genau das machen, was dem Vater aus dem anderen Fall geraten wurde!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • aber von einem Rechtstreit rate ich ab,


    Dem kann ich auch nur zustimmen. Aber ein Anwalt kann erstmal die Sachlage klären denn im Moment ist es ja so
    (wenn ich nicht völlig falsch liege rechtlich gesehen )


    offiziell Er


    - hat die Kinder
    - arbeitet Vollzeit
    - zahlt keinen Unterhalt


    inoffiziell


    kommt nach hause und hat die Kinder fast Bettfertig in einem Haushalt der nicht dreckig wird weil ja keiner da tagsüber
    ----------------------------------------------------------
    offiziell Sie


    - geht Teilzeit arbeiten (ohne Aufstiegschancen )
    - hat Umgang mit den Kindern


    inoffiziell


    - kümmert ich um Alltag der Kinder
    - organisiert und plant
    - tägliche kümmern der Kinder geht auch ins Geld
    - hat noch den Haushalt zu versorgen in den 3 Kinder ja auch Dreck machen


    Also fair ist diese Aufteilung so nicht


    Für Ts wäre es vielleicht hilfreich zu sehen wo sie rechtlich steht. Dann kann sie ja mit ex reden.
    Aber ich denke auch Gericht sollte der letzte Weg sein

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Eigentlich verbringen die Kinder ihre wache freie Zeit bei der Mutter - ich verstehe nicht, warum da gesagt wird sie wollen nicht bei ihr wohnen ..... sie leben ja bei ihr, und schlafen dann bei Vater.


    Ich finde die Situation ausgesprochen unklar.

  • Hallo Antje77,


    natürlich verstehe ich was du meinst, aber streng genommen haben, zumindest die zwei älteren Kinder keine Betreuung, mehr nötig und dadurch entfällt auch ein Anspruch auf Betreuung!


    Meine Eltern haben Vollzeit gearbeitet, als ich 8 Jahre, 12 Jahre und auch als 14 Jahre alt war! Und ich hatte zwei ältere Brüder, die mich unterstützt haben und dass sollte doch selbstverständlich sein, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Loewe_63,


    Eigentlich verbringen die Kinder ihre wache freie Zeit bei der Mutter - ich verstehe nicht, warum da gesagt wird sie wollen nicht bei ihr wohnen ..... sie leben ja bei ihr, und schlafen dann bei Vater.


    Ich finde die Situation ausgesprochen unklar.


    Ist die Meinung der Kinder nicht klar genug?
    Selbst die TS schreibt: „Die weigern sich zu mir zu ziehen, da ich "nur" eine Mietswohnung habe und wir bisher auf dem eigenen Bauernhof gelebt haben.“


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • ich verstehe nicht, warum da gesagt wird sie wollen nicht bei ihr wohnen .....


    Das hat die TE im Eingangspost so erwähnt. Es wird nicht einfach "da gesagt" behauptet


    So unklar finde ich die Situation nun auch nicht. Wenn ich das mal mit einer anderen gar nicht so seltenen Konstellation vergleiche:
    Nehmen wir mal 40/60 Anteil UET/BET. Dort ist das UET nämlich oftmals zum Barunterhalt verpflichtet, das wird dann damit begründet, dass BET ja eben für Wohnraum, Kleidung, Verpflegung etc. sorgen muss (Betreuung mal aussen vor, sollten hier Kosten anfallen, darf UET die u.U. auch noch tragen, gequotelt nach Einkommen). Und UET muss das dann eben zusätzlich zum Unterhalt selbst finanzieren (z.B. durch den Gang zum JC).


    Ideal für TEin wäre natürlich, die Kinder würden bei ihr "leben" und KV wäre damit voll unterhaltspflichtig. Ich bezweifle aber, dass dies gegen den Willen der älteren Kinder lebbar wäre, theoretisch festsetzen könnte ein Gericht dies sicherlich.


    Schwierig... :hae:


    LG