...jetzt wird doch noch ein Gutachten veranlasst - wer hat Erfahrungen damit?

  • Hallo miteinander,


    das Ergebnis des heutigen Gerichtstermins ist, dass ein Gutachter eingeschaltet wird, weil der Ex mir plötzlich eine totale Unfähigkeit unterstellt, mit allen Lügen was man sich nur vorstellen kann. Obwohl ich August 2013 erst das ABR und Gesundheitsfürsorge freiwillig von ihm erhalten habe.


    Ich bin echt fertig...


    Mir ging nur um die Schulentscheidung, weil der Ex natürlich auch gegen meine Schulwahl ist und keine Diskussion mit ihm möglich.


    Und ihm gehts darum, ALLES zu bekommen, inkl. Kind.


    Die Richterin sieht sich nicht fähig, irgendeine Entscheidung zu treffen (wieder mal), auch das Jugendamt nicht. Sie sehen uns beide als erziehungs-fähig. Darum soll jetzt ein Gutachter entscheiden, ob Sohn bei mir bleiben darf oder nicht.


    Was meint ihr: Besteht trotz dann durchgeführtem Gutachten immer wieder eine Möglichkeit, dass der Ex jedes Jahr aufs Neue mir irgendetwas unterstellen kann und mit Druck, Manipulationen und Lügen das Kind stets ein Stückchen zu sich zieht und uns immer wieder Stress macht? Oder ist dieser Psychoterror mit einem Gutachten endlich mal vorbei? (Den Gutachter des letzten Gutachtens, das Ex mit seiner Exfrau führte, hat Ex "mundtot" gemacht, weil es nicht seiner Meinung entsprach...)


    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?


    Und: Wenn eine Schulentscheidung ansteht, lohnt sich ein Eilantrag zur Klärung derselben?


    Danke für eure Hilfe :hilfe


    die blumenelfe :blume

  • Obwohl ich August 2013 erst das ABR und Gesundheitsfürsorge freiwillig von ihm erhalten habe.


    Mit einem Vergleich vor Gericht? :hae:

    enn eine Schulentscheidung ansteht, lohnt sich ein Eilantrag zur Klärung derselben?


    wann steht denn die Schulentscheidung an?

    Besteht trotz dann durchgeführtem Gutachten immer wieder eine Möglichkeit,


    naja- er kann versuchen, das Gutachten zu torpedieren, und ggf. ein Gegengutachten einholen und und und-
    kommt ein wenig auch drauf an, wie umfangreich, und professionell das Gutachten gemacht ist- und vor allem, was bei Kind so raus kommt--


    Was soll denn in dem Gutachten genau (also welche Fragestellung) geklärt werden?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Heute wurde leider nur entschieden, dass ein Gutachten unumgänglich ist. Dass ich per Beschluss (nicht Vergleich) vor Gericht das ABR und Gesundheitsfürsorge erhalten habe, interessierte heute einfach keinen.


    Ab September 2014 soll mein Sohn in die Schule gehen. Gericht und Ex meinte, da hätten wir ja noch bis zu den Sommerferien Zeit. Bis dahin könnte der Gutachter schon mal da gewesen sein.
    Dass es nicht förderlich für Kind und Umfeld sein könnte, bis kurz vor der Schule nicht zu wissen, in welche Kind dann gehen darf (und ob dann zu seinem besten Freund oder nicht), hat auch keinen interessiert.


    Einen Anwalt hatte ich heute nicht, aber trotz den vielen Tausenden von Euros konnten die mir bisher in den 5 vorhergegangenen Verfahren auch nicht helfen. Das, was die bisher von sich gegeben haben, schaff ich auch inzwischen.


    Ich werde morgen in der Schule anrufen, weil ich auch von denen eine Eil-Bestätigung brauche, sonst kann ich keinen Eilantrag stellen.


    Der Gutachter soll klären, bei welchem Elternteil unser Sohn am besten aufgehoben ist. Da Ex diesen Aufenthalt bei mir so massiv infrage stellt, ordnet die Richterin dieses Gutachten an.
    Und dann soll er noch klären, wielange der Umgang bei dem jeweiligen Elternteil gut ist. Momentan ist Sohn beim Papa zehn Tage im Monat, das ist meiner Meinung nach zu viel, weil Kind so stark durcheinander kommt, weil Papa ihn in alles involviert, beeinflusst, manipuliert und Druck macht.
    Ich habe Umgangsverkürzung beantragt. Auf 6 Tage, also normales Wochenende 14tägig.
    Die Richterin hat auch angesprochen, ob evtl. eine Umgangsaussetzung vonnöten ist, damit Sohn erstmal Ruhe bekommt.


    Ich bin ganz verunsichert, weil ich dachte, dass die Richterin und das Jugendamt schon auch sehen, dass ich ja schon Teile vom SR bekommen habe und mir wirklich "nichts zuschulden kommen ließ". Der Ex behauptet das nur und kommt durch damit ( er wollte auch ein Gutachten. Er sieht somit seine Chance, mir das Kind wegzunehmen).


    Luchsie: Bei dir war doch auch ein Gutachten, wie ich mich erinnern kann, hattest du danach Frieden, oder?


    Viele Grüße
    die blumenelfe :blume

  • hallo blumenelfe,
    du tust mir echt leid. Ich weiß dass dir das nicht hilft, trotzdem.
    Ein Gutachten... ich denke mittlerweile, ein Ergebnis ist so subjektiv wie Richterentscheidungen und schlichtweg abhängig von der Person des Gutachters selbst (vielleicht lebt der Gutachter gerade in Trennung von seiner Frau...?). Also wünsch ich dir einen Gutachter, der sich nicht blenden und täuschen und persönliche Befindlichkeiten außen vor lässt.
    (Ich danke dem Himmel, dass mir zumindest ein Gutachten erspart geblieben ist. Mein KV forderte damals eine spezielle Gutachterin, die ausgewiesene PAS-Spezialistin war....)


    Du hast seit Jahren nervenaufreibende Gerichtsverfahren, dazu verbunden mit hohen Kosten. Dein KV lässt nicht locker. Hat er VKH? Wer zahlt denn diesen ganzen Mist? Käme das nicht besser dem Kind zugute? Richter interessiert das nicht.
    Das Kind tut mir auch so langsam leid, immer in den Mühlen. Von einem Richter so bestimmt. Das empört mich bei jahrelangen Dauerverfahren mittlerweile am meisten. Die Kinder sind die Leidtragenden, sie haben von immer wiederkehrenden Verfahren letztendlich gar nichts.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • - Ein Gutachten hat formal die Funktion, einen Beschluss wenig angreifbar zu machen. Darum geht es vielleicht. Sonst würde vielleicht die nächste Instanz ein fehlendes Gutachten ankreiden.


    Die Fähgkeit von Gutachtern, die Situation zu erfassen, geht vielfach nicht über das hinaus, was der Richter erfassen kann. Viele sind so subjektiv und wenig wissenschaftlich wie jeder andere Mensch auch. Als Gutachten hat es aber prozessual Gewicht, was geschrieben wird.


    - Es lohnt sich, sich vorab intensiv damit auseinanderzusetzen, wie der Gutachter normalerweise arbeitet, welche Ausbildung er hat (und nicht hat) und wenn möglich alte Gutachten aus anderen Verfahren zu lesen. Manchmal gleichen Gutachten über Jahre hinweg in Vorgehen und Argumentationsweise wie ein Ei dem anderen mit entsprechenden Anpassungen an die Situation. Oft werden über Jahre hinweg immer haargenau die gleichen Testverfahren benutzt, die zu kennen kein Nachteil ist.


    Wenn es nach Recherche vorab Zweifel an der Arbeitsweise des benannten Gutachters gibt, dann muss man sich gut überlegen, wie man vorgeht. Ein Richter wird nur bei massiven und belegbaren Einwänden von seinem Helfer des Vertrauens abrücken, wenn es gar nicht mehr anders geht. Auch noch so berechtigte Vorab Kritik am Gutachter wird dieser negativ auslegen.


    Ein Gutachter, dem von einem Elternteil gleich zu Beginn (erste 10 Sekunden und erste 10 Minuten) das Gefühl vermittelt wird, er sei herzlich willkommen als Helfer in einer verfahrenen Situation, wird selten gegen diesen Elternteil Gutachten. So simpel funktionieren die meisten psychologischen Sachverständigen.

  • Bei dir war doch auch ein Gutachten, wie ich mich erinnern kann, hattest du danach Frieden, oder?


    es war mehr als eins :crazy
    Frieden ist relativ- Ex war ab da einfach weg... wenn nicht ganz, dan gar nicht war seine Devise :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ein Gutachter, dem von einem Elternteil gleich zu Beginn (erste 10 Sekunden und erste 10 Minuten) das Gefühl vermittelt wird, er sei herzlich willkommen als Helfer in einer verfahrenen Situation, wird selten gegen diesen Elternteil Gutachten. So simpel funktionieren die meisten psychologischen Sachverständigen.


    Als taktischer Rat ist dies sicher nicht schädlich, aber wenn beide so agieren und der Gutachter in der Verhandlung von seiner Einschätzung abweicht, dann kann es schon sein, dass der Richter völlig anders entscheidet, als das Gutachten eigentlich suggeriert hatte. Man kann nur versuchen, sich mit Verfahrensbeistand, falls vorhanden, und Jugendamt kooperativ zu zeigen, wobei auch dies nicht immer zum besten Ergebnis im Sinne des Kindeswohls führen muss.

  • Ich verstehe das nicht. Die Mutter wollte doch nur eine Entscheidung über die Schule. Und der Vater sagt, dass das Kind nicht bei der Mutter leben soll. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Das ist doch nicht "Sein" Verfahren. Da müsste er doch erneut klagen
    Ich möchte auch nur eine einzige Unterschrift für eine Kindergartenkündigung. Jetzt sagt er, ich wäre gewalttätig und würde mich angeblich nicht um irgendwelche Therapien für meine Tochter kümmern. Heißt es nun, dass ich vor Gericht die Unterschrift nicht bekomme, weil plötzlich meint, dass das Kind bei ihm leben soll? Aber was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

  • Hat er VKH? Wer zahlt denn diesen ganzen Mist? Käme das nicht besser dem Kind zugute? Richter interessiert das nicht.


    Hallo Keks,
    tja, das zahlt er alles selbst - und anscheinend gerne, wenn er dadurch anderen schaden kann. Das hält er ja bereits seit 4 Jahren durch (und ich zwangsweise auch irgendwie...). Aber er bekommt ja jetzt Unterhalt von seiner Ex-Frau, die dadurch am Existenzminimum ist, weil er die beiden großen Kids (13 und 15 J) zu sich geködert hat. Nun möchte er auch Unterhalt von mir bekommen. Hier gehts nicht um das Kindeswohl.
    Was ist eine PAS-Spezialistin?


    Frieden ist relativ- Ex war ab da einfach weg... wenn nicht ganz, dan gar nicht war seine Devise :kopf


    Hallo Luchsie,
    das könnte bei mir auch sein. Ich hoffe es dann sogar, dann hätten wir endlich mal Ruhe


    !

    Das ist doch nicht "Sein" Verfahren. Da müsste er doch erneut klagen


    Hallo Iza,
    naja, wir haben beide gleichzeitig Anträge gestellt, und damit wir nicht mehrmals antanzen müssen, gabs halt einen Termin, dafür 2 1/2 h lang. Danach wollte die Richterin einfach nicht mehr, deshalb meine ich, möchte sie die Entscheidung der Schule gerne an den Gutachter abgeben.


    Ein Gutachten hat formal die Funktion, einen Beschluss wenig angreifbar zu machen. Darum geht es vielleicht. Sonst würde vielleicht die nächste Instanz ein fehlendes Gutachten ankreiden.


    Hallo Segelpapa,
    du erklärst es für mich positiv, leider hat die Richterin nichts davon gesagt. Meinst du, ich könnte die Richterin da nochmal fragen, ob sie es so gemeint hat?
    Welchen GA wir bekommen, steht noch nicht fest. Es fiel zwar ein Name, aber ob der dann Zeit hätte - war die Frage. Und den GA, der eh schon bei Ex und seiner Exfrau war, wollte Richterin extra nicht. Obwohl der das ganze (also die Ex-Patchworkfamilien mit 3 Kindern und 1 Papa) endlich mal zusammenbringen hätte können.
    Ist es schlau, da nochmal einen Antrag oder dann Widerspruch zu schreiben?


    die blumenelfe (die heut Nacht nicht schlafen konnte...) :sleep

  • Ein Gutachten hat formal die Funktion, einen Beschluss wenig angreifbar zu machen. Darum geht es vielleicht. Sonst würde vielleicht die nächste Instanz ein fehlendes Gutachten ankreiden.


    Hallo Segelpapa,
    du erklärst es für mich positiv, leider hat die Richterin nichts davon gesagt. Meinst du, ich könnte die Richterin da nochmal fragen, ob sie es so gemeint hat?



    [/quote]


    Nein das solltest Du nicht tun. Familienrichter tun sich in verfahrenen Prozessen sehr schwer damit, eine klare und schnelle Entscheidung zu treffen, weil es 1. ein sehr schwammiges dehnbares Fachgebiet ist und 2. eine Fehlentscheidung erhebliche Konsequenzen haben kann, für die der Richter ungern zur Verantwortung gezogen werden möchte. Deswegen greifen Richter gern auf Gutachten zurück, wie Segelpapa schon sagte. Es darf einfach nicht riskiert werden, irgendetwas auszulassen, was später dem Gericht zur Last gelegt werden kann, falls das Kind Schäden davonträgt.
    Nachfragen solltest Du nicht, weil es im Endeffekt egal ist, welche Gründe die Richterin dafür hatte. Sie würde höchstens das Gefühl haben, in ihrer Position in Frage gestellt zu werden und das mögen (Familien)Richter ganz und gar nicht. Also das beste Rezept ist offene Kooperation und keinesfalls niemals schlecht über den KV reden.

  • Meinst du, ich könnte die Richterin da nochmal fragen, ob sie es so gemeint hat?


    Bloß nicht. Persönliche Erörterungen mit Richtern außerhalb eines Verfahrens können den Richter sofort wegen Befangenheit aus einem Verfahren kicken.


    Entweder weiß die Richterin tatsächlich nicht weiter oder sie hat eine Meinung, meint aber, aus formalen Gründen ein bestätigendes Gutachten zu brauchen, um den Beschluss gegen die nächste Instanz abzusichern. Selbst wenn das zweite der Fall wäre, könnte sie das niemals in einem Verfahren sagen.

  • Mein Fall entwickelt sich ähnlich.
    Wie gesagt, eigentlich brauche ich nur eine Unterschrift für eine Kindergartenkündigung, um umzuziehen zu dürfen.
    Mein Ex erzählt aber, dass ich gewaltätig bin, um den Umzug zu verhindern und evtl. das Sorgerecht zu bekommen.
    Er hat es also geschafft, dass es nicht mehr um die Unterschrift geht, sondern darum, ob ich erziehungsfähig bin. Der Anwalt meinte, es wird morgen wohl dahin laufen, dass ich zum Gutachter muss und morgen entschieden wird, bei wem das Kind leben wird bis ich beim Gutachter war.
    Darf dein Kind so lange bei dir bleiben?

  • Das es auch ein Gutachter ist und kein Schlechtachter.


    Mir haben seit 2004 7 - 8 Schlechtachter bescheinigt, dass ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll erwerbsfähig bin und keinen Anspruch auf Rente oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben hätte.


    Am 12.05.2014 erreichte mich das letzte Gutachten. Kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, da schon seit mehr als 10 Jahren voll erwerbsgemindert in allen Berufen bin. Arbeiten nur noch bis zu unter drei Stunden täglich möglich.


    Ist toll, wenn man jahrelang vom Familiengericht, vom Arbeitsamt und vom Jobcenter drangsaliert wird, weil man ja doch voll erwerbsfähig ist und nur nicht arbeiten will.


    Deshalb wünsche ich Euch allen, dass Eure Gutachten auch in eurem Sinn positiv verlaufen und sich eventuell notwendige Gerichte auf das verlassen können, was die Gutachter sagen.


    Beste Grüsste


    Michael

  • Er hat es also geschafft, dass es nicht mehr um die Unterschrift geht, sondern darum, ob ich erziehungsfähig bin. Der Anwalt meinte, es wird morgen wohl dahin laufen, dass ich zum Gutachter muss und morgen entschieden wird, bei wem das Kind leben wird bis ich beim Gutachter war.
    Darf dein Kind so lange bei dir bleiben?


    Hallo Iza,
    was ist denn bei dir jetzt rausgekommen?


    Und ja, das Kind ist bei mir. Solange der Gutachter nicht dagewesen ist oder ein anderer Beschluss aktuell wird, wird alles so gehandhabt, wie im letzten Jahr beschlossen. Ich habe ABR und GEsundheitsfürsorge.


    Michael:
    danke, hoffe ich auch. Aber der geplante GA hat noch nicht zugesagt, ob er überhaupt Zeit hat.
    Naja, wir haben einen Zeitplan von 3 Monaten Frist. Schau mer mal...

  • Also ich warte noch auf das schriftl. endgültige Urteil, aber die Richterin meinte, dass ich das ABR bekomme, wir umziehen müssen, meine Tochte aber zum Psychologen muss. Also wahrscheinlih müssen wir nicht zum Gutachter. Meine Anwältin meinte aber, dass da vom Vater noch was kommen wird, vielleicht wird er das Sorgerecht beantragen. Ich weiß nur nicht mit welcher Begründung, weil er schon alle vermeintlichen Argumente "verballert" hat. Wahrscheinlich wird er weiter Beweise sammeln.

  • wir umziehen müssen


    warum?
    davon war doch bisher nicht die Rede... oder hab ich da was überlesen, oder falsch verstanden?


    und ich bin echt gespannt, ob ein Richter den "Gang zum Psychologen" ins Urteil schreibt :hae:


    :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Entschuldigung, nicht müssen, dürfen. Ja ich bin auch gespannt, wie und was sie formulieren wird.
    Der Verfahrensbeistand meiner Tochter hat ein psychologisches Gutachten vorgeschlagen aber meine Anwältin meinte: "Wozu?? Es gibt keine Beweise, dass meine Mandantin gewaltätig ist." Und dann war auch keine Rede mehr davon.

  • Blumenelfe,


    ich weiß dass die Gerichte unterschiedlich ausfallen aber bei mir hatte ich per Eilantrag im Mai letzten Jahres eine Rückmeldung genau aus dem Grund, dass es für das Kind wichtig sei zu wissen auf welche Schule es gehen darf.


    Und das war die Argumentation des Gerichtes.


    Vielleicht hättest Du doch einen Anwalt hinzuziehen sollen?


    Immer mit gleicher Waffenstärke auftreten. Kann ich Dir nur empfehlen. Denn jetzt hast Du den Salat. Irgendetwas muss vor Gericht falsch gelaufen sein.