Kindergartengebühren - müssen beide Elternteile zahlen?

  • Hallo Zusammen,


    Mein Kind geht jetzt das 2. Jahr in den Kindergarten. Im ersten Jahr musste ich nur Essengeld bezahlen, weil ich in dem Jahr erst wieder ein halbes Jahr gearbeitet habe und demensprechend wenig Jahresgehalt hatte. Nun wurde für das 2. Jahr wieder neu berechnet - der Bescheid kam jetzt im Mai 2014! und ich muss nun die aufgelaufenen Kosten (von Sept. 2013 - jetzt) von 469 € auf einen Schlag zahlen.


    Ich bekomme Unterhalt für das Kind vom Vater. Muss ich von dem Betrag die Kindergartengebühren zahlen oder müssten wir uns das jetzt teilen?


    Meine Anwältin kommt leider nicht in die Pötte, hatte ihr vor Tagen schon eine Mail mit der Frage geschrieben, bisher aber noch keine Antwort bekommen.


    Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wie es richtig wäre? :Hm


    L. G.

  • Grundsätzlich steht hier im Raum, dass der Vater für Betreuungskosten mit aufkommen muss.
    Rückwirkend, also ohne dass vor Beginn der kostenpflichtigen KiTa-Zeit ihm eine Zahlungsaufforderung zugestellt wurde, wird das allerdings schwerlich durchsetzbar sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Rollschuh,


    so viel ich weiß läuft das unter Mehrbedarf und wird geteilt.


    Also zumindest ist es bei uns so - ich erhalte für Sohn Kindesunterhalt plus 50% des KiTa-Beitrags vom Kindsvater.


    Grüße,
    Fio

  • Also bei uns ist das anders geregelt.


    Die Kitagebühren werden nach Trennung nur noch nach dem Gehalt des Et berechnet, bei dem das Kind lebt ( Unterhalt / Unterhaltsvorschuss ist aber mit anzugeben).


    Entsprechend muss KV auch nichts dazu beitragen.


    Ich bekomm da nichts zu. Allerdings muss ich allein nur noch knapp 1/3 zahlen, obwohl er derjenige mit dem geringen Einkommen war.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • @ Lena: ja mit den 67 € monatlich hätt ich ja auch nicht das Problem - mein Problem ist halt der Batzen von 469 € - die ich nicht habe. Aber ich will mal nachfragen, ob man das auf Raten machen kann.


    Borte
    Fiocca
    Volleybap


    vielen Dank für Eure Infos, ist ja anscheinend bei jedem ein bißchen anders.


    :thanks:

  • Gibt es nicht sogar Bundesländer in denen der Kiga kostenlos ist ?

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Gibt es nicht sogar Bundesländer in denen der Kiga kostenlos ist ?


    es gibt sogar gemeinden, in denen der kiga kostenlos ist- aber das steht ja hier nicht im raum, es geht hier um die kosten des kiga und ob die geteilt werden müssen.


    als meine zwei damals in den kiga gingen, hat das jugendamt die beiträge übernommen, hat mich aber aufgefordert, vom KV die hälfte der gebühren zu verlangen, sollte ich alles selbst bezahlen müssen. das ist wohl gesetzlich geregelt, daß die gebühren für kiga zwischen den elternteilen aufgeteilt werden und hat nichts mit dem kindsunterhalt zu tun!


    fordere den KV schriftlich auf. nachlesen kannst du auch hier


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*


  • Auch wenn die Kitagebühren nur nach Deinem Gehalt berechnet wurden, muss der Vater sich an den Kosten der Betreuung beteiligen
    oder sie evtl. sogar ganz übernehmen, wenn du unter 1100 netto verdienst(Selbsbehalt)

  • Das kann natürlich sein, dass weiß ich nicht. Da ich den Fall nicht habe. Allerdings mit weniger als 1.100 netto zahlt man bei uns allein ca. 40 Euro Kitagebühren, da kann ich mir das wiederum fast nicht vorstellen.