Hallo Zusammen,
Mein Kind geht jetzt das 2. Jahr in den Kindergarten. Im ersten Jahr musste ich nur Essengeld bezahlen, weil ich in dem Jahr erst wieder ein halbes Jahr gearbeitet habe und demensprechend wenig Jahresgehalt hatte. Nun wurde für das 2. Jahr wieder neu berechnet - der Bescheid kam jetzt im Mai 2014! und ich muss nun die aufgelaufenen Kosten (von Sept. 2013 - jetzt) von 469 € auf einen Schlag zahlen.
Ich bekomme Unterhalt für das Kind vom Vater. Muss ich von dem Betrag die Kindergartengebühren zahlen oder müssten wir uns das jetzt teilen?
Meine Anwältin kommt leider nicht in die Pötte, hatte ihr vor Tagen schon eine Mail mit der Frage geschrieben, bisher aber noch keine Antwort bekommen.
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wie es richtig wäre? :Hm
L. G.