Hallo ihr Lieben,
ich habe für meinen Großen das alleinige Sorgerecht; wenn ich mich nun im neuen Wohnort unmelde und ihn natürlich auch, muss ich dann den Beleg über das alleinige Sorgerecht vorlegen?!
LG
eure wald.frau :hilfe
Hallo ihr Lieben,
ich habe für meinen Großen das alleinige Sorgerecht; wenn ich mich nun im neuen Wohnort unmelde und ihn natürlich auch, muss ich dann den Beleg über das alleinige Sorgerecht vorlegen?!
LG
eure wald.frau :hilfe
Nein.
Im Zweifelsfall - ich hab die Negativbescheinigung immer dabei bzw. die letzte Anmeldung, auf der man sehen kann, das ich in der alten Wohnung auch schon alleine mit dem Kind gelebt habe.
Bei uns muß man entweder nen Nachweis über das ABR oder alleiniges Sorgerecht haben oder nen Nachweis, dass das andere ET mit der Anmeldung einverstanden ist. Ohne geht hier gar nix- Kind kann ohne nicht angemeldet werden hier. ( südl. LK Osnabrück ) Bin auch nicht die einzige hier im Forum, die das hier im gleichen Wohnort hatte.