Meldebehörde

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe für meinen Großen das alleinige Sorgerecht; wenn ich mich nun im neuen Wohnort unmelde und ihn natürlich auch, muss ich dann den Beleg über das alleinige Sorgerecht vorlegen?!


    LG


    eure wald.frau :hilfe

    [align=center]"Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest." (J. Korczak)

  • Nein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns muß man entweder nen Nachweis über das ABR oder alleiniges Sorgerecht haben oder nen Nachweis, dass das andere ET mit der Anmeldung einverstanden ist. Ohne geht hier gar nix- Kind kann ohne nicht angemeldet werden hier. ( südl. LK Osnabrück ) Bin auch nicht die einzige hier im Forum, die das hier im gleichen Wohnort hatte.