Auskunftspflicht Einkommen

  • Reicht mündliches auffordern ?
    oder muss es schriftlich erfolgen?


    Muss man dem Ex direkt die Steuererklärung bzw Gehaltsabrechnung geben?


    Gibt es einzuhaltende Fristen?

  • Magst du uns was über den Kontext sagen?Ist es für eine private Vereinbarung, oder JA ....?
    Prinzipiell kannst du wenn du es schriftlich machst später nachweisen, das wäre eventuell wichtig da Unterhalt zu zahlen ist sobald er gefordert wurde.


    Im eigenen Interesse sowohl ale Zahler als auch als Empfänger wäre es gut möglichst korrekte Zahlen zu haben. Kosten für Fahrt zur Arbeit etc haben oft Auswirkungen auf den Unterhalt. Diese Posten nicht vergessen.

  • dem Ex direkt brauchst Du erst mal gar nix zu geben-
    in Deinem Fall hast Du höchstens eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kind-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)