Wie bei SGB X §48 reagieren?

  • Es handelt sich um ein reine sexuelle Beziehung wodurch ein Kind entsteht.
    Mit 36 Jahren wird die KM unerwartet Mutter. Entscheidet sich für das
    Kind. Dem KV wird jegliche Pflicht und Rechten entzogen. Die KM kommt
    selbst aus zerrüttete Familien Verhältnisse und beschließt das Kind nach
    der Geburt ohne Vater groß zuziehen. Sie merkt erst als sie
    alleinerziehende alle Unterlagen einreichen muss das sie zwei Jahre
    Elternzeit nimmt und splittert das Elterngeld auch zu diesen Zeitraum.
    Da sie unfreiwillig auf ergänzende Leistungen vom job center angewiesen
    ist wird sie aufgefordert UVG zu beantragen, hofft das der Jugend
    Mitarbeiterin diese ablehnt. Leider wird es bewilligt und als Einkommen
    angerechnet. Widerspruch konnte nicht geschrieben werden weil sie
    während der Wochenbett Zeit emotional total über fordert war und ärger
    mit den alten Wohn Verhältnisse hat, habe die Zeit verstrichen. Jetzt
    wird von Zeugen beim Amt behauptet das sich das Leben der KM verändert
    hat. Die KM wird vorgeworfen grob fahrlässig gehandelt zu haben. Sie hat
    bewusst den KV zu verschweigen. Nach diesen folgt Vorwurf des Betruges.
    Die KM wehrt sich verhemnt gegen den Vorwurf weil das Job Center und
    Jugendamt das unter ein der geregelt haben. Die KM wollte keine
    Leistungen vom Jugendamt um genau das zu vermeiden!



    Die
    KM hat sofort das Geld erhalten. Sie weiss das als nächstes Betrug
    vorgeworfen wird. Alles schon durch diesen Protokoll erlesen.
    Es
    ist eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen bei der Bekanntgabe der
    Schwangerschaft. Die KM hätte sich dann gegen das Kind entscheiden
    sollen um genau so eine Sachlage nicht zu geraten.


    Sie hat sich bewusst für das Kind entschieden und man kann nichts mehr
    machen. Sie war erst total erleichtert das die Zahlung eingestellt wurde
    aber nicht den SGB X 48 gelesen, erst später.


    Schade um das Seelenleben des Kindes, wird dann später als nicht gewollt zu
    sein und als Last empfunden vom KV. Das war nachhinein auch ein Motiv
    warum die KM ihn verschwiegen hat. Geld ist eine Sache und Liebe zum
    Kind eine Sache.






    Nachtrag zu diesem Thema: Die KM möchte hier nicht angegriffen werden das sie Soialleistungen erschlichen hat, oder das man ihr hier Vorwirft welche Fehler begangen hat, das ist klar! Das ist Ihr Bewusst. OB der KV hier bewusst die Mutter geschadet hat oder nicht.


    Hier geht es um Sozialleistungen die bewilligt worden sind , die nicht bewilligt werden durften! Vater unbekannt heißt auch das niemls UVG zurück gezahlt werden kann. Also sollte es nicht bewilligt werden! Das ist von der KM die Meinung. Sie hat selbst 20 Jahre gerabeitet ohne Unterbrechung, wollte NUR 2 Jahre Elternzeit nehmen um sich um das Kindswohl zu kümmern,, was völlig jetzt geschadet hat.


    Sollte weitere Folgen kommen, wird sie wegen BGB §263 (Mod.-Hinweis: Gemeint ist mutmaßlich § 263 StGB. Volleybap) belangt und ihre Beruflichen Weg ist dann beendet, sie bleibt dann Lebenslang Hartz 4 Empfängerin mit Kind. denn mit einem Straftäter möchte ein Arbeitgeber nichts zu tun haben.



  • Der BGH hat doch schon festgestellt, das die Mutter den Namen des Vaters preisgeben muß,
    ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig. Für eine Argumentation "Vater unbekannt"
    sehe ich bei den gegebenen Verhältnissen keinen Spielraum. Die Bombe detoniert sogar später noch
    viel lauter, wenn sich der Vater irgendwann (doch) einmal melden sollte.


    Nicht zwangsläufig hat eine Anzeige wegen Betruges auch eine Verurteilung mit einem
    Eintrag ins Strafregister zur Folge. Vorab evtl. verbaute Karrierechancen zu bejammern, ist
    Polemik. Es war die freiwillige Entscheidung der Mutter, diesen Weg zu gehen. Es hätten sich ja
    ggf. noch andere Betreuungsmöglichkeiten ergeben, so das die Mutter nicht auf Sozialleistungen
    und die Inanspruchnahme ihrer Elternzeit angewiesen gewesen wäre.


    Im Sozialleistungsbezug kann sich die Mutter nicht aussuchen, ob sie den KV von Unterhaltsleistungen
    freistellt. Durch den Anspruchsübergang an die Grundsicherungsträger besteht auch eine Pflicht zum Ausgleich
    der ausgezahlten Leistungen durch die Unterhaltspflichtigen. Den Vater trifft für das Kind sogar die gesteigerte
    Erwerbsobliegenheit.


    Zitat

    OB der KV hier bewusst die Mutter geschadet hat oder nicht.


    Da wird wohl eher umgekehrt ein Schuh draus. Ein Kind braucht beide Elternteile. Schade,
    das dem Kind niemals Gelegenheit gegeben werden soll, seinen Vater kennenzulernen und seine
    Wurzeln zu erforschen. Soviel zum Thema Kindeswohl.


    Vielleicht sollte die Mutter einen Termin bei der Schuldnerberatung machen.

  • Nachtrag zu diesem Thema: Die KM möchte hier nicht angegriffen werden das sie Soialleistungen erschlichen hat, oder das man ihr hier Vorwirft welche Fehler begangen hat, das ist klar! Das ist Ihr Bewusst.


    Die KM scheint aber ansonsten auch nichts zu wollen. Oder hat sie konkrete Fragen? Knuddel Icons bekommt sie sicherlich noch nachgereicht.


    Hier geht es um Sozialleistungen die bewilligt worden sind , die nicht bewilligt werden durften! Vater unbekannt heißt auch das niemls UVG zurück gezahlt werden kann. Also sollte es nicht bewilligt werden! Das ist von der KM die Meinung. Sie hat selbst 20 Jahre gerabeitet ohne Unterbrechung, wollte NUR 2 Jahre Elternzeit nehmen um sich um das Kindswohl zu kümmern,, was völlig jetzt geschadet hat.


    Die Meinung der KM deckt sich nunmal nicht mit der der Rechtsprechung. Ein weiteres mal wird ihr das sicherlich nicht passieren. Wenn der UVK Antrag abgelehnt worden wäre, hätte sie ebenso zu Unrecht mehr an ALG II erhalten. Letztlich egal, welche Sozialkasse betrogen wird.


    Sollte weitere Folgen kommen, wird sie wegen BGB §263 belangt und ihre Beruflichen Weg ist dann beendet, sie bleibt dann Lebenslang Hartz 4 Empfängerin mit Kind. denn mit einem Straftäter möchte ein Arbeitgeber nichts zu tun haben.


    Das hört sich erstmal nach überzogener Jammerei/Angst an. Lebenslang Hartz 4? Deine Freundin wird schon die passenden Jobangebote bekommen. Ich kenne einige wirklich heftige Kriminelle... davon stehen alle in Lohn und Brot (nach Verbüßen der Haftstrafe) und zahlen brav Unterhalt so sie denn verpflichtet sind.


    Sag deiner Freundin, dass das alles schon nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird und muntere sie auf. Sie soll froh sein, dass die Lüge früher als später aufgeflogen ist. Wenn durch diese Aktion das Seelenleben des Kindes gefährdet sein sollte, würde ich der KM anraten, bei Dritten generelle Hilfe zu suchen.

  • Da wird wohl eher umgekehrt ein Schuh draus. Ein Kind braucht beide Elternteile. Schade,
    das dem Kind niemals Gelegenheit gegeben werden soll, seinen Vater kennenzulernen und seine
    Wurzeln zu erforschen. Soviel zum Thema Kindeswohl.


    Vielleicht sollte die Mutter einen Termin bei der Schuldnerberatung machen.

    Das sieht die KM aber anders. Vater wider Willen. Gut ist das nicht das ein Kind erfährt das der KV wollte das er abgetrieben werden sollte.
    Kinder brauchen beide Eltern. sicherlich aber nicht ein Alkoholiker, Gewaltäter, oder an Depressionen erkrankt ist. Sorry.


    Und zur Schuldner Beratung? was soll damit gemeint sein? Rückzahlung und Bußgeld Forderung. Sorry, die KM hat nachdem Sie alleinerziehend geworden ist Privatinsolvenz beantragen müssen diesen Jahres. Das Leben hat sich durch ein kind gravierend verändert. Dann wird das geld von April bis April mit in die Insolvenzmasse einfliessen.


    Fazit von uns Frauen die mit Betroffene sagt aus. Ein Kind zu bekommen ist ein Fehler. Hätte sie sich dagegen entschieden hätte sie heute keine sozialen Nachteile. Beruf und Gesellschaftlich.


    Sie bemitleidet sich nicht sondern hat einfch Angst was aus Ihrer und deren Kind Zukunft wird mehr nicht. Arbeit findet man immer aber nicht in den Bereichen wo sie ihren Beruf ausgeübt hat.

  • Das sieht die KM aber anders. Vater wider Willen. Gut ist das nicht das ein Kind erfährt das der KV wollte das er abgetrieben werden sollte.
    Kinder brauchen beide Eltern. sicherlich aber nicht ein Alkoholiker, Gewaltäter, oder an Depressionen erkrankt ist. Sorry.


    Auch wenn hier der KV nicht als Elternteil zur Verfügung steht, so hat das Kind dennoch Anrecht auf Wissen um diesen. Und dieses "Wissen" fängt nunmal mit der Eintragung des Vaters in der Geburtsurkunde an. Depressiver, um sich schlagender Alki hin oder her. Frag deine Freundin mal gehässiger Weise, ob es für das Kindeswohl vorteilhaft ist, wenn sie selbst (die KM) eine Betrügerin ist (Unwissenheit hin oder her)?


    Ich vermute, deine Freundin wird eine Anhörung bekommen, evtl eine Strafanzeige. Sie soll sich nen guten Anwalt suchen und das zuviel erhaltene Geld zurückzahlen. Ob die Haltung "Das geht in der Insolvenz auf - zahle ich nie und nimmer" für sie aufgeht, wage ich erstmal zu bezweifeln. Kommt es zu einer Geldstrafe nach StGb geht das eh nicht. Maximal gefährdet sie ihr Insolvenzverfahren und wird nicht von der Restschuld befreit. Von daher war der Tip mit der Schuldnerberatung gar nicht fehl am Platz.

  • Und zur Schuldner Beratung? was soll damit gemeint sein? Rückzahlung und Bußgeld Forderung. Sorry, die KM hat nachdem Sie alleinerziehend geworden ist Privatinsolvenz beantragen müssen diesen Jahres. Das Leben hat sich durch ein kind gravierend verändert. Dann wird das geld von April bis April mit in die Insolvenzmasse einfliessen.


    Das stimmt so nicht. Geldstrafen fließen nicht mit in die Insolvenzmasse mit ein. Und die Rückzahlungspflicht wird kommen. Da dies wieder neue Schulden sind, wird die Inso dadurch platzen. Das ist die Folge dessen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • So, hab mich gerade mal in der IsnO schlau gemacht:


    § 302 Ausgenommene Forderungen


    Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
    1.
    Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 angemeldet hatte;
    2.
    Geldstrafen und die diesen in § 39 Abs. 1 Nr. 3 gleichgestellten Verbindlichkeiten des Schuldners;
    3.
    Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.


    Bußgelder und Rückzahlungen werden die Inso zwar nicht gefährden, aber sie sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das heißt konkret: Diese Schulden bleiben dann trotz abgeschlossener Insolvenz (Restschuldbefreiung) erhalten und sind danach weiterhin forderbar.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hier geht es um Sozialleistungen die bewilligt worden sind , die nicht bewilligt werden durften! Vater unbekannt heißt auch das niemls UVG zurück gezahlt werden kann. Also sollte es nicht bewilligt werden! Das ist von der KM die Meinung.


    Hallo Engelchen_liebt,


    selbstverständlich musste der Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bewilligt werden.
    Jedes unter sechsjährige Kind getrennter Eltern erhält entweder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss.
    Die Sozialleistungen von unter sechsjährigen Kinder werden immer um diesen Betrag gekürzt.


    Unterhaltsvorschuss gibt es auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige bekannt und zahlungsunfähig ist.
    Das Jugendamt prüft zu diesem Zwecke das Einkommen des Vaters.
    Zurückzahlen muss er diese Leistung nur, wenn er zahlungsunwillig war.


    Die werdende Mutter darf zwar bestimmen, den Vater nicht anzugeben, das ist nicht illegal.
    Allerdings ist die logische Folge hieraus dann nicht statt des Unterhalts H4 zu beziehen, sondern die logische Folge ist es, auf den Unterhalt komplett zu verzichten.


    Die einzige Möglichkeit für die Bekannte wäre also gewesen, den Unterhaltsvorschuss nicht zu beantragen und hinzunehmen, dass die Leistungen vom JC um diesen Betrag gekürzt werden.


    Wenn derartige Machenschaften auffliegen, ist es allgemein üblich, dass die Kindsmutter den Kindvater nennt.
    Dessen Einkommen wird überprüft, er wird zu Unterhaltszahlungen herangezogen und muss den ergaunerten Betrag nachzahlen so er denn leistungsfähig ist. Ist er nicht leistungsfähig, bleibt alles beim Alten und der Vorschuss wird weiterbezahlt.

    Die Kindsmutter wird in der Regel nicht weiter belangt.
    Von einer Anzeige wegen Betrugs habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • ich habe die tiefste innerste Überzeugung....


    man darf jeden Mist machen :brille
    allerdings muss man auch so viel Rückgrat haben, für die Konsequenzen einzustehen-


    Was ist jetzt genau die Frage :hae:
    Wie sie um die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Leistungen herumkommt? oder habe ich da irgend etwas falsch verstanden?


    Wenn Sie kein UHV bezogen hätte, dann wären die Hartz IV Leistungen doch entsprechend höher ausgefallen?-
    ist doch nur die Frage, von wem zu Unrecht Leistungen bezogen wurden? oder, ob sie die zurückzahlen darf, und dann Ruhe hat?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nachtrag zu diesem Thema: Die KM möchte hier nicht angegriffen werden das sie Soialleistungen erschlichen hat, oder das man ihr hier Vorwirft welche Fehler begangen hat, das ist klar!


    Sorry, aber dann hätte die KM den Weg in die nächste katholische Kirche zur Beichte wählen sollen.


    Hier geht es um Sozialleistungen die bewilligt worden sind , die nicht bewilligt werden durften! Vater unbekannt heißt auch das niemls UVG zurück gezahlt werden kann. Also sollte es nicht bewilligt werden! Das ist von der KM die Meinung.


    Das ist auch meine Meinung, nur sieht das Bundesverwaltungsgericht dies in seinem "Disco-Kinder-Urteil" anders. Und wenn die KM bei der Antragstellung auf die Frage nach dem Vater mit "unbekannt" geantwortet hat, hat sie gelogen und sich Sozialleistungen erschlichen (und das ist Betrug!).



    Sollte weitere Folgen kommen, wird sie wegen BGB §263 (Mod.-Hinweis: Gemeint ist mutmaßlich § 263 StGB. Volleybap) belangt und ihre Beruflichen Weg ist dann beendet, sie bleibt dann Lebenslang Hartz 4 Empfängerin mit Kind. denn mit einem Straftäter möchte ein Arbeitgeber nichts zu tun haben.



    Das hätte sich die KM vorher überlegen sollen. :frag

    Einmal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • Kinder brauchen beide Eltern. sicherlich aber nicht ein Alkoholiker, Gewaltäter, oder an Depressionen erkrankt ist. Sorry.


    Er ist nun mal der Vater des Kindes und deine Freundin hätte ihn in die Geburtsurkunde eintragen lassen müssen! Wenn er die Vaterschaft geleugnet hätte, dann gibt es immer noch eine Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung.
    Ein Kind kann sich seinen leiblichen Vater nicht aussuchen, aber eine Frau entscheidet letztendlich (im Normalfall) alleine, mit welchem Mann sie geschützten oder ungeschützten Verkehr hat. Den anderen Elternteil im Nachhinein schlecht zu machen, wirft ein schlechtes Licht auf einen selber!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • was willst du äh die km denn nun wissen? oder möchtest du huch die km nur loswerden, dass du sie es daneben findet, dass auch bei dir äh ihr der übliche weg gegangen wurde als du natürlich sie um leistungen aus der öffentlichen hand gebeten hast? tja, wo das geld herkommt, das darf man sich nicht aussuchen.


    übrigens wurdest du die km ja schon vor längerer zeit darauf hingewiesen, dass dem so sein würde. und nein, nicht du sie darf entscheiden, ob du sie den vater angibt. einerseits ist es ein recht des kindes, und in diesem fall eben auch ein recht der steuerzahler_innen.


    denkeschoen, der es gar nicht geschadet hat, eine mutter mit depressionen zu haben. für uns war sie sogar die bestmögliche!

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

    Einmal editiert, zuletzt von denkeschoen ()

  • Du kannst nicht auf UHV verzichten. Du kannst verzichten wollen, aber das Amt wird sich nicht darauf einlassen.


    Ich wollte aus Angst vor dem KV damals auch verzichten, aber im ALG2 geht das nicht. Ich war "dankbar", dass er in die Trennung einwilligte und ich nach Hause durfte und wollte, um die Situation nicht zu verschärfen auf Unterhalt verzichten.


    Dein Kind hat Anspruch darauf, ob der Vater das Kind wollte oder nicht - das interessiert bei der Beantragung nicht.

  • Das sieht die KM aber anders. Vater wider Willen. Gut ist das nicht das ein Kind erfährt das der KV wollte das er abgetrieben werden sollte.
    Kinder brauchen beide Eltern. sicherlich aber nicht ein Alkoholiker, Gewaltäter, oder an Depressionen erkrankt ist. Sorry.

    Das war in etwa die Antwort, die ich schon erwartet habe. Er war aber gut genug, um trotz seiner Unzulänglichkeiten eine sexuelle Beziehung mit ihm zu führen, Sorry.
    Wer nicht bei Blumen und Bienen in Bio hängengeblieben ist, hat in etwa eine Ahnung über die möglichen Konsequenzen.

    Zitat

    Fazit von uns Frauen die mit Betroffene sagt aus. Ein Kind zu bekommen
    ist ein Fehler. Hätte sie sich dagegen entschieden hätte sie heute keine
    sozialen Nachteile. Beruf und Gesellschaftlich.

    Hätte, hätte, Fahrradkette. Das Kind ist aber jetzt da und es stellt sich nicht mehr die Frage, wie soziale Nachteile hätten vermieden werden können.
    Die eigentliche Frage der Mutter ist doch jetzt, wie weitere Nachteile für Mutter und Kind als Konsequenz der gegebenen Fallstellung vermieden werden könn(t)en.

    Zitat

    Sie bemitleidet
    sich nicht sondern hat einfch Angst was aus Ihrer und deren Kind
    Zukunft wird mehr nicht. Arbeit findet man immer aber nicht in den
    Bereichen wo sie ihren Beruf ausgeübt hat.

    Die Sorgen sind verständlich und sofern man sich in die Lage der Betroffenen versetzt, durchaus nachvollziehbar. Angst ist aber ein
    schlechter Ratgeber und jetzt heißt es aufpassen, das man sich eben nicht durch Verzögerungs- und Verschleierungstaktik noch in eine
    schlechtere Ausgangslage hineinmanövriert.


    Es mag sein, das die Mutter wegen einer depressiven Episode nicht in der Lage war,
    eine Überzahlung an den Grundsicherungsträger zu melden.
    Im Zweifelsfall hätte die Mutter die Überzahlung
    ja auch nicht antasten müssen. Denn das sie zuviel Geld erhielt, war ihr ja, soweit ich das dem
    Eingangsbeitrag entnehme, sehr wohl bewußt und sie war ja auch erleichtert, als die rechtswidrige Zahlung
    ohne ihr eigenes Zutun eingestellt wurde. So aber klingt das für mich in etwa wie:"Hilfe, zuviel Geld bekommen
    und ausgegeben. Was jetzt?"


    Rein pragmatisch, ohne moralische Wertung des Eingangsbeitrages, könnte die Mutter, wie schon vorgeschlagen, eben jetzt


    - Einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen
    - Eine Schuldnerberatung einschalten
    - vorbehaltlich einer anwaltlichen Beratung "reinen Tisch" gegenüber
    dem Grundsicherungsträgern machen und damit einer möglichen
    strafrechtlichen Konsequenz entgegenwirken, bzw. diese abmildern.


    Eine Abwehr der Rückforderung halte ich vor dem geschilderten Hintergrund für wenig aussichtsreich.
    Auf §48 SGB X reagiert man mit einem Widerspruch und ggf. Klage vor dem Sozialgericht,
    wenn die Forderung unberechtigt ist. Ist sie hier aber nicht. Nach meiner persönlichen Einschätzung ist hier die
    richtige Reaktion die Mitwirkung an einer Schadensbegrenzung und den Pflichten aus §60, Abs. 1 SGB I (Angaben von
    leistungsrelevanten Tatsachen) unverzüglich nachzukommen.

  • Die werdende Mutter darf zwar bestimmen, den Vater nicht anzugeben, das ist nicht illegal.


    Doch es ist Illegal. Sogar eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch mit Eintrag ins Vorstrafenregister.