keine kommunikation-kein GSR

  • In irgendeinem thread war das doch letztens thema.


    Gerade kam dazu was im ndr. Da hieß es wenn ein vater erst mehrere jahre nach der geburt des kindes das gsr beantragt, dann spricht eine nicht vorhandene oder schlechte kommunikation gegen das kindeswohl und es gibt kein GSR für den vater :(


    Also väter immer sofort das gsr beantragen wenn ihr unverheiratet seit.


    Außerdem ging es um kuckuuckskinder. Der betrogene vater ( in diesem fall 3 kinder, die nicht seine waren) kann schadenersatz vom leiblichen vater fordern, bleibt aber der rechtliche vater. :wow


    Das hatte ich nicht gedacht!

  • Ja und? Wenn kein Umgang, Keine Kommunikation nix da ist, wieso sollte der UET / Vater dann GSR beantragen?
    Verstehe ich nicht? Es sei den es alg Umgangsverweigerung vor, da hätte ich als UET / Vater aber direkt GSR beantragt.


    Das Leibliche Väter die von ihrem Glück nichts wussten trotzdem zahlen müssen hab ich auch schon gehört. Bei einem Arbeitskollegen war nach 18 Jahren nicht nur die Überraschung groß sondern auch die Schulden :-(

  • http://www.familienrecht.de/so…ater-nichteheliches-kind/


    Wenn die Unterhaltspflichten über mehrere Jahre verletzt werden und bei hochstrittigen Eltern
    wird GSR auch abgelehnt, habe ich kürzlich in einem Urteil gelesen.


    @Edith: gefunden


    Mich würde mal interessieren ob man einen KV, dessen Kind ehelich zur Welt kam, aus denselben Gründen das GSR aberkennen kann? Wo ist denn da die Gleichberechtigung?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Kann ich mir nicht vorstellen Vater1971.


    Mann kann auch ohne Unterhalt zu zahlen das GSR bekommen.

  • Danke für den Link! Hie und da scheint doch noch Vernunft zu walten vor Gericht.
    Und gut, dass es dann doch nicht so einfach ist, nach Jahren plötzlich aus der Versenkung aufzutauchen...........


    Es gibt aber auch Fälle wo der KV über Jahre durch Umgangsboykot bewusst vom Kind ferngehalten wurde, sollten diese Väter nochmals bestraft werde, indem sie kein GSR bekommen? Umgangsboykot ist selbst heute noch ein ernstes Thema und leider wird dieser, nach meiner Meinung nicht hart genug bestraft.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Umgangsboykott kann man aber schriftlich und mit Zeugen Festhalten oder nicht? Würde mir mein Kind vorenthalten werden, würde ich alles Schriftlich festhalten und zu den Stellen laufen und grade da würde ich GSR beantragen! Da sehen doch die Chancen schon anders aus, als bei einem der sich einfach ein paar Jahre zurück zieht.


    Ich habe so ein Exemplar an UET der kein Interesse an seinem Kind fhat, auch da führe ich Umgangstagebuch, halte alles fest, schriftlich. Letzter Eintrag November 2012.

  • Schön, dass euch der Link weiterhilft.


    Letzte Woche passiert, das Urteil. Antrag auf GSR abgelehnt.


    Kind ist 3, Eltern hochstrittig, KV zahlt (nach U-Titel) Unterhalt.
    KM zieht mit Kind und neuem Ehemann 600 km weg.


    GSR also abgelehnt, da es nicht dem Kindeswohl dient. GRUND: Entfernung und Streit der Eltern


    (KM ist Juristin)


    Internetquelle gibt es nicht, aber ich sitze an der Quelle. :pfeif


    @Edith: Fehlerteufel

  • Bei mir ähnlich, aber der KV ist in die nächste Instanz gegangen,Ende also wieder offen.
    Aber das Familiengericht war der Auffassung, wenn er nicht in einem Mindestmass mit mir (seine wörtliche Aussage vor Gericht- mit DER rede ich kein Wort) und weil er bereits vor Gericht absolute Respektlosigkeit mir gegenüber zeigte, gibt es weil das Kindeswohlgefährdend wäre kein GSR.
    Derzeit gibt es auch keinen Umgang ( er lehnt begleiteten Umgang kategorisch ab, unbegleiteten lehne ich aus verschiedenen Gründen ab) Entscheidung steht ( wieder mal) noch aus.Unterhalt zahlt er übrigens keinen.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Inzwischen prüfen zunehmend Gerichte bei "hochstrittig" und "keine Kommunikation" ob die Eltern einfach miteinander nicht können/wollen, oder ob einer - zum Beispiel der Inhaber der bisherigen Alleinsorge - ganz gezielt die Kommunikation torpediert.


    Natürlich sollte GSR so früh wie möglich beantragt werden.
    Aber grade unverheiratete Väter müssen ja erst mal von Schwangerschaft und Co. überhaupt etwas erfahren.


    Da gibt es diverse Beispielfälle, bei denen Väter erst durch wahlweise Post vom Jugendamt wegen Unterhalt oder - noch besser - Post vom Gericht vonwegen Zustimmung zur Adoption die Bombe platzt.

  • Hi,


    ja mittlerweile gucken Richter da genauer hin....wenn es kein Alter knorriger ist ..


    Naja, und nach der Schwangerschaft darf mann -oft- das Kind nicht nehmen etc., wenn es strittige Fälle sind.
    Dann kommt begleiteter Umgang, der evtl. auch nicht immer eingehalten wird.
    Dann ist keine Kommunikation da.
    Wenn dann der KV nicht hinterher ist, so war´s das dann oft. :rolleyes2:
    Die besten Chancen hat man aber, wenn man den Unterhalt sicherstellt. Obwohl das ja -offiziell- nichts damit zu tun hat.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Naja, also bei mir gehts da nicht um Unterhalt. Ich klage keinen Unterhalt ein, obwohl der dem Ki d sicherlich zustünde, aber da das bei uns alles eh kompliziert genug ist, brauch ich diese Baustelle nicht auch noch.
    Begleiteten Umgang möchte ich, weil der KV immer noch nicht auf der Elternebene angekommen ist, weil er mich immer noch vor de n Kindern schlecht macht, weil er immer noch seinen Schwur, er nimmt mir das Kind weg und bringt mich in die "Klappse" wahrmachen will und weil er das bereits einmal durch eine Kindesentziehung bewiesen hat.
    Ich bin keinesfalls so ei e Mutter, die dem Vater die Kinder vorenthalten möchte, aber so gehts dann halt auch nicht und es muss eine gerichtliche Regelung her.
    Beim ersten Prozess wegen Umgang und Sorgerecht haben die Gerichte die Problematik erkannt, es gab kein GSR und nur begleiteten Umgang. Das war 2010. Der KV hat den Umgang abgebrochen.
    Seitdem gibt es nur kurze Momente der Geschenkeübergabe an Geburtstag, Weihnachten und Ostern. Schade fürs Kind.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
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  • .. dass eine "steil gehende Mutter" es bewusst und ohne Folge verhindern kann, dass ein GSR beantrag und auch auf 2 Eltern übertragen werden kann. Mir sind da als KV die Hände aber sowas von völlig gebunden. Ich habe keinen Ansatz, jemals das GSR zu bekommen, wenn die Mutter immer querschiesst und immerzu streitet (sie hat 2 Jahre durchgehalten und ich denke so 13, 14 stehen noch an). Es ist echt unfassbar in diesem "tollen Rechtsstaat".
    Es ist auch unfassbar, dass man nicht an das Sorgerecht drankommt und den Kleinen "zu sich" holen kann.
    Ich muss quasi zugucken, wie mein Geld (RA, Verfahrensbeistand und Gericht sind ja nun keine Schnapper) und meine Nerven sich auflösen und bin auf Gedeih und Verderb der Hoffnung ausgeliefert, dass der Kleine irgendwann merkt wo der Hase läuft. Merkt er das nicht und kapselt sich von mir ab bspw. weil das Schlechtmachen durch die KM (bin mir sicher, dass sie das macht, habe aber natürlich keine Beweise; wer schon Schläge und Gutachten androht ...) erfolgreich ist, habe ich in ein paar Jahren nix. Ich bin psychisch im Eimer, Geld ist bei Gerichten und Anwälten und die Ex sitzt mit dem Next und Kind zu Hause und zeigt mir die lange Nase.
    Was ist hier noch gerecht?????

  • Also so wie ich die Gerichte erlebe, entscheiden sie (zum Glück) heute nicht mehr einfach zugunsten der Mütter, sondern wägen sehr wohl im Sinne des Kindeswohls ab. So soll es ja auch sein, denn auch ich empfinde es so, dass es genug Mütter gibt, die zu Lasten des Kindes sowohl Umgang als auch SR komplett dem Vater verweigern, einfach, weil dies ein Machtspielchen ist, was sie gewinnen können.
    Die Entscheidung für das GSR ist aber eben nicht pauschal und in jedem Fall das Beste für das Kind und ich empfinde es sehr wohl so, dass die Gerichte da inzwischen sensibler drauf schauen, was das Beste für das Kind ist. Eines der Elternteile muss mit der dann vom.Gericht getroffenen Entscheidung dann umgehen lernen und das sind zum.Glück heute nicht immer nur die Väter!

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  • Da hieß es wenn ein vater erst mehrere jahre nach der geburt des kindes das gsr beantragt, dann spricht eine nicht vorhandene oder schlechte kommunikation gegen das kindeswohl und es gibt kein GSR für den vate



    das ist aber eine ziemliche Pauschalaussage.


    Ich bezweifel das man einem Vater der mehrere Jahre mit seinem Kind gelebt hat, regelmäßige Umgänge hat, an Elternterminen wie Schule & Kiga teilnimmt, das GSR aus diesem Grund irgendwann verweigern könnte,
    nur weil ihm 5-10 Jahre dieses Stück Papier nicht wichtig war :hae::hae::hae:

  • Ich kann dir nur sagen ie es in dem fall gewesen ist. Vielleicht kann man die sendung ja noch im netz schauen. Es war "recht so" auf ndr.
    Es wurde ihm nicht verweigert weil ihm das stück paapier nichts wert war, sondern weil er wenig bis keine kommunikation mit der km hatte und diese dazu auch nicht bereit war. Mehr ging die sendung nicht ins detail.


    Ich frage mich nur, was nutzt einem UET dieses blatt papier wenn er/sie gar nicht aktiv an entscheidungen tilnehmen mòchte. Ich finde es nicht gut, das zb unser kv das GSR behält nur weil es sein recht ist. Praktisch will er aber nur spaßvater sein und nickt meine entscheidungen einfach nur ab. Wobei ich ja noch froh sein kann , dsass er das tut.


    Andererseits ist es gut, dass UET das GSR schneller bekommt, wenn er/sie sich kümmern möchte und BET quer schlägt.