Hallo,
ich bin am verzweifeln :kopf : immer wieder wenn ich meinen Sohn zu seinen Besuchen ei mir babhole, kommt es in seiner Gegenwart zu Vorwürfen oder Streitereien, die von meiner Ex und ihrem neuen Partner ausgehen (heute wurden mir Schläge angedroht :nixwieweg ). Meine immer wieder geäußterte Bitte, doch telefonisch über Probleme zu sprechen, wird ignoriert. Die Übergaben erfolgen sehr lieblos unten an der Haustür des Hochhauses, eine vielbefahrene Straße im Hintergrund. Ich finde diese Situation für meinen Kleinen unmöglich :wow . Eine im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht erwirkte Beratung bei einem freien Träger hat meine Ex nach 3, 4 Terminen letztes Jahr abgebrochen, mich dann mit Anzeigen überzogen (alles "Freispruch 1er Klasse" für mich). Seit Ende 2013 warte ich darauf, dass sie, so stehts im neuen Urteil, neue Termine bei einer Beratung macht. Sage und schreibe ein Einzelgespräch hat bisher stattgefunden, weil sie nie Zeit hat. Zum Telefonieren hat sie auch keine Zeit, E-Mail will sie nicht und per sms eskaliert es auf ihrer Seite (sie bleibt nicht sachlich).
Ich überlege, ob ich mit einer Umgangsbeistandschaft zumindest insofern "Ruhe in den Karton" bekomme, dass der Kleine ein Vernünftiges "Abholen" und "Zurückbringen" erlebt, dass diese ewigen Streiterein, sei es weil ich -tatsächlich- mal 1 Minute (ja, 1 Minute!) zu spät bin oder sonst ein Kinkerlitzchen passiert ist - aufhören. :radab
Ich mache mir eh keine Illusionen, was die dem Kleinen über mich erzählen - nicht umsonst drohte meine Ex Ostern, mittels Gutachten zukünftige Kontakte verhindern zu wollen (weil ich so schädlich bin). :wand :wand :wand
Was nun
Wie kann ich sowas beantragen, kann ich das alleine, ich bin ja nicht sorgeberechtigt? Was kostet das? Und wer würde sowas machen ... der Verfahrensbeistand oder jemand anders? Würde dann die gerichtlich getroffene Besuchsregelung nochmal in Frage gestellt oder ist die die Basis, auf der dann die Umgangsbeistandschaft aufgebaut wird?
Noch ne Frage:
Ich darf mit dem Kleinen ja nicht zum Arzt, auch im Notfall nicht, da ich kein Sorgerecht habe (also dürfen darf ich schon aber ich darf keine Entscheidungen treffen). Wie geht ihr mit der Situation um? Ich denke dass ich auch hier eine verbindliche Regelung brauche, da, was ich im Notfall (!!!) machen werde, sicher falsch sein wird ... habt ihr Euch bevollmächtigt? (Das ich sie anrufe und informiere ist unbenommen ... ).
P.S.: Das Jugendamt hat gesagt, mit der Frau kann man nicht sprechen und mir zum Rechtsweg (Umgangskontakthäufigkeit und Dauer) geraten. Da kommt so dann keine Hilfe mehr.
P.S.: Der Verfahrensbeistand hat einen begleiteten Umgang ins Reich der Phantasie verwiesen. :aetsch
So viel für sooo spät .... aber ich mache mir wieder ne schlaflose nacht ... mein armes kleines Mäuschen ...