Umgangsbeistandschaft

  • Hallo,
    ich bin am verzweifeln :kopf : immer wieder wenn ich meinen Sohn zu seinen Besuchen ei mir babhole, kommt es in seiner Gegenwart zu Vorwürfen oder Streitereien, die von meiner Ex und ihrem neuen Partner ausgehen (heute wurden mir Schläge angedroht :nixwieweg ). Meine immer wieder geäußterte Bitte, doch telefonisch über Probleme zu sprechen, wird ignoriert. Die Übergaben erfolgen sehr lieblos unten an der Haustür des Hochhauses, eine vielbefahrene Straße im Hintergrund. Ich finde diese Situation für meinen Kleinen unmöglich :wow . Eine im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht erwirkte Beratung bei einem freien Träger hat meine Ex nach 3, 4 Terminen letztes Jahr abgebrochen, mich dann mit Anzeigen überzogen (alles "Freispruch 1er Klasse" für mich). Seit Ende 2013 warte ich darauf, dass sie, so stehts im neuen Urteil, neue Termine bei einer Beratung macht. Sage und schreibe ein Einzelgespräch hat bisher stattgefunden, weil sie nie Zeit hat. Zum Telefonieren hat sie auch keine Zeit, E-Mail will sie nicht und per sms eskaliert es auf ihrer Seite (sie bleibt nicht sachlich).


    Ich überlege, ob ich mit einer Umgangsbeistandschaft zumindest insofern "Ruhe in den Karton" bekomme, dass der Kleine ein Vernünftiges "Abholen" und "Zurückbringen" erlebt, dass diese ewigen Streiterein, sei es weil ich -tatsächlich- mal 1 Minute (ja, 1 Minute!) zu spät bin oder sonst ein Kinkerlitzchen passiert ist - aufhören. :radab
    Ich mache mir eh keine Illusionen, was die dem Kleinen über mich erzählen - nicht umsonst drohte meine Ex Ostern, mittels Gutachten zukünftige Kontakte verhindern zu wollen (weil ich so schädlich bin). :wand :wand :wand


    Was nun
    Wie kann ich sowas beantragen, kann ich das alleine, ich bin ja nicht sorgeberechtigt? Was kostet das? Und wer würde sowas machen ... der Verfahrensbeistand oder jemand anders? Würde dann die gerichtlich getroffene Besuchsregelung nochmal in Frage gestellt oder ist die die Basis, auf der dann die Umgangsbeistandschaft aufgebaut wird?


    Noch ne Frage:
    Ich darf mit dem Kleinen ja nicht zum Arzt, auch im Notfall nicht, da ich kein Sorgerecht habe (also dürfen darf ich schon aber ich darf keine Entscheidungen treffen). Wie geht ihr mit der Situation um? Ich denke dass ich auch hier eine verbindliche Regelung brauche, da, was ich im Notfall (!!!) machen werde, sicher falsch sein wird ... habt ihr Euch bevollmächtigt? (Das ich sie anrufe und informiere ist unbenommen ... ).


    P.S.: Das Jugendamt hat gesagt, mit der Frau kann man nicht sprechen und mir zum Rechtsweg (Umgangskontakthäufigkeit und Dauer) geraten. Da kommt so dann keine Hilfe mehr.
    P.S.: Der Verfahrensbeistand hat einen begleiteten Umgang ins Reich der Phantasie verwiesen. :aetsch


    So viel für sooo spät .... aber ich mache mir wieder ne schlaflose nacht ... mein armes kleines Mäuschen ... :-( :-( :-(

  • Für wirkliche Notfälle wie Kind bricht sich was oder Platzwunde brauchst du keine Sorgepflicht, Bescheinigung odsr was auch immer. Ganz im Gegenteil wenn du nicht zum Arzt gehst ist das unterlassene Hilfeleistung und strafbar. Akutentscheidungen trifft ausschliesslich der Arzt, da wirst du eh nicht gefragt sollen wir nähen oder nicht. Wenn das medizinisch sein muss wir das einfach gemacht. Bist du auf der sicheren Seite. Die selbe Situation hast du ja auch wenn eine Not Op gemacht werden muss. Dann entscheiden allein die Ärzte und der Patient (eventuell ja bewusstlos) wird auch nicht lang gefragt.


    Du musst nur deine Ex möglichst bald = sobald die akkutversorgung getan ist verständigen.


    Das gleiche würde sich auch abspielen wenn dein kind von dritten beaufsichtigt wird und es passiert was.


    Du brauchst auch keine Versicherungskarte. Was glaubst du wie viele Leute die mit Blaulicht ins Spital kommen vorher ihre Daten bekanntgegeben haben bzw eine Karte mithaben, wahrscheinlich so gut wie niemand.

  • Akutentscheidungen trifft ausschliesslich der Arzt, da wirst du eh nicht gefragt sollen wir nähen oder nicht. Wenn das medizinisch sein muss wir das einfach gemacht


    Das ist nonsens! Solange keine lebenserhaltenden massnahmen durchgefuehrt werden muessen, liegt die netscheidung bei den eltern was mit einem kind medizinisch geschieht oder eben nicht.
    Rein versicherungstechnisch wird sich in deutschland schon jeder arzt vorsehen keine behandlung, ausser s.o., durchzuführen.


    Du schreibst das du kein sorgerecht fuer deinen zwerg hast, gibt es dafuer einen grund?
    Mir ist gerade auch nicht so klar was man dir raten kann, so wie ich es verstehe hast du ja umgang, Km ist aber nicht an einem friedlichen umgang interessiert.
    Hast du evt die moeglichkeit das jemand anderes das kind holt und wieder zurueck bringt? damit ihr gar nicht erst in kontakt zueinander kommt?


    gruesse
    Johann

  • Hallo chaos_in_laos


    P.S.: Das Jugendamt hat gesagt, mit der Frau kann man nicht sprechen und mir zum Rechtsweg (Umgangskontakthäufigkeit und Dauer) geraten. Da kommt so dann keine Hilfe mehr.


    Um Himmelswillen, beantrage bitte keine Umgangsbeistandschaft!!! Wenn du dass machst schadest du dir nur selbst. Gibt es nicht die Möglichkeit, dass dich ein Verwandter (Ein Elternteil oder ein Geschwisterteil) oder jemand anderes beim „Abholen“ und beim „Zurückbringen“ begleitet. Heutzutage ist es leider sehr wichtig, zumindest einen „Zeugen“ dabei zu haben, denn das erspart unnötige Gerichtsverfahren! :daumen


    P.S.: Das Jugendamt hat gesagt, mit der Frau kann man nicht sprechen und mir zum Rechtsweg (Umgangskontakthäufigkeit und Dauer) geraten. Da kommt so dann keine Hilfe mehr.


    Es ist leider so, dass du von denen auch nicht mehr Hilfe erwarten kannst! Das Jugendamt kann natürlich nicht alle Probleme lösen, manchmal bleibt eben nur noch der Rechtsweg.
    P.S.: Da hat dir vermutlich auch keiner gesagt, dass du ein Anrecht auf das GSR hast, oder?


    Du schreibst du hast kein Sorgerecht!
    Warum änderst du an deiner momentanen „ nach oben sehenden“ Situation nix?
    Ist es nicht besser auf der gleichen ebene zu stehen, wie die Mutter deines Kindes!
    Ich wünschte, ich hätte 1996 die selben Möglichkeiten gehabt wie du Heute.



    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Um Himmelswillen, beantrage bitte keine Umgangsbeistandschaft!!! Wenn du dass machst schadest du dir nur selbst.

    Mal ganz doof gefragt: Wieso sollte er sich mit einer Umgangspflegschaft selbst schaden? Inwiefern denn?



    Grundsätzlich würde ich mir gut überlegen, ob ich bei den vorliegenden Fakten schon(!) eine Pflegschaft beantragen würde.
    Insbesondere wenn du evtl. das gemeinsame Sorgerecht beantragen willst, denn ich mutmaße, dass die Kindesmutter, wenn sie so eskaliert, auch nicht allzu weit vom Boykott weg ist im Geiste und das mit großer Wahrscheinlichkeit kommt, wenn/falls du das Sorgerecht beantragst.


    Du kriegst so eine Pflegschaft eben tendenziell nicht nach Bedarf immer mal wieder und sie läuft mindestens 6 Monate, bei einem hochstrittigen Fall auch mal schnell 1 Jahr.


    Wenn DANACH erst die richtige Eskalation kommt... schade.


    Aber je nachdem wie heftig die Übergaben sind - möglich ist eine Umgangspflegschaft für die Übergaben natürlich.
    Du hättest aber die Möglichkeit, der KM alternativ vorzuschlagen, dass du das Kind zukünftig z.B. bei den Großeltern oder irgendwelchen Freunden holst und bringst..

  • Hallo,
    Danke für die Antworten.
    Blöd, dass ich 2 Themen vermischt habe... :kopf


    a) Umgangsbeistandschaft
    Warum sollte das schlecht sein? Wie kann ich alternativ verhindern, dass es bei den Übergaben zu Eskalationen kommt, denn ich habe niemanden, der meinen Kleinen mit abholen kann. Ich habe echt Angst, dass ich dort total mies gemacht werden soll, mit dem Ziel, dass der Jung dann vielleicht nicht mehr zu mir will. Ich habe sooo viel Zeit, Energie und Nerven in den ganzen Kram investiert - und mir ist die Beziehung wichtigt. Das nervt meine Ex. JA, RA, Psychologische Beratung und Freunde sagen alle, dass ich alles richtig mache, nicht auf Provokationen reagieren soll, mich super um das Kind kümmere ... trotzdem habe ich eine riesen Angst dass er mich a) als schwach, weil ich mich der Konfrontation an der Tür entziehe, kennen lernt (= kein Vorbild) b) die Mutter ihn manipulativ entfremdet.


    Das Sorgerecht habe ich von vorneherein nicht bekommen. Die KM hat sich im Rahmen einer intakten Beziehung damals ohne Begründung kategorisch dagegen ausgesprochen.
    Der Verfahrensbeistand im Rahmen des Umgangsverfahrens sagte, das sie sich gegen gemeinsames Sorgerecht aussprechen würde (ich habe sie nach dem Erfolg eines Verfahrens gefragt) weil "bei uns eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, weil wir uns um das und meine Ex vor dem Kind streiten".


    b) Krank
    Werde über die Ideen und Anregungen nachdenken, ist aber sehr schwieriges Thema. Habe gerichtlich ein Auskunftsrecht der Ärzte erstritten und warte seit 5 Monaten auf die Terminkooridnation durch Ex (sie muss, steht im Urteil) mit dem Arzt. Habe hier meinen RA wieder eingeschaltet ... .
    Danke.

  • Hallo Tüftels,


    Mal ganz doof gefragt: Wieso sollte er sich mit einer Umgangspflegschaft selbst schaden? Inwiefern denn?


    Erstens, er geht die Leiter nicht rauf, sondern runter, denn welcher Vater will denn wirklich Begleitenden Umgang? Die Begleitende Person ist doch nicht nur beim "Abholen" und "Zurückbringen" dabei, sondern beim gesamten Umgang.


    Zweitens, wer soll den Begleitenden Umgang bezahlen, wenn der nicht vom Gericht angeordnet wird? So etwas ist nicht gerade billig, wer kommt für die Kosten auf?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Du verwechselst da zwei vollkommen unterschiedliche Dinge miteinander.
    Begleiteter Umgang und eine Umgangspflegschaft sind zwei Paar Schuhe.


    Begleiteter Umgang wird vom Gericht angeordnet, wenn die Bindung zwischen Kind und Elternteil erst wieder aufgebaut werden muss, z.B. nach einer langen Unterbrechung oder auch bei im Raum stehendem Verdacht, dass der Elternteil mit dem Kind nicht kindgerecht umgeht und hier Anleitung durch eine Fachperson hilfreich wäre.


    Übrigens auch ein sehr gutes Werkzeug für UETs, denen wiederholt wilde Vorwürfe entgegengebracht werden um wasserdicht zu "beweisen", dass nichts dran ist.


    Etwas völlig anderes ist eine klassische Umgangspflegschaft, denn deren Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Umgang stattfindet und die Übergaben kindgerecht stattfinden. Zwar begleitet eine Umgangspflegschaft in aller Regel auch 1-3 Umgänge, allerdings um sich ein Bild vom Kind, von der Bindung zwischen UET und Kind zu machen etc.


    Ansonsten ist ein Umgangspfleger lediglich bei den Übergaben dabei bzw. übernimmt sie sogar für die Eltern, indem er/sie sich z.B. das Kind vom BET übergeben lässt und es dann selbst dem UET übergibt und umgekehrt und übernimmt die Moderation des Umgangs resp. aller Kommunikation, die der Umgang erfordert.


    Das bedeutet auch, dass da ein neutraler, fachkundiger Zeuge daneben steht, wenn Mutter und LG auf den Vater losgehn im vorliegenden Fall. Und wenn sie das unter Zeugen nicht tun, dann hat das Kind gewonnen.
    Also eine Win-Win-Situation für den TS.

  • Bei einer Umgangspflegschaft, die nur das Gericht anordnen kann und einen U-Pfleger bestimmt,
    müsste deine Ex einen Teil ihres Sorgerechts abgeben. Nämlich den Teil, der den Umgang betrifft.
    Auch nicht an dich, sondern an den U-Pfleger.
    Das ist ein weitreichender Einschnitt.


    Der/die Umgangspfleger-in wird ein paar mal vor dem Umgang die KM aufsuchen und Gespräche führen.
    Da sitzt man gemütlich bei Kaffee und Kuchen und redet. Du kannst nun hoffen, dass sich die beiden nicht
    grün sind. Und wenn doch? Sie wird ja genau schildern was du alles getan hast, oder was du alles nicht getan hast.


    Dann wird die UP öfters mit dem Kind spielen um eine Beziehung aufzubauen.


    Ich weiß von einigen UP, dass es sehr oft nicht funktioniert. Von 5 Pflegschaften gelingt im Schnitt eine.
    UP verdienen gut, 36€ pro Stunde plus Fahkosten. Und bis es tatsächlich zum Umgang kommt, haben sie im Schnitt 200€ verdient.


    Das wichtigste, warum ich dir davon abrate: WÄHREND DER UMGANGSPFLEGSCHAFT GIBT ES KEINE UMGÄNGE
    OHNE DIESE PERSON. Rechne damit dein Kind 2 Monate nicht zu sehen. Oder länger!


    Aber die Diakonie bietet kostenlose Begleitung von Umgängen. Informationen bekommst du auch beim
    Kinderschutzbund, welcher freier Träger da helfen kann.


    Eine weitere Möglichkeit ist, die Übergabe nicht an der Wohnungstür stattfinden zu lassen, sondern an
    einem neutralen Ort (Spielplatz, Eisdiele).
    Das würde ich der KM in einer E-Mail vorschlagen.


    "Liebe KM,
    damit die Übergabe unseres Kindes entspannter wird, bitte ich dich es am... um... zu... zu bringen.
    Ich bitte dich Gespräche über Unterhalt und ... mit mir allein zu besprechen und nicht im
    Beisein unseres Kindes. Wir können auch gerne ein Elterngespräch beim Jugendamt führen.
    Ich hoffe auf dein Verständnis und deine Bereischaft im Sinne unseres Kindes."


    Wenn sie sich quer stellen sollte, gehst du mit dem Brief zum Jugendamt. Die schlagen das nämlich selbst
    gerne vor, um Übergaben zu entschärfen. Und der Next hat bei den Übergaben nichts verloren, wenn
    er nicht förderlich ist!

  • Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antwort. So in die Richtung werde ich das dann mal mit meinem RA besprechen. Ich denke das man das mit dem Drohen erstmal versuchen sollte, auch wenn ich da wenig Hoffnung sehe. Ich habe auch der Beratung schon gesagt, dass das ein wichtiges Thema ist und ich das klären möchte, aber die Beratung soll erstmal rausfinden, ob meine Ex wirklich diese Beratung (von der sie bei Gericht gesagt hat, sie will) wirklich will, war ja meine Idee, also eigentlich ein Grund für sie, das nicht zu wollen.


    Hinsichtlich der Kosten ... handelt es sich dabei (bei der Umgansgbeistandschaft) nicht evtl. um eine Maßnahme der Jugendhilfe nach 18 SGB VIII - es kann doch nicht sein, dass ich hier mit Kosten belastet werde, meine Ex sich aber in das ALG II, den neuen Partner und wochenlang nach Sylt flüchtet?! Warum ziehe ich hier immer nur die A****-Karte in diesem sch*** Rechtsstaat?!?!?

  • ... immerhin ist sie für die Probleme verantwortlich und nicht ich (NEIN DAS IST NICHT ZU DISKUTIEREN ... BITTE MAL ALS FAKT hinnehmen! Warum: RA der Ex legen laufend das Mandat nieder, Dienstbeschwerde beim Jugend usw. usw.). ;-)

  • Gern geschehen. :rolleyes3:


    Die UP kostet dich nichts!!!!!!


    Es ist immer sinnvoll auch sein eigenes Verhalten zu reflektieren und das zu sagen.
    Ich bin unschuldig, er/sie ist schuld kauft kein Gericht ab.
    Zu einem Disput gehören immer zwei.


    Du hast gute Karten wenn du sagst: ich arbeite an einer vertrauensvollen Basis mit
    der KM, weil es unserem Kind zu Gute kommt.


    RA-Wechsel, Dienstaufsichtsbeschwerde JA...freu dich drüber.


    Mein Ex hat das auch abgezogen. Sind die verwandt?
    Er hat es geschafft alle, wirklich alle gegen sich aufzustellen.
    Die Richterin hätte ihn fast über den Tisch gezogen, als mich in Zwangshaft schicken wollte.
    Die UP sollte gleich mitkommen.


    Letzenendes hat mein Kind entschieden, geredet und Kontakte zu ihm kategorisch
    abgelehnt. Auch wenn man ihm, wegen das was er getan hat, leider nicht belangen konnte,
    hat das Gericht den Willen eines 6-jährigen Kindes berücksichtigt.
    Alle haben gesehen, dass ich nicht die mauernde Mutter bin - wie er immer behauptet hat-sondern das er
    das Kind als Spielball verletzter Gefühle benutzt hat. Und er ist dabei sehr weit gegangen!
    Es war ein langer Weg, über Jahre ging das.
    Aber die Gerechtigkeit hat gesiegt. Der/die jenige, der/die manipuliert, erpresst, lügt und Grenzen verletzt...
    verliert.
    Bei ihm war es Alkohol und Kiffen, und eine diagnostizierte narzistische Persönlichkeitsstörung mit grenzverletzendem
    Verhalten gegenüber mir und dem Kind gegenüber.


    Was ist der Grund bei deiner Ex? Wieso gönnt sie denn dem Kind den Vater nicht?


    Neuer Mann und du störst den Familienfrieden?

  • Hi,
    ich reflektiere genug ... glaub es mir ;-). Und ich weiss auch wo meine Fehler waren, die aber bei aller sub- und objektivität :-) so ein Verhalten nicht rechtfertigen.


    Die Diagnose "narzistische Persönlichkeitsstörung mit grenzverletzendem Verhalten" klingt ganz schlüssig, da meine Expartnerin eine eher egozentrische Person ist, die die Umwelt und ihr Handeln und seine Auswirkungen auf diese nur sehr begrenzt und selektiv wahrnimmt.


    Was mit dem neuen Kerl ist, weiss ich nicht. Er ist rd. 15 Jahre älter, hat sich mir nicht vorgestellt und duzte mich bei der Gewaltandrohung. Zudem schmiss er Kinderkleidung nach mir, um deren Rückgabe ich gebeten hatte, als der Kleine sich mal erbrochen hatte und ich ihn umziehen musste ... also selbst wegen Kleidung streiten wir uns statt man mal einen "Kleidungspool" installiert, zu dem ich auch gerne was beisteuern würde, zusätzlich zum Unterhalt von derzeit etwas mehr als insg. 1500 EUR (KM+2jähriges Kind).


    Ich verzweifel hier echt an der Welt und dem System ... als der Elternteil "ohne Kind" hat man sowas von die A****karte. Du musst noch nett sein, wenn Dir einer Kloppe androht weil Dein Kind neben Dir steht, Du musst Guten Tag sagen, obwohl der andere Dich (und das Kind) keines Blickes bei der Übergabe würdigt ... und dem, was im Haushalt erzählt wird, steht man machtlos gegenüber. Es ist zum Heulen und geht so an die Substanz ... . Als Dank wird dann noch mit Gutachten gedroht wie schlecht ich doch sei .... Könnte ich spanisch wäre Paraguay ne Option ... ganz ehrlich.

  • Lieber TS,


    das es bei Rückübergaben eskaliert haben wir auch. Aufgrund der angespannten Situation ist es so, dass unser Kind vor dem Haus abgeholt und übergeben wird. Ich weiß, dass es für Kind nicht schön ist, aber ich möchte unseren KV nicht in den "letzten" geschützten Raum für Kind, unsere Wohnung, haben. Bei der Übergabe bin ich allein. Bei der Rückübergabe ich immer jemand dabei, der Kind aus der "Schußlinie" nimmt. Da KV regelmäßig brüllt und ausflippt. Vielleicht wäre es hier ratsam dies auch zu tun. Mit jemanden den das Kind vertraut und dem du vertraust.


    Bzgl. der Kleidung so hart es ist. Schlucke es einfach runter. Ich habe mich einmal beim KV aufgeregt, weil die Winterklamotten von Kind völlig versaut waren und ich in der Kürze alles noch mal kaufen musste. Was hat es gemacht? Nichts. Leidtragener war Kind, welche es ausbaden musste. Ich sage nichts mehr, wenn Kind wieder mit völlig zerrissenden Sachen wiederkommt. Kaufe jetzt schon immer alles doppelt und schlucke es einfach.


    Vielleicht wäre es für dich auch hilfreich allein z.Bsp. zum Erziehungsberater zu gehen, um für dich und Kind Wege zu finden, wie man diese unschönen Szenen beim Bringen und Holen entschärfen kann. Vielleicht bekommst du hier einfach andere Denkanstösse.

  • Es werden schon wieder begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft verwechselt.


    Grade eine Umgangspflegschaft, die dazu bestellt wurde, dafür zu sorgen, dass Umgang endlich regelmäßig und im gerichtlich festgelegten Ausmaß stattfindet - das ist Voraussetzung...eine gerichtliche Umgangsregelung, die nicht eingehalten wird - die ist dann nicht monatelang nicht verfügbar. Sowas kommt immer mal wieder vor, wenn begleiteter Umgang angeordnet wird und das irgendwer vom Jugendamt quasi mitmachen soll.


    Für Umgangspflegschaften, die Umgang sicherstellen sollen werden Richter tendenziell eher Pfleger bestellen, die das beruflich machen.
    Und die sind dann zu den entsprechenden Terminen auch anwesend und wenn nicht, schicken sie eine Vertretung.

  • Lieber TS,


    ich verstehe dich und freue mich, dass du reflektierst und nicht nur die Schuld bei ihr suchst.
    Das wird dir auch bei Gericht hilfreich sein.


    Nimm es nicht hin, es wird ein langer Kampf, aber dein Kind wird es dir danken.


    Ich rate dir zunächst zu einem Einzelgespräch beim Jugendamt.
    Führe ein Tagebuch und halte alles fest.
    Bitte um Elterngespräche beim Jugendamt.
    Das JA wird die KM an die Wohlwollensklausel erinnern.
    Dort kannst du mit KM eine schriftliche Umgangsvereinbarung machen.
    Mit Terminen und Regeln für die Übergaben und den Ort. Die Wohnungstür halte ich nicht für sinnvoll.


    Nimm Zeugen mit, wenn du niemanden im privaten Umfeld hast,
    der bei den Übergaben dabei ist, frage bei der Diakonie, KschB nach.


    Wenn das Jugendamt alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat,
    bleibt dir nichts anderes übrig als vor Gericht zu ziehen.
    Eine Umgangspflegschaft bekommst du nur über das Gericht.
    ABER, WENN DU DIE KM VERKLAGST IST DIE VERSÖHNUNG IN
    GAAAANZ WEITE ENTFERNUNG GERÜCKT.


    Rede nie schlecht über KM. Immer Blick auf das Kind richten.
    "Ich finde es nicht gut für unser Kind, wenn es wie ein Paket
    behandelt wird und ich verbal vor dem Kind angegriffen werde."


    Droht dir der Next Prügel an, zeige ihn an.
    Lass dich nicht provozieren und zahle brav Unterhalt. :rainbow:


    Bei dem Unterhalt müsste die KM selbst für Kleidung sorgen.


    Ich hätte gerne so einen KV wie dich. :love::rolleyes3:

  • Ich habe da erst einmal eine andere Frage: Wie alt ist das Kind und existiert ein Gerichtsurteil über den Umgang? Was steht da drin? Ist dort die Möglichkeit von Ordnungsgeldern aufgeführt?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Urteil ist von Ende 2013, Verfahren ist auch nur vorläufig beendet. Eine Besuchsregelung ist festgehalten einschl. Übernachtungskontakte ab Ende Sommer (3. LJ des Kindes). Das mit dem Zwangsgeld riet mir auch das Jugendamt. Die meinten auch, sie würden nur " begleiteten Umgang " anbieten, keine Umgangspflegschaft?! Fand ich schon komisch. Ansonsten kam da nix vom Jugendamt ... ich soll halt vor Gericht gehen. Man riet mir aber vom begleiteten Umgang ab (ja klar, so nen quastch will und brauch ich ja auch nicht!! Frechheit!)

  • Wie gesagt, Umgangspflegschaft muss das Gericht entscheiden,
    weil KM Teil ihres Sorgerechts abtreten muss.


    Beantragung von Zwangsgeld/Beugehaft ist kontraproduktiv.
    Nach meinen Erfahrungen reagieren Richter darauf allergisch.
    Du hast kein Sorgerecht und keine Erfahrungen im Alltag mit dem
    2-jährigen Kind, dass eine enge Bindung zur Mutter hat.


    Es wäre kindswohlgefährdend, wenn KM in Haft wäre.


    Ist jetzt kein persönlicher Angriff.
    Ich spreche aus Erfahrung, die mein Ex machen durfte.


    (Wobei der Hintergrund ein anderer ist, dass muss erwähnt werden.
    Das Kind hat quasi Umgang verweigert, bestätigt durch
    Umgangspfleger und Therapeut.)