Kind darf 3 Monate Probeweise beim Vater Wohnen und jetzt bricht sie alles ab !

  • :hae: Hallo zusammen , ich muss jetzt mal was loswerden gestern haben der KV und ich uns geeinigt die kl darf probeweise bei Ihm Wohnen . Heute das grosse erwachen , sie will nicht mehr zu mir kommen ist aber geregelt alle 14 tage we ! Bei dem Gespräch beschimpfte mich der Kindvatet ich soll Arbeiten gehen wie seine Frau kann ja das was Sie macht arbeiten ! Bei mir is kompliziert wegen einem Unfall das ist es nicht so leicht ! Es ist nur ums Geld mehr oder weniger gegangen ! Wie kann man nur so geldgeil sein ! Spielt die Gesundheit gar keine Rolle ! Hab als alleinerziehende Mutter eine Vollzeitausbildung absolviert , keine Hilfe vom Vater nur kranke Kinder zurückgeben usw ! Nur das ein Jahr nach der Ausbildung der Unfall war im Betrieb und durch dieses ist der Beruf gegessen ! Nur ich bin laut Vater arbeitsscheu und das erzählt er den Kids !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Deine Kleine war 12Jahre richtig?


    Nun ja, ich weiß nicht genau wie es in dem Alter ist, aber vielleicht wäre es ratsam, dass du mal ein Termin beim EZB machst und deine Sorgen besprichst bzw. wie du mit dem Verhalten von Kind umgehen kannst und dann könnte man doch die Kleine mit in die Gespräche einbinden. Zusammen herausfinden, wo der Schuh drückt und gemeinsam erarbeiten, was jeder braucht und möchte.

  • Hallo Kügelchen
    das will ja die kleine nicht , bei den Gesprächen dabei sein ! Blogt das komplett ab ! Sie will sich der Situation nicht stellen und Erziehungsberatung mag sie nicht dabei haben ist ja Elternsache !!!!!!!

    :winken:
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    Freidank

  • Lass das Mädel erstmal los und zum Vater gehen. Ich hab auch ein zwölfjähriges Kind und weiss wie sprunghaft die sind.


    Im Moment denkt die Tochter das beim Vater halt das Schlaraffenland ist, ohne Regeln ohne alles.


    Aber auch dort wird sie der Alltag einfangen und sie wird anfangen nachzudenken.


    Und dauerhaft Paradies nach ihren Vorstellungen wird sie beim Vater nicht haben, auch da wird es Regeln geben, oder nicht?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Dann würde ich erstmal allein zum EZB gehen, vielleicht eröffnen sich dadurch für dich "neue" Wege und man kann klarer sehen, was man aktiv verändern kann, um Kind aus dieser Blockierhaltung herauszuholen. Aktion-Reaktion, vielleicht das ist jetzt nicht bös gemeint, Eltern sind nun mal auch nur Menschen, waren einigen Aktion der Auslöser für einige ihrer Reaktionen. Und wenn man soetwas mit einer neutralen Person bespricht, kann es helfen, wenn nicht sogar einige hier im Forum, welche gute Ansätze und Ideen haben.


    Ich würde auch dennoch versuchen den Kontakt zu halten, wenn dazu geraten. Ich weiß natürlich nicht was und wieviel bei euch vorgefallen ist.


    Wenn sie Handy hat, vielleicht eine GutenMorgenSMS, sie versuchen anzurufen, E.Mail schreiben etc. Zeigen, dass du dennoch für sie da bist, wenn sie dich braucht.

  • Du nein laut seiner Aussage kann sie machen was sie will ! Er lässt ihr alle Freiheiten ! Was man bei der großen oft genug mitbekommt , wie das läuft das er oft nich weis wo sie ist !

    :winken:
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    Freidank

  • Hei


    Das madel kommt voll in die pubi, evt auch schon ein wenig fruereif. Klar da gehts erst mal volle pulle gegen die eltern.
    In dem falle bist du das, eltern!!!
    Kind hat ja bei dir gelebt. Papa kommt und in den augen des kindes ist es das paradies.


    Lass da jetzt erst mal alltag einkehren und dann werden die baeume da auch nicht mehr sooo voller kirschen haengen.


    Mit dem thema arbeiten hat dein ex natuerlich nicht so ganz unrecht. Mit einem 12 jaehrigen kind ist es dir schon zuzumuten zumindestens einen teilzeitjob anzunehmen. Und jetzt fuer die zeit ohne kind ist es selbstredent noch mehr angebracht. Ja ich weiss auch das solche jobs nicht auf baeumen wachsen, bemuehen musst dich aber schon
    Unfall hin oder her. Bist du durch diesen so sehr gehaendicapt das du nicht mehr arbeiten kannst solltes du einen rentenantrag stellen.
    Du sagtest arbeitsunfall? was da mit versicherung?
    Oder eben die arbeit den koerperlichen moeglichkeiten anpassen. Dein sb beim JC kann dich da sicherlich weiter beraten.


    Also, wart einfach mal ab wie sich das mit KV und tochter entwickelt. Nutz die zeit fuer dich und das was gemacht werden muss.


    gruss
    Johann

  • Hallo zwergal80,


    Mit 'geldgeil' hat das wenig zu tun. Der Unterhalt steht deiner Tochter zu und dich trifft eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, der du nachkommen musst. Schreibe einfach 20+ Bewerbungen/Monat und teile dem KV deine Bewerbungsbemühungen mit.


    Einfach so zurücklehnen und den Unfall "vorschieben" ist nicht ausreichend. Ggf ist Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit offiziell feststellen zu lassen. Und ob der KV dir in der Vergangenheit mal ein krankes Kind nach Hause gebracht hat, oder auch dass du eine Ausbildung als AE absolviert hast, spielt bei der Unterhaltsfrage keine Rolle.

  • Hallo ich bin Berufsunfähig ist offiziell bestätigt nur das alles läuft durch DRV .! Problem ist ich wollte Arbeiten nur es geht duch das Hadykapp der Schulter nicht ! Daduch bin ich dazu noch in ein Loch gefallen , weil ich nicht mehr meinen Beruf ausüben bzw überhaupt nicht arbeiten konnte . Das war vor 3 Jahren ! Der Vater hat beim Harz IV 6000 € Unterhaltsschulden , ist Selbstständig und da ist schon einiges Gelaufen

    :winken:
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    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • @ Summerjam: ich finde nicht das es den KV etwas angeht wie viele Bewerbungen die TS schreibt! Wenn es bei ihr Gesundheitlich nicht so geht und die TS sich bemüht einen job zu bekommen um UH zu bezahlen,finde ich,reicht das! Alleine nur vor ihren eigenen Gewissen und vor ihren Kind!


    Und "Vorschieben" finde ich ein wenig anmassend zu schreiben! Die genauen Umstände kennst weder du noch ich!

  • Berufsunfähig heisst ja nicht arbeitsunfähig. Bewerbe dich halt auch Jobs, die du auch ausüben kannst. Wichtig ist halt erstmal, dass du deine Bemühungen dokumentierst.
    Die Unterhaltsschulden sind Sache zwischen Jobcenter und KV - nicht deine Baustelle, so wie seine Selbständigkeit nicht deine Baustelle ist. Oder willst du damit argumentieren, dass solange der KV Schulden beim Jobcenter hat (von der Kohle siehst du keinen Cent), schreibst du noch nicht mal eine Bewerbung?

  • @ Summerjam: ich finde nicht das es den KV etwas angeht wie viele Bewerbungen die TS schreibt! Wenn es bei ihr Gesundheitlich nicht so geht und die TS sich bemüht einen job zu bekommen um UH zu bezahlen,finde ich,reicht das! Alleine nur vor ihren eigenen Gewissen und vor ihren Kind!


    Und "Vorschieben" finde ich ein wenig anmassend zu schreiben! Die genauen Umstände kennst weder du noch ich!


    Deswegen schrieb ich das in " "... ;) Ich masse mir nichts an, sondern repetiere die Sichtweise des KV. TS hat diese so geschildert. Und selbstredend hat der KV ein berechtigtes Interesse an den Bewerbungsbemühungen. Wenn sie diese nicht mitteilt, wird sie sie ggf einem Richter mitteilen müssen. Mein Tipp: Erstmal ohne Richter versuchen und selber so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.

  • Deswegen schrieb ich das in " "... ;) Ich masse mir nichts an, sondern repetiere die Sichtweise des KV. TS hat diese so geschildert. Und selbstredend hat der KV ein berechtigtes Interesse an den Bewerbungsbemühungen. Wenn sie diese nicht mitteilt, wird sie sie ggf einem Richter mitteilen müssen. Mein Tipp: Erstmal ohne Richter versuchen und selber so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten.



    Und ich behaupte mal,das es den KV NICHTS angeht und der Richter auch nicht den Nachweis der Bewerbungen sehen möchte wenn es so weit ist! ;-) Das was du Geschrieben hast,klingt halt anmassend!Auch noch mit Betonung! Auch deine Frage"Schreibst du keine Bewerbung?" klingt da auch nicht besser! Du weisst nicht warum das so bei ihr ist,es muss ja nicht mal Körperlich sein,warum es immoment nicht bei der TS geht! ;-) Wenn du das was du schreibst,auch Freundlicher verpackst,liest sich das ganz anders! ich sehe das genauso wie du,das man es erst mal ohne Richter versuchen sollte! Wie aber das Verständnis des Vaters ist,weiss nur der Vater selber!


    Zum Thema zurück,wie schon einige Geschrieben haben,ich würde die kleine erst ein mal bei den KV machen lassen! Das wird sich schon alles einpendeln,gerade was Regeln betrifft,das nimmt seinen Natürlichen lauf!Und dann ist das alles nicht mehr so schön für Töchterlein!


    Edit: noch was eingefügt!

  • Berufsunfähig heisst ja nicht arbeitsunfähig. Bewerbe dich halt auch Jobs, die du auch ausüben kannst. Wichtig ist halt erstmal, dass du deine Bemühungen dokumentierst.
    Die Unterhaltsschulden sind Sache zwischen Jobcenter und KV - nicht deine Baustelle, so wie seine Selbständigkeit nicht deine Baustelle ist. Oder willst du damit argumentieren, dass solange der KV Schulden beim Jobcenter hat (von der Kohle siehst du keinen Cent), schreibst du noch nicht mal eine Bewerbung?

    Oh man ich hab das Gefühl , das ich es näher Erklären muss ! Ich wollte Jobs haben , das Jobcenter sagt ich soll die Gesundheit erhalten , es gibt keinen Job Für mich ! Darf nur noch 5 kg heben , der Nerv ist betroffen war kurz vor Riss dann wäre er lahm gewesen ! Hab Bewerbungen geschrieben ca 50 lauter Absagen , Grund die Schulter ! Schmerzmittel lindern und heilen nicht und vor 6 Wochen nochmals Op ! Wer den scheiss nicht mitmacht weis nicht , was man da für Probleme hat ! Man will Arbeiten nur nichts damit ! Jetzt läuft dann wieder 3 Wochen ein Gutachten , glaubt mit es ist brutal nervig wenn man will und so eingeschränkt ist !!!!!!! :wand

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    Freidank

  • Und ich behaupte mal,das es den KV NICHTS angeht und der Richter auch nicht den Nachweis sehen möchte wenn es so weit ist!


    Dann behaupte das mal weiter. Sollte es zu einer Klage kommen, wird der Richter sicherlich wissen wollen, wie ihre Bemühungen aussehen, sei es auch in der Form, ihre Arbeitskraft erstmal wieder herzustellen. Würde diese Frage einen Richter nicht interessieren, gäbe es kein fiktives Einkommen.


    Das was du Geschrieben hast,klingt halt anmassend!Auch noch mit betonung!


    Ich habe keine Betonungen genutzt.


    Auch deine Frage"Schreibst du keine Bewerbung?"


    Diese Frage habe ich nie gestellt.


    Wenn du das was du schreibst,auch Freundlicher verpackst,liest sich das ganz anders!


    Bitte schön, mit Blumen. :blume auch wenn es inhaltlich nichts ändert.

  • Hackt nicht aufeinander rum , jeder hat andere Erfahrungen, Meinungen und Erlebnisse ! Jeder sagt seinr Meinung und gut is ! :love:;-)

    :winken:
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    Freidank

  • @ Summerjam : Sorry,habe dich Falsch zitiert! :rotwerd richtig war, "schreibst du noch nicht mal eine Bewerbung? "


    Und zur Betonung,Zitat:"Einfach so zurücklehnen und den Unfall "vorschieben" ist nicht ausreichend." das stört mich ein wenig!Das könnte man auch anders Werten! Wenn es nicht so sein sollte,dann Sorry für die Falsche Auffassung von mir!


    Ich glaube ebend nicht das der Richter die bemühng sehen möchte,er ist ja nicht das Arbeitsamt! Vielleicht schreiben wir was das betrifft an einander vorbei! Fakt ist,das es den KV nichts angeht wie viel Bewerbungen sie Schreibt! Aber Interesse haben sollte in Sinne der Tochter,das sich die TS bemüht einen Job zu bekommen WENN es den geht schon haben!
    Klar wird der Richter fragen wie es aus sieht! Wird es dann Notieren und dann kommt die Bemessung!Mir ist auch klar,das man verpflichtet ist,das man Unterhalt bezahlen kann,also Arbeiten soll! doch ist es so,das es immer einzelnd bewertet wird!


    Ich glaube das reicht jetzt an :blume:lach


    @ Zwergal: Wie sieht es denn aus,wenn du die zeit nutzt für eine Reha um wieder auf den Arbeitsmarkt Attraktiv zu werden?

  • Ich war letztes Jahr auf Reha 6 Wochen , haben mich als nicht Berufsfähig entlassen ! Jetzt wird geprüfte ob es schon geht , wenn nicht dann wieder Reha ! Hin und her i würd gerne jemand den Arm geben mit den Schmerzen und Arbeiten gehen :-)

    :winken:
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    Den erwartet Leides viel .


    Freidank