Grüßt euch,
in August werden Kind und ich gemeinsam an der Ostsee urlauben.
Von einen Reiseanbieter (Neckerm***) steht in der Rechnung bzw. Reisebestätigung, dass ich eine Restzahlung vor dem Reiseantritt leisten muss. Nun habe ich einen interessanten Link gefunden http://www.justiz.sachsen.de/e…eb/document.phtml?id=1042 und http://www.focus.de/reisen/rei…d-zu-viel_aid_858637.html
Meine Frage an Euch. Wie verfahrt ihr den? Ist der Reiseanbieter in Recht? Sorry, für die Frage, ist meine allererste Reise :rotwerd
Liebe Grüße,
goldi