mehr als arbeiten geht doch nicht ?

  • @ Vater
    is doch krank, oder? solche löhne

    Is auch krank, bin gelernte Kosmetikerin da verdienste voll nich mehr als 900€
    aber deshalb habe ich eben den Einzelhandel bzw. arbeite bei der Industrie im Einzelhandel gewählt. (hier verdien ich netto 1.7 - also fast das doppelte)


    Man muss ja nicht unbedingt in dem Bereich bleiben den man gelernt hat. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Stefanie_89 ()

  • und die harte Tour waere Unterhalt einstellen
    die Ex beantragt Unterhaltsvorschuss
    und eine Pfaendung laeuft bei dem Einkommen plus P-Konto ins Leere


    (dies ist kein Rat, aber eine Moeglichkeit)

    Das ist keine Möglichkeit. Bei Unterhaltspfändungen greifen die Freibetragsregelungen bei dem P-Konto nicht.
    Da wird gepfändet bis auf den Sozialhilfesatz. Das macht man nicht mal bei Berufskriminellen, aber mit
    unterhaltspflichtigen Eltern. Aber das macht für den TE hier eigentlich keinen Unterschied mehr.


    Die Generierung weiteren Einkommens hat zwangsläufig auch eine Erhöhung der Unterhaltssätze zur Folge. Quasi eine Spirale
    nach oben. Irgendwann braucht man dann einen Job als Geschäftsführer und ab 5000 Euro netto ist der KU dann ja Verhandlungsmasse.
    Ich arbeite auch schon lange nicht mehr in dem Bereich, in dem ich gelernt habe und verdiene in Vollzeit bei 48 Wochenstunden einschl. Fahrzeiten m. E. überdurchschnittlich gut. Nicht mal im europäischen Ausland wird das besser bezahlt. Aber ich werde weiterhin familienrechtlich zum Sozialfall gemacht; mit fiktivem Einkommen on Top.


    Die Mutter arbeitet auch. Ich übernehme einen Grossteil der Kinderbetreuung auch über den Standardumgang hinaus, damit die
    Mutter überhaupt arbeiten oder sich eine abendliche Essenseinladung unter der Woche im Freundeskreis gönnen kann.
    Das Prinzip des Waschens von einer Hand der anderen, gibt es hier aber nicht. Für meinen bescheidenen Einsatz erwarte ich keinen
    Hofknicks, aber eine Elternbeziehung auf Augenhöhe. Ich hatte das eigentlich so verstanden, das die Mutter
    durch die Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit Einkommen sowohl für die Kinder als auch für ihre Rentenansprüche generieren kann.


    Stattdessen kriegt man für jeden Mist noch einen Tritt vor das Schienenbein. Nacheheliche Solidarität verstehe ich anders. Dabei geht
    es gar nicht um die Belange der Kinder, also eher Sorgerechtsfragen, sondern i. d. Regel um Geld. Klar wird
    davon eine Menge gebraucht, aber wo es herkommt und wie und zu welchem Preis, ist egal. Hauptsache schnell.


    Wenn ich beispielsweise, also ohne Bezug zu meiner persönlichen Situatuion ( oder der des TE) letztlich nicht einmal mehr meine Kinder sehen soll,
    damit der Haushalt des BET aus einer prekären Situation herauskommt, dann muß man sich doch auch fragen, ob man dann für die
    Haushaltsmitglieder bei dem BET dann auch nicht mehr als ein Bankautomat ist. Also idealerweise ist man eben die eierlegende Wollmilchsau oder
    eben ein Bankautomat.


    In Trennungshaushalten, wo das Geld trotz Arbeit nicht vorne und hinten reicht, gibt es dann im Prinzip nur noch das Hauen und Stechen, wer von den beiden Elternteilen bei dem Jobcenter zum Aufstocken landet. Sie oder er. Der TE hat hier auch keine 3 K netto sondern nur um die 1., während
    der BET mehrfache Immobilienbesitzerin und auch über ein nennenswertes Umlaufvermögen verfügt. Das hört sich nicht nach einem Existenzkampf an, sondern lässt eher erahnen, das da ganz andere Baustellen offen sind. Möglicherweise ist es ja gerade erklärtes Ziel des BET, den TE in die Schweiz abzuschiessen. Aus den Augen, aus dem Sinn, es verbleibt aber ein schöner monatlicher Gruß auf dem Kontoauszug. Finanziell nötig hätte der BET das, jedenfalls zur Zeit, nicht.
    Ich finde das jedenfalls grenzwertig, unabhängig davon, ob sich der TE einen Feierabend trotz schlechter Bezahlung gönnen möchte.

  • Hallo Stefanie_89,


    natürlich hast du recht damit, dass nicht nur die Frau für die Verhütung zuständig sein sollte, sondern auch der Mann und die Verantwortung sollte man auch ernst nehmen!


    Als Mann sollte man sich in der Heutigen Zeit, ganz bewusst die Frage stellen: „Kann ich mir überhaupt eine Familie und ein Kind leisten“
    Nehmen wir mal als Beispiel an, die Eltern trennen sich nach der Geburt. Was für ein Bereinigtes Nettoeinkommen müsste der Vater haben, damit keine Staatlichen Ersatzleistungen benötigt werden? Also es besteht Anspruch auf Betreuungsunterhalt und natürlich auf Kindesunterhalt, reichen da 1700 Euro bereinigtes Einkommen aus? Dem KV bleiben ja die 1000 Euro Selbstbehalt, im Normalfall.


    Also 1700 Euro Bereinigtes Netto minus 241 Euro Kindesunterhalt, verbleiben noch 459 Euro bis zum Selbstbehalt von 1000 Euro. Sind die 459 Euro als Betreuungsunterhalt zu zahlen wenn die KM z.B. Hartz 4 bekommt? Eigentlich schon, oder?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Zeitarbeitsfirma Kfz Mechaniker, und die suchen sie ja gerne über das J.C , 1300 Euro Brutto!


    Das ist zum Teil eine echte Sauerei. Da hilft nur Qualifizieren und suchen.



    Das ist keine Möglichkeit. Bei Unterhaltspfändungen greifen die Freibetragsregelungen bei dem P-Konto nicht.
    Da wird gepfändet bis auf den Sozialhilfesatz. Das macht man nicht mal bei Berufskriminellen, aber mit
    unterhaltspflichtigen Eltern. Aber das macht für den TE hier eigentlich keinen Unterschied mehr.


    Gibt es dazu einen Gesetzeslink?


    BET mehrfache Immobilienbesitzerin und auch über ein nennenswertes Umlaufvermögen verfügt.


    Woher hast Du die Info? Ich lese das nicht hier in diesem Thread.

  • Ich versteh deine letzte Frage nicht ganz, ich z.b. wäre kein H4 Fall mehr wenn ich BU bekommen würde. Würde eventl. mit Wohngeld und Kinderzuschlag aufstocken können,
    aber würde kein H4 mehr kriegen. Da is Frau oder BET ja nich schuld wenn der Staat zuerst KV zur Kasse zieht um die Staatskasse zu entlasten.
    Natürlich im Gegenüber hätte ich ca. 400€ mehr netto wie KV, könnte man jetzt als unfair bezeichnen, aber KV könnte sich ja notfalls eine 1-Zimmer-Whg. mieten während das bei BET ja nicht geht. Verstehste? Da sind schon die Mehrausgaben bei BET. Strom, Wasser etc. bezahlt BET mehr als UET..


    Wie gesagt ich schlage mich auf keine Seite da BEIDE Eltern sind, beide waren zum Zeitpunkt der Zeugung DA! :D
    Mir ging es auch lediglich darum lesen zu müssen das BET's ja eh nix tun und wieso KU und überhaupt. Das wären dann aber die ersten die schreien würden, wenn sie BET wären.
    Mein Ex auch - er liebt das Geld mehr als sein Kind - wäre er BET hätte er mich bis zur Unterhose verklagt!
    Also habe ich diesbezüglich auch kein schlechtes Gewissen BU entgegen zu nehmen, da ja wie gesagt ich auch wegen SEINEM Kind zu Hause geblieben bin und mal kurz 1.100€ weniger zu Verfügung habe als davor - wegen UNSEREM Kind. Aber klar ich verstehe auch wenn Frau es sich 3 Jahre gemütlich macht obwohl sie z.B. Betreungsplatz hätte aber es nur tut um KV einen auszuwischen - auch nicht fair. Wie du siehst mit mir kann man reden :-D 8)


    Und um das Thema vom TS zurück zu holen, mein Rat, bemühe dich um einen besser bezahlten Job, du schiebst nicht der KM das Geld in den Rachen, sondern deinen Kindern.
    Was KM mit dem Geld macht, dass kannst du leider nicht überprüfen, aber die Kinder können es irgendwann - und dieses irgendwann - kann dann dir zu gute kommen.
    Ein Kind wird irgendwann auch erwachsen und versteht. Und ihre finanzielle Situation hat Null mit deinem KU zu tun, selbst wenn se ne Million auf dem Konto hätte (überspitzt gesagt)
    denn auch du hast deinen Beitrag dazu zu leisten ...

  • Zitat

    Gibt es dazu einen Gesetzeslink?

    Nicht direkt. Das ist jeweils die rechtliche Auslegung der gesetzlichen
    Vorschriften aus §850d ZPO. Hierzu die FAQ des Bundesministeriums
    der Justiz zur Einführung des P-Kontos 2012, der relevante Teil steht am Ende des Dokuments.:


    http://www.bmj.de/SharedDocs/D…df?__blob=publicationFile


    In der gesetz. Vorschrift steht sinngemäß, das dem Schuldner so viel zu belassen ist, das er sich und ggf. weitere Unterhaltsberechtigte
    unterhalten kann. Die Auslegung ist dann vom Vollstreckungsgericht bei einer verschärften Pfändung eben die,
    das dem Schuldener eben Regelsatz + KdU + Erwerbstätigenzuschlag und die Freibeträge für weitere Unterhaltsberechtigte (z. B. weitere Kinder)
    zu verbleiben hat. Das Thema wurde aber schon zigmal von den Gerichten rauf und runter gehandelt, sowohl im Familien- als auch im Sozialrecht.
    Die Aktenzeichen habe ich auch alle nicht im Kopf. Vielleicht reicht zur Veranschaulichung dieses Zitat aus der Entscheidung VII ZB 74/11 des BGH:


    [qoute] Danach sind ihm (Anm.: dem Unterhaltsschuldner) jedenfalls die
    Regelsätze nach § 28 SGB XII zu belassen (BGH, Beschluss vom 25.
    November 2010 – VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706 Rn. 9), darüber hinaus
    Leistungen nach § 35 SGB XII, die er zur Deckung seiner Bedarfe für die
    Erhaltung einer angemessenen Unterkunft und Heizung erhält.[/quote]


    Es gibt zwar zugegebenermassen eine ähnliche Regelung für Forderungen aus deliktischen (vorsätzlichen) Handlungen (z. B. bei Betrug, Körperverletzung etc.), da ist die rechtliche Durchsetzung einer verschärften Pfändung ungleich schwieriger durchzusetzen als im Unterhaltsrecht, zumal der Tatbestand vor einer Vollstreckung ggf. auch erst zivilrechtlich geklärt werden müsste, siehe auch BGHm VII ZB 17/05:


    http://juris.bundesgerichtshof…t=en&nr=32482&pos=0&anz=1

    BET mehrfache Immobilienbesitzerin und auch über ein nennenswertes Umlaufvermögen verfügt.


    Woher hast Du die Info? Ich lese das nicht hier in diesem Thread.

    Hat der TE hier geschrieben:


    mehr als arbeiten geht doch nicht ?

  • Eigentlich bleiben doch nur 65 Euro bis zum Selbstbehalt von 1000 Euro übrig.
    Die Frage ist doch, zahlt er diese 165 Euro mehr freiwillig oder gab es schon ein Gerichturteil, wodurch er gezwungen ist diese Summe zu zahlen?


    Wer weiß was als Einkommenserhöhend dabei festgestellt wurde... ;-) (z.b. KM-Pauschale, die er ja schon vorweg Einkommenssteuer-mindernd angeben kann...)



    TE: höre auf zu jammern und beweg deinen Arsch! Das Kind lebt nicht von Luft und Liebe, sondern kostet auch echtes Geld! Die KM wird gewiss nicht an der Kasse des Supermarktes gefragt, ob sie denn genug Geld hat die 'Bananen und Äpfel zu kaufen oder ob sie die lieber geschenkt haben möchte!
    du hast einen langen Arbeitsweg? DAnn such dir entweder einen Job in der Nähe des Wohnortes oder ziehe in die Nähe deines Arbeitsortes! Dann suchste dir nen Nebenjob und sorgst für den Mindestunterhalt.


    Ich finde es eine Frechheit sich hierfür auch noch Kohle vom Staat zu holen und den bezahlen zu lassen. Mensch... Kein Wunder das ich so hohe Steuern zahlen "darf"...
    Da platzt mir echt die Hutschnur!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • In der gesetz. Vorschrift steht sinngemäß, das dem Schuldner so viel zu belassen ist, das er sich und ggf. weitere Unterhaltsberechtigte
    unterhalten kann.


    Ist das nicht automatisch der Pfändungsfreibetrag aus http://www.justiz.nrw.de/WebPo…lfen/freibetrag/index.php ?


    der Regelsatz http://www.iww.de/ve/archiv/-b…-glaeubiger-kennen-f33250 wird auch da liegen.


    Also in diesem Fall. Ich kann mir Szeanrios vorstellen wo da abweicht aber in der Regel selten.

  • F4tH3R F16URE



    Ist das nicht automatisch der Pfändungsfreibetrag aus http://www.justiz.nrw.de/WebPo…lfen/freibetrag/index.php ?

    Nicht zwingend, da die Pfändung nach §850d erfolgt und nicht nach §850c. Die Pfändungstabelle greift hier nicht. Das merkt man ja
    schon daran, das ein Alleinstehender einen höheren Pfändungsfreibetrag hat, als ein Unterhaltsschuldner seinen Selbstbehalt.
    Es kommt aber letztlich darauf an, ob hier eine verschärfte Pfändung greifen soll. Das liegt im Ermessen des Vollstreckungsgerichtes
    und wenn die es nicht machen, oder "vergessen", dann muß der Gläubiger das explizit fordern. Also die Absenkung der Pfändungsfreigrenzen
    aus §850c auf die des §850d ZPO.

  • HALLO,KÖNNT IHR BITTE MAL AUFHÖREN ZU STREITEN? *Kissen auspacke* So, kloppt euch ma kurz mit Kissen und dann packt bitten den BET vs. UET-Krieg wieder weg. :thanks:


    @binmanbule+stephanie89: An eurem Standpunkt war ich mal, dann stellte ich fest es ist sinnlos sich über UET aufzuregen und besser sich mit realistischem Möglichkeiten auseinandezusetzen.


    Auch ist es sehr hilfreich die eigne Situation nicht auf andere zu projezieren. Bescheideheit ist auch eine Zier. Guck euch im wieviele nur UHV bekommen, weil der KV nicht leistungsfähig ist. Ich würde für MUH nen Freudentanz hinlegen. Wenn Junior 6 ist ist der UHV alle und dann kann ich gucken wie ich das Loch stopfe, muss die ARGE halt mehr zahlen, shit happens. :frag Da kann ich im Achteck hüpfen, davon wird mein KV auch ned wieder leistungsfähig. Hab also bloss Energie verschwendet.


    Zu wuppetaler muss man halt wissen, dass es einem andeen Thread gibt wo ihm sex. Missbrauch vorgeworfen wurde, die Vorwürfe haben sich dann soweit ich weiss als Erfindung erwiesen.


    Unter dem Gesichtspunkt zu verlangen, dass wuppetaler springt wenn die Ex pfeift, arg geschmacklos. So wie sich dsie Sachlage in meinem Augfen darstellt, soll wuppetaler zum Zahhlorst mit Minimal-UG degradiert werden, ob dieses Gezerre in Sinne der Kids ist wage ich mal zu bezweifeln.


    Dem eröffungspost meine ich entnommem zu haben, dass Km sogar nen LG hat, so knapp kanns da mit Geld nich sein, als wenn Bet allein wäre. ;-)


    Überlegt mal,die Kröten die die Km jetzt dem Anwalt/fürs Verfahren wegwirft, hätte sie für die Kids nehmen können.


    @Vater 1971: :wow Kann dir mal zustimmen. Hätte genauso den UH gerechnet.


    @wuppetaler: Halte uns auf dem Laufenden, ja? Halt die Ohren steif. :troest


    Wäre es nicht sinnvoller anstatt siuch gegenseitig zu zerfleischen, für eine bessere finanzielle Lage der Ein-Elternfamilien durch die Politik zu kämpfen, hm? ;-)

  • Hallo,


    Dem eröffungspost meine ich entnommem zu haben, dass Km sogar nen LG hat, so knapp kanns da mit Geld nich sein, als wenn Bet allein wäre.


    Ihr geht es bestimmt auch ohne Lebensgefährten sehr gut!


    Die KM hat 1 Einfamilienhaus und 2 Wohnungen und 80.000 euro vor 4 monate geerbt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Eluchil ich find deinen post merkwürdig. Du redest davon das Bescheidenheit eine zier ist. Andere bekämen nur uhv. Ahja hilft mir auch nicht das es anderen evtl. Noch schlechter geht. Davon ab wie du schon sagst, bei dir zahlt dann eben die ARGE mehr.
    Die Leute die immer gerade knapp zu viel verdienen um Zuschüsse zu erhalten, trifft der fehlende uh schon sehr.
    Da gehst du als AE arbeiten und hast trotzdem kaum Geld. Deine Einstellung kann ich mir nicht erlauben, mir zahlt keiner für fehlenden uh mehr. Und ich bin keine die meint, egal wie, es muss Muh gezählt werden.
    Und das die ex einen Partner hat entbindet den Vater nicht von seiner Pflicht.
    Sorry für die Rechtschreibung, mit Handy echt übel zu schreiben.

  • Wäre es nicht sinnvoller anstatt siuch gegenseitig zu zerfleischen, für eine bessere finanzielle Lage der Ein-Elternfamilien durch die Politik zu kämpfen, hm? ;-)


    Gute Idee! Konstruktiver Vorschlag. Und zwar einen der nicht auf Kosten der Zwei Elternfamilien geht.


    Genau wie ein Verbesserung der H4 Bezieher die nicht auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung geht.


    Lebensmittel für alle ohne den Preis hier zu erhöhen.


    Bezahlbare KFZ ohne den Gewinn der Aktionäre zu mindern.

  • Weisst Du Eluchil wieviele Menschen es gibt die mit 20 Euro überm Satz liegen und mal eben nicht zu irgendeinem Amt gehen können? Die so zusehen müssen wie sie irgendwie zu Recht kommen, die haben mein vollstes Verständnis das sie zu sehen wie sie zu Geld kommen.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Sarek
    hättest Du meine! Postings! richtig gelesen, habe ich genau dies (Vorschläge gemacht, die -btw - wesentlich weiter gingen als dein "hör auf zu jammern", das ja eh an mich ging :pfeif -) getan.
    Und ob ich dann PM schreibe, oder öffentlich antworte, darf ich ja dann wohl noch selbst entscheiden. Danke :winken: .


    Und,
    @alle
    ich teile auch nicht TE's Meinung, daß diese "unbefristete" Stelle irgend welche Vorteile bietet. Das wär was anderes, wenn sein Verleih-AG deutlich übertariflich zahlen würde, das gibt es und das wär dann ein Grund (für mich).


    @Wuppetaler
    Faktisch hast Du doch "nichts" von Deiner unbefristeten Stelle. Eine ähnlich entlohnte Stelle (an der Grenze zum Mindestlohn) findest Du ja sofort :ohnmacht: wieder. Denk mal darüber nach. Die "Sicherheit", die Du da wahr nehmen magst, existiert doch so gar nicht.


    LG

  • Hallo wuppeetaler,


    ich wünsche dir für dein Vorstellungsgespräch, nächste Woche viel Erfolg! :daumen:daumen:daumen:daumen



    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971



  • Nimm meine dazu.


    Elin: Ich habe offenbar keine Worte um es so zu erklären, das du mich auch verstehst. :frag Hab halt keine Rudelbedankerschreibe... ;-) Geh jetzt bei mir mal aufräumen.


    Yogi: Du macgst recht haben, wenn die neue Probezeit heile überstanden wird. Sorry, was das Arbeitsleben angeht dahin konnte sich mein grundsätzlicher optimismus noch nicht vorarbeiten. ;-)


    Ich hab auch lange gezögert um meine unbefristete aber nur Aufstocker-Stelle zu kündigen.

  • Hallo


    Habe heute bei der Anwältin angerufen.die Sekretärin sagte mir das Urteil. Man hat mir ein fiktives Gehalt berechnet. Von 1500 Euro den genauen Betrag habe ich vergessen. Ich weiß nicht mehr weiter. Lohnt es sich evtl. Vorstellung Oberlandesgericht zu gehen?
    Es kann ja nicht sein das einer der arbeiten geht, und etwas unterhält zählt, zu mehr verdonnert wird?
    Wenn ich den vollen unterhalt zahle, dann weiß ich nicht wie ich Miete Strom bezahlen soll.
    Habe nur 3 Möglichkeiten.


    1. Zahle den vollen Betrag und lebe unter der Brücke
    2. Ich suche mir noch eine Arbeit wo ich nachts arbeite also 24 std
    3. Ich lass mich kündigen und lebe von harte 4 und suche mir dann einen neuen job


    Gruss