mehr als arbeiten geht doch nicht ?


  • Warum findest du das furchtbar erschreckend?


    Sollten denn nicht zuerst die Eltern finanziell für das Kind sorgen,
    bevor es der Staat/die Allgemeinheit tun muss? :hae:

  • Ich auch nicht. Teile deine Traurigkeit Lindsay.


    Yogi: Chapeau! Das mein ich positiv.


    Da wird Wuppetaler wohl nicht anders übrig bleiben als zu malochen. Finds schade, dass der UET als Individuum so wenig wertgeschätzt wird.


    Ja. Schade, dass meine Ex & KM meine Bemühungen alle nicht so richtig wert schätzen kann, denn laut der :devil: bin ich wohl nicht so gut als ET (die sollte sich vielleicht mal hier einlesen). Den Eindruck hatte/habe ich. Damit muss ich dann leben (lernen). Macht sich auch nicht gut, wenn man als UET jeden Tag erst um 20 Uhr daheim ist, und sein Kind dann anrufen will und es liegt dann schon im Bett.

    Dabei haben wir uns ja erst getrennt, als beide Kids "aus dem Gröbsten raus" waren, aber ich weiß. dass sie bei anderen über mich klagt.
    Da mein Einwand damals. wir könnten ja alles besser als bisher regeln, sprich, Art "Wechselmodell", nicht auf sehr fruchtbaren Boden bei ihr getroffen ist (gut, sie hätte sich halt anpassen, sprich ARBEITEN müssen), muss ich das mal so hin nehmen.


    So und das hinterlässt bei mir eine tiefe Unzufriedenheit. Und ebenso Traurigkeit, es zerreist mir jeden Tag mein Herz sie (die Kids) nicht um mich zu haben, denn ich liebe meine Kinder doch mindestens genau so viel wie KM :tuschel


    Ich weiß nicht mal, ob die Kinder das sehen, es ist ja nur Geld. (wie sollen sie das auch, sie sind weit weg) , wobei ich denke, dem Großen ist das jetzt alles egal. Pubi halt,


    Ach das ist alles blöd. :wand S**t


    LG

  • Sollten denn nicht zuerst die Eltern finanziell für das Kind sorgen,
    bevor es der Staat/die Allgemeinheit tun muss? :hae:


    Du kannst ruhig Klartext schreiben, was Du damit meinst, der UET finanziell ;)


    Natürlich. Wird natürlich zur Farce, wenn die (getrennten) Eltern das gar nicht können. Keine(r) von beiden.
    Aber das kommt im BGB ja nicht vor. Genau so wenig, wie Wechselmodell.


    Nöch juwi.


    Schreibt einer, der KUH für 2 bezahlt und auch noch Steuern, :-) Mit denen dann UVG :D bezahlt wird.
    Alles so, wie es sein soll :dribbel


    LG

  • Hallo,


    bis Morgen, aber ich möchte euch gerne ein schönes Lied als Schlaflied schenken!


    < Youtube-Link entfernt /babbedeckel >




    In diesem Bezirk bin geboren, lebe noch heute da und ich bin Stolz darauf!


    P.s: Wer singt das Lied?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel () aus folgendem Grund: Beitrag von dir editiert, da er nicht mit den gültigen Nutzungsbedingungen bzw. gesetzlichen Bestimmungen vereinbar war

  • BVerfG 1 BvR 2076/03 aus 2005: Ein Umzug ist zwar generell in Betracht zu ziehen, um den Mindest KU leisten zu können, aber dieser muss auch zumutbar sein, sprich, BESTEHENDER Umgang/Bindung darf dadurch nicht gefährdet werden. Der Umzug und damit die Lohnsteigerung muss also ausreichen, um den Umgang weiterhin wahrnehmen zu können.
    http://www.bundesverfassungsge…k20051229_1bvr207603.html

    Ganz ähnlich der BGH aus einem Urteil aus 2008 zu fiktiven Einkünften:


    http://www.123recht.net/Fiktiv…aben-Rechte-__a40817.html


    Das Problem ist, das man häufig in 1. Instanz vor dem Amtsgericht erst mal rundgemacht wird. Da hat man hinterher sogar
    noch ein schlechtes Gewissen, sich gegen ein weiteres Unterhaltsbegehren gewehrt zu haben ("Sie können sich doch hier
    nicht so vor den Kindern verweigern.")
    Zum OLG gehen wird dann schon schwierig, weil keine PKH bewilligt wird ("Weiter Anträge sind nicht aussichtsreich").


    Da bleibt dem Unterhaltspflichtigen, der sich nicht wie das Amtsgericht in Zeiten der Vollbeschäftigung wähnt und möglicherweise
    die Anerkennung von verfassungsgeschützen Rechten wie GG Art. 6, Abs. 2, ignoriert, ggf. gar nichts anderes übrig, sich bis zur Verbesserung
    seiner beruflichen Situation in die Sozialsicherungssystem zu begeben, wenn er nicht in die Vollstreckungsmühle geraten will. Das Ergebnis wäre sonst ein völlig
    demotivierter Arbeitnehmer, dessen Stuhl gewaltig zu wackeln beginnt.


    Heute kann man einen Amtsrichter nicht einmal mehr mit der Ansage beeindrucken, das die Ausurteilung höheren Unterhalts einen
    Sozialleistungsanspruch bei dem Unterhaltspflichtigen begründen könnte. Ein Bekannter von mir wurde kürzlich bei Nettoeinkünften um den
    Selbstbehalt herum in Vollzeit verurteilt, weiteren Unterhalt an sein 2. Kind zu leisten, obwohl er bereits austockende Leistungen erhielt,
    um den Unterhalt für das 1. Kind aufzubringen. Es spielte überhaupt keine Rolle, was er zu seiner gegenwärtigen beruflichen Situation
    und der Wahrnehmung von Kindesumgang vorgetragen hat.

  • Guten morgen. Ich verdiene 1065 euro netto


    Davon geht unterhalt und fixkosten weg . Unterhalt 230+fixkosten 680 = 910 -1065=155 vwovin ich leben muss klamotten kaufen,und kinder beschäftigten usw. Ihr seht es passt vorne und hinten nicht.
    Frage mich immer wovon ich den rest monat leben soll

  • Wie begründet denn das Gericht bei einem anerkannten Nettoeinkommen von 1065,- Euro einen Unterhalt von € 230,-?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    also ich hatte ja gedacht dass sie dem TS zumindest den Selbstbehalt von 1000 Euro gelassen hätten, denn er arbeitet ja schließlich Vollzeit.
    Jetzt zahlt er ja 230 Euro und er hat nur wenig mehr als ein Hartz 4 Empfänger, was soll denn erst werden wenn das Gericht beschließt dass er die 225 Euro Mindesthunderhalt für die jüngere Tochter und die 272 Euro Mindestunterhalt für die ältere Tochter bezahlen soll?


    Wie soll der TS denn mit den ihm verbleibenden 568 Euro über die Runden kommen, das geht doch gar nicht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Er kann zum Jobcenter gehen und ergänzende Leistungen beantragen!
    Der titulierte und gezahlte Unterhalt wird dann berücksichtigt...


    Ich meine er arbeitet ja Vollzeit, weist du ob das JC bis 800 Euro (nicht Erwerbstätig) oder bis 1000 Euro (Erwerbstätig) aufstockt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Wie begründet denn das Gericht bei einem anerkannten Nettoeinkommen von 1065,- Euro einen Unterhalt von € 230,-?


    Das würde mich aber auch sehr interessieren.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich meine er arbeitet ja Vollzeit, weist du ob das JC bis 800 Euro (nicht Erwerbstätig) oder bis 1000 Euro (Erwerbstätig) aufstockt?


    Weder noch...


    Die rechnen: KdU + Regelsatz + Titulierter Unterhalt (+ Mehrbedarf für Umgang) - Einkommen = Zahlbetrag

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Dass er berufstätig ist wird schon vom Jobcenter berücksichtigt!


    Also ca. 1000 Euro, plus Umgangskosten...


    Ist dass dann nicht so, das z.B. eine KM den UVS nur noch braucht, wenn der Vater wirklich unbekannt ist oder der Vater sich weigert KU zu zahlen?


    Rein rechnerisch währe der TS doch dann besser dran, als jetzt?


    Das klingt für mich aber zu leicht, oder irre ich mich!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


  • Ja, irgendwie hast Du Recht...


    Das Problem sind Mütter die sich nicht trauen einen Titel zu erstreiten und Väter die keine Lust haben zum Jobcenter zu gehen...(manchmal umgekehrt)


    Leicht machen es die Jobcenter den Unterhaltspflichtigen eher nicht,
    aber so sind die Gesetze!
    Der Unterhaltspflichtige darf sich nicht abwimmeln lassen...

  • Warum findest du das furchtbar erschreckend?


    Sollten denn nicht zuerst die Eltern finanziell für das Kind sorgen,
    bevor es der Staat/die Allgemeinheit tun muss? :hae:


    Doch Juwi, da gebe ich Dir Recht, aber ich denke, alles muss eine gesunde Grenze haben.. und ich entschuldige mich, denn ich bin da leider nicht wirklich im Thema was Leistungen über/vom Jobcenter angeht... aber ich find`s erschreckend, dass Forderungen von einer Seite gestellt werden, obwohl bekannt ist, dass der TS nicht mehr verdient und auch zu Beziehungszeiten schon nicht mehr verdient hat... dann dennoch mehr zu fordern, übersteigt einfach meinen Sinn von "gesunden Umgang" miteinander...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • In dem Fall sind staatliche Leistungen aber für alle sinnvoll:
    1. Der Vater hat für sich mehr zur Verfügung
    2. die Kinder bekommen ihren Mindestunterhalt
    3. es werden Umgangskosten übernommen
    4. der Vater bekommt sogar ( soviel ich weiss, auch wenn man drum kämpfen muss, so mancher SB bei den Jobcentern
    kennt es nicht )für die Umgangs-Wochenenden einen anteilmäßigen Betrag für die Kinder


    Fazit: alle hätten gewonnen!
    Zumindest solange bis ein besser bezahlter Job gefunden wurde.
    Es ist ja wirklich die Höhe :motz: , was bei Zeitarbeit für Minigehälter gezahlt werden... Ist für mich Ausbeutung und Menschenverachtend.... Wenn auch leider Realität!
    :kopf
    AH

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • also ich hatte ja gedacht dass sie dem TS zumindest den Selbstbehalt von 1000 Euro gelassen hätten, denn er arbeitet ja schließlich Vollzeit.
    Jetzt zahlt er ja 230 Euro und er hat nur wenig mehr als ein Hartz 4 Empfänger, was soll denn erst werden wenn das Gericht beschließt dass er die 225 Euro Mindesthunderhalt für die jüngere Tochter und die 272 Euro Mindestunterhalt für die ältere Tochter bezahlen soll?


    Wie soll der TS denn mit den ihm verbleibenden 568 Euro über die Runden kommen, das geht doch gar nicht!

    Das interessiert die Judikative leider herzlich wenig, wie er das macht. Das ist dann allein sein Problem.
    Es mag sein, das solche Urteile dann vor dem OLG wieder gekippt werden, weil man sich dort etwas näher
    an verfassungsrechtlichen Grundsätzen orientiert und weiß, da da auch noch irgendwas dazu im §1603 BGB steht.
    Aber da muß man (ohne Rücklagen) erst mal hinkommen, wenn PKH verweigert wird.
    Dann will der Rechtsanwalt und die Gerichtskasse einen Vorschuß...und...und...und. Tja...wenn man dann in der 2. Instanz verliert, hat man die
    Kosten der Gegenseite + Gerichtsgebühren auch noch an der Backe. Da kommen ein paar Hunderter oder gar Tausender zusammen, je nach
    Streitwert.


    Es ist eben so, das Mangelfälle bei der Unterhaltsfestlegung finanziell so gestellt werden, als wären sie erwerbslos. Das heißt, der
    Selbstbehalt wird auf Sozialhilfeniveau zusammengezimmert. Altersvorsorge, Arbeitsaufwändungen, Umgangskosten, wird alles zusammengestrichen,
    damit es für den Mindestunterhalt reicht. Gerade im März hat der BGH noch geurteilt, das ein UET die Kinder an Umgangstagen in der Herberge
    unterbringen muß, die er sich eben von den 360 Euro für Wohnkosten aus seinem Selbstbehalt leisten kann.


    Man muß sich mal die Ergebnisse des 20. Familiengerichtstages in Brühl durchlesen. Das sind echte Hammer, die Zahl der Mangelfälle
    wird gerade angesichts einer Mindestlohngrösse um 8-10 Euro, immer grösser und dort wird noch mit großer Energie überlegt, wie man denn
    die Trennungsfolgekosten allein auf die Eltern umlegen kann. Jetzt sollen verstärkt die Betreuungselternteile auf unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit
    hin geprüft werden, wenn bei dem barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht ausreichend Geld zu bekommen ist. Grundsätzlich finde ich es richtig, das Eltern für ihre Kinder aufkommen sollen und müssen. Aber sie verlieren z. B. auch nach einer Trennung die der Familie vorbehaltenen Lohnsteuerklasse und je nach Fall auch einen Teil des Kindergeldes. Nicht mal das volle Wohngeld, wenn überhaupt, bekommt ein erwerbstätiger UET, er bekommt max. 1 Kind auf seine Wohnfläche angerechnet, egal, wie viele er hat. Komisch, die Familie ist immer noch da, die meisten staatlichen Beihilfen oder Erleichterung zur Unterstützung einer( intakten) Familie sind aber nach der Trennung in wenigstens einem Haushalt weg, bzw.müssen mit dem "Rest" zwei Haushalte statt einer finanziert werden. Also mehr Steuern für gleiche Arbeit + erhöhte Wohnkosten wegen zwei Haushalten statt vorher einem. Und dann wird noch geschimpft, das solche Leute dem Staat auf der Tasche liegen.


    Das Unterhaltsrecht ist einfach ein riesiges Minenfeld. Wenn der TS eine unbefristete Stelle aufkündigt, um dann in der nächsten während
    der Probezeit gekündigt zu werden, dann wird ihm das auch noch als unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit ausgelegt. Egal was man macht,
    man macht nichts richtig.


    Wenn der TS verurteilt wird, höheren Unterhalt zu zahlen, bei dem er seinen eigenen Unterhalt nicht mehr gewährleisten kann,
    dann kann das durchaus Ansprüche auf ALGII-Leistungen auslösen.

    Ich meine er arbeitet ja Vollzeit, weist du ob das JC bis 800 Euro (nicht Erwerbstätig) oder bis 1000 Euro (Erwerbstätig) aufstockt?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

    Aufgestockt werden kann bei tituliertem (also auch per Gerichtsurteil festgelegtem) und aus Erwerbseinkommen gezahlten Unterhalt. Aufgestockt wird bis zu der Summe, bei dem die Wohnkosten (Warmmiete) + Regelsatz gedeckt sind. Der dann dem Aufstocker verbleibende Betrag kann durchaus höher sein als 1000 Euro, weil die Erwerbstätigenfreibeträge im ALGII-Bezug (je nach Einkommen) höher ausfallen können, als die nach familienrechtlichen Kriterien. Hinzu kommt, das die Kosten des Umgangs auch sozialrechtlich berücksichtigt werden können, wenn denn eine solche Erstattung von Mehraufwändungen bei dem Arbeitsamt mit beantragt wurde (Fahrtkosten, anteilige Tagessätze für den Aufenthalt der Kinder, etc.). Das können auch Arbeitnehmer beantragen, die mit ihrem Einkommen knapp über Hartz-VI Nivau liegen, z. B. als einmalige Beihilfen.


    Das Problem ist dann aber auch, das man sich mit dem Jobcenter herumschlagen muß. Dem sind die Trennungsfolgekosten natürlich auch zu teuer und da wird man gleich bei Antragstellung abgewimmelt, das man das doch bitte familienintern lösen solle. Schliesslich darf niemand durch Unterhalt bedürftig werden.
    Aber keiner der Sachbearbeiter war im Gerichtsaal bei der Unterhaltsverhandlung dabei. Wenn man dann der Unterhaltshöhe in einem Vergleich zugestimmt hat, wird es noch schwieriger. Dann hat man sich faktisch mit eigener Zustimmung zum Sozialfall gemacht. Da kann man sich besser verurteilen lassen. Ablehnen von Anträgen bei der Arbeitsagentur ist zwar so nicht statthaft, aber selbst erlebte Praxis. Da muß man im Leistungsbezug auch gewisse Grundrechte wie Freizügigkeit abgeben (Beschränkung der Reisefreiheit), Meldetermine wahrnehmen, etc. Je schlechter die Kommune finanziell dasteht, desto rigider die Bescheidungspraxis bei den Grundsicherungsträgern. Dann führt man dann neben den familienrechtlichen Verfahren auch noch mehrere Klagen vor den Sozialgerichten, weil die beantragte Leistung nicht auszahlt wird. Man muß da mental echt stabil sein, sonst reibt man sich dabei völlig auf.


    Ich wünsche dem TS gute Nerven für nächste Woche. An Stelle des TS würde ich jedenfalls keinem Vergleich zustimmen. Das gibt neben der erhöhten Unterhaltspflicht noch eine Erhöhung der Streitgebühr von dem eigenen Rechtsanwalt oben drauf. Ich würde auf ein Urteil bestehen, sonst wird auch ein Gang zum OLG unmöglich.


    Just my 2 Cents.


  • :thanks:

  • Doch Juwi, da gebe ich Dir Recht, aber ich denke, alles muss eine gesunde Grenze haben.. und ich entschuldige mich, denn ich bin da leider nicht wirklich im Thema was Leistungen über/vom Jobcenter angeht... aber ich find`s erschreckend, dass Forderungen von einer Seite gestellt werden, obwohl bekannt ist, dass der TS nicht mehr verdient und auch zu Beziehungszeiten schon nicht mehr verdient hat... dann dennoch mehr zu fordern, übersteigt einfach meinen Sinn von "gesunden Umgang" miteinander...


    Das Erschreckende ist meiner Meinung nach,
    dass die Politik diese Billiglöhne ermöglicht hat :nawarte:


    Deshalb würde ich es gut finden, wenn ganz viele Unterhaltspflichtige sich Leistungen vom Jobcenter holen!


    Vielleicht fängt "der Staat" doch noch an stutzig zu werden?