Zusammen ziehen/Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo zusammen,


    bin nicht in eigener Sache unterwegs und kenne mich nicht mit den Ämtern aus. Vllt. könnt ihr helfen?


    Meine Freundin möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen. Er hat ein Haus, welcges er monatlich mit 500€ abbezahlt.
    Beide geschieden, sie bringt einen 9-jährigen Sohn mit.


    Kein Kindesunterhalt, kein UVS.
    Sie arbeitet auf 451€ Basis.


    Er verdient 2.900€ netto. Zahlt monatlich 600€ für seine beiden Kinder, die bei der Mutter leben.


    Hat sie die Möglichkeit Unterstützung für sich und ihr Kind zu beantragen?
    Oder nur für ihr Kind?
    Bildungsgutschein?


    Sie will ihm nicht auf der Tasche liegen. Sie sucht ein VZ-Job, ist aber schwierig.


    Muss er finanziell für ihr Kind aufkommen, weil es der KV nicht kann (er ist arbeitsunfähig?


    Ich befürchte, sie sollte in ihrer Wohnung bleiben. Im Moment bekommt sie Stütze.


    Danke

  • Müssen muss er nicht. Deine Freundin hätte keinen durchsetzbaren Anspruch gegen ihn. Bekommen wird sie vermutlich vom Amt dennoch nichts, denn die werden behaupten, der Freund "müsse" zahlen.


    Es gibt zwar (noch) diese ominösen 12 Monate "Probezeit" ABER, das ist a) ein Kampf und b) steht die "Probezeit" in 2014 eh zur Disposition, sprich die sogenannte Bedarfsgemeinschaft soll von Tag 1 an gelten.


    Ich rate dazu, nicht zusammen zu ziehen, ausser, der Freund will und kann die Freundin und ihre Kinder unterstützen. Wozu dann auch die Krankenversicherung gehört.

  • das JC muss im ersten jahr die Beweislast antretten das dass eine Bedarfsgemeinschaft ist, ab dem zweiten Jahr geht diese Beweislast auf deine Freundin über. Dann rechnet das JC das Einkommen des Lebbensgefährten an.
    Grob drübergeblickt wird sie kein Geld mehr om JC bekommen.
    Es hat zum jetzigen Zeitpunkt mehr Nachteile als Vorteile.

  • Wozu dann auch die Krankenversicherung gehört.


    das entfällt doch hier, da sie 451 Euro verdient, oder? -
    damit sind sie und Kind doch krankenversichert


    und, es soll doch gerade eine (Bedarfs-)Gemeinschaft sein.... warum sonst sollten sie zusammenziehen?
    für getrennte Betten und Kühlschrank? *grübel*

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()


  • das entfällt doch hier, da sie 451 Euro verdient, oder? -
    damit sind sie und Kind doch krankenversichert


    und, es soll doch gerade eine (Bedarfs-)Gemeinschaft sein.... warum sonst sollten sie zusammenziehen?
    für getrennte Betten und Kühlschrank? *grübel*


    Stimmt, eine GKV scheint ja so über den 451 Job gedeckt. Danke.


    Beim Rest gehe ich nicht zwangsweise d'accor. Diese Bedarfsgemeinschaften nach SGB II sind :motz:

  • (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 SGBII





    c) eine
    Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in
    einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger
    Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung
    füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.







    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner




    1. länger als ein Jahr zusammenleben,


    2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder


    4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    In diesm Fall gibt es das Probejahr nicht.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Sie hat eine Krankenversicherung über den Arbeitgeber.


    Das heißt, obwohl sie nicht verheiratet sind, muss er für das Kind voll
    aufkommen und für sie. Sehr unfair. Jetzt ist klar, weshalb man öfters mal was von
    Scheinwohnungen hört.


    Ich werde es den beiden ausrichten.
    Vermutlich wird sie ihre Wohnung behalten und nur übers
    Wochenende bei ihm sein.
    :tanz

  • Warum ist das unfair?
    Wenn ich mit meiner Partnerin zusammenziehe, dann wäre es unfair, dem Steuerzahler die Kosten aufzubrummen.


    Außerdem muss für das Kind ja in erster Linie der KV aufkommen.
    Kann er das nicht, dann muss der mit ihr zusammenlebende Partner aufkommen.


    Wie soll es sonst funktionieren?

    Einmal editiert, zuletzt von ProJoe ()

  • Der KV zahlt keinen Unterhalt, weil er wegen angeblichem Burnout
    nicht mehr arbeiten kann. UVS ist nach 72 Monaten gestrichen.
    Vollzeit arbeiten wird sie nicht können, da es im Ort nur eine begrenzte
    Betreuung gibt.
    Das bedeutet für ihn (den neuen Lebensgefährten) finanzielle Einbußen. Er muß auch die Umgänge
    mit seinen Kindern finanzieren, zahlt für Klassenfahrten, Schulbücher
    und fährt jedes Jahr mit seinen Kindern in den Urlaub.
    Er ist ein Vorzeige-UET.
    Oh und seine Ex-Ehefrau bekommt auch noch 300€ Trennungsunterhalt.



    Finanziell kommen sie besser, wenn sie getrennt wohnen bleiben.
    Ich finde in solchen Fällen sollte wenigstens ein Bildungsgutschein
    drin sein.


    Der Stiefvater sorgt für die Erstfamilie und für die Zweitfamilie, übernimmt
    die finanzielle Pflicht des KV, hat aber 0 Rechte am Kind.
    Ja,das finde ich unfair. Aber er liebt beide abgöttisch und wird es tun.

  • Weil es nicht SEIN Kind ist? Weil er im Falle einer Trennung an sich keine Rechte hat? Okay... als "sozialer" Vater kann man wohl doch das eine oder andere durchziehen. Aber WER tut das denn, wenn die Mutter den Kontakt unterbinden will?


    Ich weiß nicht... aber ich komme immer mehr dahin, dass ich mir streng genommen sehr genau überlegen würde, ob ich mit jemandem zusammen ziehe oder nicht. Und heiraten ohne bombensichere Absicherung sowieso nicht.


    Und ich als neue Partnerin würde mich auch nicht in der Rolle der "zu Versorgenden" wohl fühlen, aber das ist wohl auch eine "Typsache".

  • Ich ziehe halt mit jemandem zusammen, den ich wirklich liebe.
    Zu sagen, es ist besser, wenn sie getrennt wohnen bleiben ist schon irgendwie komisch.


    Finanziell mag es "sinnvoller" sein, getrennte Wohnungen zu haben.
    Emotional sehe ich das aber anders.


    Sie geht auf 451€-Basis arbeiten.
    Wenn die Betreuung nicht ausreichend ist, so ist aber doch vielleicht eine Halbtagsstelle drin?
    Dann stellt sich die Frage, warum nicht halbtags arbeiten gehen?

    Einmal editiert, zuletzt von ProJoe ()

  • Genau, sie möchte nicht die "Schmarotzerin" sein.


    Sie hat einen Midijob und verdient mind. 451€. Je nachdem sie gebraucht wird, arbeitet und verdient sie auch
    mehr. (Saison)


    Er meint, sie wird sich dann ja um Haushalt und Garten kümmern (da er sehr viel arbeitet) und sie soll nicht mehr arbeiten.
    Er sieht sich als Versorger und ihm geht es gut dabei.


    Tja, dann wünsche ich den beiden das Beste. Solche Männer sind doch klasse.
    :blume

  • Ui, Formentera - da läßt sich aber trefflich diskutieren.


    Ich finde solche Männer gar nicht klasse. Ich wäre eher für eine Verteilung: Sie geht mehr arbeiten, auch im Hinblick auf ihre Rente. Er arbeitet weniger und tut seinen Teil im Haushalt. Wie steht sie denn sonst im Alter da?


    Gruß

  • Naja, schon mal dran gedacht, daß er vielleicht nicht einfach so zu seinem Arbeitgeber sagen kann, daß er weniger arbeiten möchte?


    Und andererseits: Sie arbeitet auf 451€-Basis.
    Welche Rente will sie denn irgendwann mal bekommen?

  • ProJoe, das kommt vom Thema ab. Ich finde aber, dass Frauen und alleinerziehende ganz besonders, viel zu wenig an die Rente denken. Ja, es IST eine unbeschreibliche Belastung. Aber wie und wovon will frau denn im Alter leben? Insofern ist für mich ein klasse Mann einer, der es der Frau ermöglicht zu arbeiten, indem die anfallenden Arbeiten im Haushalt und der Kinderbetreuung geteilt werden.


    Gruß

  • Er hat eine 60 Stunden Woche und keine Möglichkeit zu reduzieren in seiner Position.
    Und sie kann nicht mehr arbeiten, weil es dann mit der Kinderbetreuung nicht klappt.
    Ein bisschen was zahlt sie für die Rente.


    Tja, dass ist nicht so einfach. :?:

  • Er hat eine 60 Stunden Woche und keine Möglichkeit zu reduzieren in seiner Position.
    Und sie kann nicht mehr arbeiten, weil es dann mit der Kinderbetreuung nicht klappt.
    Ein bisschen was zahlt sie für die Rente.


    Tja, dass ist nicht so einfach. :?:


    hallo,


    das kind deiner freundin ist 9, richtig? warum kann sie dann nicht TZ arbeiten, z.b. von 8.30 bis 13.30 oder 14.30??? ein 9jähriges kind kann durchaus auch mal ne stunde alleine bleiben. so schlimm ist das doch nicht.... da braucht sie keine großartige kinderbetreuung. ich finde das ist eine ausrede..... :hae:


    ich halte sehr viel von zusammenziehen- wenn man sich liebt! so scheint mir, daß ihr freund den dringenden wunsch verspürt, mit ihr und ihrem kind zusammenzuwohnen, sie "ziert" sich, warum auch immer. ich fände es unfair, wenn nicht mal versucht wird, einen TZ job anzunehmen, zum haushaltsgeld mehr beizusteuern, in die RV einzuzahlen (evtl nebenbei sogar eine priv. RV anzuschließen!!) sondern eher dem staat weiter auf der tasche zu sitzen.


    wenn der freund die frau und kind abgöttisch liebt, warum zweifelt sie dann so? ist die liebe bei ihr wohl nicht so groß? welches problem hat sie? warum soll man einem menschen nicht vertrauen, der einen guten job hat, ein haus, das nicht viel kostet und willig ist, eine "zweitfamilie" zu unterstützen?


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • casha, da hast du natürlich Recht. Ihr Kind ist fast 10, es hat aber Down Syndrom und braucht
    eine besondere Betreuung und hat nachmittags immer irgendwelche Therapien und Maßnahmen.
    So genau kenne ich ihren Zeitplan nicht, aber es ist viel.


    Sie wohnt jetzt noch in der Stadt, will aufs Land ziehen und hat dann auch entsprechend längere
    Fahrtzeiten. Sie ist nicht bequem oder faul.


    Ihr Problem ist ihre Unabhängigkeit, die sie jetzt hat und nicht aufgeben will.
    Wie gesagt, ihr Partner unterstützt sie und meint: mein Gehalt ist auch dein Gehalt.
    Naja und sie hat eine schwierige Beziehung mit dem KV hinter sich und hat halt Angst.


    Ich verstehe beide und finde es schön, dass sie ihm nicht auf der Tasche liegen will.
    Allerdings tut er ihrem Sohn sehr gut und leben auf dem Land mit Tieren, ist auch toll
    für den Jungen.

  • Sodele, sie ziehen zusammen. :daumen


    Wie das Leben so spielt meldete sich die Beistandschaft bei ihr.
    Der KV hätte die Wiedereingliederung in seinem Job hinter sich und könne
    nun MUH zahlen. Das JA hat ihm wohl Druck gemacht, weil es sich um ein
    Kind mit Behinderung handelt, und die Fahrtkosten zu den Therapien usw.
    auch finanziert werden müssen.
    Und besonders schön finden wir, dass KV Umgang wahrnehmen will.
    Er konnte mit seinem Sohn nichts anfangen! Aber jetzt hat er es wohl kapiert. :D


    Down-Syndrom ist kein Grund ein Kind nicht zu lieben. :sonne