Umgang der Kids

  • Er sagt, dieser Zettel ist für ihn der Nachweis, daß er die Kids übers WE hatte. Er bezieht ALG2 und soweit ich weiß, hat er Umgangsgeld beim Amt beantragt.


    Meine Meinung ist, er will mich schikanieren, das nervt aber langsam. Es reicht schon, wenn er eine Freundin hat, die 19 Jahre ist und er 41 Jahre.


    Möcht einfach nur meine Ruhe haben, mehr nicht.


    Ich denke eher, du bist es, die schikaniert.

  • Zitat von »Peggy74« Er sagt, dieser Zettel ist für ihn der Nachweis, daß er die Kids übers WE hatte. Er bezieht ALG2 und soweit ich weiß, hat er Umgangsgeld beim Amt beantragt.


    Meine Meinung ist, er will mich schikanieren, das nervt aber langsam. Es reicht schon, wenn er eine Freundin hat, die 19 Jahre ist und er 41 Jahre.


    Möcht einfach nur meine Ruhe haben, mehr nicht.


    Okay, dass hatte ich im anderen Thread nicht gelesen. Da sieht die Situation schon anders aus. Das heißt, du weißt warum er die Unterschrift braucht. Ich sehe hier keine Schikane, sondern eine Notwendigkeit der Behörden. Ich würde aber selbst eine Bestätigung verfassen, wenn es vom Amt keinen Vordruck gibt, damit du eine Kopie zuhause hast, falls du auch ALG2 bekommst das Amt evtl. eine Nachberechnung und nachschauen kannst, ob es so gewesen ist.


    Ich kann verstehen, dass du emotional noch tief drin steckst und nur deine Ruhe willst, aber manchmal muss man seinen Stolz hinunterschlucken, auch wenn man das Ganze in Moment nicht versteht und das tun, was das Gesetz verlangt und das verlangt, dass es eine Bestätigung von beiden ET gibt, dass die Kinder an den und den Tagen bei dem und dem ET waren.

  • Ich vermute, wozu er das braucht, genau wissen nicht.


    Habe mich beim Jugendamt schlau gemacht, muß es nicht unterschreiben, solange er mir nicht Schreiben zeigt, daß es das Amt möchte.

  • Habe mich beim Jugendamt schlau gemacht, muß es nicht unterschreiben, solange er mir nicht Schreiben zeigt, daß es das Amt möchte.


    Die Frage ist, hast du die Aussage vom JA schriftlich nicht das nachher derjenige sich nicht mehr daran erinnern kann und du dann ggf Schadenersatzpflichtig gegenüber deinem Ex wirst.

  • Es geht nicht darum, ob du irgendwas musst sondern darum, dass Du wegen einer Kleinigkeit, die wirklich keinerlei Aufwand ist, Steit provozierst.


    Gib einem Menschen Macht, und du erkennst seinen wahren Charakter...


    Der KV ist in der Angelegenheit von Dir abhängig und das nutzt du gnadenlos aus. Das hat nicht einmal was mit Elternschaft zu tun sondern schon mit grundsätzlichem Verhalten anderen Menschen gegenüber.

  • Ich würde aber auch keine Unterschrift auf blauen Dunst leisten.
    Wer weiß, zu was die dann wirklich benutzt wird.


    Wenn er kommt und sagt, guck mal ich brauche die fürs Amt und zeigt mir das Schreiben von denen ist das okay. Aber, zu kommen und sagen: ich brauch die einfach, mach das jetzt sonst gehe ich vor Gericht- nö.
    Das geht gar nicht.


    Wer weiß zu was der die wirklich braucht?
    Wenn einer gleich mit Gericht droht ist was nicht ganz koscher.

  • Ich würde aber auch keine Unterschrift auf blauen Dunst leisten.
    Wer weiß, zu was die dann wirklich benutzt wird.


    Wenn er kommt und sagt, guck mal ich brauche die fürs Amt und zeigt mir das Schreiben von denen ist das okay. Aber, zu kommen und sagen: ich brauch die einfach, mach das jetzt sonst gehe ich vor Gericht- nö.
    Das geht gar nicht.


    Wer weiß zu was der die wirklich braucht?
    Wenn einer gleich mit Gericht droht ist was nicht ganz koscher.


    Am anfang hat die TS doch geschrieben, daß der KV gerne eine Unterschift von ihr haben möchte, damit sie ihm bestätigt dass er die Kinder das WE gehabt hat. Mehr braucht die TS doch gar nicht zu wissen.

  • Also wenn es ein Formular vom Amt ist oder ein 2 Zeiler den der KV geschrieben hat mit Datum, Uhrzeit usw. wann
    der Umgang statt fand ist ja nichts dagegen einzuwenden.


    Sollte es ein rein weißes Papier ohne irgend etwas gewesen sein, würde ich es auch nicht unterschreiben.


    Aber sonst schon...

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Hätte der KV einfach ein weißes Blatt Papier vorgehalten und eine Unterschrift gewollt, bin ich ziemlich sicher, dass die TS das erwähnt hätte..

  • Hier mal der neueste Stand:


    Heute wo er Kids heimgebracht hat vom Umgang ,hat er mir Brief gegeben vom Amt, daß er die Unterschrift dafür braucht.


    Habs als Kopie da. Es geht auf einmal.


    Da bekommt er seine Unterschrift. Warum nicht gleich so frag ich mich.



    Wird mir das Geld von meinen aufstockenden ALG2 abgezogen, was er an Umgangsgeld bekommt?

  • Wird mir das Geld von meinen aufstockenden ALG2 abgezogen, was er an Umgangsgeld bekommt?

    Kommt darauf an, ob das Kind bei dem Betreuungselternteil auch Regelleistungen bekommt. Dann schon. Wenn es aber seinen eigenen
    Bedarf aus Kindergeld und Unterhaltsvorschuß decken kann, kann das Umgangsgeld nicht direkt abgezogen werden.
    Es kann aber geprüft werden, ob eine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bei dem Betreuungselternteil besteht, diese Kosten mitzutragen.
    Da aber hier aufstockende Leistungen von der Mutter bezogen werden, kann man davon nicht ausgehen.
    Neuerdings gehen die Jobcenter sogar dazu über, die Umgangsknete vor den Familiengerichten bei dem Betreuungselternteil einzuklagen.


    Rechtsgrundlage sind Urteile des Bundessozialgerichtes aus 2009 und 2013. Salopp ausgedrückt, haben die Richter jüngst festgelegt, das die Kinder ihren eigenen Regelsatz zwischen den Elternhaushalten "hin- und hertragen" dürfen. Es gibt also maximal Leistungen für 30 Tage im Monat, die auf beide Haushalte aufzuteilen sind (Siehe Randziffer 21 des Urteils v. 12.06.2013, Az.: B14 AS 50/12 R).


    Da, wo ein Elternteil keine Leistungen bezieht, kann dann das Familiengericht ins Spiel kommen (BSG, B14 AS 75/08 R v. 02.07.2009), sind beide Eltern im Leistungsbezug übernimmt die Berechnung und Rückforderung das Jobcenter. Das wird aber regional unterschiedlich praktiziert. Während man z. B: in Berlin viel Energie investiert, sich "überzahltes" Geld zurückzuholen, verzichten andere Jobcenter in NRW aus Gründen der Verwaltungspraktikabiltät darauf.


    Das Sozialgericht Dresden hat allerdings 2012 noch entschieden, das die Sozialleistungen im Haushalt des Betreuungselternteils nicht zu kürzen sind, weil es dort
    durch die Umgangszeiten des Kindes keinen nennenswerten Ersparnisse im Haushalt des Betreuungselternteils gäbe. In Sozialgerichtsentscheidungen spielt aber oft der Einzelfall eine große Rolle.


    Mal abgesehen davon braucht der Vater die Unterschrift nicht zwingend. Er kann gegenüber dem Jobcenter eine Versicherung an
    Eides statt über die Umgangszeiten abgeben, gem. §23 SGBX. Die muß das JC akzeptieren, es sei denn, er hätte den Grundsicherungsträger
    in der Vergangenheit nachweislich schon mal über das Ohr gehauen.


    Just my 2 Cents, keine Rechtsberatung.


  • Traurig sowas :kopf Ich sags ja Kindergarten verhalten. Das gleiche könnte man bei dir im übrigen auch sagen, warum nicht gleich so mit dem Unterschreiben, anstatt dem Ex gleich schikane vorzuwerfen. Ach ja er will dich ja unbedingt damit fertig machen.

  • Meine Meinung ist, er will mich schikanieren, das nervt aber langsam


    Warum geht Dir das nicht an beiden Ohren vorbei? Wenn Du wissen möchtest, warum, dann frage solange, bis Du es erfährst. Zum Schikanieren gehören immer zwei, d. h. Du lässt Dich ggf. auch schikanieren ... muss das sein?

    Ich habe ein Umgangsheft, wo ich einschreibe, wenn Kids bei KV sind. Könnte er auch machen für sich.


    Klar kann er das. Da kann er aber auch alles mögliche reinschreiben, er bräuchte dann vermutlich mindestens Deine Bestätigung.

    Da kann mir das Amt das zuschicken und ich fülle es aus - das würd ich machen.


    Er ist Klient des Amtes, nicht Du, warum sollte das Amt dann auf Dich zukommen? Außerdem würde ich nicht mit irgendwelchen Amtsdingen, die Verantwortung des anderen Elternteils sind, zu tun haben wollen.

    Ich vermute, wozu er das braucht, genau wissen nicht.


    Noch einmal: Warum hast Du nicht rundheraus gefragt?

  • weil es auch Elternteile gibt- die nicht sagen zu was sie die Unterschrift usw brauchen.


    Mein Ex z.B. hat auch immer befohlen: wenn Du nicht das und das machst gehe ich vor Gericht.
    Zu was ich das brauche geht dich nichts an, mach einfach. :motz:
    Den Teufel werde ich tun.
    Zumal mein Ex in der Vergangenheit auch schon für seine Belange meine Unterschrift gefälscht hat. Ich bin da auch sehr vorsichtig.

  • Leipzigerin,
    sie schrieb aber in ihrem Post Nr. 2 das der KV sagte wofür er dies benötigt.
    Muss man wegen sowas sich immer wieder in die Haare kriegen?
    Ich mein er will ja nicht ne Waschmaschine in ihrem Namen bestellen, sondern einfach eine Unterschrift das er Umgang hatte.
    Ich meine da Stand (so wie ich es aus den Post von der TS rausgelesen habe) sowas in der Art:
    Hiermit Name der KM,
    bestätige das dass Kindname vom xx.xx.xx bis xx.xx.xx beim KV war.


    Das sehe ich nicht als schickane oder sonst was an. Dasverhalten der TS hat einfach nur wieder dafür gesorgt das die Glut wieder angefacht wurde...