Teilzeitausbildung und ALG2

  • Hi,


    vielleicht kann mir ja einer helfen?


    Ich möchte eine weitere Ausbildung machen, eine Umschulung bekomme ich nicht finanziert.


    Ausbildungsgehalt reicht nicht zum Leben. Mit ALG2 aufstocken geht nicht als Azubi.


    Jetzt habe ich ja momentan einen 25 Job, und bin H4 Aufstocker. Wenn ich den behalte, und ZUSÄTZLICH eine Teilzeitausbildung mit 20 Wochenstunden anfange, könnte ich weiterhin ALG2 aufstockend erhalten, weil diese Ausbildung nicht BAB/Bafög förderungsfähig ist wegen der geringen Stundenzahl.


    Das sind die aufgeschappten Infos.


    War jemand in der gleichen Situation und hat das irgendwie hinbekommen?


    LG

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • In der Situation war ich nicht. Was mir aber sofort in`s Auge gestochen ist, Du hättest dann eine 45 Stunden Woche plus Fahrtzeiten und würdest trotzdem auf H4 Niveau leben. Kannst Du das zeitlich, kräftemässig? Da ist ja noch mindestens ein Kind. Hast Du die Betreuung? Ich weiß, wie sich eine 40 Stunden Woche anfühlt plus alles was mit Kids, Haushalt, Arztterminen etc. noch dazu kommt. Ist es Dir das wert? Bzw. bringt Dich die Ausbildung weiter?

  • wenn die Ausbildung bezahlt ist, müsstest Du ggf. aus Hartz IV rauskommen-
    wichtig ist, dass beide AG mit der anderen Beschäftigung einverstanden sind....
    und, dass es sich nicht um die gleiche Branche handelt

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Als ich mich wegen Teilzeitausbildungen informiert habe, hieß es das eine Teilzeitausbildung ALG2 ausschließt, da man ja theoretisch einen Bafög oder BAB Anspruch hat. In dem Moment ist das Jobcenter raus, egal ob man Gelder bekommt, oder nicht.

  • Ist es eine komplett Artfremde Ausbildung oder eine anlehnende an den jetztigen Job?


    Ich mache z.b. eine Berufsbegleitende Ausbildung, ich habe sozusagen meinen normalen Arbeitsvertrag + einen Ausbildungsvertrag - ist sowas bei dir vielleicht auch möglich?

  • Als Azubi hast Du keinen Anspruch auf alg2 da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Aber Du kannst evt. mit Wohngeld fast auf harz 4 niveau kommen. Da musst Du mal nachfragen.
    Evt. hat das Kind anrecht auf Harz 4, sowas soll es auch geben, kenne ich mich aber nicht aus.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Hi,


    Meine Nachberinn ist Alleinerziehend und lebt von ALG2 und hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung und konnte ihre Tätigkeit nicht mehr weiter ausführen und entschied sich eine Umschulung zu machen, das ging ohne Probleme, sie musste n Psychologischen test machen um zu sehen ob sie die Umschulungskosten sich lohnen die das Job Center dafür übernehmen ( ist der Wille da, will man die Umschulung wirklich, packt man sie überhaupt usw). Wurde genehmigt, nun geht sie seid November 2013 Vormittags (Teilzeit) für 4 Stdt

    :-)




    LG


    Verena

    :strahlen

  • Es ist der gleiche Arbeitgeber. Mir fehlen im ersten Jahr um die 200 im Monat, um aus ALG2 rauszukommen.


    Also ist das sowas wie eine berufsbegleitende Ausbildung.


    Und ich habe eben gehört, dass eine Ausbildung, die nicht mehr als 20 Wochenstunden übersteigt, nicht das ALG2 gefährdet, weil es eben wegen der geringen Stundenzahl meine Verfügbarkeit nicht gefährdet. Ausserdem gibt es wohl für solche Ausbilungen kein BAB/Bafög, sowas wird dann "dem Grunde nach" abgelehnt und somit gelte ich beim JC nicht als Azubi.


    Hm, schwierig.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • danke, Niti, nee, hatte ich noch nicht. Danke, das ist sehr interessant und klingt auch nach dem, was ich mir informationstechnisch aus dem Internet zusammengeschustert habe ;) Jetzt muss ich mir nur noch das Bafög Gesetz durchlesen und die Stelle finden, aus der hervor geht, dass Ausbildungen unter 20h nicht bafög/BAB tauglich sind.

    Kindergarten sind immer die Anderen.

  • Hi,


    eine Freundin von mir bezieht Leistungen, und ist in einer Teilzeitausbildung.


    (Es ist keine Ausbildung mit Berufsschule und Firma, sondern nur Schule mit einmaligem Praktikum.)


    Nu frag ich mich gerade, warum das bei ihr so geht..hm...ich werd sie mal fragen.

  • Hey,



    ich mache auch grade ne Ausbildung/ Umschulung (allerdings in Vollzeit).


    Das Kind/ die Kinder haben ggf. Anspruch auf H4 Du selbst auf Wohngeld. Unter Umständen kann Dein AG wo Du Beschäftigt bist einen Antrag beim Arbeitsamt stellen, damit Dir dein Gehalt weiter gezahlt wird, jetzt weiß ich leider nicht genau, ob das nur ist, wenn Du auf Bitten Deines Chefs die Ausbildung machst.



    Ach ja und noch zu Erwähnen, wenn Du es als Umschulung laufen lassen möchtest, könntest Du Deinen Job auch kündigen, dann würde es eine Umschulung sein, Du hättest Anspruch auf Leistungen :rolleyes: (Musste ich damals leider auch so machen, da mein Kind noch keine 3 war und ich somit Erziehungsurlaub hatte, das Arbeitsamt die Ausbildung als unnötig ansah.)



    Lieben Gruß

  • Vielleicht ist das eine Umschulung?


    Hi,


    nein das weiß ich ganz sicher. Sie hatte noch keine Ausbildung und macht diese jetzt über knapp 2 Jahre glaub ich.


    Richtige Ausbildung mit Abschluß vor der IHK

  • ja, das darfst du, wenn kein bafög aufgrund der geringen stundenzahl für diese ausbildung genehmigt wird. das amt möchte dafür warscheinlich eine schriftliche bestätigiung. zumindest während der elternzeit.

    " Während wir noch traurig sind über etwas, das geschehen ist, wächst ganz tief in uns schon der neue Mut für das, was sein wird.
    Leise, beharrlich, unaufhaltsam." (Verfasser unbekant)

  • Hallo,


    ich hab das jetzt erst gesehen, aber besser spät antworten als nie...


    Ich bin noch nicht ganz raus aus dem ALG II Bezug und habe lange nach einer Weiterbildungsmöglichkeit mit Finanzierung durch das Jobcenter in meinem jetzigen Teilzeit- Job gesucht und nichts gefunden.
    Im letzten Jahr habe ich mich für ein berufsbegleitendes Fernstudium entschlossen. Ich darf zwischen 15 und 22 Stunden arbeiten, die restliche Zeit brauche ich für das Studium. Zahlen muss ich das alleine, aber das AA hält still, fragt ab und zu, wie es läuft und ich muss mich in dieser Zeit nicht bewerben. Es ist zwar anstrengend, klappt bis jetzt aber ganz gut. Und der Arbeitgeber muss natürlich auch mitmachen, denn ich habe ca. einmal im Monat Präsenzzeiten, an denen ich nicht arbeiten kann.

  • Hi,


    bin zwar schon einige Schritte weiter, aber immer noch nicht am Ziel. Meine Wunschausbildung gibt es leider nicht als Fernstudium o.ä. Es gibt wirtklich nur Ausbildung oder Umschulung.


    Dann habe ich noch erfahren, dass jede Kammer die Mindestzeiten einer Teilzeitausbildung selbst festlegt, die Steuerberaterkammer sagt 33 Stunden, also fällt dieses Modell schon mal aus. Dann habe ich vom JC die genauen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Umschulung erfahren, und da passe ich überhaupt nicht ins Raster. Ich hatte vorher bei meinen Internetrecherchen den Eindruck gewonnen, dass die JC Mitarbeiter mehr Spielraum hätten.


    Ich nenne mein Ziel jetzt gerade "berufsbegleitende Ausbildung" und stelle eine Liste für meinen Chef zusammen, warum er mir normales Gehalt trotz Ausbildungsvertrag zahlen möchte, nächste Woche werde ich, sobald er in Geberlaune ist, mein Modell vorstellen. Ich habe neulich von einer Freundin erfahren, dass sie eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin macht, und die verdient bei 24 Stunden Arbeitszeit pro Woche 1600 Euro, brutto, erstes Ausbildungsjahr... eben weil sie ja - wie ich - die Arbeit schon ganz normal macht.


    Ich bin zuversichtlich.


    LG

    Kindergarten sind immer die Anderen.