Zuschuss vom Amt und Mann will zurückziehen!

  • Das Bundessozialgericht hat entschieden das nicht alleine der Umstand des Getrenntlebens bereits keine Bedarfsgemeinschaft ist.
    Es zählt der Wille getrennt zu leben.
    Der ist bei euch nicht gegeben bzw. kann angenommen werden.


    Der Wille wäre da oder anzunehmen wenn er die Wohnung nicht kündigt.
    Da er die Wohnung kündigt und ihr dann zusammenzieht ist der Wille zum getrennt leben bereits ,mit der Kündigung aufgegebene worden da die Kündigung erfolgte um zusammenzuziehen.


    Somit kann, wie Hucky geschrieben hat, das Amt Geld einfordern.

  • Also ich habe da auch noch mal etwas gegoogelt und was gefunden, das zwar nicht direkt auf die Situation hier passt, aber doch in dieser Sache klar wiedergibt, was so nicht als dauernd getrennt lebend gesehen wird:


    Lebt der Inhaftierte in
    einer Ehe, wird diese gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II bestehende Bedarfsgemeinschaft durch den
    Haftantritt allein nicht aufgelöst. Es muss noch ein Trennungswille hinzukommen (LSG BerlinBrandenburg, Beschluss vom 13.10.2008, Az. L 32 B 1712/08 AS ER).


    Da musste ein Ehemann in den Knast. Dieser Umstand alleine hebt z.B. die BG nicht auf.


    Und hier noch mal aus der Fachlichen Anleitung der BfA:


    Haben die Ehegatten bei oder nach der Eheschließung einvernehmlich ein Lebensmodell gewählt, das eine häusliche Gemeinschaft
    nicht vorsieht, kann allein der Wille, diese auf absehbare Zeit nicht
    herzustellen, ein Getrenntleben nicht begründen. Vielmehr muss der
    nach außen erkennbare Wille eines Ehegatten hinzutreten, die
    häusliche Gemeinschaft nicht herstellen zu wollen, weil er die eheliche Gemeinschaft ablehnt; das Eheband also lösen will.


    Die sauberste Lösung wäre, daß du jetzt schon angibst, daß dein Mann zurückziehen wird, und du deshalb die Leistungen nicht in Anspruch nehmen wirst. Dann müsst ihr schauen, wie ihr die finanzielle Lücke anderweitig gedeckt kriegt (vom ersparten nehmen, von Freunden oder Verwandten pumpen, Kleinkredit irgendwo aufnehmen z.B.)


    Eine etwas wagemutigere Alternative wäre, die Leistung 1-2 Monate in Anspruch zu nehmen und bevor dein Mann wieder bei dir wohnt die Mitteilung ans JC machen, daß ihr euch geeinigt habt und wieder zusammenzieht. Dabei müsste aber sofort das Angebot kommen, die gezahlten Leistungen zu erstatten, da die Trennung ja nur temporär war. So könnte man die finanzielle Lücke etwas strecken. Dabei muss die Meldung aber rechtzeitig vor dem Umzug gemacht werden und es birgt die Gefahr, wenn der SB ganz scharf ist, daß er versuchen könnte, euch einen Strick draus zu drehen.


    Alles andere wäre definitiv als Sozialbetrug zu werten und würde euch Probleme machen. Davon kann ich nur abraten.


    Das sind so meine Überlegungen dazu, wie man mit der finanziellen Situation umgehen könnte, wobei ich persönlich die erste Variante bevorzugen würde.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller