Das Bundessozialgericht hat entschieden das nicht alleine der Umstand des Getrenntlebens bereits keine Bedarfsgemeinschaft ist.
Es zählt der Wille getrennt zu leben.
Der ist bei euch nicht gegeben bzw. kann angenommen werden.
Der Wille wäre da oder anzunehmen wenn er die Wohnung nicht kündigt.
Da er die Wohnung kündigt und ihr dann zusammenzieht ist der Wille zum getrennt leben bereits ,mit der Kündigung aufgegebene worden da die Kündigung erfolgte um zusammenzuziehen.
Somit kann, wie Hucky geschrieben hat, das Amt Geld einfordern.