Hallo ich möchte mich bei Euch vorstellen und brauche dringend schnell euren Rat... In einer Sorgerechtsfrage

  • Hallo ihr lieben,


    durch Zufall bin ich eben auf dieses Forum gekommen und neu hier :-) ich habe eine Frage an euch alle er kennt das und kann helfen? :hilfe:hilfe Hier die Geschichte in kürze :-) Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen der einen Sohn hat der 5 Jahre alt ist. Die Eeltern leben getrennt und das Kind bei der Mutter.Bisher wurde das Sorgerecht nicht geklärt nun wird gearde um das Geteilte Sorgerecht verhandelt. Dazu wurde für das Kind ein Verfahrensbeistand vom Gericht bestellt. Hier meine Fragen: Macht der Verfahrensbeistand auch Hausbesuche? Hausbesuche auch bei dem Vater möglich? wenn das Kind bei der Mutter lebt, da ja auch die Seite vom Vater und der Eindruck gehört und gesehen werden muss? ist das möglich?
    Das Der Verfahrensbeistand auch Hausbesuche macht und zum Vater also meinem Lebensgefährten kommt, wenn zwischen dem Wohnort des Kindes und uns hier 100km Entfenung liegen?? Bitte um schnelle Hilfe danke!!! :sonne:-)

  • Hallo Lynn, erst einmal ein :welcome und dann habe ich deinen Thread Kraft meiner Wassersuzppe einfach mal in den Bereich Umgang/Sorgerecht verschoben. In dem Forenbereich wirst du mutmaßlich mehr Antworten zu deiner Frage bekommen als im "Neu hier"-Bereich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstmal möchte ich dich Willkommen heissen:
    :welcome



    Ich kann zu deinem Problem nichts sagen. Wir hatten nie einen Verfahrensbeistand für unsere Kinder. Trotzdem die Frage: Warum wäre es schlimm, wenn der Verfahrensbeistand euch besucht?

  • Die Aufgabe des verfahrensbeistandes ist vom gesetzgeber nicht ganz genau definiert. Er soll die Interessen des Kindes im Verfahren vertreten, ist die Kurzformel. Wie er es macht, die Kindesinteressen zu erfahren und wie er sich seine Meinung bildet, ist ziemlich dem Verfahrensbeistand überlassen. Er kann das recht frei ausgestalten, "muss" letztlich mit keinem sprechen ... (extrem gesagt).


    Fakt ist: Der Verfahrensbeistand wird bezahlt und erhält m.W. eine Pauschale. Da ist es fraglich, ob er sich für mehrere Stunden ins Auto setzt und durchs halbe Land fährt. Da legt er dann nämlich darauf. Das machen erfahrene Verfahrenspfleger - obwohl immer sehr engagierte Leute - natürlich ungern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstmal Danke für die schnellen Antworten....


    Ja ich möchte ja, gerne das der Verfahrensbeistand auch zu uns kommt und sich einen eindruck von dem Vater, mir und dem Umfeld wie der Sohn hier leben könnte machen kann. Weil ich findes es ungerecht, wenn das Kind nur im Hausalt der Mutter besucht wird und angehört wird aber der Vater eben keine möglichkeit dazu bekommt.


    Deswegen würde ich mir wünschen, der Verfahrensbeistand sei bereit zu uns zu kommen und sich selbst einen eindruck zu verschaffen. Hier ist nichts zu verheimlochen :-):-)

  • Die sauberkeit der Wohnung, vorhandene Spielsachen etc. sind nun nicht der Maßstab, an dem sich "gemeinsames Sorgerecht" fest macht. Falls der Verfahrenspfleger keinen Hausbesuch bei Euch machen will, bietet ihm doch an, das der Vater allein oder ihr zu zweit ihn in seinem Büro besucht und dort ein Gespräch führt. Das kann man sicherlich auch proaktiv machen, falls Ihr die Adresse des Verfahrenspflegers mitgeteilt bekommen habt. So ähnlich habe ich das mal formuliert (jetzt nur ein paar Gegebenheiten auf euch umformuliert)"Sehr geehrter Herr Müller, vom Gericht wurde im Sorgerechtsfall XXX mitgeteilt, dass Sie als Verfahrenspfleger eingesetzt wurden. Ich bedanke mich schon jetzt für all Ihre Mühe und würde mich freuen, wenn Sie bei Rückfragen Kontakt mit mir aufnehmen würden. Gern würde ich auch ein Gespräch mit Ihnen führen. Natürlich jederzeit in unserer Wohnung im leider 100 Kilometer entfernt liegenden XY, falls Sie sich einen persönlichen Eindruck vom Umfeld machen wollen, in dem -Kind- ab und zu seine Wochenenden verbringt. Gern schaue ich aber auch in Ihrem Büro vorbei." "Mein" VP grüßt mich heute noch freundlich, wenn ich ihm mal begegne... Wir sind gut miteinander zurecht gekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Rechtsbeistand hat sich bereits per Brief gemeldet und vorgesellt. Das war nur eine Frage von mir, ob es nicht auch ein Vorteil sein könnte bevor man einen termin ausmacht. Außerdem arbeitet mein Lebensgefährte 6 Tage die Woche und müsste dann diese Woche zwei Mal nach Bremen... das wollte ich ihm ersparen :-)

  • Außerdem arbeitet mein Lebensgefährte 6 Tage die Woche und müsste dann diese Woche zwei Mal nach Bremen... das wollte ich ihm ersparen :-)


    Nur mal so ... was hat Dein Lebensgefährte damit zu tun ? Klar könnte man diesen auch mit dem Verfahrensbeistand reden lassen ... muß es aber nicht.



    Ein vernünftiger wird auf jeden Fall bei beiden Hausbesuche machen ... war bei uns jedenfalls auch so, auch wenn es nur halb so weit war. Kommt aber sicher auch immer auf den Einzelfall an. Bei uns war das Problem, daß die KM nicht mal ein Bett für das Kind hatte. Sowas guckt sich ein VP sicher eher mal an, als wenn man keinen Hinweis auf Probleme hat.

  • Nur mal so ... was hat Dein Lebensgefährte damit zu tun ? Klar könnte man diesen auch mit dem Verfahrensbeistand reden lassen ... muß es aber nicht.


    In Anbetracht der Tatsache, dass es um seinen Sohn geht, hat der LG der TS ne ganze Menge damit zu tun.



    Ansonsten würde ich mich Bap anschließen. Wenn du gerne möchtest, dass der VP einen Hausbesuch macht, dann werde aktiv. Vorzugsweise nach Rücksprache mit deinem LG


    LG


    Mia

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • Ich denke, du hast da was falsch verstanden... ihr Lebensgefährte ist der KV, insofern könnte man die TE mit dem Verfahrensbeistand reden lassen, muss aber nicht.


    @TE
    Ich denke, ihr überschätzt aktuell die Rolle des VB.
    Er ist kein Gutachter und auch nicht das Jugendamt. Seine Hauptaufgabe ist es, als Alarmglöckchen zu fungieren, wenn einer der Eltern eigene Interessen als Kindesinteressen verkaufen will.
    Die wirklichen Interessen des Kindes vertreten - das ist sein Job.


    Insofern kann ein VB da eine Menge tun, wenn er denn will, muss aber nicht.
    Da kann ein Hausbesuch zugehören - muss aber nicht.

  • Außerdem arbeitet mein Lebensgefährte 6 Tage die Woche und müsste dann diese Woche zwei Mal nach Bremen... das wollte ich ihm ersparen


    Wenn das bereits zu viel Einsatz ist, dann sollte er schnell seinen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zurück ziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das bereits zu viel Einsatz ist, dann sollte er schnell seinen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zurück ziehen.


    Ist es nicht ein bißchen seltsam aus "die TS will es ihm ersparen" direkt den indirekten Vorwurf zu basteln, er würde nicht genug Einsatz für ein GSR zeigen ?

  • Die zwei Fahrten jetzt nach Bremen werden ein Pipifax sein gegen das, was ein vernünftiges Wahrnehmen des gemeinsamen Sorgerechts eigentlich bedeutet. Von der gemeinsamen Suche nach der Schule (Teilnahme am Info-Tag), dem KiGa-Fest, der Einschulung, dem Elternabend, der Teilnahme an den wesentlichen U-Untersuchungen. Sein Weg wird ihn häufig in die hansestadt führen. Wenn da die partnerin heute schon Bedenken hat wegen zweier gesprächstermine, um überhaupt das gemeinsame Sorgerecht bekommen zu können - wie sieht das dann im Alltag aus? Das gemeinsame Sorgerecht sollte sich nicht wie Mehltau auf die neue Partnerschaft legen. Da müssen beide mitziehen - oder es führt zu Reibungsverlusten auf der einen oder anderen Seite.
    Mir geht es um die Bewusstmachung ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • bei uns hat es weder den VB, noch das JA, noch einen der Gutachter irgendwie interessiert, wie es bei uns zu Hause ist :frag:frag
    Liegt vielleicht daran, dass es nie zu Vorwürfen, und somit zu Aufträgen in diese Richtung kam :hae:


    Ich denke, das können sie selber entscheiden-


    sollte die KM zum Beispiel nicht anführen, dass das Umfeld bei Euch in irgendeiner Weise nicht günstig sein, dann braucht der VB sich ja auch nicht unbedingt ein Bild zu machen :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Lynn2016,


    Bisher wurde das Sorgerecht nicht geklärt nun wird gearde um das Geteilte Sorgerecht verhandelt. Dazu wurde für das Kind ein Verfahrensbeistand vom Gericht bestellt.


    Ich schätze mal die Mutter hat dem GSR nicht zugestimmt und in ihrem Antwortschreiben auch begründet, warum das GSR dem Kindeswohl schadet. Jetzt ist die Sache vorm Gericht gelandet und der Verfahrensbeistand soll dem Gericht helfen, ob diese Vorwürfe oder Anschuldigungen gerechtfertigt sind! Dafür muss der Verfahrensbeistand eigentlich nicht die Wohnung sehen, aber wenn der Verfahrensbeistand gerne ein Gespräch in eurer Wohnung haben möchte, warum nicht!


    Gruß Vater 1971

    2 Mal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()