die Sache mit dem Kindergeld...

  • Hallo,


    hier mal ein kurzer Sachverhalt.Meine große Tochter lebt seit einem halben Jahr komplett bei mir und mag überhauptnicht mehr zu ihrer Mutter.(Nichteinmal zum Übernachten übers WE).
    Anfang letzten Monats habe ich mit der ex geredet,wie wir das jetzt mit dem Kindergeld regeln.Ex sagte zu,das sie für die große das Kindergeld mir überweist.Ich wäre mit dem sofortigen regelmäßigen
    Zahlungsablauf zufrieden und will nicht irgendwas nachgezahlt bekommen.Nun hat die Ex nicht bezahlt und ich befürchte,das das in Zukunft so weitergeht.Jeder kennt das ja,man hat mit Kindern seine Kosten…..Aber sich ein neues Motorrad kaufen,ich finde das echt nicht fair….
    Was würdet ihr jetzt machen?

    Plan a : Weltherrschaft
    Plan b : schaukeln
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  • Was würdet ihr jetzt machen?


    Ich würde mal auf der Kindergeldstelle anrufen und fragen was du machen musst, damit das Geld direkt an dich gezahlt wird.


    Von einer Weiterleitung des Kindergeldes würd ich ja so überhaupt nix halten. Wenn bei Ex das Geld knapp ist, liegt auf der Hand welche
    Überweisung dann als erstes "vertagt" wird.


    lg moon

    ...


    :crazy:wow
    Spieglein, Spieglein an der Wand - Was zur Hölle ist passiert?
    :nawarte: :amok::nawarte:

  • Ich würde bei der Kindergeldstelle das Kindergeld ummelden auf dich selbst. Auch beim Finanzamt beantragen dass du die Steuerklasse 2 erhältst. Kind ummelden, so dies noch nicht geschehen ist beim Einwohnermeldeamt.

  • Hallo Jared,


    wie meine Vorschreiber bereits sagten:


    Bei der Kindergeldkasse anrufen, das Kindergeld für die Tochter auf dich ummelden lassen. Was du brauchst Kindergeldnummer und eine Kopie vom Einwohnermeldeamt von der Ummeldung an deine Adresse.

    Wir können unserem leben nicht mehr Zeit geben, aber unserer Zeit mehr leben :blume


    LG
    Finsche :Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von Finsche ()

  • Hallo,


    besorg dir einen Kindergeldantrag nebst Haushaltsbescheinigung, lass diese beim Meldeamt abstempeln und dann schickste beides zur Familienkasse und die Dinge nehmen ihren Lauf.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Ist das Kind auf dem Einw-Meldeamt umgemeldet ?
    Dann wird's auch überwiesen.
    Ab ummeldedatum...

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich kann mich den anderen nur anschließen. Allerdings würde ich an deiner Stelle vorher noch kurz mit der KM sprechen. Wenn sie einverstanden ist, geht das nämlich recht einfach. War zumindest bei uns so. KM hat bei KG-Stelle angerufen und mitgeteilt, dass Sohn nicht mehr bei ihr lebt. Dann hat sie uns die KG-Nummer gesagt und wir haben einen neuen Antrag gestellt. Hat nur nen Monat gedauert, dann hatten wir das Geld.
    Wenn sie nicht einverstanden ist, könnte es ggf. etwas langwieriger und komplizierter werden. Sobald das Kind aber bei dir gemeldet ist, sollte es kein Problem sein, dich selbst als KG-Berechtigten eintragen zu lassen. Du hast deine Tochter doch schon umgemeldet, oder?


    Es könnte auch von daher wichtig sein, dass du als KG-Berechtigter giltst und das Geld direkt von der BAfA bekommst, fall du dein Einkommen mal offen legen musst für Unterhalt, Steuern, Schulden, Pfändungen, etc. Denn KG zählt in manchen Fällen nicht zum Einkommen und ist auch nicht pfändbar, regelmäßige Überweisungen von Privatpersonen hingegen schon.

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • V.a. würde ich als KM mich darauf nicht einlassen, denn das Kindergeld steht ihr so nicht mehr zu.


    Wenn Du den Antrag stellst und das Kindergeld an Dich gezahlt wird, kann es trotz Weiterleitung von der Kindergeldkasse von ihr zurückgefordert werden und sie muss es doppelt zahlen (wenn es dumm läuft).

  • Genau genommen, kann das, was ihr macht sogar als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat gewertet und entsprechend geahndet werden. Es gibt nämlich beim Kindergeld eine sogenannte "Mitwirkungspflicht" und die umfasst die Mitteilungn von Veränderungen, die auf den Kindergeldbezug Auswirkung haben könne. Explizit dabei genannt ist, wenn ein Kind den Haushalt des Kindergeldberechtigten verlässt. Denn dann ist diese Person schließlich nicht mehr berechtigt.


    Das heißt, die KG-Kasse könnte nicht nur das KG für die letzten sechs Monate, seitdem eure Tochter bei ihr ausgezogen ist zurückfordern (seitdem dich Tochter bei dir lebt), sondern auch noch Ordnungsgeld o.ä. verhängen.

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • Ist das Kind auf dem Einw-Meldeamt umgemeldet ?
    Dann wird's auch überwiesen.
    Ab ummeldedatum...


    Bist du sicher? Bei uns war das nämlich nicht so (Januar dieses Jahr). Bei uns hieß es, die KM muss abmelden und mein LG muss einen neuen Antrag stellen, dann bekommt er das KG. Und obwohl Sohn schon bei uns gemeldet war, hat die KG-Kasse nochmal einen Monat KG an KM gezahlt... und dann wieder zurückgefordert.

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • Das heißt, die KG-Kasse könnte nicht nur das KG für die letzten sechs Monate, seitdem eure Tochter bei ihr ausgezogen ist zurückfordern (seitdem dich Tochter bei dir lebt), sondern auch noch Ordnungsgeld o.ä. verhängen.

    bzw. sie lassen die Mutter einen Schriftsatz unterschreiben, dass sie das KG weitergeleitet hat ... dieses muss der Vater dann auch bescheinigen.


    Wir hatten das damals auch ... Ordnungsgeld wird nicht verhängt, Aussage der Dame von der Kindergeldkasse: "Sie können uns auch die
    Bankverbindung ihres Nachbarn geben, uns ist das egal."

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Hi,


    Bist du sicher? Bei uns war das nämlich nicht so (Januar dieses Jahr). Bei uns hieß es, die KM muss abmelden und mein LG muss einen neuen Antrag stellen, dann bekommt er das KG.


    Wo abmelden ?
    Ich hatte Tochter auf dem Einw.-Meldeamt umgemeldet, das war dann der erste Schritt.
    KG-Antrag gestellt, fertig.

    Und obwohl Sohn schon bei uns gemeldet war, hat die KG-Kasse nochmal einen Monat KG an KM gezahlt... und dann wieder zurückgefordert.


    War bei mir auch so, aber das lag an deren Software und den Sachbearbeitern, die die Daten nicht sofort aktualisieren können.


    Aber die richten sich stark danach aus, wo das Kind gemeldet ist....AB dem Datum ist man berechtigt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,



    Wo abmelden ?
    Ich hatte Tochter auf dem Einw.-Meldeamt umgemeldet, das war dann der erste Schritt.
    KG-Antrag gestellt, fertig.


    Bei der KG-Kasse abmelden. Wäre zwar auch anders gegangen, falls sie sich quer gestellt hätte, aber so ging es am schnellsten.


    BTW: Abmelden bei der KG-Kasse muss sie in jedem Fall. Das Kind lebt nicht mehr bei ihr und damit ist sich nicht mehr berechtigt. Das fällt in die Mitwirkungspflicht und dagegen zu verstoßen kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Muss nicht und mit einem netten Sachbearbeiter kann man das sicher klären, aber die Möglichkeit hat die KG-Kasse, wenn sie Betrug o.ä. wittert...



    War bei mir auch so, aber das lag an deren Software und den Sachbearbeitern, die die Daten nicht sofort aktualisieren können.


    Aber die richten sich stark danach aus, wo das Kind gemeldet ist....AB dem Datum ist man berechtigt.


    Gruß
    babbedeckel


    Jein, wenn du mitten im Monat ummeldest, kannst du Pech haben. Uns hatte man gesagt, es bekommt immer der, der am Monatsanfang berechtigt ist. Ansonsten hast du aber recht.

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • Das Kindergeld hat nicht unbedingt etwas mit dem gemeldeten Wohnort eines Kindes zutun. Beim Kindergeld gilt das Prinzip der "Inobhutnahme".


    Hier im Fall sollte der Vater den Antrag stellen bei der Familienkasse. Über den wird, zumeist nach Anhörung des bisherigen Kindergeldempfängers, entschieden.
    Beantragt werden sollte mit der Formulierung: Das Kind wohnt seit (sechs) Monaten bei mir. Hiermit beantrage ich das Kindergeld ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    nun ist es ja so,das meine beiden Kinder bei mir als Nebenwohnsitz gemeldet sind,der Hauptwohnsitz bei der Mutter.Die Mutter ist im Januar umgezogen und wir haben beide Kinder bei der Mutter als
    Hauptwohnsitz an/umgemeldet.Der Hintergrundgedanke war,das sich meine große und ihre Mutter bald wieder "vertragen" und wir deshalb eine menge Lauferei und Papierkram sparen.Wie es sich jetzt
    aber immer mehr herausstellt,will meine große überhauptnicht mehr zurück( das ist aber eine andere Geschichte).


    Jetzt will ich zuerst mit der Ex reden und alles klären.Hoffentlich meldet sie sich.
    Wenn eine Rückforderung vom Kindergeld gestellt wird,dann wird ein richtiger Rattenschwanz losgetreten.Weil Kindergeld ist Steuergeld und da ist die Familienkasse sehr empfindlich.Aber eine Nachzahlung will ich ja garnicht,sondern nur das regelmäßige Kindergeld.

    Plan a : Weltherrschaft
    Plan b : schaukeln
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