Die Sache mit dem Unterhalt...

  • Jetzt bin ich schon fast 3,5 Jahre getrennt, aber mit diesem Thema hab ich mich noch nicht wirklich beschäftigt...


    Zu beginn der Trennung hat uns ein Anwalt auf Grund von pi mal Daumen Aussagen den Unterhalt ausgerechnet. Das hab ich dann auch brav hingenommen. Letztes Jahr sind die Kinder dann 6 Jahre geworden und ich hatte eigentlich vor, dies zum Anlass zu nehmen, den Unterhalt nochmal "richtig" berechnen zu lassen. Mein Weg wäre übers Jugendamt gewesen. Da erhielt ich aber lediglich die Aussage, ich solle halt nach Düsseldorfer Tabelle gehen, mit der Begründung, man würde das Verhältnis zum Kindsvater erschweren, wenn dieser vorm Jugendamt alles darlegen müsste. Schaf, wie ich bin, hab ichs dann auch gemacht. Ich weiß in etwa, was er verdient und hab dann in der Tabelle geschaut.


    Naja, aber wirklich zufrieden bin ich nicht. Vorallem, wenn es um diverse "Sonderausgaben" geht. Der KV meint nämlich, dass alles mit dem Unterhalt abgedeckt ist.


    Aktuellstes Thema: Schwimmkurs für die Kinder. Er liegt mir seit Monaten damit in den Ohren, WIR müssten da jetzt mal was machen. Recht hat er, war auch immer geplant. Jetzt ist also die Zeit und wir haben uns um einen Kurs bemüht, der pro Kind 130 Euro kosten soll. Sind 260 Euro mind. für beide zusammen. Ich frag ihn, wie wir das mit den Kosten machen wollen, da fragt er mich ernsthaft, ob ich meine, dass er was dazugeben soll?! Ich meine, 260 Euro sind ne Stange Geld und sicher nicht im Unterhalt abgedeckt, oder? Da wir nun mal Zwillinge haben, sind die Kosten oft gewaltig: Schulranzenset doppelt, Schwimmkurs doppelt, nächste Fahrradgröße doppelt... Ich versuche wirklich, zu sparen, wo es geht, aber immer ist das nicht möglich...


    Diese Aktionen seinerseits lassen mich oft überlegen, den Unterhalt nicht doch vom Anwalt berechnen zu lassen. Aber so wirklich weiß ich nicht, was anders wäre??? Welche Faktoren würden da mit einfließen? Ich meine, er hat die letzten 3 Jahre konstant Unterhalt gezahlt, egal, ob die Kiga-Gebühren mehr oder weniger wurden, ob sich Krankenversicherung geändert hat (Kids sind Privat versichert) usw... Und wie soll das in der Schule weitergehen: Schulmaterial, Klassenfahrten. Unterhalt und fertig?


    Er ist Beamter und erhält diverse Schichtzulagen...also arm dran ist er bestimmt nicht. Ich will unter den Umständen einfach nix "verschenken", aber ihn sicherlich auch nicht das letzte Hemd nehmen.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Hallo


    Als Beamter bekommt er Schichtzulagen? Was denn für Schichten? Er ist eingeordnet in eine Besoldungsgruppe, dazu die Altersstufe. Und sonst? Wobei, vielleicht bei der Polizei oder so? :hae:


    Jedenfalls ist ein Schwimmkurs mit 130,-€ sehr teuer. Und er hat leider Recht, sowas ist im Unterhalt abgedeckt. Er zahlt ja auch für beide Kinder, denke ich. Den Ärger hab ich auch und muß mich an meine Nase fassen: Was Kind machen kann, ergibt sich aus den finanziellen Möglichkeiten hier. Was ich für Kind gerne möchte entspricht dem nicht annähernd. Was möglich wäre, wenn - ist ebenfalls egal.


    Sonderzahlungen sind nur in sehr engem Rahmen möglich. Das, was Du ansprichst ist ganz definitiv nicht drin. Von daher kann es sehr gut sein, dass Du Dir da erstmal Ärger einhandelst. Aber warum schickt das JuA Dich weg? Ich würde eine Beistandsschaft einrichten und dem Vater sagen, Du wollest zukünftig Diskussionen um Geld vermeiden.


    Gruß

  • Ich würde das mal durchrechnen lassen - vom Jugendamt oder vom Anwalt. Kindergartenkosten zählen nicht zum normalen Unterhalt, Schwimmkurs schon... Der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle deckt den Mindestbedarf ab - der ist ganz schnell aufgebraucht, wenn Schwimmkurs, neuer Kindersitz oder ähnliches anfallen. Der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle steht Deinen Kindern zu - das hat nichts mit "Hemd-ausziehen" zu tun! :wink

  • Danke Lucca. Aber ist es nicht so, dass er nach DT nur das absolute Mindestmaß zahlt? Obwohl ja bei seinem Gehalt mehr drin wäre? Das ist ja grad der Ansatz, wo ich überlege: Wenn all diese Kosten mit enthalten sind, dann hätte ich aber auch gern das, was wirklich möglich wäre...


    Vom JA war ich wirklich in der Beziehung enttäuscht. Hatte das Gefühl, sie wollen das gleich von Haus aus loswerden...keine Ahnung. Was würde diese Beistandschaft bewirken?


    (Bei Polizei, Justiz und sicher noch anderen gibt es Schichtzulagen bzw. Zuschläge für Dienste zu "ungünstigen Zeiten")

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Hallo


    Die Beistandsschaft errechnet anhand seines Jahresverdienstes den Unterhalt. Aber nur nach Düsseldorfer Tabelle. Mehr ist meines Wissens nach auch good will und nicht einklagbar. Dafür ist die Tabelle ja gestaffelt. Du erreichst vermutlich mehr, wenn Du versuchst, den Vater zu überzeugen.


    Da die Kinder sechs sind, ergeben sich keine Betreuungskosten mehr. Entweder sind sie im beitragsfreien letzten Jahr. Oder sie gehen zu Grundschule, und da müssen die Betreuungskosten komplett vom Unterhalt gezahlt werden. Die Krankenkassenbeiträge müssen noch anteilig übernommen werden. Aber sonst. :frag


    Hier verdient der Vater auch recht gut. Er findet es aber schon äußerst großzügig, regelmäßig und laut Gesetz zu zahlen. :wand Im Prinzip ist das in Ordnung so. Wenn er denn "großzügig" aus seinem Vokabular streichen würde. Er kommt seiner Pflicht nach, mehr nicht. Um alles andere soll ich betteln und bisher hat er dennoch alles abgelehnt. Ich hab's aufgegeben. Meine Eltern übernehmen (kopfschüttelnd) vieles. Im Ergebnis sieht der Vater sich so dann noch bestätigt: Klappt doch.


    Gruß

  • @ Lucca


    So ein Exemplar von KV habe ich auch... Immerhin zahlt er, nachdem er sich weigerte und ich einen Anwalt eingeschaltet habe. Über Anwälte haben wir uns dann geeinigt. Er meint heute noch, dass er ja freiwillig und großzügig zahlt :crazy



    Ich meine auch, dass das, was über Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, nicht einklagbar ist, auch wenn KV mehr verdient und mehr zahlen könnte. Ich habe es jedenfalls noch nie gehört.

  • Genau Lucca, so ist es hier auch. Er meint, es gäbe ja noch die Omas und andere Verwandte, die das eine oder andere übernehmen sollten/könnten/dürfen. Eine Frechheit ist das.


    Ich weiß aber z.B. von einer Kollegin, wo sich der KV irgendwie an den Betreuungskosten mit beteiligt hat (müssen). Ok, fällte jetzt weg, dafür bleiben Krankenversicherung und andere Sachen... Ich mein, es muss ja irgendeinen Unterschied geben, ob ich im WWW nach der DT schaue, oder einen Anwalt mit der Berechnung beauftrage, oder?

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Ich mein, es muss ja irgendeinen Unterschied geben, ob ich im WWW nach der DT schaue, oder einen Anwalt mit der Berechnung beauftrage, oder?


    Das Geheimnis der Unterhaltsberechnung liegt nicht im Nachschauen, was einer zahlen muss. Sondern in der Definition, was das Nettoeinkommen ist. Im Streitfall versucht die eine Seite, das Nettoeinkommen möglichst hochzudrücken (Zinseinnahmen, Lohnsteuerjahresausgleich, Sonderzuwendungen, Wohnvorteil, Nebeneinkünfte etc. nachzuweisen) Und die andere Seite sucht es zu drücken(Fahrtkosten Arbeit, Altersversorgung, Kreditabzahlung etc.).


    Frage ist immer, ob sich der Aufwand - teilweise über Gericht mit doch recht heftigen Kosten - lohnt, um auf einen Nettoeinkommensbetrag zu kommen, der den Zahlungspflichtigen in die nächste Stufe hebt oder senkt. Das sind dann manchmal 25 Euro im Monat, also 300 Euro im Jahr. Während allein die Gerichtskosten und der Anwalt bereits mit weit über 1000 Euro zu Buche schlagen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Puh...schwierig...


    Also bei uns wurde der Unterhalt auch von einem Anwalt berechnet.
    Muss ehrlich sagen, dass mir das auch die meiste Sicherheit gegeben hat, dass alles seinen richtigen Gang geht.


    Manchmal denke ich auch, ich würde gerne eine Neuberechnung durchführen lassen - das Gefühl der finanziellen Benachteiligung kann ich stellenweise einfach nicht von mir schieben... :rotwerd Aaaaber:


    Schwimmkurs möchte er zum Beispiel für Sohni auch - aber den bezahlt er von sich aus...
    Von daher - ich kann Söhnchen mit den Mitteln die mir zur Verfügung stehen "unterhalten", mit dem Papa besteht die Möglichkeit über das ein oder andere Extra zu sprechen... Das er auf weit größerem Fuss leben kann als wir - nun ja...das ist halt so.


    Ich werde daher alles so lassen wie es ist, einfach um keinen Unmut zu schüren.




    Lange Rede kurzer Sinn - wenn Du Dir so unsicher bist, was die Berechnung angeht und es kein Reden mit Deinem Ex hierüber und über die angesprochenen Extras gibt, dann würde ich wohl den Gang zum Anwalt wählen, einfach um für mich selbst da Ruhe reinzukriegen.
    Mein Ex war damals deswegen auch auf Krawall gebürstet deswegen, aber das hat sich mit der Zeit gelegt...

  • Hi,


    Als Beamter bekommt er Schichtzulagen? Was denn für Schichten?


    Die heißen Wechselschichtzulagen.
    Klar bekommen auch die Beamten die...Lokführer, Polizei etc.


    Naja, 130 Teuronen für einen Schwimmkurs :ohnmacht:


    Evtl. mal in ein Familienhotel fahren, mit Kidsbetreuung, da gibt´s das kostenlos. ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo,


    ich möchte Dir nicht zum Anwalt raten aber ich habe das Gefühl, dass das Jugendamt sich nicht immer die Mühe macht.


    Unterhalt bei uns sieht -gerichtlich geklärt - wie folgt aus.


    Düsseldorfer Tabelle plus Mehrkostenbedarf. In die Mehrkosten fallen die private Krankenversicherung (uns wurde gesagt, dass diese IMMER zu Lasten des Vaters fallen), dann die Jahreskosten der Kinder durch 12 (also Klavier, Ballet, Schwimmkurs, Fussball etc). Hier wurden die Ausgaben des letzten Jahres genommen und dann durch 12 geteilt.


    Ebenso zahlt der KV anteilig des Verdienstes Hort und Kindergartengebühren. Auch da gab es vor Gericht keinerlei Diskussionen. Es wurden sein Nettoeinkommen und mein Nettoeinkommen ins Verhältnis zueinander genommen. (Bei uns kommen ca. 20% / 80%) heraus.


    Das ergibt bei uns monatlich einen Mehrkostenbedarf von EUR 230 für beide Kinder. Dadurch, dass ich so rigoros die Kosten gesenkt habe, hat sich sein Mehrbedarfanteil von (100%) EUR 900 auf EUR 230 geändert. Den musste er früher aufgrund seines sehr hohen Einkommens sogar alleine zahlen.


    PS:


    Ich möchte Dir aber, analog zu Volleybap, sagen, dass ich gut EUR 12000 pro Jahr an Anwaltsgebühren hatte. Da fiel allerdings eine teure Scheidung und Sorgerechtsverhandlung hinein. Das Thema Mehrkosten wurde durchgesunken und nicht besonders diskutiert. Kann also nur einen Mini-Anteil ausmachen. Trotzallem sind es Kosten die zu berücksichtigen gelten. Ich würde mich einmal beim Anwalt beraten lassen (kostet meist zwischen EUR 150 und 200) und dann für Dich sehen ob es sich lohnt. Denn wenn Du die nächsten Jahre denkst, dass Du ungerecht behandelt wirst bzw. Du alle Mehrkosten alleine tragen darfst, dann ist es auch nicht gut.

  • Danke für eure Antworten. Ich denke, dass ich wirklich sehr genügsam bin, aber manchmal weiß ich einfach nicht, wie ich das eine oder andere stemmen soll, gerade weil zeitgleich alles doppelt her muss. Natürlich spare ich, wo es geht.


    Im Grunde bin ich einfach nur traurig, dass letztlich die Kinder darunter "leiden" müssen, weil KV nicht sieht, dass eine zusätzliche Beteiligung (hin und wieder) nicht mir, sondern einzig und allein seinen Kindern zu Gute kommt.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Hallo hope,
    möchte Deinen letzten Sätzen einfach mal zustimmen. Ich kann zwar nix helfen oder raten,aber vielleicht hilft es auchmal,wenn man sich verstanden fühlt. sende Dir mal nen lieben Drücker. :troest

    Lächle,denn Du kannst sie nicht alle töten!!

    Einmal editiert, zuletzt von Peugeot206+ ()

  • Hi,


    einen Schwimmkurs hat meine Tochter nie besucht, hab ich ihr beigebracht, oder auch die größeren Kinder.


    Sie möchte allerdings ins DLRG, da kostet der Jahresbeitrag nur 30€ und dann ist der Eintritt Samstags ins Hallenbad kostenlos. (hat das ganze Jahr über auf, außer in den Sommerferien).


    Einen Schwimmkurs mußt Du selbst finanzieren, der ist im Unterhalt schon dabei, aber vielleicht möchte er ja wenigstens eine kleine Kleinigkeit besteuern, muss ja nicht unbedingt die Hälfte sein.


    Wenn Du Wohngeld oder ALG II bekommst, dann hast Du Anspruch auf Bildung und Teilhabe, evtl. geht ja darüber auch noch was.

  • Auch wenn ich vermute, daß es hier jammern auf hohem Niveau ist, so kann ich auch nur den Rat geben, damit du für dich ein sicheres Gefühl kriegst, daß du 150-200 € in die Hand nimmst, dir von deinem Ex mal die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und den letzten Steuerbescheid geben läßt, sonstige Rechnungen (private Krankenkasse, Beutreuungskosten) in die Hand nimmst, und dann einen Anwalt mal rechnen läßt, was da rauskommen würde.


    Wenn er mehr errechnet, dann kannst du mit deinem Ex drüber reden und hast Argumente in der Hand. Wenn er auch nicht mehr errechnet, dann hast du für dich die Sicherheit, daß seine Zahlungen so in Ordnung sind.


    Aber mehr, wie plus und minus rechnen kann ein Anwalt auch nicht.


    Man rechnet folgendermaßen:


    Gesamtnetto der 12 Abrechnungen :12 + Steuererstattung:12 = durchnittliches Monatsnettoeinkommen (evtl. noch einkommen aus anderen Einkommensarten?)


    Dieses Netto - 4% vom Brutto Altersvorsorge - Arbeitsaufwendungen (z.B. Fahrten zur Arbeit) - Zinsen für bestimmte Schulden (sofern vorhanden) = bereinigtes Netto.


    ---> dann den Zahlbetrag aus der DDT (Seite6) pro Kind ablesen.


    Hinzu kommen anteilig die Betreuungskosten und die private Krankenversicherung (soweit er sie nicht schon bezahlt).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo,


    Vom JA war ich wirklich in der Beziehung enttäuscht. Hatte das Gefühl, sie wollen das gleich von Haus aus loswerden...keine Ahnung. Was würde diese Beistandschaft bewirken?


    Also nehme ich an das momentan keine Beistandschaft beim Jugendamt besteht, dass sollte die TS schnellstmöglich ändern und dann die Beistandschaft in die Spur schicken! Und wenn der Bearbeiter die TS vertrösten möchte, sollte man ruhig sagen, dann wende ich mich an ihren Vorgesetzten. Bevor die TS zu einem Anwalt geht sollte sie zu erst die Kostenlose Beistandschaft nutzen und ehrlich gesagt verstehe ich diejenigen nicht, die sofort zu einem Anwalt gehen würden!


    Ich denke, dass ich wirklich sehr genügsam bin, aber manchmal weiß ich einfach nicht, wie ich das eine oder andere stemmen soll, gerade weil zeitgleich alles doppelt her muss. Natürlich spare ich, wo es geht.


    Also dass diese Aussage der TS kann ich nicht nachvollziehen! Sie hat Zwillinge und da ist es doch wohl logisch das man alles doppelt kaufen muss und dafür bekommt sie ja auch den Kindesunterhalt für 2 Kinder, oder?


    Gruß Vater 1971

  • Ich denke das Problem ist nicht die Anzahl,dass es 2 sind,sondern dass alles zeitgleich angeschafft werden muss bzw. gebraucht wird.
    Hätte man 2 Kinder,zB. eins 3 und eins 12,sind die Dinge die gebraucht werden,jeweils andere und können versetzt gekauft werden bzw angespart, das wird bei Twins schwierig sein.


    Kann das so sein,Threadstarterin?

    Lächle,denn Du kannst sie nicht alle töten!!

    Einmal editiert, zuletzt von Peugeot206+ ()

  • Ich würde eine Beistandschaft einrichten - ist neutral, für das Kind und zieht (i.d.R) den Vater nicht bis auf's letzte Hemd aus.
    Außerdem wird regelmäßig nachgefragt und neuberechnet.


    Schwimmkurse sind nunmal in vielen Gegenden so teuer und oft ist es mit einem nicht getan - zumindest wenn es halbwegs
    sichere Schwimmer werden sollen. Ggfls. nochmal nach einem Verein vielleicht DLRG suchen, die solche Kurs im Rahmen einer
    Familienmitgliedschaft anbieten.