Sollte man nicht die gestiegenen und unterstützenden Leistungen für Alleinerziehende, seit 1994 nicht mehr würdigen! Ist es wirklich noch finanzierbar, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zu bezahlen!

  • Hallo Vater 1971,


    das hier ist Deine Überschrift:



    Würde ich jetzt Spitzfindigkeiten der Formulierung auspacken wollen, würde ich einfach mit "ja" antworten. Die doppelte Verneinung gibt mir jedes Recht dazu.


    So aber frage ich Dich und Deine profunden historischen Kenntnisse was das eigentlich mit Alleinerziehenden zu tun haben soll:

    Noch Anfang 1995 gab es:


    1) 50 DM (25 Euro) Kindergeld. Heute sind es 184 Euro!


    - Zum einen war mir bis dato nicht bewusst, dass Kindergeld eine Leistung für Alleinerziehende ist.
    - Zum anderen hat sich genau dieser Kindergeldsatz im genau von Dir genannten Jahr eklatant verändert
    - Zudem bekommt Dein stetiges Lamentieren über diesen Umstand mittlerweile die Züge von Futterneid - das ist doch sicher nicht von Dir beabsichtigt?


    Du vergisst bei Deinen Betrachtungen über Betreuungsunterhalt, Kindergeld und Windelpreise leider die weiteren gesellschaftlichen Entwicklungen in diesem Zeitraum - die wären die Währungsreform (und die damit verbundenen Preissteigerungen) und die Veränderungen im Bereich Sozialhilfe und Familienrecht.


    3) Die Entwicklung des Kindesunterhaltes seit dem, war auch nicht ohne und verändert sich ja auch immer nach oben, wenn das KG steigt!


    Das ist der Preisentwicklung geschuldet - auch wenn Du dieses Argument im Vorfeld bereits ausräumen/unterbinden möchtest.
    Aber erinnere ich mich richtig? Stammt nicht von Dir der geradezu legendäre Vergleich über die Entwicklung der Döner-Preise? Nun, diese Preise müssen Alleinerziehende auch zahlen.
    Falls Dir das nicht bewusst ist: Sie müssen immer mindestens zwei Portionen zahlen und das, wo das doch so teuer geworden ist!


    2) Der Betreuungsunterhalt begann frühestens 4 Monate vor und endete spätestens 1 Jahr nach der Entbindung und bestand nur, wenn die - grundsätzlich erwerbspflichtige - Mutter keine Möglichkeit für eine Fremdbetreuung des Kindes fand. Heute sind es mindestens 3 Jahre aber es kann auch länger sein!


    Es war mir nicht klar, dass es damals bereits Betreuungsunterhalt gab. Möchtest Du hierfür vielleicht Quellen nennen oder wenigstens Erfahrungswerte? In welchem Bundesland war denn das? Wer soll diesen Unterhalt denn an alleinerziehende, ledige Mütter gezahlt haben?
    Das sollen Gesetze der Bundesrepublik gewesen sein?


    Hallo FrauRausteiger,


    Ich habe von der Entwicklung von 1994 bis Jetzt in Deutschland gesprochen und darum geht es! Man kann wohl kaum die Entwicklung der letzten 20 Jahre, mit dem was du geschrieben hast, vergleichen!


    Doch Vater 1971, abgesehen davon, dass zwei Deiner drei Gründe im Augangsposting meiner Meinung nach gar nicht zutreffen, interessiert es den Alleinerziehenden im Jahre 2014 einfach nicht, welche Zustände 1995 in Deutschland oder 2000 in Honolulu geherrscht haben sollen.
    Für solche Betrachtungen fehlt uns Alleinerziehenden häufig in der Regel sowohl Zeit wie auch Interesse.
    Nicht umsonst habe ich aufgezählt, welchen kraftzehrenden Herausforderungen sich Betreuungseltern stellen müssen.


    Dann gibt es hier eventuell auch eine abweichende Sicht auf die Dinge damals, vielleicht ist es ja sogar so, dass Deine Sicht ein bisschen getrübt ist und vielleicht sogar ein wenig falsch?

    Mitte der 80er Jahre z.B. hat eine Bekannte ein Kind nach dem anderen bekommen, bekam daraufhin selbstverständlich größere Wohnungen zugewiesen, einen zusätzlichen Satz an Sozialgeldern. Hatte eine Familie viele Kinder, konnte diese Familie richtig gut leben damals. Das Wort Bedarfsgemeinschaft gab es im Sozialrecht nicht.


    Schulden wurden übernommen. Beim Zahnarzt gab es für Sozialhilfeempfänger, Zivildienstleistende und sonstige mittellose Menschen First-Class-Behandlung weil der Zahnarzt hier direkt mit den Sozialstellen abrechnen durfte statt mit den Krankenkassen. Wohnungen wurden eingerichtet so oft das eben nötig war.
    Die damalige Bekannte hatte sich ganz gerne mal Lover aus der US-Army erwählt, die dann zufälligerweise irgendwann auch zurückversetzt wurden nach USA. Ihre Schulden bei der damaligen Telekom von etlichen 1000 DM wurden fast anstandslos übernommen von den Sozialkassen. Ist sie umgezogen, hat sie zerstörte Wohnungen hinterlassen und die neue Wohnung einfach neu eingerichtet.


    Ähnliche Zustände gab es übrigens auch bei nicht Alleinerziehenden - unabhängig davon, ob diese Mann oder Frau waren.


    Grundsätzlich stelle ich aber Deine wesentlichste Aussage in Frage:
    Ich kann nicht erkennen, dass es Alleinerziehende heute besser haben sollen als damals.
    Weder die nicht-berufstätigen alleinerziehenden Eltern noch die berufstätigen alleinerziehenden Eltern haben irgendetwas, das sie vollen Herzens würdigen könnten. Die berufstätigen Eltern finanzieren mit ihrer Steuerklasse 2 sogar die Steuerklasse 3-Familien, die letztendlich das gleiche Kindergeld erhalten wie diejenigen mit sehr viel weniger Netto auf dem Konto und zusätzlichen Kosten für Kinderbetreuung.



    Ist es nicht so dass der BET seinen Anteil am Unterhalt für das Kind, durch die Betreuung des Kindes leistet! Der Kindesunterhalt und auf der anderen Seite, die Betreuung der Kinder sind laut Gesetz als gleichrangig zu betrachten.


    Wie viel Kindergeld, Kindesunterhalt und vielleicht auch Betreuungsunterhalt sollte denn gezahlt werden, damit sich die finanzielle Situation erträglich wird, aber bedenke dass diese Verbesserungen auch noch finanzierbar sein müssen!


    Weißt Du Vater 1971,


    was sich hauptsächlich geändert hat in den letzten Jahren ist das Thema Verantwortung.
    Die schlägt sich nieder im Familienrecht und im Sozialrecht.


    Im Familienrecht sind seit 1998 die gemeinsame Sorge möglich (es war vorher fast unmöglich, wenn ein Elternpaar das durchsetzen wollte!), seit 2013 wurde dies sogar nochmals überarbeitet (wobei sich das nur für den Vater verbessert hat, die Mutter hat immer noch keine Möglichkeit, das durchzusetzen). Diese beiden Gesetze nehmen nehmen den Trennungselternteil stärker in die Verantwortung. Leider nur wenn er das möchte.


    Im Sozial- und Unterhaltsrecht ist die Änderung dergestalt:
    Inzwischen muss nicht mehr nur der verheiratete Vater Unterhalt zahlen für die Frau, sondern auch der ledige Vater. Die öffentliche Hand wird damit entlastet.


    Es wird nicht mehr vom Staat jegliches Kind vollumfänglich finanziert. Dafür sind verstärkt die Eltern der Kinder verantwortlich. Zuerst wird beim Umgangselternteil nachgeforscht und dieser muss seiner Verantwortung gerecht werden, erst dann leistet die öffentliche Hand. Dabei wird den unterhaltspflichtigen Eltern sogar ein Selbstbehalt zugestanden - davon können die betreuenden Eltern nur träumen.


    Dieser Betreuungsunterhalt geht in der Regel drei Jahre.


    Dies fanden ja bekanntlich die verheirateten Väter ungerecht, bzw. wurde geurteilt, dies sei eine Ungleichbehandlung zwischen ledigen und ehelichen Kindern - woraufhin im Namen der ungleich behandelten Kinder der ledigen Frauen dann die Unterhaltszahlungen für Ehefrauen ebenfalls zeitlich begrenzt wurden.


    Ich glaube, man darf feststellen: Für die ehemals verheirateten Alleinerziehenden haben sich die Umstände drastisch verschlechtert in den letzten Jahren. Für die ehemals verheirateten Betreuungselternteile dürfte sich hingegen einiges zum Guten gewendet haben. Hast Du das bedacht in Deinen Ausführungen über die Zustände, die Alleinerziehende Deiner Meinung nach würdigen sollen?


    Abgesehen von den Unrichtigkeiten in Deinen Grundannahmen und auch in Deinen Folgerungen sei mir eine grundsätzliche Anmerkung erlaubt:
    Es ist ja einigermaßen nachvollziehbar, dass Dir die Finanzen von unverheiraten Umgangselternteilen sehr am Herzen liegen.
    Sicherlich ist es auch für Dich nachvollziehbar, dass es mich z.B. befremdet, wenn Derartiges in einem Forum diskutiert werden soll, deren Zielgruppe laut Titel und URL alleinerziehende Menschen sind, die einfach nur andere Probleme haben?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Diese Diskussion hatte ich immer mit einer Kollegin/Fahrgemeinschaft die in den 90ern alleinerziehend war. Ich fahr zwar noch immer mit ihr, blocke aber solche Phrasen mittlerweile ab und gönne mir max. ein innerliches :kopf... oder auch ein :radab.
    Wie ein indianisches Sprichwort schon sagt, latsch halt mal ein paar Meilen mit den Mokassins eines anderen, aber viele kommen eben nicht aus ihren Puschen.


    Du bügelst die gestiegenen Lebenshaltungskosten mit einem lapidaren "Natürlich,..." ab, dabei sind diese ein großer Faktor, der man glaubt es kaum, auch für den BET gilt.
    Ja, ohne Schmarrn.
    Der btw. wenigstens ein Kind mitzuversorgen hat. Wenn man also sagt: die Energiekosten, Mieten sind x Prozent gestiegen, sind diese für den BET-Haushalt in absoluten Zahlen eine größere Ausgabe. Comprende? Die sich auch schlecht minimieren lassen, denn man kann ein Kind zuhause nur bedingt in 2 Schichten Pullis rumlaufen lassen, oder die Hygiene vernachlässigen, oder nur alle 3 Jahre Klamotten kaufen, oder nur noch Thunfisch und Spagetti anbieten oder (wenn nötig) gebrauchte Schulbücher aus der Kaiserzeit. Ist für einen Erwachsenen während einer Durschtphase durchaus machbar.


    Was meiner Meinung nach, aber wenigstens genauso schwer wiegt, sind die Tritte gegen die berufliche Vita eines UET, denn mit U3 allein ist es nicht getan. Je nach Beruf und Ausbildung hat man da sein ganzes (Berufs-)leben was davon, und man möchte fast sagen: Gut, das die Zahlungen in die RV ohnehin nicht mehr viel bringen, sonst müsste ein TZ/450-jobbender BET täglich 3x heulen und sich frühzeitig um sein sozialverträgliches Frühleben Gedanken machen. Das nennt mal von Glück im Unglück, oder Schwein gehabt.
    In der Zeit die bis weit ins Jugendalter des gemeinsamen Kindes reichen kann:= Jahre, kann ein UET
    a) ohne schlechtes Gewissen, weiter
    b) Vollzeit arbeiten
    c) seinen Arbeitsort wechseln
    d) Schichtdienst schieben und sich
    e) keine Blöße geben, wenn er/sie Kinderkrankheiten melden, oder den Urlaub in die Ferien legen muss
    f) an Fortbildungen teilnehmen, was einen BET dank Doppel-, dann Dreifachbelastung ungleich schwerer fällt
    (!!!)
    Das alles ist mit dem Kindesunterhalt für ein paar Hundert Euro (wenn überhaupt gezahlt wird) abgegolten. Ist doch toll.
    Aber das ist so ein Mokassin den viele UET nicht sehen, geschweige anziehen.


    Ich halte die U3-Betreuung ohnehin für ein zweischneidiges Schwert. Nicht wegen der Rabenelterndiskussion, sondern weil der finanzielle Aufwand der da drin steckt(e), auf andere Weise glattgestrichen wurde. Ich arbeite in einem Rathaus, ja, es liegt natürlich auch an der "Urbanisierung" der jeweiligen Stadt, aber wenn es zur Personalversammlung geht, ist das Gros der Bediensteten der Erziehung=Kindertagesstätten zuzuordnen. Und die reichen nicht mal, weil keine Bewerber mehr da sind bzw. man eher zu einer Blitz-"Ausbildung" tendiert, nur um die Schlüssel zu decken (Stichwort: Qualität der Kinderbetreuung) um Klagen bzgl. Rechtsanspruch zu vermeiden. Bund hatte die brilliante Idee, aber die Umsetzung wurde in einem Maß den Städten und Gemeinden auferlegt, die - neben der KDU seit 2003, 8 Jahre nach 1995 - nur schwer zu schultern sind. Deshalb wird woanders gespart oder die Kosten erhöht: Grundsteuern, Kindergartengebühren, Gebühren allgemein. Vereinen wird die Unterstützung gestrichen oder eingedampft, der Jugendbetreuung übrigens auch, Schwimmbäder, Bibliotheken, ÖPNV na, etc. pp. Alles Dinge die besonders für Kinder/Jugendliche Ü3 wichtig sind, für die Bildung, Freizeitgestaltung usw.
    Es gibt hier in der Region nur noch eine Stadt die noch gut da steht, dabei ist die Kreisstadt, angeblich Boomtown. Alle anderen, inkl. Kreisstadt, gehen wegen der hohen Lasten, die nicht nur der U3 geschuldet sind, die aber einen Faktor ausmachen, krachend in die Knie. Mit anderen Worten: Man hopst mit seinem Einjährigen freudestrahlend ins Auto hin zur U3, (das Auto ist nötig, weil die Busse nur noch jede Stunde fahren), fliegt im Schnee von der Piste, weil der Bauhof nicht mit streuen nachkommt, und die FF löscht dann mit der Handpumpe. Überspitzt und etwas makaber ausgedrückt.
    Toll, wir haben die U3.
    Das diese Glückseligkeit ohnehin meist wie eine Pastete zusammenfällt, wenn das Kind das Schulalter erreicht und man als berufstätiger Alleinversorger keinen Hortplatz bekommt, wurde ja schon mehrfach erwähnt. Mit anderen Worten: Man animiert die geschlechtsreife Bevölkerung Babys in die Welt zu setzen, die "Aufzucht" ist aber eher schlechter und teuerer geworden, das juckt dann keinen mehr, Hauptsache +1 in der Neubürgerstatistik.


    Last but not least: Seit 2005 wurde der Steuerfreibetrag AE nicht mehr erhöht, und es ist wohl offensichtlich, das der schmale Passus im Koalitionsvertrag doch glatt "vergessen" wurde. Laut einer OECD-Studie geht es AE mit 2 Kindern EU-weit nirgends finanziell so bescheiden wie hier. Dies sorgt neben der gnadenlos beschissenen Steuerklasse 2 (ich erlaube hier mal den Kraftausdruck), das (Mehr-)Arbeit für viele AE nicht lohnt, was dann wieder zu höheren Ausgaben in der Mietbeihilfe sorgt, langfristig Renten etc.pp. Kreis geschlossen.


    Also, Nein, ich sehe keinen Grund dafür Danke zu sagen, das seit 1994 das Kindergeld erhöht wurde.
    Lächerlich.
    Ich hab keine Erwartungshaltung, von mir aus können sie sich auch das Kindergeld in die Haare schmieren, wenn sie die Abgaben, sprich z.B. Steuern, derart anpassen würden, das ich so dastehe, als das was ich bin: voll-unterhaltspflichtiger Alleinversorger dieser Kleinstfamilie (BET/KU nie bekommen), der btw. auch dafür sorgt, das alte Säcke, mich eingeschlossen, später +1 Rentenzahler haben.


    Edit: Ok, Frau Rausteiger war da teilweise fixer als ich.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Klar sollte man dringend den Zustand von 1995, vor der Kindschaftsrechtsreform, wieder herstellen. Prima Idee.

    :wow :nanana :nanana :nanana :nanana


    nee nee dann gäb es meine Twins nicht :crazy auch wenn die mich die beiden teilweise doch sehr an den Rande des Wahnsinn bringen

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo,


    dass Hauptproblem ist doch scheinbar die zu geringe Anzahl an Kinderbetreuungseinrichtungen in unserem Land, die einem BET die Möglichkeit geben jederzeit wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Es geht natürlich auch darum dass ein BET z.B.: einen Beruf erlernen kann, an einer Umschulung teilnehmen kann, eine Weiterbildung machen kann usw.


    Ein UET ist natürlich auch von den Preissteigerungen betroffen und wenn der Umgang auch über mehrere Tage geht z.B.: Wochenende oder mal eine ganze Woche hat, sollte er auch ein eigenes kleines Zimmer fürs Kind haben.


    Was soll man machen um die Finanzielle Situation von BET zu verbessern, des Kindergeld erhöhen oder gleich den Unterhalt?


    Manche UET leben nun mal in Regionen Deutschlands wo wirklich Niedriglöhne bezahlt werden und dafür kann er ja nix. Manche Regionen in den neuen Bundesländern bluten ja richtig aus, durch die Abwanderung wenn dass so weitergeht!


    Ein Ansatzpunkt währe vielleicht der Unterhaltsvorschuss denn da sehe ich Handlungsbedarf! Auch ab dem 12. Lebensjahr des Kindes kann ein UET nicht Leistungsfähig werden und die Begrenzung bis max. 72 Monate sollte entfallen. Jetzt ist aber die Frage, ist das von unserem Staat auch finanzierbar?


    Gruß Vater 1971

  • FrauRaussteiger und Butterblum, you took the words right out of my mouth und ich bin grundsätzlich ganz bei Euch.


    Zu einem Punkt wollte ich noch ergänzen:



    Hier kommt m.E. die Schwierigkeit auch aus den traditionellen Geschlechterrollen in Paarbeziehungen. Sind wir mal ganz ehrlich, auch zu uns selbst: In Paarbeziehungen gibt es ja auch oft einen de facto-BET (traditionell die Mutter, was nicht heißt, dass das immer so ist und Väter sich nie um die Brut kümmern) und der andere Elternteil nimmt die Versorgerrolle ein. So lange die Beziehung funktioniert, finden sich viele Paare auch genau in diesen Rollen ein. Heutzutage wahrscheinlich gar nicht so häufig "aus Prinzip", weil die Frau an den Herd gehört ;) , sondern weil es sich so ergibt: Männer verdienen häufig mehr, mehr als zwei Monate Elternzeit sieht der Chef nicht gern :rolleyes2:, die Frau will eh am Anfang zuhause bleiben; Ruck zuck sind die Rollen - die eine Kinder, der andere Karriere - definiert. Und weil das auch irgendwie bequem ist, sehen viele keinen Änderungsbedarf - warum auch kämpfen, wenn sogar der Staat genau dieses Modell subventioniert! (Ehegattensplitting, fehlende oder teure Betreuungsmöglichkeiten etc.)


    Wenn man sich dann trennt, sind die Rollenbilder ja trotzdem erstmal noch zementiert. Nur dann stehen auf einmal die BET unter dem Druck, entweder die o.g. Punkte auch in Angriff zu nehmen - unter größerem Druck, weil man betreut ja die Kinder - oder halt (weiterhin) abhängig zu sein von einem monetären Versorger-Elternteil.


    Wenn ich bei wünsch Dir was wäre... wäre die ganze Diskussion müßig, weil dann jeder Elternteil für seinen eigenen Unterhalt selbst aufkäme und gleichermaßen zum Kindesunterhalt beitragen würde - und zwar betreuend UND zahlend! Und zwar egal, ob beide Elternteile in einer Beziehung leben oder getrennt sind. Dazu gehört dann aber auch die gleich aufgeteilte Betreuung der Kinder, so dass beide Elternteile sich beruflich so engagieren können, dass keiner vom anderen abhängig ist.


    Viele Grüße von madbird
    der es nie im Traum eingefallen wäre, Ehegattenunterhalt zu verlangen und die Kindesunterhalt nur deswegen braucht, weil sie z.B. nicht Vollzeit arbeiten kann, mangels Betreuungsmöglichkeit und die bei ihr anfallenden Überstunden nur leisten kann, weil sie eine Babysitterin bezahlt... (und zum Glück einen Ex hat, der dahingehend voll hinter ihr steht und den KU nicht in Frage stellt)

    Einmal editiert, zuletzt von madbird ()

  • 1) 50 DM (25 Euro) Kindergeld. Heute sind es 184 Euro!


    Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen.


    Denn 1994 gab es zusätzlich zum Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag von 4.104 DM - Spitzensteuersatz war damals 56 % -, im Einzelfall sogar 6.198 DM und keine Anrechnung des Kindergeldes.


    Explizit für Alleinerziehende gab es den Haushaltsfreibertrag von 5.616 DM. Mittlerweile heißt er Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der bombastischen Höhe von 1.340 Euro.


    Deine Frage kann ich daher als steuerzahlende Alleinerziehende mit einem klaren NEIN beantworten,
    da die Kindergelderhöhungen in erster Linie dazu dienten, die steigende Steuerlast zu bezahlen.

  • Das Hauptproblem liegt nicht daran, dass der Staat zu wenig tut (Betreuungsplätze), sondern eher darin, dass zuviele Elternteile den Umgang nicht oder nur nach persönlichem Zeitplan wahr nehmen. Dann heißt wird der Job angegeben, dass Umgang nicht möglich ist. Natürlich wird das Kind bei Krankheit nicht betreut. Und natürlich zieht man halt um, wenn es finanziell dann besser läuft. Umgekehrt darf aber ein BET nicht umziehen, ohne dass es eine Riesendiskussion gibt.


    Es muß also einfach am Verantwortungsgefühl beider Elternteile gearbeitet werden. Wer Kinder hat, muß sich einschränken. Dann kann Mensch eben nicht mal umziehen, zu jeder Zeit das Leben selbst gestalten, selbstverständlich jede Überstunde und jede Fortbildung wahr nehmen.


    Gruß

  • Das Hauptproblem liegt nicht daran, dass der Staat zu wenig tut (Betreuungsplätze), sondern eher darin, dass zuviele Elternteile den Umgang nicht oder nur nach persönlichem Zeitplan wahr nehmen.


    Soll der UET dann die Betreuung des Kindes übernehmen, während der BET arbeiten geht? Wie soll dass denn gehen, oder sollte der UET seinen Job kündigen?


    Gruß Vater 1971

  • Manche UET leben nun mal in Regionen Deutschlands wo wirklich Niedriglöhne bezahlt werden und dafür kann er ja nix.


    Hallo Vater 1971,


    ist es nicht ungerecht, dass diese Väter den gleichen Selbstbehalt haben wie diejenigen z.B. in München?
    Vielleicht sollte man einfach da ansetzen und Änderungen erwägen?
    Ich glaube mich zu erinnern, es gab hier im Forum vor einigen Jahren eine Userin, die als nächste Lebensgefährtin ihren Mann überredet hat, in ein einkommensschwaches Gebiet zu ziehen weit weg von dessen Umgangskind und wissend um die Tatsache, dass dann weniger Kindesunterhalt fließen würde, die eigenen Lebenhaltungskosten aber sinken würden?


    Die geringe Anzahl der Betreuungsplätze ist natürlich ein Problem.
    Allerdings erhält man mittlerweile immer irgendeine Betreuung für Kinder.


    Das größere Problem ist die Bezahlbarkeit und die Qualität dieser Betreuungsplätze.


    In einem Land, in dem es betreuenden Elternteilen mit Steuerklasse 2 zugemutet wird, 480 Euro pro Kind und pro Monat für die Betreuung zahlen zu müssen und in dem es möglich ist, dass sich Umgangselternteile zeitgleich den Luxus Teilzeit-Beruf leisten dürfen damit sie sich daran nicht beteiligen müssen, sehe ich aber andere Probleme als die Anzahl der Plätze.

    Wenn in diesem Land dann den Steuerklasse3-Familien mit steuerfreier 450-Euro-Mama zusätzlich noch Herdprämie bezahlt wird damit sie anderen Menschen nicht die raren Plätze wegnehmen -dann sehe ich persönlich hauptsächlich, dass die Belange von Alleinerziehenden einfach keine Priorität haben im gesellschaftlichen Bewusstsein.


    So kommen dann auch solche Überschriften zustande wie in diesem Themenstrang - Alleinerziehende sollen dankbar sein und würdigen, dass sie wenigstens mehr Kindergeld als noch 1995 und manchmal sogar Betreuungsunterhalt bekommen.
    Schlimmer als die Lage von Alleinerziehenden ist offenbar, wenn man 1995 einige Monate subjektiv zu wenig Kindergeld bekommen hat oder nach 2001 mehr für Fast Food bezahlen mussten. Das sind die Themen, zu denen man in AE-Foren schreiben sollte.
    (das war ironischer Humor)


    Zumindest aber scheint es sehr wichtig, die Frage zu stellen "ist es wirklich noch finanzierbar, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zu bezahlen!"
    Und das alles findet statt angesichts der Tatsache, dass ein Leben als Alleinerziehender in Deutschland das Armutsrisiko Nummer eins ist.


    Eine gründlich verquere Wahrnehmung nennt das
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich mag die Bezeichnugn "Modell" nicht, aber letztlich haben Kinder zwei Eltern, die gleichberechtigt und gleichverpflichtet sind. Also müssen beide Abstriche machen oder einer kauft sich raus. Dann muß derjenige eben höhere Beiträge zahlen, meinetwegen für die Kinderbetreuung, Rentenanteile des anderen Elternteils.


    Warum machen sich denn die jetztigen UET so selbstverständlich keine Gedanken dazu, wie'S geht? Warum kommt sofort die (erschrockene) Frage, dass das doch nciht geht, wegen des Jobs. Ja - das gilt aber halt für beide.


    Natürlich argumentiert jeder aus seiner Erfahrung heraus. Was meinst Du, wie oft ich hören mußte, dass der Vater ja jobbedingt nicht kann. Klar, Teilzeitkriege gibt es nicht. Aber dann muß er eben entsprechend zahlen. Es wird auch vom Staat mit einer arroganten Selbstverständlichkeit vorausgesetzt, dass ich zurück stecke. Was ist denn mit meiner Karriere? Mit meinem Anspruch auf Erholung? Warum muß unser (!) Kind kürzer treten ,damit der Vater seinen Lebensstandard halten kann? Warum muß ich mir vorwerfen lassen, mich nicht mehr zu kümmern, mehr zu arbeiten und überhaupt mehr zu tun? :wand


    Gruß

  • dass Hauptproblem ist doch scheinbar die zu geringe Anzahl an Kinderbetreuungseinrichtungen in unserem Land,

    :tuedelue Die besten und ein Überbedarf an Betreuungsplätzen nützt nichts wenn diese nicht mit den Arbeitszeiten zusammen passen


    Ca 6 Millionen arbeiten im Schichtdienst hier Link dazu

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    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo FrauRausteiger,


    Zumindest aber scheint es sehr wichtig, die Frage zu stellen "ist es wirklich noch finanzierbar, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zu bezahlen!"


    Eins im Vornherein, es geht hier nicht um UET die ein bereinigtes Einkommen von 3000 oder 4000 Euro Netto im Monat haben, sondern um UET die ein bereinigtes Einkommen von unter 1500 Euro und bei zwei Kindern ein bereinigtes Einkommen von unter 1900 Euro haben!


    Bei unter 1500 Euro bist du schon wenn du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bezahlst beim Selbstbehalt!


    Zu deiner Frage, ob man vielleicht erwägen sollte den Selbstbehalt zu reduzieren, ist meine Antwort nein! Der Grund dafür ist: Wenn ein Erwerbstätiger den gleichen Selbstbehalt wie ein nicht Erwerbstätiger hat, wird sich so mancher UET fragen, warum gehe ich überhaupt arbeiten, wenn ich das gleiche Geld habe und nicht dafür arbeiten muss!


    Und das alles findet statt angesichts der Tatsache, dass ein Leben als Alleinerziehender in Deutschland das Armutsrisiko Nummer eins ist.


    Leider ist es Heutzutage so und Kinder zu bekommen bedeutet auch meistens einen Tiefen einschnitt im Beruflichen Werdegang (Kariere). Darum sage ich ja, wenn genügend bezahlbare und qualitativ angemessene Betreuungsplätze vorhanden sind, könnte der BET früher ins Berufsleben zurückkehren und dadurch längere Ausfallzeiten vermeiden, oder nicht?


    Gruß Vater 1971

  • Hallo luvi,


    es gibt aber mit Sicherheit keine 6 Millionen BET die im Schichtdienst arbeiten!


    Aber du hast mich da auf eine Frage gebracht. Ab und bis wann sollten die Betreuungseinrichtungen geöffnet haben?
    Nehmen wir einfach mal eine Verkäuferin bei Penny, die Verkaufsstelle hat bei uns von 7 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, dann währe die Öffnungszeit der Betreuungseinrichtung 5 Uhr bis 22 Uhr doch richtig, oder?


    Gruß Vater 1971

  • es gibt aber mit Sicherheit keine 6 Millionen BET die im Schichtdienst arbeiten!

    :hae: Hab ich das geschrieben ??


    bei ca 30 Millionen Beschäftigten ca 20% im Schichtdienst wird das auch einige BET betreffen, vor allem weil viele Teilzeitstellen auch im Verkauf sind.


    und die Betreuungsprobleme haben alle im Schichtdienst


    Viele Paar sehen sich zum Beispiel kaum und ein gemeinsames Familienleben ist nahezu unmöglich weil beide Gegenschichten machen um die Betreuung ab zu decken.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

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  • Hallo Vater 1971,


    Diese Äußerung hier verstehe ich aus zwei Gründen nicht:

    Zu deiner Frage, ob man vielleicht erwägen sollte den Selbstbehalt zu reduzieren, ist meine Antwort nein! Der Grund dafür ist: Wenn ein Erwerbstätiger den gleichen Selbstbehalt wie ein nicht Erwerbstätiger hat, wird sich so mancher UET fragen, warum gehe ich überhaupt arbeiten, wenn ich das gleiche Geld habe und nicht dafür arbeiten muss!


    Grund 1, lies einfach nochmal mein Posting:


    Hallo Vater 1971,


    ist es nicht ungerecht, dass diese Väter den gleichen Selbstbehalt haben wie diejenigen z.B. in München?
    Vielleicht sollte man einfach da ansetzen und Änderungen erwägen?


    Es ging mir vornehmlich um berufstätige Unterhaltszahler.
    Für diese sollte man Deiner Meinung nach Verständnis haben, wenn sie in Regionen Deutschlands leben, in denen Niedriglöhne bezahlt werden.
    Da es sich hierbei jedoch auch um Regionen handelt, in denen auch die Lebenshaltungskosten geringer sind, habe ich mir die Frage gestattet, ob es nicht sinnvoll wäre, diesen Unterhaltszahlern dann den Selbstbehalt zu kürzen, damit nicht diejenigen in München z.B. benachteiligt sind?


    Grund 2 für mein Unverständnis für dieses Posting ist der Zusatz, der UET müsse sich fragen, warum er überhaupt arbeiten gehe, wenn er das gleiche Geld hat als wenn er nicht arbeiten würde? Meinst Du, auch diese (für Dich offenbar große) Not müsse hier diskutiert werden?


    Nun, auch hier vermisse ich bei Dir eine realistische Wahrnehmung der gesellschaftlichen Gegebenheiten.
    Du liest nun schon so lange mit in diesem Forum und es ist Dir immer noch nicht klar, wie viele betreuende Elternteile hier womöglich ganztags arbeiten, die Kinder versorgen, Steuern zahlen und trotzdem aufstocken müssen? Dürfen die diese Fragen auch stellen?


    Offensichtlich komplett entgangen sind dir diejenigen berufstätigen, betreuenden Elternteile, die nicht nur gleich wenig Geld haben wie nicht berufstätige Elternteile, sondern sehr viel weniger? Was sagst Du zu der Ungerechtigkeit, dass es betreunde Eltern gibt, die berufstätig sind und wegen einiger Euro "zu viel" in der so genannten Gleitzone leben und weniger Geld haben als nicht berufstätige Eltern?
    Wenn man in Deutschland nur 5 Euro "zu viel" verdient, kann es sein, dass man aufgrund fehlender H4-Bescheinigung keine Zahlungen zur Teilhabe, keine Zuschüsse zu Betreuung, Vereinen, Beförderungskosten, und GEZ-Gebühren erhält und dann viele hunderte Euro im Monat weniger Geld zur Verfügung hat nicht berufstätige Eltern?


    Was meinst Du: Wie formulieren diese Eltern diese Frage, die Du hier so dringend für Umgangseltern besprechen möchtest?

    Wenn ein Erwerbstätiger den gleichen Selbstbehalt wie ein nicht Erwerbstätiger hat, wird sich so mancher UET fragen, warum gehe ich überhaupt arbeiten, wenn ich das gleiche Geld habe und nicht dafür arbeiten muss!


    Und diese Frage wird von Dir gestellt, wissend, dass diesem Elternteil doch wenigstens ein fixer Selbstbehalt zugestanden wird in der Rechtssprechung? Etwas, wovon betreuende Eltern träumen könnten wenn sie die Zeit dazu hätten angesichts ihrer zusätzlichen Pflichten jeden Morgen und jeden Abend -waschen, putzen, kochen, Hausaufgaben betreuen, Kind zum Hobby bringen, zur Therapie und zum Arzt?



    Eins im Vornherein, es geht hier nicht um UET die ein bereinigtes Einkommen von 3000 oder 4000 Euro Netto im Monat haben, sondern um UET die ein bereinigtes Einkommen von unter 1500 Euro und bei zwei Kindern ein bereinigtes Einkommen von unter 1900 Euro haben!


    Bei unter 1500 Euro bist du schon wenn du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bezahlst beim Selbstbehalt!


    Warum geht es hier überhaupt um UETs?
    Sollen betreuende Eltern auch noch deren Probleme wälzen müssen? Haben sie keine eigenen, die womöglich sogar um einige Nummern härter sind?


    Aber du hast mich da auf eine Frage gebracht. Ab und bis wann sollten die Betreuungseinrichtungen geöffnet haben?
    Nehmen wir einfach mal eine Verkäuferin bei Penny, die Verkaufsstelle hat bei uns von 7 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, dann währe die Öffnungszeit der Betreuungseinrichtung 5 Uhr bis 22 Uhr doch richtig, oder?


    Nehmen wir einfach mal an, diesen Beruf sollte der Verkäufer bei Penny ausüben, zumindest wenn er der unterhaltspflichtige Elternteil ist.
    Es ist hoffentlich nicht Dein Ernst, ein derartiges Leben einem Kind zumuten zu wollen damit der betreuende Elternteil früher wieder arbeiten gehen kann und den unterhaltspflichtigen Elternteil entlasten kann?


    In diesem Falle meine ich, der Steuerzahler (also Du) sollte für die Kinder eine Betreuung zu Hause gewährleisten, eine Kinderfrau, die die Kinderlein nach dem Sandmännchen dann in's Bett bringt, damit die Mama (oder der betreuende Papa) zu derartigen Zeiten arbeiten kann.
    Eventuell möchte sich an diesen Kosten der unterhaltszahlende Elternteil dann auch beteiligen?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,



    die sich aus dieser unglaublichen Diskussion nun verabschiedet weil sie beschlossen hat, zukünftig doch lieber über Döner-Preise zu diskutieren.
    Und die zu guter Letzt bittet, diesen Fehler aus einem vorherigen Posting zu entschuldigen:

    Ich glaube, man darf feststellen: Für die ehemals verheirateten Alleinerziehenden haben sich die Umstände drastisch verschlechtert in den letzten Jahren. Für die ehemals verheirateten Betreuungselternteile dürfte sich hingegen einiges zum Guten gewendet haben. Hast Du das bedacht in Deinen Ausführungen über die Zustände, die Alleinerziehende Deiner Meinung nach würdigen sollen?


    Selbstverständlich sind es die ehemals verheirateten Umgangselternteile für die sich das Leben drastisch verbessert hat, indem man den Ehegattenunterhalt drastisch eingeschnitten hat - angeblich weil man die Ungleichbehandlung von unehelichen Kindern abschaffen wollte.

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich weiß ja manchmal echt nicht ob du das was du schreibst wirklich ernst meinst.


    Hast du dir schonmal überlegt, das du mit einem Selbstbehalt bei einem Bereinigten Netto von 1050€ mehr Geld zur Verfügung hast als der Betreuungselternteil in der Regel?


    Und auch wie FrauRausteiger treffend schrieb, viele Familien und Betreuungselternteile die in der so genannten Gleitzone leben.


    Wenn dir die 1050 BEREINIGTES NETTO nicht ausreichen, dann darfst du gerne mal ein paar Tage zu mir kommen um zu sehen wie man mit deutlich weniger Geld klarkommen kann.

  • Soll der UET dann die Betreuung des Kindes übernehmen, während der BET arbeiten geht? Wie soll dass denn gehen, oder sollte der UET seinen Job kündigen?

    nur mal bezogen auf meine Situation : mein Ex könnte wunderbar die Betreuung während meines Schichtdienstes übernehmen; die kids könnten
    nachts bei ihm schlafen, ich würde Nachtdienst machen ... die kids würden nachts bei ihm schlafen und von dort aus in Kita und Schule gehen, ich würde
    Frühdienst machen ... aber nein, seine Freundin will das nicht ... damit dass ich mich getrennt habe und ihn zum Teilzeitvater degradiert habe, habe ich
    mir den Vorteil verspielt, arbeiten gehen zu dürfen (so ihre Meinung und er spielt leider mit)



    Die geringe Anzahl der Betreuungsplätze ist natürlich ein Problem.
    Allerdings erhält man mittlerweile immer irgendeine Betreuung für Kinder.

    leider nicht, zumindestens hier ... ich bekomme niemanden zu meinen Schichtzeiten ... mal davon abgesehen, dass die Kitabetreuungszeiten
    echt gold wert sind, ist die Betreuung mit Eintritt in die Grundschule vorbei ... verlässliche Grundschule betreut hier bis 12:30 ... 5 freie
    Hortplätze zum neuen Schuljahr und 25 Bewerbungen darauf

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

  • Hallo luvi,


    Hab ich das geschrieben ??


    bei ca 30 Millionen Beschäftigten ca 20% im Schichtdienst wird das auch einige BET betreffen, vor allem weil viele Teilzeitstellen auch im Verkauf sind.


    und die Betreuungsprobleme haben alle im Schichtdienst


    Und darum habe ich ja auch dass als Beispiel geschrieben:


    Aber du hast mich da auf eine Frage gebracht. Ab und bis wann sollten die Betreuungseinrichtungen geöffnet haben?
    Nehmen wir einfach mal eine Verkäuferin bei Penny, die Verkaufsstelle hat bei uns von 7 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, dann währe die Öffnungszeit der Betreuungseinrichtung 5 Uhr bis 22 Uhr doch richtig, oder?



    Viele Paar sehen sich zum Beispiel kaum und ein gemeinsames Familienleben ist nahezu unmöglich weil beide Gegenschichten machen um die Betreuung ab zu decken.


    Ich glaube nicht dass man bei so einer Regelung noch von einem Familienleben reden kann, ich könnte so nicht leben und für das Kind ist so etwas auch nicht gerade Ideal, aber du hast recht solche Fälle gibt es leider nun mal. Aber letztendlich müssen diese Paare zusammen entscheiden, ob diese Art von Familienleben, dass richtige für die gesamte Familie ist, oder nicht?


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Traumtaenzerin,


    da bringst du etwas durcheinander, denn in einem Beispiel von mir war nicht die Rede von einem Bereinigten Netto von 1050 Euro, sondern von einem Bereinigten Nettoeinkommen von unter 1500 Euro und dass ist schon ein kleiner Unterschied! Ziehst du von dem Bereinigten Nettieinkommen z.B.: 1490 Euro den Kindesunterhalt in Höhe von momentan 225 Euro ab, bist du schon bei 1265 Euro und wenn man jetzt noch den vollen Betreuungsunterhalt abziehen würde, währe der UET mit Sicherheit weit unter dem Selbstbehalt!


    PS: Was ich schreibe ist ernst gemeint und ich sehe in einer Flächendeckenden Kinderbetreuung, auch die Möglichkeit das BET schneller wieder in ihren Beruf kommen, oder sich …. Aber dass hatte ich ja schon geschrieben!


    Gruß Vater 1971

  • Bei lohnabhängig Beschäftigen ist die Lebensituation für alle in den letzten Jahren schlechter geworden. Wenn ein UET sich in einer Niedriglohnregion schwer tut, wird es für den BET auch nicht besser sein, da man meist davon ausgehen kann, das beide plus Nachwuchs in derselben wohnen.
    Das Ideal dürfte doppeltes Einkommen, keine Kinder, Ü40-45 und keine etwaige chronischen Gebrechen. Jeder der davon abweicht ist den den Hintern gekniffen. Berufseinsteiger, Getrenntlebende, Alleinerziehende, ja, auch Umgangselternteile. Das sollte die soziale Marktwirtschaft eigentlich ausgleichen, tut sie aber nicht.


    Aber du hast mich da auf eine Frage gebracht. Ab und bis wann sollten die Betreuungseinrichtungen geöffnet haben?
    Nehmen wir einfach mal eine Verkäuferin bei Penny, die Verkaufsstelle hat bei uns von 7 Uhr bis 21 Uhr geöffnet, dann währe die Öffnungszeit der Betreuungseinrichtung 5 Uhr bis 22 Uhr doch richtig, oder?


    Wenn ein Kind so alt ist, das es unter der Woche auch um 22 Uhr abgeholt werden kann, ist es auch alt genug allein zuhause zu bleiben, sprich Jugendlicher. Einem Baby, Kleinkind, Schulkind mutet man sowas doch eher nicht zu bzw. es wäre traurig, wenn man es müßte. Ohnehin wäre selbst das nicht ausreichend, denn bzgl. Schichtdienst gibt es nicht nur VerkäuferInnen, sondern vielmehr noch Angestellte im sozialen Bereich, die nicht nur bescheiden verdienen, sondern auch eine 24/7-Packung um die Ohren geschlagen werden könnte.
    Kinderbetreuung außer Haus kann eben nicht für alles die Lösung sein. Das ist (kinder-)lebensfremd.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()