Vater untergräbt Erziehung der Mutter

  • Ob Gesetzestext oder Urteil mit entsprechendem Wortlaut, dass das ABR quasi mit der Alltagssorge "fliegt", ist mir egal, findest du beides nicht

    Teils teils
    Alltagssorge fliegt oder wandert mit den Kind und mit dem Umgang bestimmt UET den Aufenthalt des Kindes. Kein BET kann einen UET vorschreiben wo sich das Kind während des Umgangs aufzuhalten hat (bis auf sehr wenige Ausnahmen).
    In den Gesetzestexten steht das davon auszugehen ist dass das ABR bei dem Elternteil ist bei dem Kind gemeldet ist, ist der andere Elternteil damit nicht einverstanden muss dieser beim zuständigen Einwohnermeldeamt Widerspruch einlegen.


    OT :angry wobei ledigen Müttern keinen Nachweis brauchen, ledige Väter aber einen Nachweis erbringen müssen.
    :engel andererseits aber verständlich

    So lange beide Eltern eines Kindes das Sorgerecht für dieses Kind haben und kein Gericht es bei einem der beiden eingeschränkt hat, haben auch beide das ABR. Und das ABR hat nichts mit der Alltagssorge zu tun, sondern ist fundamentaler Bestandteil des Sorgerechts. Denn bei gemeinsamem ABR müssen beide Eltern einem Umzug des Kindes zustimmen. So wie sonst eben der Schulanmeldung oder einer größeren Operation mit Entscheidungsspielraum.

    "einem Umzug des Kindes zustimmen"
    Der einzige Punkt bei dem das ABR wichtig ist, wenn sich die Eltern über den Aufenthaltsort strittig sind.
    :brille Hab ja alleiniges ABR bekommen, und solange mein Kind mit meinen Einverständnis wo anders Wohnt oder gemeldet ist besteht auch kein Grund dieses zu ändern, jetzt egal ob bei der Mutter oder wo anders. Eine neue Verhandlung dazu Bedarf es erst, wenn ich mit einen gewünschten Wohnort des Kindes nicht einverstanden bin. Das selbe gilt auch bei gemeinsamen ABR solang beide Elternteile damit einverstanden sind und keines einen Widerspruch einlegt, ohne Widerspruch wird davon ausgegangen das sich die Eltern einig sind. Legt ein Elternteil Widerspruch ein muss ein Gericht darüber entscheiden.


    "Schulanmeldung"
    ähnliches Spiel die Zustimmung des anderen Elternteil ist erst erforderlich wenn das Kind nicht auf der für den Wohnsitz zuständigen Schule angemeldet werden soll.


    "einer größeren Operation mit Entscheidungsspielraum"
    Gesundheitssorge. Hier müssen beide Sorgeberechtigte unterschreiben und nicht nur bei größeren Operationen.
    Bei allen psychologischen Behandlungen ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich.


    Des weiteren sind Unterschriften von beiden Sorgeberechtigten erforderlich wenn es um Hilfen vom Jugendamt geht. (Familienhilfe, Erziehungshilfe, etc.)

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • luvi: vieles davon ist allerdings auch nur theorie.


    für die Anmeldung in Schule etc. habe ich noch nie einen nachweis gsr oder asr gebraucht noch die Unterschrift des Vaters.


    für die psychologische Behandlung benötigte ich zu keiner Zeit den Nachweis asr oder gsr oder die Unterschrift des Vaters. Es wurde garnicht nach ihn gefragt.


    Auch bei Behandlungen und Ops des Kindes im KH wurde nicht nach Vater gefragt oder gar nach Unterschriften.


    Zwerg: Ich würde an deiner Stelle garnichts unternehmen. Mach einen Termin beim Jugendamt per Mediation und frage wie die Sache seiner Meinung nach weitergehen sol. Wenn Kind nun bei Kv wohnen soll, dann muss Kind umgemeldet werden, das Kindergeld an ihn gehen, die Schulsachen und ein paar Anziehsachen rausgegeben werden und dein Anteil des Kindesunterhaltes errechnet werden. Darauf solltest du dich einstellen.


    Weiterhin ist zu beraten wie dein Umgang gestaltet wird. Mach dir darüber Gedanken und geh den Weg konsequent, dass Kind bei Kv bleibt. Nicht das sie denkt sie darf nächste Woche zurück kommen. Die Tür offenhalten würde ich ihr, aber nicht gleich heute oder Morgen. Soll sie mal den Alltag bei Kv auskosten und der wird auch Regeln aufstellen, die ihr dann wieder nicht schmecken.


    Also ich weiß ja nicht wo du warst, als Kind Kv einfach anrief und wo du warst, als Kv das Kind abholte. Aber das würde mir nicht passieren. Kv hätte ich abtreten lassen und Kind nen Vogel gezeigt, an meine Sachen zu gehen um Kosten verursachend irgendwelche Leute anzurufen. Wozu gibts Schlüssel.

  • Es ist nicht leicht ! Wenn man übergangen und das kind mit rein gezogenen wir ! Ich bin gespannt was Morgen raus kommt ! Er hat ohne mein zustimmen sie mitgenommen , sie wollte "juhu " i brauch das was Mama sagt nicht zutun !


    Was ist denn Morgen ?



    Wie ist der Umgang eingentlich geregelt , und seit wann ist Sie nun Beim Vater ?
    ISt die Situation schon länger etwas angespannt zu hause , ich meine Tochter ist 11 ab da kann es schon mal schwierig werden.


    Mutter und Tochter sollen ja beziehungen sein , bei denn es zu besonderen Spannungen kommt.

  • Danke Luvi ,
    für deine Antwort ich höre viel von dir was mir Jugendamt und Erziehungsberatung auch mitgeteilt haben !

    :daumen

    Problem ust ich hab Kurse gemacht damit ich mit dem Kind zurecht kommen , bzw ihm Situationen erklären und mit dem Kindsvater seinem Verhalten umgehen kann ! Nur er war nie einsichtig , hat mir vor der Nase Türe zugeknallt , oder das Telefonat beendet !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Termin bei Gericht !


    Ja seit wir eine Verhandlung im Dezember hatten und der Richter im gesagt hat das er Zahlen muss ! Seine Antwort ich zahle nicht , ich gehe bis zum äußersten !


    Seit knapp 2 Wochen ist sie bei Ihm !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Schulanmeldung


    Hatte ich gerade durch.
    Es war definitiv die Unterschrift des anderen Elternteils notwendig, sonst hätte ich die Tochter nicht anmelden können.
    Das war auch schon auf dem Infoblatt gestanden, dass bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung beider Eltern vorlegen muss, hat rein gar nix mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun und war auch die Schule am Wohnort des Kindes.....


    Um auf das Thema Zimmer aufräumen zurück zu kommen. Das nächste Mal, wenn das Kind eine Aufgabe übernehmen soll würde ich zusehen, dass es diese Aufgabe auch erledigt. Es kann nicht sein, dass das Kind beide Eltern ausspielt und noch dazu der andere Elternteil da mitmacht. Notfalls gibt es eben keinen telefonischen Kontakt zum Vater, solange das Zimmer nicht aufgeräumt ist.

  • Ok das ist ja schon ne weile , die man nicht mehrmit sich die gemüter erstmal beruhigend erklären kann.


    Hast du die Ganze Zeit nicht mit euer Tochter Reden können ?

  • Ok das ist ja schon ne weile , die man nicht mehrmit sich die gemüter erstmal beruhigend erklären kann.


    Hast du die Ganze Zeit nicht mit euer Tochter Reden können ?

    Nein sie möchte keinen Kontakt mit mir , das sie laut ihrer Aussage im Recht ist und da gibt ihr Ihr Vater recht

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Schulanmeldung


    Hatte ich gerade durch.
    Es war definitiv die Unterschrift des anderen Elternteils notwendig, sonst hätte ich die Tochter nicht anmelden können.
    Das war auch schon auf dem Infoblatt gestanden, dass bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung beider Eltern vorlegen muss, hat rein gar nix mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun und war auch die Schule am Wohnort des Kindes.....


    Um auf das Thema Zimmer aufräumen zurück zu kommen. Das nächste Mal, wenn das Kind eine Aufgabe übernehmen soll würde ich zusehen, dass es diese Aufgabe auch erledigt. Es kann nicht sein, dass das Kind beide Eltern ausspielt und noch dazu der andere Elternteil da mitmacht. Notfalls gibt es eben keinen telefonischen Kontakt zum Vater, solange das Zimmer nicht aufgeräumt ist.

    Hab ihr ja Handy weggenommen , nur ans Haustelefon könnte sie ! Ihren Vater hat es nicht interessiert als ich ihm Zimmer zeigen wollte ! Es kam eine Antwort ich geh mit ihr Morgen ins Jugendamt !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Es ist nicht leicht ! Wenn man übergangen und das kind mit rein gezogenen wir

    Es ist immer Mist wenn man übergangen wird egal ob BET oder UET


    noch größerer Mist ist es wenn ein Elternteil denn Willen des Kindes folgt um damit den anderen Elternteil zu verletzen


    was den nächsten Mist Tür und Tor öffnet, solange der andere Elternteil den Kindeswillen folgt und keine Gefahr für das Kindeswohl besteht kommt er damit durch. Da muss man schon gravierende Beweise haben das der Kindeswillen beeinflusst wurde oder das Kindeswohl gefährdet ist.

    luvi: vieles davon ist allerdings auch nur theorie.

    ;) hab ich Praktisch alles schon durch


    für die Anmeldung in Schule etc. habe ich noch nie einen nachweis gsr oder asr gebraucht noch die Unterschrift des Vaters.


    für die psychologische Behandlung benötigte ich zu keiner Zeit den Nachweis asr oder gsr oder die Unterschrift des Vaters. Es wurde garnicht nach ihn gefragt.


    Auch bei Behandlungen und Ops des Kindes im KH wurde nicht nach Vater gefragt oder gar nach Unterschriften.

    Rechtlich aber nicht Okay
    da greift wieder wo kein Kläger da keine Klage
    Und bei Behandlungen und OP's fällt das eine oder andere unter Alltagssorge oder greift einfach Gefahr in Verzug.


    Funktionieren tut das ganze nur wenn der andere Elternteil zeitnah Gegenzeichnet oder sich eben gar nicht kümmert oder interessiert.


    Nerven aufreibend wird es wenn man jeder Unterschrift hinterher rennen muss oder jemand das als Machtmittel


    Bei mir hat bzw. Unterschreibt die KM eigentlich alles was erforderlich ist, wird auch immer dazu, von mir, den Kindern oder Jugendamt Informiert.
    Einzige was bisher erst nach etwas Druck unterschrieben wurde war die Eröffnung von Taschengeldkonto.
    :engel

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Nein sie möchte keinen Kontakt mit mir , das sie laut ihrer Aussage im Recht ist und da gibt ihr Ihr Vater recht

    Blödes Alter


    :engel Sobald KV nicht mehr nach Ihrer Pfeife tanzt oder KV auch vor den selben Problemen steht wird sich das ändern.


    Die Realität wird die beiden über kurz oder lang einholen.

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  • Zwerg: bei uns geht kein kind an mein telefon ohne vorher zu fragen ob dies erlaubt ist. das ist mein telefon und selbiges gilt für vorübergehend zur verfügung gestellte handys. warum sollte der kv sehen, wie das zimmer des kindes aussieht. der tochter hätt ich den marsch geblasen und dem kv erklärt wo sein zu hause ist. niemals hätte ich mich hingestellt, als wäre ich nicht herr der ganzen veranstaltung.


    wenn sie nun keinen kontakt mehr will, dann musst du das akzeptieren. ändern kannst du es eh nicht mehr. das kind wird die suppe auslöffeln müssen und irgendwo fehlt mir da ein ganzes stück erziehung in sachen respekt.

  • Zwerg: bei uns geht kein kind an mein telefon ohne vorher zu fragen ob dies erlaubt ist. das ist mein telefon und selbiges gilt für vorübergehend zur verfügung gestellte handys. warum sollte der kv sehen, wie das zimmer des kindes aussieht. der tochter hätt ich den marsch geblasen und dem kv erklärt wo sein zu hause ist. niemals hätte ich mich hingestellt, als wäre ich nicht herr der ganzen veranstaltung.


    wenn sie nun keinen kontakt mehr will, dann musst du das akzeptieren. ändern kannst du es eh nicht mehr. das kind wird die suppe auslöffeln müssen und irgendwo fehlt mir da ein ganzes stück erziehung in sachen respekt.

    Hab mich ja nicht hingestellt und zugesehen nur Problem ist , wir haben gemeinsame Sorge und gewaltsam kann man sie nicht aufhalten ! Sie hat Respekt nur seit Dezember nicht mehr da ihr der Vater sagt , deine Mutter ist.....gestört und sie glaubt es ! Er unternimmt auch alles um mich in der Öffentlichkeit schlecht zu machen , mit unwarheiten !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Nein sie möchte keinen Kontakt mit mir


    Dafür gibt es zwei mögliche Erklärungen.


    1.) Entweder, es ist zwischen deiner Tochter und dir etwas schwerwiegendes vorgefallen, das einen Wunsch nach Kontaktabbruch begründet. Das musst du wissen, das Zimmer ist sicher kein solcher Grund.


    2.) Oder es ist nichts schwerwiegendes vorgefallen. Dann äußert das Kind sich vermutlich so, weil es in der Einflusssphäre des Vaters nur so konfliktfrei leben kann (entweder Vater oder Mutter, beides geht nicht, weil die Eltern es nicht schaffen).


    Häufiger findet man in Trennungssituationen leider den zweiten Fall. Wenn dem so ist, dann solltest du alles gegen einen Kontaktabbruch unternehmen. Falls das Gericht z.B. den vorwiegenden Aufenthalt der Tochter bei seinem Vater bestätigen sollte, dann solltest du auf einem gerichtlich festgesetzten regelmäßigen Umgangskontakt bestehen.

  • Danng eht Tochter halt am nächsten Tag nach der Schule dahin ,
    Das problem liegt in der mangelnden Zusammenarbeit.

    Das ist nicht Möglich , da sich seine jetzige Frau sich Überall einmischt !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Trennung ist schon 6,5 j her , er hat immer gesagt die sollen bei Dir bleiben ! Solange er nicht zahlen musste ! Dann liefs immer anders

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Das ist nicht Möglich , da sich seine jetzige Frau sich Überall einmischt !

    Oh :lach gut


    :engel Töchterchen wird bald wieder heim kommen


    mit zwei Erwachsenen im Haus hat man einen schweren Stand als mit einen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Wichtig ist, dass du verstehst, was bei deiner Tochter passiert, wenn sie sagt, sie wolle keinen Kontakt zu dir. Das muss nicht an dir liegen.


    Wenn ein Kind durch den Einfluss des anderen Elternteils den Kontakt abbrechen will, dann kämpft man mit stumpfen Waffen dagegen an. Trotzdem muss man sich von seiner Seite aus bemühen, den Kontakt aufrecht zu erhalten. Das kann schwer werden.


    Eine gerichtliche Festsetzung des Umgangs wäre für den Fall sehr wichtig (was wir nicht wissen), dass das Gericht die derzeitige Situation im Grundsatz nicht ändert.

  • Schock!!!
    @Mama123454:Lebt dein Kind bei dir im Gefängnis??? Mit 11 Jahren soll ein Kind, deiner Meinung nach, nicht selbständig telefonieren dürfen oder den Vater besuchen können, wann es will?? Was sind denn das für Zustände? Das Kind ist nicht dein Eigentum!!


    Meine Kinder haben seit der Trennung immer ihren Vater anrufen und sehen können, wann sie wollen. Und komm mir in Zeiten von Festnetzflat nicht mit Kosten.


    Du solltest dich nicht wundern, wenn dein Kind später sehr früh auszieht, evtl zum Vater zieht.