Vater untergräbt Erziehung der Mutter

  • Wie immer Fehlinformationen ohne ende.


    Das ABR ist Teil des Sorgerechtes und wir nicht automatisch nach 6 Monaten übertragen. Solange ein Gericht nicht anderes bestimmt müssen Eltern sich immer über den Aufenthalt einigen.
    Zieht also die Mutter nach 9 Monaten um braucht sie die Zustimmung des Vaters für den Umzug des Kindes. Nicht anderes besagt das ABR.
    Dieses Recht verliert man auch nicht nach 6 Monaten.


    Auch hat die Alltagssorge nicht mit den 6 Monaten zu tun.


    Altagssorge haben beide ET egal ob Sorgerecht oder nicht denn diesen Begriff gibt es nur im Volksmund.


    Der ET bei dem das Kind wohnt darf Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst regel.
    Der UET darf Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung selbst erledigen wenn Kind beim UET ist.


    Die Unterschiede sind maginal.



    @TS: Eure Tochter könnte bei Gericht durchaus Gehör finden. Möchte sie beim Vater leben dann verlierst Du vermutlich ABR.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Was ist denn nun entschieden worden und von wem?


    Gab es einen Antrag auf einstweilige Anordnung? Oder was genau ist jetzt passiert?

  • Der Antrag ist nicht durchgegangen ! Nur es hat sich herausgestellt das der Vater das Kind beeinflusst hat , das Kind kann nicht gezwungen werden . Es ist eine Anordnung Vater sollte dafür sorgen das , das Kind zur Mutter alle 14 Tage kommt ! Zusätzliche Anordnung der Besuch engmaschig bei der Erziehungsberatung ( mal Mutter , dann mal Vater und das Kind je einzeln , später Mutter und Vater und zuletzt mit Kind ! Dauert länger ).Vater wehrte sich in Vorfeld das zu machen !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Welcher Antrag?! Wer hat WAS beantragt?


    Verstehe ich das richtig, dass jetzt das aktuelle Ergebnis ist, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater übertragen und Umgang mit der Mutter geregelt wurde?

  • Nein es ist nichts an den Vater gegangen ! Offiziell wohnt sie bei mir , sie hatte bei der Befragung tränen in den Augeb und sagte sie wolle nicht das ihr Vater Unterhalt zahlen muss ! Laut JA liegt das Problem nicht beim Kind sondern Tiefengründiger ! Problem ist Vater hat nie überwunden das die Mutter ausgezogen ist und das versucht er über die Kids zum Ausdruck zu bringen !

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Offiziell wohnt sie bei mir , sie hatte bei der Befragung tränen in den Augeb und sagte sie wolle nicht das ihr Vater Unterhalt zahlen muss !


    Verstehe ich das richtig, sie wurde beim JA befragt, und hat gesagt das sie nicht wolle, das der Vater Unterhalt zahlt ? Man man man...


    Ward ihr freiwillig beim JA, oder wurde das vom Gericht, wegen ABR-Antrag angeordnet ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sie wurde bei Gericht befragt !
    Das Problem ist es gibt hier Aussagen die , das vorherige nicht gelesen haben und das grundlegende nicht wissen !
    Es gibt Dinge , die jemand übers kind bzw Kinder austrägt um nur der Mutter schaden zuzufügen, das finde ich schade

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank