Elternzeit

  • vielleicht hat jemand von euch damit erfahrung und kann mir mal bissel weiterhelfen...


    kurze erklärung: trennung von frau im juli 2007, seit dem leben die kinder bei mir. sie hätte aber noch bis februar08 anspruch auf elternzeit gehabt.


    sie behauptet bis heute sie ist weiterhin in elternzeit, weils ihr zustehen würde.


    nun meine frage: iss dies korrekt? weil meine bisherigen bemühungen dazu eine antwort zu bekommen verliefen weitestgehend im sand. einzige was ich wirklich sicher rausgefunden habe, iss das zum anspruch auf elternzeit das betreuen der kinder im eigenen haushalt gehört. iss aber bei ihr nicht gegeben.


    nun bin ich mir auch etwas unsicher, welche folgen dies für sie oder für mich haben kann. was ist mit dem versicherungsschutz der kleinen, die bisher über sie familienversichert waren, iss der noch rechtens?


    habe schon mehrere institutionen dazu kontaktiert, mit wenig erfolg. selbst ihr arbeitgeber hat auskunft dazu verweigert...



    wer mir also nen tip geben kann, hat meinen dank schon mal sicher..



    mfg jörg

  • Meines Erachtens ist das nicht korrekt , denn


    Für den Anspruch auf Elternzeit gelten die folgenden Voraussetzungen:
    - Das Kind lebt mit dem Elternzeitnehmer im selben Haushalt.
    - Er oder sie betreut und erzieht es überwiegend selbst.


    [URL=http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html]Elternzeit[/URL]


    da sie die Voraussetzungen nicht erfüllt... keine Elternzeit mehr


    die Erklärung ist eindeutig, nur die Konsequenzen aus dem Entfallen der Voraussetzungen sind wohl nicht ganz klar
    ...mir leider auch nicht :Hm


    die Frage ist, was hat sie davon?
    Arbeitet sie denn in der Elternzeit oder nicht?


    LG Minimotte

  • Ich glaube das ist ein Sonderfall der wieder nirgendwo beschrieben ist.
    Frag am besten einen Anwalt.


    Ich denke auch, dass sie nicht mehr in Elternzeit ist.
    Ob der Arbeitgeber dann aber verpflichtet ist sie wieder einzustellen???


    kA

  • Zitat

    Original von Lovrel
    Ich denke auch, dass sie nicht mehr in Elternzeit ist.
    Ob der Arbeitgeber dann aber verpflichtet ist sie wieder einzustellen???


    Ja, das hab ich mich auch gefragt. Der AG wird ja einen Ersatz eingestellt haben und diese Vertretung wird ja einen regulären Vertrag haben, bis zum Ende der Elternzeit. Die kann man ja nicht einfach auf die Straße setzen.


    http://209.85.129.104/search?q=cache:iRZYgMvvIukJ:www.frauenbeauftragte.uni-erlangen.de/Familie%2520und%2520Wissenschaft/Gesetze/Leitfaden-Elternzeit.pdf+abbruch+elternzeit&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de&lr=lang_de|lang_en|lang_fr|lang_iw
    Schau mal ziemlich genau in der Mitte, da gibt es ein Kapitel "Abbruch der Elternzeit", vielleicht findest du da was.


    Und noch ein Urteil:
    http://www.komba.de/archiv/frauen_beendigung_elternzeit.cfm

  • Zitat meiner EX: "Arbeit suche ich mir erst wieder, wenn das gericht ein endgültiges urteil gefällt hat."
    das sowas lange dauern kann, iss ja wohl jeden bewusst und wie ihre motivation zum thema arbeit ist, kann sich auch jeder denken...


    nein, sie job nicht offiziell, aber durch bekannte habe ich erfahren, das sie 2x die woche wo schwarzarbeitet. sich somit nen nettes sümmchen nebenbei verdient.


    lg jörg

  • Zitat

    Original von Jörg
    Zitat meiner EX: "Arbeit suche ich mir erst wieder, wenn das gericht ein endgültiges urteil gefällt hat."


    Wieso Arbeit suchen? Ich dachte, sie ist in Elternzeit bis Februar? Das sind doch nur noch vier Wochen. Dann fängt sie ihren Job wieder an und fertig.

  • naja, aber ohne endsprechende vorraussetzungen(betreuen der kinder im eigenen haushalt) ist das von ihr weiterführen der elternzeit nicht grade rechtens, weil sie es ihrem arbeitgeber in keiner weise gemeldet hat, wozu sie ja wohl verpflichtet ist.


    also ist sie ihrer arbeit fern geblieben ohne abmeldung, was zu einer nachträglichen kündigung fürhren kann. dies habe ich noch herrausbekommen.


    jetzt ist meine sorge, wie werden alle bis heut für sie bezahlten sozialleistungen gewertet? muss sie die zurückzahlen, werde ich dafür vielleicht in regress genommen? davor habe ich bissel bammel.

  • Ich kann dir leider nicht folgen :frag


    Die Kinder leben bei dir. Für deren Betreuung ist also gesorgt.


    Sie hat bis Feb. 08 Elternzeit eingereicht. Sie geht in drei Wochen wieder arbeiten und fertig.


    Wo genau ist das Problem?


    Wenn sie gekündigt wird, weil sie ihren Job nicht anständig macht, dann muss sie sich einen neuen Job suchen. Für den Kindesunterhalt springt notfalls das Jugendamt ein. Selbst wenn sie Sozialleistungen zurückzahlen muss (wovon ich keine Ahnung habe), dann soll sie das machen. Zeit genug zum Arbeiten hat sie ja, wenn die Kinder bei dir leben. Ob du dafür miteinstehen musst, weil ihr verheiratet seid/ward, weiß ich nicht. Aber wieviel ist denn bei dir zu holen, wenn du alleinerziehender Vater zweier Kinder bist?

  • Mazil,


    die Kinder sind seit Juli 2007 bei Jörg. Seit dieser Zeit beschei*t die Frau die Elterngeldkasse und mindestens noch die Krankenkasse.


    Jörg,


    kannst du die Kinder nicht bei dir mitversichern? Dann geh zur Krankenkasse und rede mit denen.


    Ich halte das Verhalten der Ex für eine Straftat. Sie betrügt ja auch uns Steuerzahler. Oder was denkt ihr, woher das Elterngeld kommt?
    Und Schwarzarbeit ist auch harter Tobak...


    Wenn das rauskommt denke ich, muss sie das Elterngeld zurückzahlen und die Krankenkassenbeiträge nachzahlen. Mindestens.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • *pling* Jetzt hab ich´s. Danke Kaj :)


    Das ist für mich die selbe Liga wie der Ex meiner Freundin, der schwarz arbeiten geht, Hartz-IV kassiert, seine Frau mit seinen Schulden sitzen gelassen hat und für die Kinder keinen Cent bezahlt. Angebettelt hat er mich, dass ich nicht gegen ihn aussage. Pffff.


    Wer immer denkt, irgendwer zahlt ja, ich bleib auf meinem Hintern sitzen, der muss mal eine Watsche einstecken.
    Und wenn es sich so verhält, wie Jörg es hier beschreibt, dann hat die Frau eine solche Watsche (im übertragenen Sinne bitte zu verstehen) verdient.

  • Ich glaub nicht, dass der Frau Elterngeld ausgezahlt wird, da die Kinder doch nicht erst in 2007 geboren wurden. Bei Kindern, die vor dem 01.01.2007 geboren wuden, hat es doch nur Erziehungsgeld gegeben und nach 6 Monaten doch nur noch bei geringem Einkommen.


    Und im übrigen hat Jörg doch auch nur von der Elternzeit geschrieben und nicht von dem unberechtigten Bezug von Elterngeld.


    Ich glaub, es ärgert ihn einfach, dass sie immer noch nicht wieder berufstätig ist :rotwerd, vielleicht muss er deshalb auch EU zahlen :frag. Insbesamt wird sie - solange sie noch in der Elternzeit ist - keinen KU zahlen können.