neues Unterhaltsrecht / Fragen zur Höhe ab 1.1.08 / arbeitende Ex-Frau

  • Hallo,


    bin neu hier und richte mich mit meiner ersten Frage direkt mal an die Männer hier im Forum - Antworten der weiblichen Forumsmitgliedern sind nätürlich auch erwünscht.


    kurz zu meiner Situation:


    ich bin seit November geschieden,haben ein 5-jährigen Sohn, ich gehe voll arbeiten, meine Ex halbtags arbeiten : Montags und Dienstags voll - Freitags halb. Das Kind lebt bei ihr.


    Nachehelicher Unterhalt ist geregelt - gem neuer Rechtssprechung gekürzt, da ihr Gehalt jetzt zur Gänze angerechnet wird - und nicht wie zur alten Rechtssprechung nur zur Hälfte.


    Wir haben einen Blockplatz im Kindergarten ( 8-16 Uhr) und auch die Schule, an der wir ihn angemeldet haben, bietet Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung an.


    Nach neuer Rechtssprechung muss die Frau nun ab dem dritten Lebensjahr des Kindes arbeiten - das macht sie ja auch halbtags.
    Ist sie "verpflichtet" Vollzeit zu arbeiten, weil entsprechende Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind? Ich bin arbeitstechnisch durchaus flexibel und kann bei einem zeitlichen Engpass durchaus einspringen.


    Ich finde nirgendwo in welcher "Art und Weise" die Frau nun arbeiten muss - sprich Voll - oder Teilzeit - wieviele Stunden wöchentlich??? Wie wird ihr Gehalt angerechnet???
    Kann es sein dass ich aufgrund der vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten für die Ex-Frau gar kein Unterhalt mehr zahlen muss???


    Welcher Erfahrungen - evtl schon bei Beratungen von Anwälten - habt Ihr gemacht???


    Vielen Dank schonmal,


    Gruß, Peter

  • Das wird Dir hier keiner beantworten können!


    Das neue Unterhaltsrecht ist an sovielen Ausnahmen etc geknüpft, da man es nicht klar definieren kann.


    Du könntest den EU sofort einstellen, ob Du damit durchkommst, steht woanders. Hilfsweise würde ich aber einen Antrag auf Vollstreckungsaussetzung stellen, wenn es über die Ansprüche einen Titel gibt!


    Alles andere entscheiden die Richter im Einzelfall

  • Ich hab noch eine zusätzliche Verständnisfrage, hoffe ist erlaubt.


    Deine Frau arbeitet z. Z. mittwochs und donnerstags nicht, richtig :frag.
    Inwieweit kann sie bei ihrem jetzigen AG ihre Arbeitszeit aufstocken und insbesondere kann sie auch mit ihm vereinbaren an diesen arbeitsfreien Tagen zu arbeiten oder hat sie z. Z. ein Jobsharing-Modell, heißt in ihrer arbeitsfreien Zeit ist ihr Arbeitsplatz von einer anderen Kollegin besetzt?

  • richtig - sie arbeitet Mittwochs und Donnerstag nicht. Ob sie ohne Probleme aufstocken kann glaube ich nicht. Ihr Arbeitgeber ( große Bank ) ist nach Ihrer Aussage sehr unflexibel... Muss ich erstmal galuben :laber


    Über die Unterhaltsansprüche gibt es keinen Titel falls Ihr das meint. Das haben wir recht friedlich über einen Anwalt geregelt - und darüber gibts auch keine Diskussion...

  • Zitat

    Original von papa123
    richtig - sie arbeitet Mittwochs und Donnerstag nicht. Ob sie ohne Probleme aufstocken kann glaube ich nicht. Ihr Arbeitgeber ( große Bank ) ist nach Ihrer Aussage sehr unflexibel... Muss ich erstmal galuben :laber


    Über die Unterhaltsansprüche gibt es keinen Titel falls Ihr das meint. Das haben wir recht friedlich über einen Anwalt geregelt - und darüber gibts auch keine Diskussion...


    Dann setz Dich mit ihr zusammen und sprecht drüber......bestes Mittel bei sowas.....das helfen die besten Gesetze nix :kicher

  • ... genau das ist das Problem.


    Das geht nicht - reden ist nicht möglich.


    Ich hab seit einem Jahr eine neue Partnerin und ich denke das verkraftet sie nicht. Und wir haben uns nicht wegen ihr getrennt!!!


    Sie wirft mir Steine in den Weg wo es nur geht , wenn ich Abends z. B. dem kleinen Gute Nacht sagen will geht sie nicht ans Telefon usw...


    Eine vernünftige Kommunikation ist nicht möglich...


    Bin etwas hilflos und werde mich nach Gesprächen mit der Kindergartnerin Rat und Hilfe beim Jugendamt holen...

  • Finde ich gut, dass ihr bisher alles friedlich ohne Anwälte geregelt habt. Ich hoffe, es bleibt auch bei euch so.


    Also, bei ihrem jetzigen AG kann sie nicht aufstocken, warum soll sie dich belügen. Dann bliebe nur ein Arbeitsplatzwechsel mit einer höheren Stundenzahl oder einen Nebenjob an ihren beiden arbeitsfreien Tagen.


    Hat sie denn eine Chance, bei einer anderen Bank arbeiten zu können?
    oder, welchen Nebenjob kann sie denn machen? Bei einer anderen Bank wird sie nicht arbeiten dürfen. Soll sie d. E. putzen gehen oder in einem Imbiss aushelfen?

  • ... sorry - aber Du glaubst doch nicht dass sie freiwillig nebenbei arbeiten geht?? Nee - kannste knicken - sie würde am liebsten gar nicht arbeiten - naja, seit dem 1.1. muss sie ja.


    Es geht mir nur darum ob ich den Unterhalt für sie ganz wegfallen lassen kann oder nicht.


    Ob ich das dann mache und in welcher Höhe weiß ich nicht. Weniger Geld schadet ja auch dem Kleinen - und das will ich eigentlich nicht.

  • ach, sie ist erst seit dem 01.01. wieder berufstätig als Folge der Unterhaltsreform, dies konnte ich aus deinem EP nicht herauslesen.


    Und die Höhe des Unterhaltes resultiert noch aus der Zeit, in der sie nicht berufstätig war, so richtig :frag.


    Durch ihr Gehalt, das anzurechnen ist, wird sich der Unterhaltsanspruch auf jeden Fall reduzieren. Ob er ganz wegfällt :frag, ist erst einmal ein Rechenspiel.

  • ... nein - sie arbeitet schon seit der Trennung.


    Nur seit dem 1.1. muss sie ja und kann mir nicht mehr drohen mit dem arbeiten auszuhören wenn ich "rumzicke".


    Der Unterhaltsanspruch hat sich aufgrund der neuen Gesetzesgrundlage nur verringert.

  • Zitat

    Original von papa123
    ... sorry - aber Du glaubst doch nicht dass sie freiwillig nebenbei arbeiten geht?? Nee - kannste knicken - sie würde am liebsten gar nicht arbeiten - naja, seit dem 1.1. muss sie ja.


    Es geht mir nur darum ob ich den Unterhalt für sie ganz wegfallen lassen kann oder nicht.


    Ob ich das dann mache und in welcher Höhe weiß ich nicht. Weniger Geld schadet ja auch dem Kleinen - und das will ich eigentlich nicht.


    Du könntest praktisch sofort den Ehegattenunterhalt einstellen. Sie wäre dann am Zug und müsste klagen. Wie gesagt, entscheiden kann nur ein Gericht über die Höhe und Dauer!

  • Zitat

    Original von papa123


    Der Unterhaltsanspruch hat sich aufgrund der neuen Gesetzesgrundlage nur verringert.


    sehe ich auch so. Ich glaub nicht, dass er bei einem 5jährigen Kind zwangläufig aufgrund der Reform ganz wegfällt. Aber was genau in einem Urteil stehen wird, wird dir keiner sagen können.

  • Wenn ich das so lese, habe ich eher den Eindruck, sie WILL ihre Arbeitszeiten gar nicht aufstocken.


    Ich denke, ein AG hätte eher Interesse an einer Aufstockung ihrer Arbeitszeiten als noch jemanden einzustellen, für den er dann sämtliche Lohnnebenkosten zahlen müsste. So würden die nur einmal anfallen...
    Ist aber nur so ein Gedanke von mir, auskennen tu ich mich nicht wirklich.


    Bestünde denn die Möglichkeit, dass euer Kind bei dir lebt? Du sagst, du bist von den Arbeitszeiten her flexibel, wenn es eng wird.
    Du könntest auch eine 50/50-Betreuung anbieten.


    Ich denke, sie hätte vor Gericht nicht wirklich gute Karten: sie hat einen Job, könnte auf Grund der Betreuungsmöglichkeiten für euer Kind durch Kita und dich Vollzeit arbeiten gehen. Da dürfte kein Richter entscheiden, dass sie zu Hause bleiben darf und du zahlen musst. Schon gar nicht nach neuer Rechtslage.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Das Ganze ist ja hier ziemlich einseitig dargestellt.
    Solltest du wirklich an einer friedlichen Einigung interessiert sein, so würde ich mir Hilfe von Dritten holen, z.B. Mediator usw.