Hallo,
bin neu hier und richte mich mit meiner ersten Frage direkt mal an die Männer hier im Forum - Antworten der weiblichen Forumsmitgliedern sind nätürlich auch erwünscht.
kurz zu meiner Situation:
ich bin seit November geschieden,haben ein 5-jährigen Sohn, ich gehe voll arbeiten, meine Ex halbtags arbeiten : Montags und Dienstags voll - Freitags halb. Das Kind lebt bei ihr.
Nachehelicher Unterhalt ist geregelt - gem neuer Rechtssprechung gekürzt, da ihr Gehalt jetzt zur Gänze angerechnet wird - und nicht wie zur alten Rechtssprechung nur zur Hälfte.
Wir haben einen Blockplatz im Kindergarten ( 8-16 Uhr) und auch die Schule, an der wir ihn angemeldet haben, bietet Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung an.
Nach neuer Rechtssprechung muss die Frau nun ab dem dritten Lebensjahr des Kindes arbeiten - das macht sie ja auch halbtags.
Ist sie "verpflichtet" Vollzeit zu arbeiten, weil entsprechende Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind? Ich bin arbeitstechnisch durchaus flexibel und kann bei einem zeitlichen Engpass durchaus einspringen.
Ich finde nirgendwo in welcher "Art und Weise" die Frau nun arbeiten muss - sprich Voll - oder Teilzeit - wieviele Stunden wöchentlich??? Wie wird ihr Gehalt angerechnet???
Kann es sein dass ich aufgrund der vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten für die Ex-Frau gar kein Unterhalt mehr zahlen muss???
Welcher Erfahrungen - evtl schon bei Beratungen von Anwälten - habt Ihr gemacht???
Vielen Dank schonmal,
Gruß, Peter