Streit wegen Vermögen meiner Tochter

  • Für meinen LG bedeutet das, das er hier rechtmäßig Mietfrei wohnt.


    Na, dann soll er sich glücklich schätzen und ansonsten das Geld Deiner Tochter vergessen.


    Ich hatte auch so ein Exemplar an der Backe. Wahrscheinlich noch schlimmer. Der hatte keine Hemmungen, Geld auszugeben, das gar nicht da war :kopf


    Und im Grunde ist das Geld Deiner Tochter genau das, nämlich Geld, das nicht da ist. Nicht für Euch/ihn, sondern nur fürs Haus und für die Tochter.

    Finde Dein Licht und finde Deine Schatten. Erst dann wirst Du zu Deiner Mitte finden.

  • Hi,


    Für meinen LG bedeutet das, das er hier rechtmäßig Mietfrei wohnt.


    juristisch ja. Moralisch ... nur, wenn er sich auch entsprechend verhält....meine Meinung.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo steffi,


    so ein bisschen Verständnis möchte ich für Deinen Lebensgefährten haben.
    Er hat kein großes Einkommen, möchte aber Wünsche erfüllen dürfen. Für seinen 15jährigen Sohn ist es sicher recht egal von wem das Geld kommt, von dem er sich in seiner pubertären Phantasie das Notebook anschaffen möchte - diesem Druck ist der LG ausgesetzt. Ebenso muss er sicher immer wieder Fragen beantworten, warum die Tochter sich Dinge leisten kann, die den anderen Kindern nicht finanziert werden können.
    Dann möchte er auch noch ein schönes Zimmer für Euer gemeinsames Kind haben, kanns ich das aber vermutlich nicht leisten mit drei Kindern, den zu tragenden Nebenkosten von seinem Gehalt.
    Ich bin mir sicher, er arbeitet hart für sich und die Kinder. Ebenso sicher bin ich, dass Neid ein vollkommen menschlichliches Gefühl ist.


    In so einer Situation verliert man manchmal den Blick für das Richtige:
    Selbstverständlich hat der verstorbene Vater das Geld dem Kinde vermacht, damit das Kind eines Tages gut versorgt ist. Es ist nicht in seinem Interesse, den Lebensstandard Deiner Nachfolgefamilie zu finanzieren.
    Ebenso selbstverständlich sieht der LG Euch aber als Familie, in der jeder gibt was er hat, damit es allen besser geht und in der nicht eine einzige Person Privilegien genießt und Sonderrechte hat.


    Wichtig ist doch, wie Du jetzt mit dieser Zwickmühle umgehst.
    Du sitzt nun zwischen den Stühlen, musst/willst den Willen des verstorbenen Vaters erfüllen bis aber auch den Ansprüchen Deines jetzigen Partners ausgesetzt.


    Nüchtern betrachtet hast Du Wohnrecht in diesem Haus. Dieses Wohnrecht kannst Du natürlich teilen mit Deinem Lebensgefährten und seinen Kindern - das ist Deine Entscheidung, hiervon nimmt das Vermögen der Tochter nicht unmittelbar Schaden.
    Die Forderung, er möge gefälligst Miete zahlen wenn er im Haus deiner Tochter wohnen möchte geht also nun wirklich zu weit - es ist ja nicht seine Aufgabe, das Vermögen Deiner Tochter zu mehren. Und er muss auch nicht der Tochter dankbar sein, wenn Du Deine Rechte mit ihm teilen möchtest (oder existiert eine Ausschlussklausel im Testament?)


    Es geht also lediglich um das vorhandene Geld und wie dies verwendet werden soll.
    Diese Diskssion würde ich in der Tat aus Deiner Familie heraus verlagern in neutrale Hände: Den Notar beauftragen, das Vermögen des Kindes treuhänderisch und im Sinne des Vaters zu verwalten.
    Damit nimmst Du Dich aus der Diskussion und mit einiger Sicherheit werden dann weder Lebensgefährte noch dessen Kinder diese Diskussion weiterhin mit Dir führen wollen. Das Geld ist dann für alle in unerreichbarer Ferne.


    Beste Grüße sendet
    FrauRausteiger, die manch markiges Wort hier zum Charakter des Lebensgefährten nicht nachvollziehen kann.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ja Steffi, dass wird so sein - stecke da rechtlich nicht wirklich mit Fachwissen drin.


    Aber (!)


    es geht hier um moralische Aspekte und da musst Du für Dich entscheiden, ob Du Dich diesen unterwerfen möchtest oder nicht.


    Das Du alleine durchs Leben gehen sollst, ist ja auch nicht das Thema - aber eventuell gibt es ja da Draussen auch einen Mann, der Dich und Deine Tochter liebt um Euretwillen und nicht wegen einem Haus oder Geld oder oder oder....


    Bin mir aber auch sicher, dass es für Dich verdammt schwierig ist, so wie es ist und ich wünsche Euch, dass sich die Situation entspannt! :blume

  • Für meinen LG bedeutet das, das er hier rechtmäßig Mietfrei wohnt.


    er vielleicht ja- einen Anspruch drauf hat er aber nicht- ebensowenig und erst Recht nicht seine Kinder :brille
    Für mich klingt das nach dem klassischen "kleinen Finger reichen" , ganzer Arm weg-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hi,


    Töchterchen hat ihren Vater verloren, und soll von Ihrem Vermögen den Laptop, für den Sohn
    des LG zahlen. Wo der LG sich so verhält, als wäre alles selbstverständlich ?
    Und fordert dies ein, weil sie ja jetzt eine Familie sind. Ja, es hört sich für mich wie eine Forderung an,
    und nicht wie ein Nachfragen an Steffie.


    Ich denke,in einer Familie, kann man dem Sohnemann erklären, das die Familie nicht soviel Geld zur Verfügung hat,
    und Töchterchen das Geld von ihrem nicht mehr lebenden Papa geerbt hat.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das mit dem Notar ist grundsätzlich keine schlechte Idee, allerdings läuft das gegen den Willen des verstorbenen Kindsvaters.
    Er ist ja nicht plötzlich gestorben sondern er hatte beinahe ein Jahr Zeit seine Dingezu Ordnen und mit mir seine Wünsche bezüglich der Vermögensverwaltung zu besprechen.
    Einen Notar zu beauftragen hieße, dass ich für jede Ausgabe Belege Sammeln müsste bzw. beim Notar beantragen müsste. Im Mai geht die Tochter an die Nordsee auf Klassenfahrt. Das ganze kostet um die 130 Euro. Ich müsste das ganze beim Vermögensverwalter erbetteln. Wenn er Nein sagt, müsste ich das Geld beim Vormundschaftsgericht einklagen.
    Das wolte der verstorbene Kindsvater nicht. Er wollte, dass ich und meine Tochter gemeinsam ein angenehmes Leben ohne Geldsorgen und ohne großen bürokratischen Hürden führen müssen. Ich solle mich nicht für jedes T-Shirt, dass ich für meine Tochter kaufe vor einem Vormund rechtfertigen müssen. Der verstorbene Kindsvater sah in einer externen Verwaltung mehr Probleme als nutzen.
    Es war der explizite und absolute Wille des Kindsvaters, dass ich das Vermögen des Kindes Verwalte.

  • Vielleicht steckt hibnter seinem Verhalten aber auch der berechtigte Gedanke: Wir sind jetzt alle eine gemeinsame Familie. Wir gehen durch alles gemeinsam durch. Wir machen gemeinsame Kasse.


    Das sagt dein, tja, du sagst "Lebensgefährte". Vielleicht ist er in seiner Vorstellung da schon einfach weiter. Das ist auf der einen Seite ganz toll. Auf der anderen Seite plumpst er vom Pferd, weil er die besondere Situation der Erbschaft nicht berücksichtigt, sondern unter der "Familiendecke" mit begräbt.
    Er ist unter Aufgabe seines bisherigen Heims zu euch gezogen und muss für sich und die mitgezogenen Kids jetzt Heimat schaffen. Und das muss ihm bewusst sein: Hier gehören wir hin. "Unser" Zuhause. Schwer für ihn. Er ist mit den Kids "hinzugekommen". Und bekommt jetzt vielleicht die Botschaft: Es ist nur ein bisschen die Heimat. So richtig gehört das Tochterkind ... Und Entscheidungen werden hier ganz deutlich von mir getroffen und nicht von dir ... - Das könnte jedenfalls die bei ihm unterschwellig ankommende Botschaft sein.



    Ihr habt schon viel miteinander geredet. Ihr habt schon einen Dritten hinzu gezogen, den Anwalt. Der hat nun aber, wie Anwälte so sind, vielleicht aus juristischer Sicht argumentiert. Das ist aber nicht unbedingt eure Baustelle. Baustelle ist: Wie praktizieren wir Patchwork? Wie gehen wir mit der Besonderheit der Erbschaft um? Wie können wir allen Kindern "gerecht" werden? Wie können wir als Eltern Vertrauen zueinander bekommen, dass auch so Themen wie Geld nicht zu Missstimmung führt.


    Du hast den Thread im Bereich Trennung/Scheidung aufgemacht. (Und nicht im Bereich "Partnerschaft" oder im Bereich "Patchwork".) War das bewusst? Hast du gefühlsmäßig bereits eine Entscheidung für dich getroffen?


    Das sollen jetzt keine Fragen sein, auf die du hier öffentlich antworten sollst, sondern Anregungen, die Situation auch einmal aus anderer Sicht zu durchleuchten. Das hilft oft, habe ich die Erfahrung gemacht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Du hast den Thread im Bereich Trennung/Scheidung aufgemacht. (Und nicht im Bereich "Partnerschaft" oder im Bereich "Patchwork".) War das bewusst? Hast du gefühlsmäßig bereits eine Entscheidung für dich getroffen?

    Den Beitrag habe ich bewusst hier auf gemacht, da die Ereignisse der letzten Zeit mich und auch die Beziehung sehr schwer belasten und ich mittlerweile eine Trennung nicht mehr ausschließe.

  • Für mich wäre auch sehr ausschlaggebend wie er mein Kind behandelt.


    Nimmt er Deine Tochter an, oder macht er Unterschiede?

    Meiner Tochter gegenüber verhält er sich ganz ok. Sie ist gerade mitten in der Pupertät und es ist manchmal nicht ganz einfach mit ihr. Er benachteiligt sie nicht oder redet schlecht über sie. Ich habe noch die Hoffnung, dass wenn meine Tochter aus der Pupertät ist und die beiden einige Jahre zusammengewohnt haben sie wirklich ein gutes Verhältnis haben.

  • Zu den Ausserungen deines LG fallen mir spontan zwei Worte ein. Emotionale Erpressung.


    Mir würde seine Argumentation Bauchschmerzen bereiten. Ob ich so leben wollte... Ich weiss nicht...

  • Hallo steffi,


    Der verstorbene Kindsvater sah in einer externen Verwaltung mehr Probleme als nutzen.
    Es war der explizite und absolute Wille des Kindsvaters, dass ich das Vermögen des Kindes Verwalte.


    Dass Du das Vermögen des Kindes verwalten sollst, schließt nicht aus, einen professionellen Dienstleister mit ergänzenden Aufgaben zu betrauen. In diesen Falle wären Deine Handlungsbefugnisse durch Dich selbst im Vertrag mit dem Vermögensverwalter festgelegt und Du würdest dann nicht um das beühmte T-Shirt streiten müssen. Ebenso könntest Du diese Dienstleistung zeitlich begrenzen, bis z.B. die Beziehung als solche geklärt ist.


    Der Kindsvater hat gut geplant und seine Verfügungen durchdacht hinterlassen.
    Allerdings konnte er nicht vorhersehen, dass ein nächster Lebensgefährte vielleicht (übertrieben bezeichnet) bettelarm neben Dir stehen würde und dass durch dessen Begehrlichkeit und Wunsch nach besserem Leben für sich und die Kinder Deine Beziehung belastet sein würde.
    Für seine Kinder ist es sicher nicht nett, als arme Stiefgeschwister neben Deiner Tochter zu leben - zuimal einige der Kinder offenbar in der Pubertät sind.


    Wüssten sie, dass Du selbst auch keinen Zugriff hast auf das Vermögen, wären viele Diskussionen sicher nicht mehr so anstrengend für Dich.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die es schade fände, wenn Euer 7 Monate altes Kind nun Trennungskind werden müsste obwohl es vielleicht Lösungen gegeben hätte.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wenn der Vater noch leben würde, würde dein Lebensgefährte ja auch nicht hingehen und sagen "Bezahl mal für mich!"


    Ich würde eine absolut klare Ansage machen und mir verbitten das das immer wieder auf den Tisch kommt.

  • Also wenn ich Das richtig interpretiere, reden wir hier nicht von 500€ oder ähnlich.
    Sofern Dein Mann dich damals nicht davon befreit hat, müsste es ja demnach ein Nachlassverzeichniss geben in dem die Vermögenswerte dokumentiert wurden und mit Volljährigkeit des Kindes ein Abgleich und somit Rechenschaft über den Verbleib des Geldes abgelegt werden kann.
    Du würdest Dich schlicht und ergreifend strafbar machen, wenn Du das Geld anfasst.
    Ich halte sogar die Ausgaben für den Computer und die Klassenfahrt für rechtlich sehr grenzwertig wenn Sie aus dem geerbten Vermögen bezahlt werden. Das einzige was Du für Dich "einverleiben dürftest", wären eventuelle Zinseinnahmen.
    Die Aussagen Deines Freundes sind somit nicht nur unverschämt sondern das geht ja schon in Richtung Anstiftung zur Straftat......

  • Hallo,


    Den Beitrag habe ich bewusst hier auf gemacht, da die Ereignisse der letzten Zeit mich und auch die Beziehung sehr schwer belasten und ich mittlerweile eine Trennung nicht mehr ausschließe.


    bevor Du eine so weitreichende Entscheidung insbesondere mit sieben Monate alten Kind triffst, solltest Du Dich auch von einer Familienberatung (z.B. AWO, caritas, Diakonie, Kinderschutzbund) beraten lassen und ein gemeinsames Elterngespräch ausmachen. Ich denke, hier sollten nicht nur juristische Fachleute "ran", sondern Leute, die in der Partnerschaft und Elternebene vermitteln können.


    Vielleicht hilft es, wenn die "freien Ausgaben" Deiner Tochter an die der anderen Kinder "angepaßt" werden? Wenn jedes Kind das gleiche hat, ist das vielleicht gut für den Familienfrieden; und das Geld, das Deiner Tochter dann jetzt nicht zur Verfügung steht, hat sie in acht Jahren mit Zinsen. Ich glaube aufs erste Wort, daß in der Konstellation einige Dinge sehr schwer werden - z.B. wenn etwas für die Kinder (oder Deine Tochter und seinen Sohn) gemeinsam angeschafft wird (Laptop/Computer ist mit 13-15 keine "pubertierende Phase", sondern oft für die Schule erwartet).


    Gruß
    diadem

  • Auch wenn Dein LG sehr beengt gewohnt hat musste er Miete zahlen.


    Dieses durch den Zusammenzug gesparte Geld kann er ja jetzt für seine Kinder einsetzen.


    Da hat man auch einen Laptop schnell zusammen.


    L.G. Tani

  • Ich würde dem Lebensgefährten klipp und klar sagen, dass es das Geld der Tochter ist, es steht ja nicht mal Dir zur Verfügung! Alles Andere wäre Veruntreuung des Geldes. Ist ja eigentlich schon eine Frechheit, da wohnt er schon mietfrei mit seinen Kindern und will immer noch mehr.


    Ich hoffe er hat ein Einsehen und Eure Partnerschaft renkt sich wieder ein, ansonsten könnte so einer bei mir zumindest wieder irgendwo anders hin und Miete zahlen....

  • Meiner Tochter gegenüber verhält er sich ganz ok. Sie ist gerade mitten in der Pupertät und es ist manchmal nicht ganz einfach mit ihr. Er benachteiligt sie nicht oder redet schlecht über sie

    Also, jemand der sich meiner Tochter gegenüber ganz ok verhalten würde, würde mit Sicherheit nicht mietfrei mit seinen drei Kindern in ihrem Haus wohnen. Und das der nicht schlecht über sie redet???? Nun ja, das ist ja nun wirklich mehr als selbstverständlich!


    Und es kann schon sein, dass er sich als "Gast" fühlt und nicht in einem neuen Zuhause. Dem könnte er Abhilfe schaffen, wenn er etwas Miete an die Tochter zahlen würde,wenn es auch nur ein symbolischer kleiner Betrag ist.
    Wir haben einen ähnlich gelagerten Fall im Freundeskreis, und seitdem der LG der Mama seinem jugendlichen Vermieter was zahlt, fühlt er sich wohler. Aber der bettelt auch nicht um Geschenke...

    "Non est ad astra mollis e terris via"
    Seneca