Kann man Lohnpfändung zurückziehen?

  • Hallo,


    ich pfände den Unterhalt ja vom Lohn, da der Vater nicht bereit ist etwas zu zahlen.



    Was passiert, wenn ich die Pfänung zurückziehe? Muss ich das begründen? Geht das überhaupt so einfach? Mache ich mich möglicherweise strafbar, weil es ja Geld vom Kind ist?



    Vielleicht kennt sich der ein oder andere hier damit aus,




    VG tinkerball

  • Ich kenne mich jetzt damit nicht aus,


    aber warum lässt man zuerst pfänden und möchte dann doch nicht mehr??
    :schiel

  • Der Druck den der Vater beim Umgang macht hängt mit der Pfändung zusammen, möglicherweise. Er will Umgang seit ich pfände. Und meint wenn Kind sich weiterhin weigert zu ihm zu kommen geht er gegen die Pfändung vor.
    Also wäre es ja möglich, dass, wenn ich die Pfändung (läuft seit ca. 6 Monaten) einstelle, der Vater aufhört das Kind zum Umgang zu zwingen.


    Ich weiß das das ein primitiverLösungsansatz ist, ist ja auch nur eine Überlegung, und ob das überhaupt geht? Ich bin einfach verwzeifelt und weiß nich mehr weiter, da kommt man eben auf solche Gedanken. :anbet


    Könnte ja auch sein, das der Vater jetzt bereit ist selber zu zahlen, dann müßte ich die Pfändung auch einstellen oder?







    lg tinkerball

  • klar kannst Du die Pfändung zurückziehen, und auf das Geld verzichten :frag


    Begründen musst Du das nicht- (kannst Dich dann aber auch nicht beschweren, wenn halt kein Geld mehr fliesst :brille )


    Nachtrag: natürlich kannst Du nur dann zurückziehen, wenn Du keine Sozialleistungen erhältst!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Sie darf nicht auf das Geld verzichten, es ist Kindesunterhalt das steht dem Kind zu punkt..



    Und wenn sich das Kind 100 mal gegen Umgang wehrt, kann der KV gegen die Pfändung null ausrichten... das sind 2 Paar Schuhe....


    Lass dich doch nicht so erpressen und hol dir Hilfe beim Umgang!

  • Hallo ,


    es sind natürlich zwei paar Schuhe, der Unterhat und der Unterhalt!


    Ich halte es für wichtig dass ein Kind Umgang mit seinem Vater hat und umgekehrt! Umgang sollte nie als Druckmittel benutzt werden, egal von welcher Seite.


    Zur Lohnpfändung hätte ich noch eine allgemeine Frage: Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese wieder los zu werden, wenn man das nötige Geld hat den Unterhalt pünktlich zu überweisen, oder?


    Als Beispiel: Einem Vater wird ein besser bezahlter Job angeboten, aber durch die Lohnpfändung wird er nicht genommen!


    Gruß Vater 1971

  • Als Beispiel: Einem Vater wird ein besser bezahlter Job angeboten, aber durch die Lohnpfändung wird er nicht genommen


    Dieses Szenario funktioniert nicht. Zum einen würde der neue AG von der Pfändung ja erst nach der Einstellung erfahren. Zum anderen ist eine Pfändung - bis auf ausgewählte Berufe - kein Entlassungsgrund.Zum Dritten gilt:




    Zur Lohnpfändung hätte ich noch eine allgemeine Frage: Es muss doch eine Möglichkeit geben, diese wieder los zu werden, wenn man das nötige Geld hat den Unterhalt pünktlich zu überweisen, oder?

    , der Gepfändete kann natürlich den Betrag eigenständig rechtzeitig zahlen.


    Sie darf nicht auf das Geld verzichten, es ist Kindesunterhalt das steht dem Kind zu punkt..


    Wie von Luchsie bereits geschrieben: Verpflichtet zur Unterhaltsannahme ist man nur, wenn man Sozialgelder bezieht. Und auch da besteht keine Pflicht zur Geldannahme. Es wird nur so gerechnet, als ob man das Unterhaltsgeld erhalten würde.



    Tinkerball, grundsätzlich kannst du aber davon ausgehen, dass der Vater seine "Spielchen" auch in Zukunft treiben wird - egal, ob du das Geld pfändest oder nicht. Hier bist du in einer starken Position und kannst "mit gutem Recht" seinem Druck widerstehen. Und das solltest du tun, bevor er sich andere "Spielplätze" sucht, in denen die Sache nicht so eindeutig ist. Schützen kannst du euer Kind vor allem dadurch, dass du stark bist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sie darf nicht auf das Geld verzichten, es ist Kindesunterhalt das steht dem Kind zu punkt..


    das ist definitiv falsch!


    Wir haben seit über 10 Jahren einen Titel gegen den Vater- wir haben gepfändet, und vor 9 Jahren aufgehört :frag
    Warum sollte das verboten sein? Wir verzichten nicht auf das Geld- nur sind wir (die Kinder und ich) der Meinung, dass es den Stress Drumherum nicht wert ist...
    Tochterkind ist inzwischen 18, und auch sie verzichtet auf eine Pfändung- so what? :brille


    nein, wir verzichten nicht auf das Geld! nur auf jegliche Druckmittel gegen den Vater ;)
    und, da wir keinerlei Sozialleistungen beziehen, ist es doch unsere Sache, oder?


    Wer sollte dagegen sein?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Sie darf nicht auf das Geld verzichten, es ist Kindesunterhalt das steht dem Kind zu punkt..


    bei so einem Satz muss ich immer lachen.
    Kürzlich gelesen: über die Hälfte (!!) der Unterhaltsberechtigten erhält zu wenig oder gar keinen Unterhalt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle freiwillig darauf verzichten...
    Tinkerball, Bap hat recht. Der KV wird einen anderen Kriegsschauplatz finden, wenn der eine vorbei ist. Über die Pfändung solltest du gar nicht mit ihm diskutieren, die hat er sich selbst eingebrockt, und die läuft einfach.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Und meint wenn Kind sich weiterhin weigert zu ihm zu kommen geht er gegen die Pfändung vor.


    dann soll er das tun.


    Das Umgangsproblem lößt sich dadurch nicht.


    Wenn man in großen Personalabtielungen nachfragt, hört man nciht selten das bei 1/3 von getrenntlebenden Elternteilen der Unterhalt gepfändet wird - auch beim Abteilungsleiter und beim Herrn Direktor.
    So selten ist das nicht.

  • Sie darf nicht auf das Geld verzichten, es ist Kindesunterhalt das steht dem Kind zu punkt..


    Doch wenn Sie selbst genug Einkommen hat kann Sie auf Unterhalt verzichten.


    Ich weiß nur nicht wie es aussieht wenn nur auf Lohnpfändung verzichtet wird. Erlischt der Anspruch darauf?


    Und wenn sich das Kind 100 mal gegen Umgang wehrt, kann der KV gegen die Pfändung null ausrichten... das sind 2 Paar Schuhe....

    Genau! Leider wird das immer alles vermischt. Ist ja auch schwer die Trennung in Unterpunkte aufzuteilen und einzele sachlich anzu gehen.


    der Gepfändete kann natürlich den Betrag eigenständig rechtzeitig zahlen.

    Das ist manchmal ein kleines Teufelskreis. Teile des Gehalt wird ja in der Regel für den rückwirkenden Monat gepfändet. Selten hat ein AN die Möglichkeit für den aktuellen Monat den kompletten Betrag zu leisten. Ich kenne Fälle da geht das erst wenn das Weihnachtsgeld oder die Steuerrückzahlung kommt.


    Zitat

    Dieses Szenario funktioniert nicht. Zum einen würde der neue AG von der Pfändung ja erst nach der Einstellung erfahren. Zum anderen ist eine Pfändung - bis auf ausgewählte Berufe - kein Entlassungsgrund

    Schade das es Probezeit gibt. In der Praxis ist es oft so das nur kleine AG Mitarbeiter wegen des Extraaufwand freistellen.

  • Danke für eure Ansichten und Erfahrungen dazu. Ich lasse mich diese Woche anwaltlich beraten, auch in Bezug auf den Umgang.


    Ich weiß, dass es keine RICHTIGE Lösung ist eine Pfändung zurückzuziehen, nur wenn ich sehe wie unser Kind an der Sturheit des Vater leidet, denke ich schon, ähnlich wie Luchsie geschrieben hat.


    Was ist denn wichtiger Geld oder die Seele des Kindes?


    Ich bin einfach aufgewühlt nach dem Wochenende, ich werde mich beraten lassen und versuchen mich runterzufahren.






    lg tinkerball und ein liebes :thanks: dass man hier immer schreiben kann :blume

  • Liebe tinkerball,
    ich kenne solche Gedanken auch. Auch wenn die Situation bei uns gewissermaßen genau umgekehrt ist.
    Der Vater von meinem Kind hat mir vor etwa 2 Jahren mitgeteilt, dass solange er Unterhalt zahlen muss (sprich Pfändung läuft), er keinen Kontakt zu unserem Kind haben kann. Seit dem hat er sich nicht gemeldet und auch auf mails von mir nicht reagiert.
    Ich habe immer wieder überlegt die Pfändung aussetzen zu lassen, in der Hoffnung im Umkehrschluss könnte mein Kind seinen Vater kennenlernen. Bisher hab ich es nicht getan, bis vor kurzem war ich auch noch auf Sozialleistungen angewiesen.
    Meine Befürchtung ist nur, dass dieser Umkehrschluss falsch ist und ihm dann wieder was neues einfällt. Kein Platz für dieses Kind in seinem Leben, Bindungsstörung... hatten wir alles schon, bevor die Pfändung lief.
    Was ich damit sagen will: Überlege es dir gut, denn auch ich vermute der Vater macht dann eine neue Baustelle auf und du hast zuletzt nichts gewonnen aber den Unterhalt verloren.
    Eine Beratung ist sicher gut!


    LG,
    Scharanessa, die trotzdem immer wieder überlegt ob es einen Versuch wert wäre

  • Ich hoffe für dich, das das nicht als Bumerang zurück kommt.


    Drück dir die Daumen, das der KV auch ohne Druck zahlt und den Umgang jetzt zusätzlich auch ernst nimmt. Denn das war ja wohl die Vorraussetzung dafür.


    Viel Glück

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink