kv erpresst mich.er ist unfähig als vatet.hilfe!!@!!@

  • Also bis jetzt habe ich das alleinige Sorgerecht und aufenthaltsentscheidungsrecht.

  • Wenn du keinen Kontakt haben möchtest etc. wieso hast du ihm SMS geschrieben und gefragt ob er nichts von seinem Kind wissen möchte?
    Ist ja irgendwie doppeldeutig

    Ja vor zwei Jahren hab ich es meinem Engel zu liebe getan. Es hat mich nur noch mehr enttäuscht und wieder daram erinnert wie er wirklich ist.Bach zwei Jahren erfolgloSES nachrennen hab ich genug. Ich wollte auch vor zwei Jahren keinen Kontakt zu ihm aber wollte das der kleine Ne Chance hat ihn kennen zu lernen.zeigt mir aber nur das er null Interesse an dem kleinen hat.selbst das Jugendamt rannte ihm 1,5 Jahre nach

  • Das er etwas zahlen muss ist richtig aber nicht soviel dad er selbst nicht mehr leben kann. Aber er kneift ja jetzt schon was zu zahlen.also kündigt je txt schon an er wird nix bezahlen.


    Je txt will ich neme ich rannte ihm zwei Jahre nach und je txt bedroht er mich das er das alleinige Sorgerecht will wenn ich ihn vor Gericht zerre.


    Das kann er ja alles drohen und vielleicht hift ihm ein Richterspruch.


    Auch von Arbeitslosengeld muss man Unterhalt zahlen (bis zum Selbstbehalt) das hilft ihm also nix.
    Das alleinige Sorgerecht wird er nciht bekommen.


    Also sind alle seine Drohungen leer Luft und völlig wertlos.


    Ich würde lächeln und das mit ihm alleine gar nicht mehr besprechen - max in Anwesenheit einer 3. neutralen Person
    bei einer Familienberatung.

  • @Vater1971


    1. Zum GSR: Mal logisch gedacht: Was spricht für das GSR, wenn der Vater das Kind nicht einmal kennt? Kann er dann Entscheidungen treffen, die für das Kind gut ist? Da widerspricht das GSR doch dem Kindeswohl.


    2. Zum Unterhalt: Insofern er Leistungsfähig ist (bzw. gewesen wäre), muss er den bis dato geleisteten Unterhalt rückwirkend ab Geburt bezahlen. Den Unterhaltsvorschuss muss er ergo auch zurück bezahlen. Das ergibt sich aus §1613 BGB. Vergleich siehe hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kindesun…---f109541.html
    Die Fälle sind meiner Meinung nach hier Vergleichbar.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • 1. Zum GSR: Mal logisch gedacht: Was spricht für das GSR, wenn der Vater das Kind nicht einmal kennt? Kann er dann Entscheidungen treffen, die für das Kind gut ist? Da widerspricht das GSR doch dem Kindeswohl.


    Ein Richter entscheidet auch, ohne das Kind an sich zu kennen. Und zwar auch unter dem Deckmantel des Kindeswohls.
    Und ich muss das Kind nicht zwangsweise kennen, wenn zB die Schule und auch die Zeugnisse aussagen, dass das Kind vermutlich schon mit einer Realschule überfordert ist, BET sich aber unbedingt ein Abi Kind wünscht.
    Und ich muss das Kind nicht zwangsweise kennen, wenn Fakten (ärztlicher Befund/Diagnose) gegen eine vom BET gewünschte Behandlungsmethode sprechen.


    Wenn ich das Kind nicht kenne, weil zB der Umgang boykottiert wird, jedoch voll Unterhaltspflichtig bin, wieso soll ich mich dann nicht mittels GSR über den Gesundheitszustand oder die schulischen Leistungen informieren dürfen? Ihr setzt immer pauschal voraus, dass jemand, der sein Kind nicht kennt, auch automatisch keinerlei Interesse daran hat.


    Edit: Mit der Argumentationskette, dürfte es auch kein automatisches Wahlrecht mit 18 geben. Erstmal nachweisen, dass man auch weiss, wem man da seine Stimme gibt. Den Müll, den wir Erwachsene mit halb bzw Null-Wissen anrichten, müssen schliesslich unsere Kinder ausbaden.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hallo Hucky,


    Wenn dass so währe, würde man den KV ja vorverurteilen und ihm unterstellen das er Entscheidungen treffen wird, die dem Kindeswohl widersprechen. Das währe meiner Meinung ja auch nicht richtig!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Hucky,


    Wenn dass so währe, würde man den KV ja vorverurteilen und ihm unterstellen das er Entscheidungen treffen wird, die dem Kindeswohl widersprechen. Das währe meiner Meinung ja auch nicht richtig!


    Gruß Vater 1971


    Bei nicht-ehelichen ist das allerdings gelebte Rechtsprechung, wie wir alles wissen.

  • Wenn ich das Kind nicht kenne, weil zB der Umgang boykottiert wird, jedoch voll Unterhaltspflichtig bin, wieso soll ich mich dann nicht mittels GSR über den Gesundheitszustand oder die schulischen Leistungen informieren dürfen? Ihr setzt immer pauschal voraus, dass jemand, der sein Kind nicht kennt, auch automatisch keinerlei Interesse daran hat.


    Ich meinte das auch nicht allgemeingültig, auch wenn ich es so rüberkam. Aber hier in diesem Fall hat der Vater sich bisher nicht gekümmert (wohl auch wegen der fehlenden Vaterschaftsanerkennung). Danach muss man gehen. Von daher kennt er das Kind nicht und kann nicht direkt Sorgeberechtigt werden. Deshalb erst der Umgang und dann das GSR (insofern der Vater dazu gewillt sein wird). ER wohnt hier in England. Wie möchte er z.B. im konkreten Fall mitentscheiden können, in welche Schule es gehen soll (Dies würde hier ja als erstes anstehen)? Dies ginge dann wohl nur anhand fremder Aussagen. Ob das dann aber realitätsnah wäre, eine andere Meinung zu haben als die Mutter, die dann auch noch dem Kindeswohl mehr dienlich wäre? Ich denke nicht.


    Deshalb erst Umgang regeln, dann GSR.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Deshalb erst Umgang regeln, dann GSR.


    Ich sehe die Gefahr, das die Neuregelung zum GSR durch solche „Ausnahme oder Sonderfälle“ immerweiter untergraben wird. Irgendwann gibt es dann so viele Möglichkeiten, kein GSR zu erteilen, dass man die Neuregelung zum GSR gleich wieder streichen kann!


    Man könnte dann ja auch sagen, wenn es nicht mindestens 2 mal im Monat Umgang gibt, wird das GSR entzogen!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo,


    im Grunde kannst du dir ja nicht ganz Sicher sein, dass der Mann der angeblich Zeugungsunfähig ist, dich nicht aus Angst vor den Kosten, belogen hat, oder?


    Gruß Vater 1971


    Der Gedanke kam mir auch als allererstes, wenn die Gynäkologin in der von Dir berechneten 5. Woche gesagt hast, Du bist schon weiter, nuja, sie wird ja dann gesagt haben, Du bist in der 7. oder 8. Woche und wenn Du für den Zeitraum Herren Numemr 2 ausschliessen kannst, dann würde ich den Herren Nummer 1 nicht wegen einer einfachen Aussage vom Haken lassen.
    Macht einen privaten Vatershcaftstest und ganz ehrlich? Der kostet 150€, da DU Dir ja nicht sicher bist fänd ich das durchaus angemessen, diesen mindestens anteilig zu zahlen, ich bin mir nicht sicher, inwieweit Du an den Prozeßkosten beteiligt werden kannst bei einer gerichtlichen Vaterschaftsanerkennung bei dem Durcheinander, das DU verursacht hast.
    Wenn man Unterhaltsvorschuß beantragt wird man üblicherweise nach ALLEN in Frage kommenden Vätern gefragt, da scheinst Du den Herren Nummer 2 ja nicht angegeben zu haben, sonst hätte es schon längst eine Vaterschaftsanerkennung gegeben.
    An Deienr Stelle würde ich den Test zahlen, den zweiten in Frage kommenden Vater kann man umsonst mittesten, so wie ich gelesen hab!


    Das es für Kinder immer jemand gibt den die nicht mögen.


    Wenn man Kinder lässt, dann lieben sie IMMER Beide Eltern, egal, was diese ihnen antun.


    Bisher hat Dein KV dem Kind noch nichts angetan, außer vielleicht Desinteresse, welches sicherlich aber auch darin begründet liegt, daß Du ihm gesagt hast, er sei nicht der Vater.


    DEIN KIND hat ein Anrecht zu wissen, wer sein Vater ist! Für Kinder ist es sehr wichtig zu wissen, wo sie herkommen. Dem Kind einfach einen neuen Partner als Vater zu servieren ist falsch und wird sich irgendwann rächen. Spätestens, wenn Ihr Euch trennt und er dann nicht mehr als Papa zur Verfügung steht.


    Versuch dem Vater eine Chance zu geben, ein Vater zu sein,d enn Dein Kind hat nur einen Vater!

  • Das kann ich mir nicht vorstellen,Vater 1971.
    Es gibt soviele Ausnahmen von Gesetzestexten und auch mindestens eben so viele Einzelfallentscheidungen, gerade im Familienrecht. Da wird ein erst "kürzlich" beschlossenes sich nicht selbst aushebeln, nur weil es zu oft angewandt wird, bzw. für die Negativentscheidung herangezogen wird. Dazu ist es doch da. Um im Einzelfall zu entscheiden und dementsprechend eine gesetzliche Grundlage zu bieten.


    @ TS
    Wenn morgen erst entschieden wird, DAS es einen VS-Test gibt, brauchst du dich jetzt überhaupt noch nicht verrückt zu machen. Viele hier schrieben schon, das du n bisschen ruhiger bleiben solltest deshalb. Das Ganze kann/ wird sich gut und gern noch n Jahr hinziehen.
    Ich verstehe schon das du gegen jede Art von Angriff gewappnet sein möchtest, weil er dir mit Sorgerechtsentzug droht und so ne Faxen. Aber das kannst du abprallen lassen. Solang es keine VS-Anerkennung von ihm gibt, geschweige denn eine bestätigte Vaterschaft kann er seinen Kopf in die Themse tauchen und dort sein Gemüt abkühlen lassen. Lass dich nicht einschüchtern.
    Aber eine Frage noch: Warum gab es denn bisher keine VS-Anerkennung? Das Kind ist 5 Jahre alt. Bekommst du UVG?


    LG

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Hallo Hucky,


    der Fall ist ja nicht gerade leicht zu verstehen, oder?


    Die TS schrieb ja: „3 Jahre gingen mit meinem Engel rum da traf ich den so wie ich dachte, leiblichen Vater. Er sagte er sei zeugungsunfähig. Nein meine Welt brach zusammen.“


    Außerdem schrieb die TS das sie Unterhaltvorschuss erhält. Normalerweise wendet sich das Jugendamt doch an den angegebenen KV wegen der Berechnung des Unterhaltes und wenn der nicht Leistungsfähig ist erhält die KM Unterhaltsvorschuss. Kann natürlich erstmal als Überbrückung gezahlt werden und dann kommt es eben auf die Berechnung an!


    Ich vermute mal das es keine Vaterschaftsanerkennung gab und Vater unbekannt eingetragen wurde, denn bei Vaterschaftsanerkennungen versteht das JA keinen Spaß.


    Das ist ein wenig verwirrend für mich, aber Morgen wird ja vom Gericht mit Sicherheit ein Test angeordnet werden!


    Weiß jemand wie lange so was dauert, von der Anordnung des Gerichte bis zum Testergebnis?


    Gruß Vater 1971

  • Ich sehe die Gefahr, das die Neuregelung zum GSR durch solche „Ausnahme oder Sonderfälle“ immerweiter untergraben wird. Irgendwann gibt es dann so viele Möglichkeiten, kein GSR zu erteilen, dass man die Neuregelung zum GSR gleich wieder streichen kann!


    Man könnte dann ja auch sagen, wenn es nicht mindestens 2 mal im Monat Umgang gibt, wird das GSR entzogen!


    Ich möchte hier keine Grundsatzdisskusion drüber führen. Die hilft der TS auch nicht weiter. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es spricht ja grundsätzlich nichts gegen das GSR und es sollte der Regelfall sein. Aber wenn der Vater sich nicht kümmert, geschweige denn sein Kind noch nicht mal kennt, so spricht in meinen Augen das Kindeswohl dem entgegen. Dieses gilt aber wiederum z.B. nicht bei Neugeborenen. Dort gilt dann auch: vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, Umgang und GSR kann parallel laufen (im Normalfall). So, wenn du darüber weiter diskutieren möchtest, dann mach das nicht mehr in diesem Thread, hier soll das konkrete Problem der TS behandelt werden, und nichts Grundsätzliches.


    Hier kann nur der Rat sein: Nicht panisch reagieren, erstmal Vaterschaft feststellen lassen. Alles andere kommt später. Der vermeintliche Vater läßt da nur heiße Luft ab.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das kann ich mir nicht vorstellen,Vater 1971.
    Es gibt soviele Ausnahmen von Gesetzestexten und auch mindestens eben so viele Einzelfallentscheidungen, gerade im Familienrecht. Da wird ein erst "kürzlich" beschlossenes sich nicht selbst aushebeln, nur weil es zu oft angewandt wird, bzw. für die Negativentscheidung herangezogen wird. Dazu ist es doch da. Um im Einzelfall zu entscheiden und dementsprechend eine gesetzliche Grundlage zu bieten.


    Stichwort Unterhaltsreform 2008 und die Beschränkung für BU auf Kindesalter 3 Jahre. Darüberhinaus sollte die Ausnahme sein. Es kam völlig anders bis hin zum BGH Urteil, dass BU prinzipiell unbefristet auszuurteilen ist. Mittlerweile gibt es eh die Rolle Rückwärts. Der Zweck heiligt immer die Mittel, insbesondere im Deutschen Familienrecht.

  • So, wenn du darüber weiter diskutieren möchtest, dann mach das nicht mehr in diesem Thread, hier soll das konkrete Problem der TS behandelt werden, und nichts Grundsätzliches.


    Ich bleibe trotzdem bei meiner Meinung und einen neuen Thread brauche ich dafür nicht aufmachen! :laber


    Gruß Vater 1971

  • Ich meinte das auch nicht allgemeingültig, auch wenn ich es so rüberkam. Aber hier in diesem Fall hat der Vater sich bisher nicht gekümmert (wohl auch wegen der fehlenden Vaterschaftsanerkennung). Danach muss man gehen. Von daher kennt er das Kind nicht und kann nicht direkt Sorgeberechtigt werden. Deshalb erst der Umgang und dann das GSR (insofern der Vater dazu gewillt sein wird). ER wohnt hier in England. Wie möchte er z.B. im konkreten Fall mitentscheiden können, in welche Schule es gehen soll (Dies würde hier ja als erstes anstehen)? Dies ginge dann wohl nur anhand fremder Aussagen. Ob das dann aber realitätsnah wäre, eine andere Meinung zu haben als die Mutter, die dann auch noch dem Kindeswohl mehr dienlich wäre? Ich denke nicht.


    Deshalb erst Umgang regeln, dann GSR.


    Hucky,


    Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Wenn du deine Aussage auf diesen Einzelfall beschränken willst, ändert das nichts am Ansatz, dass es keinen Umgang für das GSR braucht. Wir leben in einer Zeit, in der wir nicht mehr auf Boten und Brieftauben angewiesen sind. Online Recherchen und ein gesunder Menschenverstand sollten jeden in die Lage versetzen, auch remote mitentscheiden zu können.


    Bist du der Meinung, dass aufgrund von Mutmassungen erstmal Menschenrechte entzogen werden sollen, bis die entsprechnde Person sich eine Unschuldsvermutung verdient hat?

  • @ Monsterkrümel
    Habs erst jetzt gelesen, hab ne Weile getippt wegen Gnomi und seinen Befindlichkeiten.
    Das mit den verschiedenen Vätern ist mir irgendwie suspekt. Und so wie "Brezel" schreibt, ist es auch z.T. unverständlich und etwas wirr.


    Das Kind ist jetzt 5, aber sollte da UVG geflossen sein, muss sich ja eigentlich schon früher jmd gekümmert haben zwecks Vaterschaft, ob sie da nun was angegeben hat oder nicht. Nehmen wir den gerichtlichen Weg an: Sie benennt den "Kroaten" nicht und dafür den "Engländer". Der wird gesucht, gefunden, geladen, getestet. Is er es nicht, kommt der "Kroate" ins Spiel. Der wird gesucht, gefunden, geladen, getestet. Das ganze Spiel dürfte ingesamt nicht länger als 3 Jahre dauern. Jetzt ist das Kind aber schon 5 und hat den "Verlobten-Papi-Status", wenn ich nicht irre. Eine Vaterschaft von IRGENDWEM steht nicht fest, sondern wird morgen erst angeordnet, da fällt für mich UVG erstmal aus.
    Kein JA zahlt 5 Jahre ohne sich was zurück zu holen.


    Irgendwas klemmt hier gewaltig!

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink