kv erpresst mich.er ist unfähig als vatet.hilfe!!@!!@

  • Heftige Aussage! Wenn er der Vater deines Kindes ist, dann hat DEIN Kind ein Recht auf Unterhalt. Das Geld vom JA nimmst du ja auch.

    Aber Geld ist nicht das wichtigste und er musste ja viel mehr bezahlen als das was das ja mir gibt. Das er etwas zahlen muss ist richtig aber nicht soviel dad er selbst nicht mehr leben kann. Aber er kneift ja jetzt schon was zu zahlen.also kündigt je txt schon an er wird nix bezahlen.

  • Auch wenn Du gerne etwas tun möchtest und das hier wohl die meisten verstehen....


    Warte es ab und belagere das Kind nicht mit Deinen Ängsten.


    lg von overtherainbow :rainbow:

    Ja aber so wie ich ihn kennen gelernt habe, habe ich Angst das er ihn schlagen wird, kifft sich nicht richtig um ihn kümmert ihn mir weg nimmt usw.Sachen isst ohne ihm was zu geben.Ich glaube hier versteht mich keiner. Ich hasse Mutter die den Vätern die Kinder verbiegt abe t ich kenne diesen Mann nicht. Ichhabe versucht Kontakt zu bekommen er wollte nicht. Je txt will ich neme ich rannte ihm zwei Jahre nach und je txt bedroht er mich das er das alleinige Sorgerecht will wenn ich ihn vor Gericht zerre. Was furcein Vater soll das sein,?

  • Aber Geld ist nicht das wichtigste und er musste ja viel mehr bezahlen als das was das ja mir gibt. Das er etwas zahlen muss ist richtig aber nicht soviel dad er selbst nicht mehr leben kann. Aber er kneift ja jetzt schon was zu zahlen.also kündigt je txt schon an er wird nix bezahlen.


    Klar ist Geld nicht das Wichtigste, aber nun mal notwendig und der Unterhalt wird dem Einkommen des KV angepasst, so dass er nicht unter den Selbstbehalt kommt.

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“

  • Ich glaube hier versteht mich keiner.


    Du hast sehr schnell Antworten bekommen.
    Du wirst verstanden.


    Aber du bist auch emotional aufgewühlt und panisch.


    Hilft Dir weder jetzt , noch in der Zukunft.


    Die Gedanken die du dir machst, kann ich sehr gut verstehen und ich hab nicht mal geschrieben, wie ich darüber denke ;) .


    Nur, dass es noch viel zu früh ist...


    lg von overtherainbow :rainbow:


  • Klar ist Geld nicht das Wichtigste, aber nun mal notwendig und der Unterhalt wird dem Einkommen des KV angepasst, so dass er nicht unter den Selbstbehalt kommt.

    Genau und das ist auch ok. Die ex meines verlobten will 500 Euro von meinem verlobten für das Kind das ist utopisch. Er verdient sicher nicht soviel das fies gerecht fertig wirf. Er zählt weniger das ist ihr nicht recht ständig rennt sie zum Anwalt ub d gibt ihm das Kind nicht mehr.

  • Du hast sehr schnell Antworten bekommen.
    Du wirst verstanden.

    Du bist echt sehr lieb danke. Wenn ich jetzt ein baby mit meinem verlobten bekäme und wir würden uns trennen, wäre es selbstverständlich für mich das er sein Kind sehen darf.Ich kenne den Mann ich weiss wie er zu Kindern ist. Vom anderen weiss ich nur schlechtes und das wenig. Aber er kann doch null Interesse an dem Kind haben wenn er ihn bis je txt nur einmal sahnim kein kleines Geschenk mit brachte, et von seiner Art genervt war und sich seit dem nie mehr meldete. Ich glaube einfach et will mir einen reinwürgen und droht deshalb mit dem Sorgerecht und und und denke er hat Angst vor den Unterhalt und davor das et alles zurück zahlen muss und will mich deshalb einschüchtern damit ich es sein lasse. Er hat null Interesse an demnkleonen.vor paar Tage im Zug kam er ned mal her

  • Hallo,


    wenn der Vaterschaftstest positiv ist und er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, wird der Kontakt doch erstmal ganz langsam aufgebaut und dabei wird das Jugendamt helfen. Außerdem wird das Jugendamt überprüfen ob oder in welcher Höhe der leibliche Vater Unterhalt zahlen kann! Du brauchst keine Angst haben dass der Vater danach einfach vorbeikommen kann und mit dem Kind mit nach England fahren darf!


    Erst einmal den Vaterschaftstest abwarten und dann Schritt für Schritt!


    Gruß Vater 1971

  • Danke für die Liebe Antwort das beruhigt erstmal. Denke du verstehst mich als Mann besser als manche Frau hier. . Ich würde meinen Sohn nie aufhetzen nie. Er darfvsogar selbst entscheiden was er abziehen will oder welcher haarschnitt es sein soll. Aber wenn der kleine von sich aus nicht will. Muss er dann trotzdem?

  • Vor allem will er kein geteiltes Sorgerecht sondern das alleinige und das auch nur wenn er wegen mir vor Gericht muss


    Er scheint ein kleiner Träumer zu sein, aber er kann ja gerne vor Gericht gehen, wenn er zu viel Geld hat!


    Gruß Vater 1971

  • Er scheint ein kleiner Träumer zu sein, aber er kann ja gerne vor Gericht gehen, wenn er zu viel Geld

    Genau da liegt der hund begraben . Er will mit jedem Mittel verhindern zur Rechenschaft gezogen werden. Ihm geht es nicht um das Kind. Selbst mein Beistand bei ja schüttel te nur mit dem Kopf. So einen kann ich nicht mit ruhigem Gewissen das wertvollste in meinem Leben geben.

  • Aber wenn der kleine von sich aus nicht will. Muss er dann trotzdem?


    Wenn es soweit ist kommt es zu einer Umgangsanbahnung. Dein Sohn ist 5 Jahre alt. Woher kann er überblicken, daß es für ihn von Vorteil oder Nachteil sein sollte, jemanden kennenzulernen, den er nicht einmal kennt? Das kann eigentlich noch nichtmal ein Erwachsener. Man kann sich anhand eines Foto's einen subjektiven Eindruck machen, aber keinen objektiven.


    Bei dir ist erstmal folgendes Problem: Du hast schlechte Erfahrungen gemacht mit dem vermeitlichen Vater deines Sohnes. Das du ihn deswegen hasst kann ich verstehen. Ich kann auch verstehen, daß du aufgrund dieser Erfahrungen ihn so einschätzt, daß du dir da auch Sorgen machst. Aber weil ihr so Streit hat, heißt das nicht das er evtl. später gut zu dem Kind dann sein wird. Da wird bei der Umgangsanbahnung allerdings auch drauf geachtet.


    Aber mach dir erstmal darüber nicht zu viele Sorgen. Erstmal steht die Vaterschaftsfeststellung an. Wenn die fest steht, dann muss er auch Unterhalt zahlen (inkl. den bis dahin geleisteten Unterhaltsvorschuss, den wird er zurück zahlen müssen). Beides natürlich, insofern er leistungsfähig ist. Das kann aber eine Beistandschaft beim Jugendamt dann klären. Dann hast du damit nichts zu tun. Unabhängig vom Unterhalt hat das Kind dann ein Umgangsrecht. Der Vater muss es aber auch wollen. Wenn er den nicht wahrnehmen möchte, dann wird es dazu erst gar nicht kommen. Wenn der Vater dies möchte, dann wird der Umgang langsam hergestellt. Wenn dieser hergestellt ist, erst dann kann er GSR bekommen.


    Bis dahin reden wir aber über einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr. Bis dahin kann viel passieren und es muss bis dahin viel geregelt werden. Aber was passieren wird, liegt am Vater selber, an seinem Willen und seiner Bereitschaft für das Kind überhaupt da sein zu wollen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • hallo,


    versteh deine angst.


    aber ich denke,wegen dem alleinigem sorgerecht brauchst du dir keine gedanken machen.
    ein vater,der sein kind nicht kennt,wird nicht das alleinige sorgerecht bekommen.

  • zu


    Ja habe halt das ihn schlägt, da er für diese Strafe ist. Naja muss eben abwarten. Ich meinte halt wenn er seinen Vater sieht und von alleine aus nicht mag, dann muss er nicht zu ihm oder? Ich meine nur weil er sein Vater ist muss er ihn nicht automatisch lieben oder mögen und Kinder und Tiere haben eben die Gabe schnell zu merken wer sie mögt und wer nicht.jeder der Kinder hat weiss. Das es für Kinder immer jemand gibt den die nicht mögen. Und was wenn er seinen Vater nicht mag? Man kann ja nicht gegen den Willen eines Kindes handeln oder

  • Hallo Hucky,


    Wenn der Vater dies möchte, dann wird der Umgang langsam hergestellt. Wenn dieser hergestellt ist, erst dann kann er GSR bekommen.


    Bist du dir da Sicher? Rein Rechtlich hat das Umgangsrecht ja nichts mit dem Sorgerecht zu tun, oder? Die Frage ist doch: Schadet das GSR dem Kindeswohl!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Hucky,


    Wenn die fest steht, dann muss er auch Unterhalt zahlen (inkl. den bis dahin geleisteten Unterhaltsvorschuss, den wird er zurück zahlen müssen).


    Nein, den bis dahin geleisteten Unterhaltsvorschuss muss er nicht zurückzahlen! Erst ab den Zeitpunkt, ab dem er nachweislich „in Verzug gesetzt wird“! Beispiel: Die Mutter gibt beim Jugendamt an, er ist der Vater des Kindes und dieser Zeitpunkt zählt! Darum ist es immer besser eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung zu machen!


    In diesem Fall dachte die KM noch nach 3 Jahren, ein anderer Mann währe der leibliche Vater, also reden wir hier von max. 2 Jahren UVS Rückzahlungen. Was mich ein wenig stutzig macht ist, dass es keine Vaterschaftsanerkennung gibt wenn das Kind schon 5 Jahre alt ist!
    Wollen wir mal hoffen, das die TS beim Antrag auf UVS nicht geschrieben hat: „Vater unbekannt“!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Cherrybretzl,


    GSR bedeutet Gemeinsames Sorgerecht
    ASR bedeutet Alleiniges Sorgerecht


    Bis zu 19.05.2013 war die Gesetzeslage so, dass die KM ohne Gründe das GSR ablehnen konnte und wie sich ein Vater gefühlt hat, der gerne das GSR haben wollte, kann man sich ja denken.


    Wenn der KV nur Stress machen möchte und nicht auf der Elternebene ist, kann er gar nicht so schnell Denken, wie schnell du wieder das ASR hast. Ihr müsst euch beide einigen und das zum Wohle eures Kindes und wenn ihr das nicht könnt, entscheidet das Gericht!


    Gruß Vater 1971