zuviel Unterhalt bezahlt

  • Der Selbsterhalt liegt aber nicht bei 1000€ in der Arbeitslosigkeit sondern bei 800€ und wenn dann 150 zuviel überwiesen wird merkt man das schon.Vom Finger im Mund kann keiner überleben! H4 bekommt man nicht geschenkt? Gibt es für diese Leistungen einen Rückzahlungsplan?
    Ich bezahl das was ich zahlen muss und kauf ja auch selbst noch Klamotten, Spielzeug usw. Ja klar bin ich nicht leistungsfähig aber ich liebe meinen Beruf ,auch wenn ich trotz der 40h/Woche, Facharbeiterbrief und harter körperlicher Arbeit nicht mehr rausholen kann.

  • Naja, eigentlich muss der Unterhalt erstmal ne Weile weitergezahlt werden, und kann nicht am 1. Tag der Arbeitslosigkeit geändert werden - da müßtest du notfalls an dein Gespartes.
    Da das aber jedemand gemacht hat - würde ich die letzten zwei Monate auf "is dumm gelaufen buchen" und mich auf den nächsten Monat bzw. die Jobsuche konzentrieren.
    Denn nicht nur dir fehlt das Geld, den Kindern auch.


    Sonderlocken wie Kleidung, Spielzeug und Handy fallen dann in Zukunft aus.

  • Lebenserhaltungsgrenze


    Du meinst sicher den Selbstbehalt.


    Der ist mit deiner Erwerbslosigkeit von 1000 auf 800€ gesunken.


    Zitat

    398€ für beide und durch die Arbeitslosigkeit nur noch 190€

    Hmm da sind die 200€ Differenz drin.

  • Hallo IchundDu,


    ich würde leider auch sagen, wenn du dieses Geld nicht mehr zurückbuchen kannst, musst du dieses Geld abschreiben! Natürlich ist das schmerzhaft, aber was bringt es eine Tatsache nicht zu Akzeptieren?
    Ich an deiner Stelle würde keinen Dauerauftrag für den Kindesunterhalt mehr machen, denn aus Fehlern lernt man doch.


    Du hattest ja geschrieben, dass die KM UVS beantragt hat und Hartz4 Empfängerin ist, oder? Wenn dein überwiesenes Geld direkt auf das Konto der Mutter ging, würde ich die Unterhaltsvorschusskasse und das Jobcenter über deine Zahlungen informieren und dann können die mal schön rechnen!


    Gruß Vater 1971

  • Hmm da sind die 200€ Differenz drin.


    Warum, wie ist denn dein Rechenweg?


    Also ich würde sagen er bekommt 990 Euro vom Staat und muss durch die Grenze von 800 Euro (Selbstbehalt), 190 Euro für seine zwei Kinder zahlen, also 95 Euro pro Kind!


    Gruß Vater 1971

  • Warum, wie ist denn dein Rechenweg?


    Also ich würde sagen er bekommt 990 Euro vom Staat und muss durch die Grenze von 800 Euro (Selbstbehalt), 190 Euro für seine zwei Kinder zahlen, also 95 Euro pro Kind!


    Gruß Vater 1971

    :tuedelue


    Klar nicht so wild für einen BET und die Kinder mit 200€ weniger aus zukommen die können von Luft und Liebe leben


    Wird das Einkommen bei Unterhaltszahler weniger müssen beide Seiten mit weniger auskommen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Klar nicht so wild für einen BET und die Kinder mit 200€ weniger aus zukommen die können von Luft und Liebe leben


    Wird das Einkommen bei Unterhaltszahler weniger müssen beide Seiten mit weniger auskommen.


    Dafür gibt es eben die Richtlinien. Es ist immer schlecht wenn beide zuwenig Einkommen haben. TS bleibt nichts anderes übrig als das Geld abzuschreiben.

  • luvi, beim TS sind es sogar 400 €us Differenz, wenn er weiterzahlt. Seine dann verbleibenden 600 €us gehen dann vermutlich fast vollständig für die Miete drauf, wenn er sich weiterhin ein Kinderzimmer leistet und sich nicht auf das für Zahler angedachte 360 €-Wohnklo endscheidet

  • Ich weiß nicht, ob das alles dem TE wirklich weiter hilft.


    :frag


    Wenn es sich hier doch nur um eine vorübergehende Absenkung des EK des TE handelt, wäre dann nicht eher ihm der Gang zum JC anzuraten, um vorübergehend aufzustocken?


    Natürlich hat er eine Pflicht, den KUH zu zahlen, aber andererseits darf ihn selbst die Zahlung ja nicht dahin bringen, selbst Sozialleistungen zu erhalten. So die Theorie. Da den schwarzen Peter von einem (UET) zum anderen (BET) und zurück zu reichen, bringt vielleicht oftmals was, wenn was an Geld da ist. Keine Ahnung,


    Irgend jemand muss die Differenz zahlen, so viel ist Fakt.


    LG

  • Da ist meines Erachtens eine Gerechtigkeitslücke in der Rechtssprechung, denn wenn sie eigentlich berechtigt wäre, Betreuungsunterhalt zu beziehen und nichts bekommt, heißt das ja, dass die Kinder noch sehr klein sind und eine erhebliche Erziehungsleistung erfordern, so dass die Mutter nicht so ohne weiteres arbeiten kann. Und die Kinder leben ja bei der Mutter und haben etwas davon, ein Dach über dem Kopf zu haben. So gesehen kann ich auch besser verstehen, wenn sie in Geldsachen abblockt, da sie eben ohnehin nicht bekommt, was ihr eigentlich zustünde.


    Mit dem ersten Teil des Zitates gehe ich konform. Warum aber zu Unrecht erhaltene Zahlungen einfach so behalten werden können geht mit meinem Rechtsempfinden nicht konform


    Dein Selbstbehalt in Ehren, für BETs, die ja auch die Erziehung größtenteils alleine schultern, gibt es aber gar keinen Selbstbehalt. Das heißt, wenn BET von Säugling / Kleinkind gar nichts verdient, obwohl / weil rund um die Uhr Erziehungsarbeit leistend, kann sie von ihrem Erwerbsnichts auch keinen Selbstbehalt geltend machen. Sie soll drei Personen mit 190 Euro durchbringen, während dir für dich alleine ein Selbstbehalt von 1000 Euro zusteht.


    Doch, den gibt es. Nennt sich nur anders, nämlich H4. Und anders als beim Zahler ist da ein Kinderzimmer mit eingerechnet Wobei ich immer wieder überrascht bin, wie viele angeblich kein Kindergeld erhalten. Macht dann nochmal zusätzlich zu den 190 €us 368

  • Ich warte jetzt schon ganze 9 Monate auf 40 Euro (hab ihr ein Handy besorgt für 200€ und das Geld vorgestreckt. .ich Depp)...das heißt ich kann mindestens 1 Jahr warten bis ich das Geld zurück bekomme :hae:


    Nö, du hast gar kein Recht das Geld zurück zu verlangen. Wie gesagt: "gezahlt gilt als verbraucht"

  • Also ich seh das so...
    Wenn ich gezwungen bin weniger zu zahlen wird ihr Lebenserhalt (der ja vom Jobcenter berechnet wird und immer gleich ist) vom JC aufgestockt das sie diese Grenze nicht unterschreitet...
    Also fehlt ihr theoretisch das Geld nicht.
    Als wir noch zusammen waren und ich über den Winter daheim war mussten wir(mit 1 Kind) auch H4 in Anspruch nehmen. Ich war erschrocken das es mehr war als ich verdiente+Kindergeld.

  • Der eigentliche Fehler liegt hier bei der Bank. Wenn du einen Dauerauftrag änderst, hat sie die Änderung auszuführen. Eine einmalige Änderung und dann weiter den alten Betrag zahlen ist nun wirklich ungewöhnlich und weg von einem normalen Vorgehen. Da hast du entweder einen seltsamen Auftrag gegeben (was ich nicht vermute) oder aber es hat einer am Schalter die Häkchen falsch gesetzt ... Hier müsstest du eigentlich hinterher gehen. Die Überzahlung ist dir aufs Konto zu buchen. Woher die Bank ihr Geld holt und wie, ist deren Brot.


    Ansonsten: Von der Mutter direkt das Geld zurück holen kannst du auf rechtlichem Weg nicht. Das empfohlene Mahnverfahren würde nur funktionieren, wenn die Mutter dem nicht widerspricht. Tut sie das aber, dann hast du keine Rechtsgrundlage, deine Forderung durchzusetzen. Auf den Kosten des Mahnverfahrens bleibst du dann sitzen.
    Glück hast du, dass das JA deine Arbeitslosigkeit so früh anerkennt. Oft wird Arbeitslosigkeit sechs Monate lang als "vorübergehend" definiert. Damit bleibt die Unterhaltspflicht bestehen. Da ist dir das Jugendamt entgegen gekommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Warum aber zu Unrecht erhaltene Zahlungen einfach so behalten werden können geht mit meinem Rechtsempfinden nicht konform

    Es gilt als verbraucht. Ganz witzig ist die Sache wenn beim Berechnen des Unterhaltes sich verrechnet wird und 1 jahr zuviel gezahlt wird.
    (Steuer oder Selbsständige)


    Wenn du nach der Unterhaltszahlung zu wenig Geld hast,
    kannst Du auch zum Jobcenter gehen und aufstocken!

    Genau er kann seiner EX seinen ganzen Lohn geben, freudigstrahlend wird das JC das erstezen.

  • Moin nochmal!
    Hab mit JA telefoniert und es stimmt. ..Geld ist weg ABer sie muss jetzt was an die Ämter zurück bezahlen und UHV muss ich evtl nicht zurück zahlen aber mal schauen wann ich die Bescheide bekomm.
    Aber trotzdem danke an alle für eure Hilfe!
    Und weiter geht der Alltag! !

  • Sooo...ich hab gute Nachrichten. ..
    Ich weiß nicht wie sie es und warum gemacht hat ABER die KM war beim JA und hat den Unterhalt nachrechnen lassen und ich muss diesen Monat nur 60€ bezahlen! !
    Damit habe ich ja überhaupt nicht gerechnet! :daumen

  • Sooo...ich hab gute Nachrichten. ..
    Ich weiß nicht wie sie es und warum gemacht hat ABER die KM war beim JA und hat den Unterhalt nachrechnen lassen und ich muss diesen Monat nur 60€ bezahlen! !
    Damit habe ich ja überhaupt nicht gerechnet!


    Ich würde mir dafür Selbst ein kleines Ostergeschenk schenken! Vielleicht eine neue CD, UNHEILIG wenn es die Geschmack ist!


    Gruß Vater 1971

  • Vater 1971 :hae:


    Wenn man(n) selbst kaum was zu beißen hat und jeden Cent drehen muss, dann darf man(n) sich durchaus erlauben, sich zu freuen, wenn zuviel gezahltes Geld auf irgendeinem Weg wieder zurück kommt.