zuviel Unterhalt bezahlt

  • Hallo Mimimia,


    Wenn das Geld überwiesen wurde trotz eines abgeänderten neuen Unterhaltstitels dann hast du selbstverständlich das Recht das Geldzurückzufordern.
    Die ARGE holt sich ja auch irrtümlich überwiesenes Geld zurrück. Früher gab es in Schwreibwarenläden Vordrucke für einen Mahnbescheid. Bei Gericht einreichen, er wird deiner Ex zugestellt wenn sie nicht wiederspricht hast du einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel. Wenn sie Widerspricht musst du zur kostenlosen Rechtsberatung gehen und dir für einen Rechtsstreit rat holen.


    Von so etwas habe ich zwar nichts gehört, aber eines glaube ich schon, du redest über Sachen die du nicht verstehst!


    Gruß Vater 1971

  • Ich hab der Sachbearbeiterin vom JA die Berechnung vom Unterhalt und das ich zuviel bezahlt hab per Email geschickt. .schauen wir mal was da raus kommt. Ich habe nämlich mit anderen Antworten hier gerechnet .
    Aber trotzdem danke an alle das ihr euch
    die Zeit genommen habt mir zu helfen!


    Ich habe mich erst vor 2 Wochen getäuscht weil ich dachte wenn ich die Kids 14 Tage hab könnt ich den Unterhalt um die Hälfte kürzen aber da wurde ich eines besseren belehrt. Das sind alles solche Sachen die ich nicht nachvollziehen kann.

  • So ganz steig ich hier nicht durch. Wann du wieviel zahlen musstest bzw. hast.


    Hast du die kids regelmäßig für 14 tage?

    Nein. .ist mir durch die Arbeit nicht möglich. Hab sie alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und halt wenn ich im Sommer 14 Tage Urlaub hab.
    Den Unterhalt kann man laut JA nur im Wechselmodell kürzen wenn dieser ein Dauerzustand ist.
    Bei Ferien gilt dies nicht und wurde auch gerichtlich beschlossen.


    Ich dachte aber,da die Kids 14 Tage bei mir sind braucht die KM weniger Unterhalt aber denken soll man Pferden überlassen. ... :rolleyes2:

  • Zitat

    Ich dachte aber,da die Kids 14 Tage bei mir sind braucht die KM weniger Unterhalt

    Der Unterhalt ist dafür da, die laufenden Kosten zu decken und die laufen ja weiter, auch wenn die Kinder aller 14 Tage bei dir sind oder mal 14 Tage in den Ferien. Also Hort oder Kitaplatz zum Beispiel, Strom, Heizung usw., deshalb kann man das nicht kürzen.


    Beim Wechselmodell lebt das Kind im Idealfall 50/50 bei beiden Eltern und dadurch werden laufende Kosten hälftig geteilt und somit fällt der Unterhalt weg.



    VG tinkerball

  • Die Kürzung war nur für einen Monat gedacht in dem ich sie die 14 Tage habe!


    Die Kita bekommt sie doch bezahlt vom Amt und Strom naja. .Heizkosten entfallen ja im Sommer...ich dachte da eher an die Verpflegung der Kids und sorry das man nicht ganz durchblickt was ich schreibe aber mich hat gestern eine Erkältung erwischt und bin nicht ganz bei der Sache.

  • Naja, die KM muß mit den Kids auch irgendwie über die Runden kommen. Mal eben auf den Unterhalt verzichten, ist da nicht unbedingt drin. Die größere Wohnung kostet, Heizkosten sind auf das Jahr veranlagt (nicht auf im Winter mehr im Sommer weniger etc.). Wenn sie die Kita vom Amt bezahlt bekommt, ist es wohl sehr eng finanziell.
    Was mich grad wundert...zuviel gezahlten Unterhalt kann man nicht aufrechnen? Der KV meiner Kurzen hat eine Neuberechnung nach Änderung der DT bekommen. Er hätte einige Monate 6 Euro zuviel gezahlt und man lege ihm Nahe, diese Überzahlung (die komplette Summe) im nächsten Monat abzuziehen. Er rief dort an und sagte, ist schon ok. Diese 6 Euro im Monat zahle ich gern weiterhin mehr. Die Dame des JA konnte/wollte das nicht verstehen und hat ihm Druck gemacht :radab Er war völlig perplex, als er mich daraufhin anrief.
    Ansonsten kenne ich Unterhalt reduzieren geht nur mit offizieller Neuberechnung.

  • ..ja ist ein Dauerauftrag und ich hatte den Betrag ändern lassen (Ende Januar) das System von der Bank hat das nur für Februar übernommen und im März wieder normal


    Vielleicht kannst du dich mal an die Bank wenden ob die Überweisung für März zurückgebucht werden kann. Den Januar kannst du wohl als Verlust abschreiben

    Ich kann mich noch daran erinnern und ich weiß nicht einmal ob diese Leitlinien schon abgeschafft wurden! Wenn ein UET Arbeitslos wurde, galt dieser Zustand als nur vorübergehend (für 6 Monate) und der komplette Unterhalt musste weiterbezahlt werden!


    Ich glaub, daß stand so nie in den Leitlinien sondern wird gern mit dem Begriff "gängige Rechtssprechung" begründet

    Wenn das Geld überwiesen wurde trotz eines abgeänderten neuen Unterhaltstitels dann hast du selbstverständlich das Recht das Geldzurückzufordern.


    Nö, hat er nicht. Bei Unterhalt kannst jegliches Rechtempfinden und Logik getrost abschalten. "gezahlt gilt als verbraucht"

    Die ARGE holt sich ja auch irrtümlich überwiesenes Geld zurrück.


    Die ARGE hat ja auch bedeutend mehr Macht als ein Vater, den man nach belieben ausquetschen kann

    Den Unterhalt kann man laut JA nur im Wechselmodell kürzen wenn dieser ein Dauerzustand ist.


    Na da hat ja das JA mal wieder mit "Kompetenz" geglänzt. Beim Wechselmodell wird in der Regel kein Unterhalt fällig, da beide Elternteile die Betreuung und Finanzierung der Kids zu gleichen Teilen leisten. Aber immerhin kannten die dort den Begriff "Wechselmodell", ist ja schon ein Fortschritt. Ich wurde mal auf dem JAgefragt was eine "Cochemer Praxis" ist. Und das war 2013 :hae: Glaub mal lieber nicht alles was sie dir dort erzählen

    Naja, die KM muß mit den Kids auch irgendwie über die Runden kommen. Mal eben auf den Unterhalt verzichten, ist da nicht unbedingt drin.


    Wieso verzichten ? Er hat versehentlich zu viel überwiesen und fragt nun ob er ne Chance hat, das Geld zurück zu holen. Zudem gehe ich mal davon aus, daß sie zusätzlich Unterhaltsvorschuß kassiert hat. Damit hätte sie nicht nur ihn sondern den Staat beschissen.
    Und KV muß auch irgendwie über die Runden kommen. Nach der Fehlüberweisung hat er nichtmal mehr H4 für sich als Single übrig. Und die Finanzierung der Umgangswochenenden sind ja eh nicht vorgesehen. Er braucht genau so ein Kinderzimmer, auch wenn das an ca. 26 Tagen im Monat leer steht. Die Miete dafür wird trotzdem zu 100 % fällig. Wird aber bei dem Empfängern gern übersehen.

  • Die Bank kann das Geld nicht zurück buchen...das ist nicht mehr so einfach wie vor paar Jahren.


    @Sandra-ganz drauf verzichten hab ich ja nicht gesagt. ..

    Und wenn sie die Kita bezahlt bekommt wieso muss es da ganz schlecht aussehen?
    H4 und die ganzen anderen Zahlungen kommt die KM mal mindestens auf 1600€.

  • Moin..hab grad mal geschaut wann das berechnet wurde...da das JA den Bescheid braucht vom Alg zog sich das hin und am 4.2. hatte ich dann die Neuberechnung

  • Bist Du sicher, dass Du hier im richtigen Forum bist? :hae:


    Ich kann Dir ansonsten ein Forum "empfehlen", in dem Du für solche fragwürdigen Formulierungen auch noch Applaus bekommst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Profiler2610 ()

  • wenn exi alg2 bekommt,dann melde denen das du zuviel an diese überwiesen hast und es wird ihr vom bedarf wieder abgezogen. dann geh zur bank und bitte um rückbuchung versehentlich zuviel gezahlter beträge.
    ex schreibst du eine mitteilung, wenn das mit der bank nicht funzt, dass der gezahlte unterhalt für die monate x, y und z gedacht ist. das trägst du weiter zum jugendamt und weiter zur arge, damit die bescheid wissen.

  • wenn exi alg2 bekommt,dann melde denen das du zuviel an diese überwiesen hast und es wird ihr vom bedarf wieder abgezogen. dann geh zur bank und bitte um rückbuchung versehentlich zuviel gezahlter beträge.
    ex schreibst du eine mitteilung, wenn das mit der bank nicht funzt, dass der gezahlte unterhalt für die monate x, y und z gedacht ist. das trägst du weiter zum jugendamt und weiter zur arge, damit die bescheid wissen.

    Was bringt es mir aber wenn es ihr abgezogen wird? Die Kohle is, so wie es aussieht, trotzdem weg und ich hab paar Mahnungen mehr an der Backe und darf zusehen wie ich die Rückstände wieder ausgleiche oder verstehe ich dich da jetzt falsch. ..
    Rückbuchung ist nicht machbar laut meiner Bank!

  • Bist Du sicher, dass Du hier im richtigen Forum bist? :hae:


    Ich kann Dir ansonsten ein Forum "empfehlen", in dem Du für solche fragwürdigen Formulierungen auch noch Applaus bekommst.


    Warum? Jeder hat wohl seine eigenen Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und auch ich kann nicht gerade positives über das Jugendamt berichten! Aber wie gesagt, jeder hat halt andere Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und manchmal liegt es auch nur am zuständigen Sachbearbeiter, oder nicht?


    Gruß Vater 1971

  • Warum? Jeder hat wohl seine eigenen Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und auch ich kann nicht gerade positives über das Jugendamt berichten! Aber wie gesagt, jeder hat halt andere Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und manchmal liegt es auch nur am zuständigen Sachbearbeiter, oder nicht?


    Gruß Vater 1971

    Naja, die Äußerungen waren größtenteils schon allgemeiner abwertend gehalten.


    Die meisten Threads, die hier eröffnet werden, sind Bitten um Hilfe, und nicht um aus persönlichem Frust resultierenden Falschauskünften oder Hasstiraden.

  • Was bringt es mir aber wenn es ihr abgezogen wird? Die Kohle is, so wie es aussieht, trotzdem weg und ich hab paar Mahnungen mehr an der Backe und darf zusehen wie ich die Rückstände wieder ausgleiche oder verstehe ich dich da jetzt falsch. ..
    Rückbuchung ist nicht machbar laut meiner Bank!


    denke nana hat es so gemeint ... geb der Ex die Info... das du der Arge mitteilst das sie für diese Zeit zuviel UH erhalten hat. Natürlich kann sie dir das zuviel bezahlte zurück erstatten und du kannst den ganz zur Arge sparen.


    Resultat... für dich... geht sie drauf ein, hast du das Geld zurück. und für sie, egal welcher Schritt, sie hat jeweils nicht mehr als ihr zusteht.

  • denke nana hat es so gemeint ... geb der Ex die Info... das du der Arge mitteilst das sie für diese Zeit zuviel UH erhalten hat. Natürlich kann sie dir das zuviel bezahlte zurück erstatten und du kannst den ganz zur Arge sparen.


    Resultat... für dich... geht sie drauf ein, hast du das Geld zurück. und für sie, egal welcher Schritt, sie hat jeweils nicht mehr als ihr zusteht.

    Ich warte jetzt schon ganze 9 Monate auf 40 Euro (hab ihr ein Handy besorgt für 200€ und das Geld vorgestreckt. .ich Depp)...das heißt ich kann mindestens 1 Jahr warten bis ich das Geld zurück bekomme :hae:

  • OT

    Betreuungsgeld muss ich nicht bezahlen da ich mit dem Unterhalt für die beiden Kinder schon an der Lebenserhaltungsgrenze bin und das finanzielle Wohl der Kinder und des Vaters (Maunzb.) steht vor dem der Mutter (so die Aussage vom JA)


    Da ist meines Erachtens eine Gerechtigkeitslücke in der Rechtssprechung, denn wenn sie eigentlich berechtigt wäre, Betreuungsunterhalt zu beziehen und nichts bekommt, heißt das ja, dass die Kinder noch sehr klein sind und eine erhebliche Erziehungsleistung erfordern, so dass die Mutter nicht so ohne weiteres arbeiten kann. Und die Kinder leben ja bei der Mutter und haben etwas davon, ein Dach über dem Kopf zu haben. So gesehen kann ich auch besser verstehen, wenn sie in Geldsachen abblockt, da sie eben ohnehin nicht bekommt, was ihr eigentlich zustünde.


    Dein Selbstbehalt in Ehren, für BETs, die ja auch die Erziehung größtenteils alleine schultern, gibt es aber gar keinen Selbstbehalt. Das heißt, wenn BET von Säugling / Kleinkind gar nichts verdient, obwohl / weil rund um die Uhr Erziehungsarbeit leistend, kann sie von ihrem Erwerbsnichts auch keinen Selbstbehalt geltend machen. Sie soll drei Personen mit 190 Euro durchbringen, während dir für dich alleine ein Selbstbehalt von 1000 Euro zusteht.


    Das aber nur so am Rande. Vielleicht hilft dir ja aber dieser Gedanke, dich damit auszusöhnen, falls du das Geld nicht wiedersiehst.


    EDIT: Ach so ja, bei Wechselmodell und Ganztags-Kita sieht das natürlich ein bisschen anders aus. So wie ich verstanden habe, waren sie aber nur in einem einzigen Monat zwei Wochen bei dir, also eher im Urlaub, oder?
    Was die Harzt-IV-Leistungen betrifft, die bekommt man ja nicht geschenkt und als Zugabe zum Unterhalt, sondern als Ersatz dafür, um den Lebensunterhalt zu decken. Das Argument "kriegt ja genug vom Staat" greift also nicht, sondern nur das, dass du nicht leistungsfähig bist.

    4 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()