Hallo Mimimia,
Wenn das Geld überwiesen wurde trotz eines abgeänderten neuen Unterhaltstitels dann hast du selbstverständlich das Recht das Geldzurückzufordern.
Die ARGE holt sich ja auch irrtümlich überwiesenes Geld zurrück. Früher gab es in Schwreibwarenläden Vordrucke für einen Mahnbescheid. Bei Gericht einreichen, er wird deiner Ex zugestellt wenn sie nicht wiederspricht hast du einen 30 Jahre gültigen Vollstreckungstitel. Wenn sie Widerspricht musst du zur kostenlosen Rechtsberatung gehen und dir für einen Rechtsstreit rat holen.
Von so etwas habe ich zwar nichts gehört, aber eines glaube ich schon, du redest über Sachen die du nicht verstehst!
Gruß Vater 1971