Umgang der anverwandten

  • Hallo zusammen,
    nun mal was von mir.


    Da aktuell der Umgang mit der KM entfällt, drängt sich die mütterliche Großmutter auf und will diesen Umgangstermin war nehmen.
    Ich habe da so meine Probleme damit. (Die ich hier aber nicht erläutern möchte)
    Sie tut das sehr aggressiv, droht mit dem Jugendamt.
    Ich sehe das eher gelassen, habe aber absolut kein Interesse an zusätzlichen Beschäftigungen, ich meine ich bin als AE genug ausgelastet.
    OK. Die Informationen sind dürftig, sorry.
    Nun zu meiner Frage:
    Was kann ich tun um eigentlich Umgangsberechtigte (Oma) doch möglichst außen vor zu lassen?


    :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von Branco ()

  • Hallo Branco,


    wenn keine trifftigen Gründe vorliegen, haben auch die Großeltern ein Recht auf Umgang.
    Dieses können sie notfalls auch gerichtlich durchsetzen.
    lg
    Kila


    was ist denn so schlimm daran? Sollte für das Kind doch eigentlich positiv sein, wenn ihm die Großeltern beider Elternteile erhalten bleiben

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Hallo Branco,


    Ich habe da so meine Probleme damit. (Die ich hier aber nicht erläutern möchte)


    Wenn du nicht sagen möchtest warum du Probleme damit hast ok, aber nur weil du die Großmutter deines Kindes nicht leiden kannst reicht es zum Glück nicht aus!


    Was kann ich tun um eigentlich Umgangsberechtigte (Oma) doch möglichst außen vor zu lassen?


    Soll ich dass so verstehen, dass du der Umgangsberechtigten Großmutter erschweren möchtest, Umgang mit ihrem Enkelkind zu haben? Dein Kind hat natürlich das Recht auf Umgang mit seiner Großmutter und umgekehrt, oder siehst du es anders?


    Gruß Vater 1971

    Einmal editiert, zuletzt von Vater 1971 ()

  • Es liegen trifftige Gründe vor.
    Diese zu Beweisen ist ein anderes Thema. Dazu reicht meine Freizeit nicht.
    Ich will den Kontakt nicht generell unterbinden. Eben weil das Kind alle verwandten braucht.
    Aber ich lasse mich nicht mit dem "ich geh zum Jugendamt" erpressen.
    Umgang ja.
    Aber in kleinen Dosen, das zu beurteilen soll doch mir überlassen sein oder?

  • nun die Oma hat wie alle Bezugspersonen ein Umgangsrecht und es liegt nicht allein an dir irgendwelche Dosierungen einzustellen. Du solltest deine persönlichen Befindlichkeiten zurückstellen und an das Kind denken und nicht nur an dich. Wenn die Oma bei dir keinen genügenden Umgang erreicht, wird sie das Jugendamt einschalten müssen zur Vermittlung. Wenn das immer noch nicht funktioniert, wird sie klagen. Da du keine Gründe nennst die das Kindeswohl bedrohen, wird sie Umgang bekommen.

  • Aber in kleinen Dosen, das zu beurteilen soll doch mir überlassen sein oder?


    Nein. Der Betreuungselternteil ist nicht der "Herr" über den Umgang. Es gibt einen üblichen Umgang. Diesen Rahmen musst du anbieten. Und zwar zu gängigen, akzeptablen Zeiten. Das ist mit dein Job als Betreuungselternteil. Verweigerst du das, ist der Weg der Großeltern über das Jugendamt ein freundlicher, weil versöhnender Weg. Der "bedrohende" Weg wäre der Weg übers Gericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen,
    kommt auf die Umstände an: hatte die Oma bisher keinen oder wenig Kontakt zum Kind, besteht keinerlei soziale Bindung zum Kind, agiert die Oma vlt. gegen die KM und bringt dadurch das Kind in einen Loyalitätskonflikt, dann kann es auch lauten: die Mutter-Kind-Bindung geht vor und dem Omaumgang wird nicht stattgegeben. Großelternumgang kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Kindeswohl nicht dient! Umgekehrt: der Umgang muss dem Kindeswohl dienen und das hat im Streitfall die Oma nachzuweisen. Das Recht auf Großelternumgang besteht nicht per se.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

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  • Großelternumgang kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Kindeswohl nicht dient! Umgekehrt: der Umgang muss dem Kindeswohl dienen und das hat im Streitfall die Oma nachzuweisen. Das Recht auf Großelternumgang besteht nicht per se.


    Das entspricht aber nicht der aktuellen Rechtssprechung. Losgelöst von irgendwelchen "schlimmen Geschichten" oder "null Kontakt" bisher muss Umgang (egal mit wem) nicht dem Kindeswohl dienen, sondern er darf ihm nicht schaden. Grundsätzlich ist ein Umgang mit den Großeltern zu erlauben. Die Verweigerung des Umgangs ist der Ausnahmefall.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da aktuell der Umgang mit der KM entfällt, drängt sich die mütterliche Großmutter auf und will diesen Umgangstermin war nehmen.
    Ich habe da so meine Probleme damit. (Die ich hier aber nicht erläutern möchte)
    Sie tut das sehr aggressiv, droht mit dem Jugendamt.


    Hallo Branco,


    es gilt abzuwägen, ob die Großeltern eine Bindung zum Kind haben - (nur) dann dient der Umgang mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Kindeswohl und ist zu erlauben:
    http://www.haufe.de/recht/fami…gangsrecht_220_79204.html


    Sicherlich ist der Gang zum Jugendamt nicht Aggression, sondern Hilflosigkeit.
    Du solltest Dich darauf einlassen und mit Jugendamt und Großeltern einen Kompromiss finden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger
    (alten Link durch aktuellen Link ersetzt)

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Sicherlich ist der Gang zum Jugendamt nicht Aggression, sondern Hilflosigkeit.
    Du solltest Dich darauf einlassen und mit Jugendamt und Großeltern einen Kompromiss finden.


    Bei mir war es so, dass die Mutter der Kindesmutter über ihren Rechtsanwalt einen Umgang alle 6-8, später sogar alle 4-6 Wochen beanspruchte mit der Drohung, diesen gerichtlich einzufordern, und zwar ZUSÄTZLICH zum regelmäßigen Umgang mit der Kindesmutter. Über das Jugendamt haben wir dann im Schnitt einen Umgang im Quartal vereinbart, mehr ist praktisch gesehen nicht möglich. Mittlerweile ruft die Großmutter mütterlicherseits auch unregelmäßig an, dem stehe ich nicht im Weg. Es liegen auch hier triftige Gründe vor, den Umgang zu beschränken.


    Wenn jemand auf diese Weise einen regelmäßigen Umgang mit dem Kind einfordert, dann empfinde ich das nicht nur als Hilflosigkeit, sondern als Eskalation bzw. Erpressung - und es ist zu vermuten, dass diese Person dann das Recht des Kindes auf Umgang mit ihren Verwandten verwechselt mit eigenen Ansprüchen aufs Kind, welche es so nicht gibt.


    Ich würde trotz allem die Großmutter nicht außen vor lassen, aber z. B. mit Hilfe des Jugendamts eine Lösung erarbeiten, bei der Du bei den Umgängen (z. B. auch einmal pro Quartal) mit dabei bist, damit das Kind nicht überfordert wird.


    Wenn Du der Meinung bist, dass die Umgänge mit der Großmutter schädlich fürs Kind sind, dann wirst Du das stichhaltig nachweisen müssen. Wenn das Ganze aber den rechtlichen Weg geht (z. B. weil die Großmutter vor Gericht klagt), dann gibst Du die Entscheidung aus Deiner Hand. Und Du solltest Dir überlegen, ob Dir die damit verbundenen Kosten und Mühen das wert sind.

  • Was kann ich tun um eigentlich Umgangsberechtigte (Oma) doch möglichst außen vor zu lassen?


    Da kannst du auch die Frage stellen, was kann ich tun, um meinem Kind möglichst viel zu schaden.


    Der Umgang ist Recht deines Kindes, nicht der der Großeltern, und du bist nicht der Herr, der über den Umgang zu bestimmen hat. Und JA ist keine Bedrohung, sondern der friedliche Weg, Lösungen zu finden. Der kriegerische ist das Gericht.


    Welche Probleme du mit den Großeltern hast, spielt keine Rolle. Da hat das Kind nichts mit zu tun. Wie oft ihnen Umgang zusteht ist alleine eine Sache, in wie weit sie sich vorher gekümmert haben. Meine Eltern habe z.B. 1xpro Woche Umgangsrecht, um mit den Kindern reiten zu gehen.


    Um eine Lösung zu finden, empfehle ich auch das gemeinsame Gespräch beim Jugendamt, um eine vernünftige Umgangsregelung zu treffen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hat mal einer die Kinder gefragt?
    Gerade zu den Großeltern haben die Enkelkids oft eine besondere, oder sagen wir mal, andere Bindung, die nichts mit den Eltern zu tun hat. Dort gibt es andere Regeln, andere Freiheiten und ganz oft auch nicht den Druck, der sonst zw UET und BET herrscht. Sofern die Grosseltern das trennen können.


    Und die Bindung zur Familie des jeweils anderen sollte schon eine Rolle spielen für die Entwicklung des Kindes, denn deren Welt besteht nicht nur aus Papa und Mama. Da gibt es auch meist noch Onkel und Tanten und Cousinen, Cousins, Neffen, Nichten, eben alles was eine klassische Familie ausmacht.
    Diesen Kontakt zu unterbinden weil einem der KV nicht passt, halte ich für fragwürdig. Der Mensch ist von Grund auf ein Familientyp, in Urzeiten schon im Familienverband aufgewachsen. Und dieses Band sollte man nicht unterschätzen oder auch ganz kappen. Geschweige denn per Gericht einklagen müssen.


    Ich persönlich wäre froh wenn die Grossmama´s (lesbische Beziehung) sich mal melden würden, da sich die Familie des KV sich einen Dreck um meinen Sohn schert. Das fängt alles meine eigene Seite auf.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Hat mal einer die Kinder gefragt?
    Gerade zu den Großeltern haben die Enkelkids oft eine besondere, oder sagen wir mal, andere Bindung, die nichts mit den Eltern zu tun hat.


    Und gerade dann, wenn Kind eine 'besondere..andere Bindung' zum Großelternteil hat, zeigt das ja, dass Kontakt bestand und es vermutlich auch umgekehrt ein gutes Verhältnis ist und dann spricht auch nix gegen den Großelternumgang und dann hätte Oma gute Karten vor Gericht. :)


    In unserem Fall ist es zB. so, dass wir die 'Oma' väterlicherseits gar nicht kennen (noch nie ein Pieps von ihr), der 'Opa' sandte bitterböse Post als Enkel Baby war, hat sich dann nach Jahren einmal blicken lassen und war unverschämt. Solchen Leuten spucke ich vor die Füße und ich verbitte mir mittlerweile jeden Kontakt. Ich bin 100% sicher ein Gericht sähe das auch so...

    _________________________________________________________________________
    keks3


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  • @ keks


    In deinem Fall sieht das natürlich wieder ganz anders aus. Da gebe ich dir recht. Sowas muss man auch nicht fördern.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • Hier schreibt der TS aber, daß er das Problem mit dem Großeltern hat, nicht das Kind. Wer solche Umgangsverweigerungen am eigenen Leib mal mitgemacht hat, weiß wie schlimm das für alle Beteiligten ist. Am meisten leiden die Kinder.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Danke für die vielen Antworten.
    Es sind viele Denkanstöße für mich dabei.
    Meine Informationen sind natürlich nicht ausreichend, deshalb ist das eine oder andere auch etwas daneben.
    Ich möchte aber hier nicht zu sehr ins Detail gehen.
    Zum Verständnis noch ein par Sätze.


    Ich bin der KV und das Kind lebt bei mir.
    Umgang mit der mütterlichen Oma möchte ich nicht verweigern.
    Ich lasse mir aber nicht den Termin einseitig bestimmen, das muß man vereinbaren.
    Angebotene Termine werden nicht angenommen. (ein Nachmittag ist zu wenig, dann lieber gar nicht)
    Die Oma ist leider geistig nicht so zuwege das man ihr ein Kind ohne weiteres anvertrauen kann.(Verfolgungswahn)
    Ich sehe nicht das der Umgang für das Kind förderlich wäre, eher schädlich, aber wie gesagt, das zu Beweisen fehlt mir die Freizeit.
    Und für einen Versuch die Risikobereitschaft.


    Eure Rückmeldungen haben mir aber weitergeholfen, :thanks:

  • setz dich vielleicht mal mit ihr gemeinsam in eine mediation des jugendamtes oder der familienberatung. dort könnt ihr eine umgangsvereinbarung erarbeiten. ein nachmittag jede woche und eine übernachtung im monat.-

  • familienberatung. dort könnt ihr eine umgangsvereinbarung erarbeiten. ein nachmittag jede woche und eine übernachtung im monat.-


    nana, es geht hier um den Kontakt zur Oma, nicht zur KM. Da dürfte das mit der Übernachtung gar kein Thema sein...
    zum TS: wenn die Oma geistig nicht ganz auf der Höh ist, würde ich den Umgang in Begleitung einer dritten Person (zB. andere Verwandte) vorschlagen..

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    keks3


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