Hat ein Samenspender die Möglichkeit eine Vaterschaftsanfechtung zu machen?

  • In der ersten Anfrage der TS vom 14.08.2013, hat sich doch die „Affäre“ beim Jugendamt gemeldet, richtig oder!
    Und jetzt schreibt die TS der „Mann vom Parkplatz“, nennen wir ihn einfach mal so, hat sich beim Jugendamt gemeldet?


    Also ich würde mal vermuten das die Affäre von der Schwangerschaft erfahren hat und nun denkt es ist sein Kind, obwohl es ja scheinbar „Der Mann vom Parkplatz“ war.


    Hallo Vater 1971,


    die Mutter ist gewohnt zu lügen.
    Es lohnt nicht, hier Logik finden zu wollen, Sachverhalte klären zu wollen oder Urteile fällen zu wollen.
    Sicher wird die Themeneröffnerin josie2013 wieder Telefonate führen wollen und die Antworten geben wollen - diese jedoch bedienen allerhöchstens die Neugierde des Lesers.


    Wichtig ist lediglich die Frage, ob ein Mann der beim Jugendamt angibt, der Mutter "beigewohnt" zu haben Chancen hat, wenn er die Vaterschaft des sozialen Vaters anfechten will.


    Die Antwort lautet: Ja.


    Welcher der Männer das nun war und ob es überhaupt mehrere waren... who cares?


    Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Es gibt doch tatsächlich Menschen, die haben ihren Kopp wirklich nur zum Haare schneiden und damit die Ohren eine Aufhängung haben :kopf Wie kann man so ein Sche*** verzapfen??
    Keine Ahnung, ob er eine Chance hat?! Vermutlich eher nicht, sofern ein Vater schon eingetragen ist. Das haben die beim JA vermutlich auch selten, dass sich die Väter um die Anerkennung kloppen

    :brille

    Allerdings würde ich jetzt endlich mal anfangen an das Kind zu denken und die Sachen soweit es geht in Ordnung bringen - und das bedeutet in diesem Fall, die Karten auf den Tisch legen. Vielleicht hat man so die Chance dem Kind die ganze Geschichte etwas softer beizubringen. "Hey, dein Papa war nur ein Parkplatz*** und Mittel zum Zweck, sei froh, dass wir uns bei dem nicht mit irgendeiner schlimmen Krankheit angesteckt haben..." will man in seinem Leben wohl tatsächlich nie hören.

  • Hallo,



    Das Bundesverfassungsgericht verwehrt leiblichem Vater die rechtliche Vaterschaft, weil, die "bestehende rechtlich-soziale Familie" im Interesse des Kindeswohls Vorrang hat!


    Die KM und ihr Freund (sozialer Vater) sind zwar seit mehreren Jahren zusammen, aber sie sind nicht verheiratet. Er hat das GSR, steht in der Geburtsurkunde und das Kind ist, soviel ich weiß erst 3 Monate alt.


    Der momentane Stand ist doch, es handelt sich hier nicht um eine "bestehende rechtlich-soziale Familie", oder irre ich mich da?


    Gruß Vater 1971


  • Die nichtehelichen Kinder sind doch den ehelichen gleichgestellt!
    und dürfen nicht benachteiligt werden!
    Oder irre ich mich da?



    Im Übrigen leben die Eltern zusammen, der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und das (gemeinsame) Sorgerecht.
    Es ist auf jeden Fall eine "bestehende soziale Familie"
    :rolleyes2:

  • Er wird denke ich keine großen Chancen haben.


    Die Familie ist geschützt... vorallem auch der Soziale Vater.... es gab schon häufig so klagen die gingen bis vor den Europäischen Gerichtshof, dies kam damals auch in den Nachrichten.
    Der BIOVATER hat verloren. Weil eben die Soziale Familie geschützt ist !

  • Dann ist der Erzeuger ein Parkplatzfu**er, ein hinterhältiger Seitenspringer billigster Art (bzw. Mitschuldiger an diesem Delikt) und nichts weiter als eben ... der Erzeuger.

    Wenn Du die Mitverantwortung des Mannes in der Situation suchst, Frau Raussteiger, dann hat wohl jeder der fünf "Samenspender" maximal ein fünftel der Mitverantwortung - die Organisatorin der Aktion aber eher 100% (bei der Annahme, dass die "Spender" nur bedingt voneinander wussten)

    Hätte sich der mutmaßliche Vater tatsächlich beim Jugendamt gemeldet, wären Mutter und Vater (GSR!) angeschrieben worden vom Jugendamt - die Fragen der Themeneröffnerin hätten sich also erledigt.

    Da halte ich es aber für nicht ausgeschlossen, dass das JA die Eltern bei GSR und gemeinsamem Wohnsitz auch nur mit einem Brief angeschrieben hat. Und ob den dann wirklich beide gesehen haben, das bleibt der Phantasie des Lesers überlassen.

  • Wo steht das Kind 3 Monate alt ist?


    Vielleicht ist es nicht die gleiche Freundin wie im anderen Thread.
    Eine 2. Freundin die es genauso gemacht hat?!!!


    Nun überlegen mal alle gemeinsam: Wie würdet ihr euch fühlen wenn man euer Kind bei der Geburt im Krankenhaus vertauscht hätte und man sagt es auch einige Monate später?


    Die Beantwortung dieser Frage für sich selbst würde bei Empathie helfen.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()