Hallo ihr Lieben,
ich habe vor ein paar Monaten den Thread "Erzeuger hat eine einseitige Sorgeerklärung aufgenommen." eröffnet und dazu auch meine Frage...
bzw. auch an alle, die meinen anderen Thread nicht kennen.
Heute bekam ich einen Brief vom Standesamt-es ist eine Kopie des Schreibens an den Kindsvater.
Ich fasse kurz zusammen:
2.Erinnerung
Es wird seine Geburtsurkunde (Original) mit deutscher Übersetzung (beeidigten Dolmetscher) und sein Reisepass verlangt damit er in die Geburtsurkunde unserer Tochter eingetragen wird.
Er hat jetzt bis zum 21.03.2014 Zeit um sich beim zuständigen Amt vorzusprechen und wenn er es nicht tut, wird seine Vaterschaftsanerkennung mit dem ergänzenden Hinweis, dass die "Identität nicht nachgewiesen" wurde,beschrieben.
Dieser Hinweis kann nur auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichtes Schöneberg wieder gelöscht werden.
Bis zur Löschung können für das Kind keine weiteren Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Der Kindsvater wohnt 700 km weiter weg und wird sicherlich nicht persönlich kommen.
Er hat auch weiterhin kein Interesse an unserer Tochter.
Hat sie noch nie gesehen und weiß nichts über sie.
Was ist,wenn ich doch mal eine Geburtsurkunde für meine Maus brauche und keine bekomme?
Beide Eltern sollten doch auch drin stehen oder?