Geburtsurkunde-beide Eltern!?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe vor ein paar Monaten den Thread "Erzeuger hat eine einseitige Sorgeerklärung aufgenommen." eröffnet und dazu auch meine Frage...


    bzw. auch an alle, die meinen anderen Thread nicht kennen.



    Heute bekam ich einen Brief vom Standesamt-es ist eine Kopie des Schreibens an den Kindsvater.
    Ich fasse kurz zusammen:



    2.Erinnerung


    Es wird seine Geburtsurkunde (Original) mit deutscher Übersetzung (beeidigten Dolmetscher) und sein Reisepass verlangt damit er in die Geburtsurkunde unserer Tochter eingetragen wird.


    Er hat jetzt bis zum 21.03.2014 Zeit um sich beim zuständigen Amt vorzusprechen und wenn er es nicht tut, wird seine Vaterschaftsanerkennung mit dem ergänzenden Hinweis, dass die "Identität nicht nachgewiesen" wurde,beschrieben.
    Dieser Hinweis kann nur auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichtes Schöneberg wieder gelöscht werden.
    Bis zur Löschung können für das Kind keine weiteren Geburtsurkunden ausgestellt werden.



    Der Kindsvater wohnt 700 km weiter weg und wird sicherlich nicht persönlich kommen.
    Er hat auch weiterhin kein Interesse an unserer Tochter.
    Hat sie noch nie gesehen und weiß nichts über sie.



    Was ist,wenn ich doch mal eine Geburtsurkunde für meine Maus brauche und keine bekomme?


    Beide Eltern sollten doch auch drin stehen oder?

  • Es müssen nicht beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen.


    Du hast doch jetzt eine Geburtsurkunde, das reicht doch erstmal zum Vorzeigen bei Behörden...


    Falls du Angst hast die zu verlieren, kannst du ja eine Kopie beglaubigen lassen :brille

  • Bei meinem Grossen stand der Vater auch srst nucht in der Geburtsurkunde. Das hat- ausser ihn selbst- erstmal niemanden gestört. Da ich es fürs Kind schöner finde, wenn beide Eltern in der Urkundr stehen, haben wir irgendwann eine neue Urkunde beantragt. Nun steht er drin. Beim Kleinen steht er gleich mit drin, seltsamerweise ist die Vaterschaftsanerkennungsurkunde von 4 Monaten nach der Geburt...ich weiss nicht mehr, wie das ging, aber es ging...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • wenn der vater die vaterschaft bereits erklärt hat und unterschrieben, dann kannst du deine ausfertigung nehmen und den vater in die geburtsurkunde eintragen lassen. weitere unterlagen werden nicht benötigt.


    hast du denn schon die gsr-erklärung unterschrieben?

  • Nein,ich kann ihn nicht eintragen lassen da diese Sachen (siehe oben) von ihm fehlen.


    Ich finde es auch schöner für das Kind,wenn beide Eltern drin stehen.


    Die GSR Erklärung habe ich nicht unterschrieben.

  • Im Zweifel kann er die Dinge auch bei seinem Amt 700 km entfernt erledigen und die leiten das dann an die Kollegen weiter.
    Abwarten, was passiert....


    Wenn du den GSR Antrag nicht unterschrieben hast, dann trefft ihr euch doch eh vorm Familienrichter -
    vielleicht kannst du das Thema gleich mit abfackeln.

  • Was ist,wenn ich doch mal eine Geburtsurkunde für meine Maus brauche und keine bekomme?


    Beide Eltern sollten doch auch drin stehen oder?


    Du hast doch Geburtsurkunden bekommen. Wenn du sie mal brauchst, dann läßt du eine Abschrift machen und gut ist.


    Ob der Vater mit drin steht oder nicht interessiert eigentlich keinen. Das ist eine reine Ansichtssache der Eltern bzw. des einzelnen Elternteils.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • wir haben einfach die vaterschaft erklärt vor dem jugendamt (beide väter meiner kinder sind ausländer) und die vaterschaft habe ich jedesmal einfach nur vorgelegt beim standesamt zur eintragung der väter. wer bezahlt dem vater die übersetzung des reisepasses? oder hast du noch garkeine vaterschaftsanerkennung?

  • Doch,die Vaterschaftsanerkennung habe ich schon länger, aber jedes Standesamt darf selbst entscheiden "WIE" sie den Vater eintragen.
    Ob mit seinen Unterlagen oder ohne.
    Bei uns geht es nicht ohne.


    Ist zwar echt nicht schön für die Kleine,aber wenn es nicht anders geht,dann muss ich damit leben.


    Lena
    Wenn er es in seinem Amt machen wird,dann wäre es ja toll.

  • Du hast es aber leider nicht in der Hand, ob er die Angaben freiwillig macht oder nicht. Es kann passieren, daß das Standesamt ihm ein Ordnungsgeld aufdrückt, wenn er der Aufforderung wiederholt nicht nachkommt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Da ich eine Weile beim Standesamt war, kann ich Dir folgende Info geben:


    Es ist nicht richtig, dass Dir das Standesamt nichts ausstellen wird was die Geburt Eurer Tochter betrifft. Wenn bei dem Vater eine "nicht festgestellte Identität" festgestellt wurde, wirst Du nur statt einer Geburtsurkunde einen Registerauszug bekommen. Dies sieht etwas anders aus als eine Geburtsurkunde, erfüllt aber denselben Zweck.

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • wieso er hat doch die vaterschaft anerkannt, dann wurde seine identität doch festgestellt. ich würd dem amtsleiter mal näher befragen, warum die bearbeiterin vom standesamt sich da so hoch rausseilt.