Ex hat Beschwerde eingelegt, Verfahren gem. Sorgerecht

  • Ja. Also. Wir haben imJanuar das Urteil bekommen. Ex und ich haben ein schwieriges Verhältnis, seit der Trennung versucht er alles, um mir das Lebwn schwer zu machen, es gab Stalking usw, er macht mich vor allen und jedem schlecht, auch vor den Kindern.
    Mein Grosser wird im Sommer 17. Er lebt seit 4 Jahren beim Vater, seitdem lässtEx mich und den Kleinen einigermassen in Ruhe. Mein Grosser ist regelmässig hier, zum Kleinen hat Ex kaum Kontakt, Umgang gibt es keinen seit Ex "aus Zeitgründen" den begleiteten Umgang, der vom Gericht angeordnet wurde, weil es eine Kindesentziehung seinerseits gab, abgebrochen hat. Nun hatte er also wieder gemeinsames SR beantragt, hat sich aber vor Gericht allen Beteiligten gegenüber wieder von seiner besten Seite gezeigt und die Richterin hat entschieden, da es beim Grossen keine grossartigen Reibungspunkte mehr gibt und der ja beim Vater lebt bekommt er da gemeinsames SR, für den Kleinen hat sie das.so eingestuft, dass gem. SR für den Kleinwn aufgrund von Ex Verhalten kindeswohlgefährdend wäre und hat es abgelehnt. Mir war ein Stein vom Herzen gefallen. Nun diese Berufung...hat von Euch das jemand schon durch? Wie gross ist die Chance, dass Ex damit.vorm.OLG durch kommt? Er hat mir geschworen, er gibt keine Ruhe, er macht mich fertig...und er zieht es wohl durch!

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Naja, er hat dann auch mal gleichzeitig mit dem Beschwerdeverfahren vor dem OLG Umgangsrecht beim AG eingeklagt..natürlichbin ICH die Böse, die ihm keinen Umgang gewährt...dass damals sogar.der Träger, der den begleiteten Umgang durchführte im zusammenhang mit unbegleitetem Umgang und Ex von Kindeswohlgefährdung sprach, weil sogar dort.das damals knapp 3jährige Kind versuchte negativ zu beeinflussen und ihm zu erzählen, dass beim.Papa alles viel besser wäre...das hat er irgendwie unter den Tisch fallen lassen...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
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  • Meine Meinung: Mach dir keine Sorgen, die neutralen Personen sind ja auf deiner Seite. Die Wahrscheinlichkeit, daß das die Richter am OLG anders entscheiden werden ist nicht sehr groß. 100% Sicherheit kann dir da keiner geben, aber aufgrund der Umstände stehen die Chancen für ihn sehr schlecht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Beim OLG wird geguckt, ob es Verfahrensfehler gegeben hat. Guck dir also seinen Antrag ans OLG an und schaue nach, ob das Urteil des Familienrichters an den bemängelten Stellen tatsächlich nicht stimmig ist bzw. nicht gut begründet.


    (Lt. Statistik bestätigen OLG in über 90% der Fälle die Urteile der Familiengerichte. Und in den rstlichen 10% sind viele Fälle enthalten, in denen der Antragsteller begründet weitere, bis dato nicht greifbare Beweise einführen darf ... Du kannst also mit einer gewissen Ruhe an die Sache gehen ... Was sagt denn dein Anwalt?)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    na, wenn die Richterin schon erkannt hat, das der KV kindeswohlgefährdend agiert,
    so sehe auch ich keine große Chancen.
    Wegen "Umgang nicht wahrnehmen" ... schlecht. Kommt auf die Begründung der Gegenseite an.
    Also, auch selbst da, wenn man das kindeswohlgefährdend mal nicht beachtet, so sind da
    schon "für"-GSR-Entscheidungen getroffen worden.


    Das er nun jetzt nicht mehr kindeswohlgefährdend agiert, müßte er zusätzlich begründen können.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.