Post vom Ausländeramt / Abschiebeverfahren von KV

  • Hallo liebe Forengemeinde!


    Kurz zur Geschichte: Ich habe mich 2007 vom KV getrennt, da er zum wiederholten Male drogenabhängig war und er mehrere Verfahren anhängig hatte wegen Dealerei. Er war während der Trennung im Gefängnis und 2009 war die Scheidung. Wir haben damals das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Naja, er meldete sich nie, war in Therapie, hatte keinen Kontakt zu den Kindern. 2011 fing er an mich zu bedrohen und randalierte mehrmals im Garten,demolierte Fensterscheiben und Fahrräder. Darauf rief ich die Polizei und er wanderte wieder ins Gefängnis, da er wieder unter Drogen stand. Ich beantragte das alleinige Sorgerecht und bekam es auch.


    Unterhalt zahlte er nie, um die Kinder kümmerte er sich auch nicht. Auch während der Ehe nicht. Er ging auch seit 2004 keiner Arbeit mehr nach.
    2013 im Oktober kam er aus einer Therapie (wieviel Therapien bekommt er eigentlich noch????) und traf unsere Tochter (14) in der Stadt. Daraufhin wollte meine Tochter Kontakt zu ihm und ich stimmte zu. Kontakt fand wöchentlich 1 Mal statt. Unser Sohn (10) wollte noch nie Kontakt und hat Angst vor ihm, da er die Randale 2011 mitbekam. Der Kontakt hielt genau 2 Monate, da KV wieder aktuell in Haft ist. Unsere Tochter ist wahnsinnig enttäuscht und möchte auch keinerlei Kontakt mehr.


    Nun erhielt ich ein Schreiben von der Ausländerbehörde, die ihn des Landes verweisen wollen. Sie bitten mich um Mitteilung, wie der momentane Stand ist, Umgang, Unterhalt, Arbeitsaufnahme des KV und wie ich mir die Zukunft vorstelle.


    Ich bin stinksauer auf KV und möchte, dass sie ihn am liebsten auf den Mond schießen. Ich möchte meine Stellungnahme natürlich so sachlich wie möglich schreiben und ich weiß einfach nicht wie!


    Was ist, wenn die Kinder nach ein paar Jahren Kontakt wollen? Ok,er hat sich alles selbst zuzuschreiben,den Kontakt zu den Kindern habe ich ihm nie verwehrt. Er war ja derjenige, der sich nie kümmert. Ich bin völlig ratlos, wie ich das am besten formuliere.


    Ich danke Euch schon mal.

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“

  • Ich bin stinksauer auf KV und möchte, dass sie ihn am liebsten auf den Mond schießen


    Verständlich, nach der Vorgeschichte.


    Bei der Stellungnahme würde ich mich so kurz und sachlich wie möglich fassen: dass die Kids nach den Vorkommnissen in der Vergangenheit (die die Ausländerbehörde ja sicher selbst kennt) derzeit keinen Kontakt möchten, du nicht vorhersehen kannst, wie das in ein paar Jahren ist (was soll denn diese Frage überhaupt?), dass Unterhalt keiner fließt und Du auch keine Info zu seiner Arbeit(-slosigkeit) hast (das sollten sie den KV direkt fragen). und noch zum Umgang: eure Tochter ist 14 und entscheidet das eh schon weitestgehend selbst.
    Wirklich kurz und sachlich und ohne irgendwelche Erzählungen oder Blicken in die Glaskugel 2020..

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo Manu,


    also ich bekomme auch regelmäßig so einen 2-seitigen Fragebogen von der Ausländerbehörde. Zuerst kam es jedes Jahr, mittlerweile alle zwei Jahre. Allerdings geht es da nicht um ein Abschiebeverfahren sondern um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Also vermutlich kriegt er das nun immer für 2 Jahre bewilligt.


    Die ersten beiden Male habe ich das Verhältnis zwischen Sohn und KV sehr positiv ausgedrückt, aber mittlerweile gibt es ja auch bei uns keinen Umgang mehr und auch Anrufe sind mehr als selten und genau das habe ich auch geschrieben. Eine Frage war auch, ob das Kind zu Weihnachten und Geburtstag Geschenke bekommt. Da das nicht der Fall ist, und noch nichtmal eine Postkarte kam, habe ich das genauso auch geschrieben.


    Ich kann dir nur empfehlen die Wahrheit zu schreiben, die Fakten, so wie es ist! Deine Kinder sind nicht mehr so sehr klein, du hast sie seit 2007 komplett allein großgezogen, ohne seine Unterstützung. Ich finde irgendwann ist einfach Schluss mit dem Verständnis. Dein Sohn will sowieso keinen Kontakt und auch deine Tochter hat ihn nun nochmal erlebt und beide sind enttäuscht. In ein paar Jahren können sie sich selbst auf den Weg in das Heimatland des KV machen, sollten sie und er Kontakt wünschen, falls er abgeschoben wird.


    Ich hoffe, du findest die richtigen Worte. :troest


    PS: Darf ich fragen, aus welchem Land er kommt?

  • PS: Darf ich fragen, aus welchem Land er kommt?


    Aus dem Kosovo. Er ist seit 1995 hier.



    Ich danke Euch für die Antworten. Ich werde einfach nur die Fakten schreiben. Es ist sehr schwer für mich. Anscheinend wollen die ihm den Aufenthalt nicht mehr verlängern, da ja aktuell und auch vorher kein Kontakt bestand (nurkurzzeitig zur Tochter), er keinen Unterhalt zahlt, nie gezahlt hat und auch keine Anstalten macht zu arbeiten

    .

    Ich hatte auch schonmal eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt, aber das war während des Scheidungsverfahrens. Ich sag euch, ich mag nicht mehr Rücksicht auf ihn nehmen wegen der Kinder und werde es auch nicht. Ich hab die faxen sowas von dick und hasse ihn regelrecht.


    Ach ja ich bin nicht die einzige die Kinder von ihm hat. Er hatte mich in der Ehe betrogen (erfuhr ich erst hinterher) und hat noch weitere 3 Kinder. Allerdings nicht in Deutschland.

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“

  • ich würde bei der Wahrheit bleiben. so wie es ist.
    ich habe schon sehr lange nichts mehr vom Ausländeramt gehört.

  • @ Kopfsalat:


    Ja,das werde ich auch.Ich hab schon mal Post von der Ausländerbehörde bekommen, da sie schon mal das Abschiebeverfahren eingeleitet haben. Damals bekam er aber nochmals eine Therapie und das Verfahren wurde eingestellt. Das Ausländeramt versucht ihn aus dem land zu bekommen, da er immer wieder Straftaten im BTM-Bereich begeht und aktuell ja wieder inhaftiert ist.



    Ich hoffe diesmal, das die Ausländerbehörde es schafft. Ach und einen unbefristeten Aufenthalt hatte er noch nie,aufgrund Bewährung,Therapie oder Arbeitslosigkeit. Therapien wurden ihm immer vom Gericht auferlegt. Die erste Therapie hab ich ja noch mitgemacht, sprich ihn dort besucht , mit Psychologen geredet usw. Danach kam die Trennung, da er sofort nach der 24- monatigen Therapie wieder damit angefangen hat. Dieser Mann hat immer wieder Glück und ich hoffe diesmal, das er es nicht schafft und wir ein für alle mal Ruhe haben. Ich bin immer dafür gewesen, dass er Kontakt zu den Kinder hatte, hab vor den Kindern nie schlecht über ihn gesprochen usw. Aber jetzt sind die Kinder in einem Alter wo sie selbst erleben, was er für eine Person ist. Traurig!

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“

  • bei einer zu erwartenden Strafe von mehr als drei Jahren kann und ab vier Jahren zu erwartende Haft muss abgeschoben werden... so mein Kenntnisstand hier zumindest in Berlin.
    Keine Ahnung, ob es hier eine bundesweite Regelung gibt.
    Aber bei diesem impulsiven Verhalten wäre es besser, wenn kein Kontakt mehr zu seinen Kindern bekommt. Die haben meines Erachtens nach genug Angst vor ihm...


    Er hatte seine Chance. Da er sein Gastrecht verwirkkt hat, muss er mit den Konsequenzen selber klar kommen...er ist ja schließlich volljährig.

  • Ich habe den Vater meiner kinder auch Abschieben lassen...habe der Ausländerbehörde den Ausweis zugespielet....
    Habe ich ein schlechtes Gewissen??Nein,er hat sich geweigert sich den Regeln und Gesetzte unser Kultur zu unterordnen,so mußte er gehen!!!!Das hatte nix mit meine Emotionen zu tun,sondern eher der tatsache,hier gibt es Getzte woran man sich halten muß....da gibt es keine extra Wurst für den Vater....nur weil er abschoben wird,heißt es doch nicht das er auf einen anderen Planeten muß!!
    Meine Kinder sehen trotzdem ihren Vater,wen sie Lust haben.Diesen weg habe ich nie gesperrt,das darf man auch nicht. gut,ich habe die Reisekosten mußte ich halt tragen,aber ich habe mein pflicht erfüllt.
    Es ist ja nicht so,nur weil er Abgeschoben wird,das er keine Chance hat wiederzukommen.
    Die Abschiebekosten muß bezahlt werden,und man muß mind.5 jahre Straffrei in seinem Land leben.Mit einem Führungszeugniss danach das übersetzt wird,darf er wieder kommen...das haben wir gerade,mein Ex sitzt anscheinend gerade bei seinen Eltern hier in Deutschland......er lässt uns in Ruhe,weil er weiß,ich kann Böse werden und ihn alles versauen....

  • Danke euch für die Antworten.


    @tex-berlin: Das mit der Höhe der Strafe wusste ich auch, bzw. ist hier auch so. Bei einer zu erwarteten Strafe von mehr als 4 Jahren Haft wird abgeschoben, egal ob verheiratet, Vater oder nicht. Kenne selbst einen Fall. Naja, das Problem beim KV war ja bisher, dass er nie so hoch bestraft wurde, bzw.er einen Teilabsaß und den Rest der Strafe auf Bewährung bekam mit der Auflage eine Therapie zu machen. Seine dritte oder vierte Therapie ist das mittlerweile. Er war auch jetzt wieder in Therapie, nur hatte den halben Tag Ausgang und sitzt nun wieder in Haft. Ich möchte ihn ein für alle mal loswerden und die Kinder können, wenn sie erwachsen sind selbst entscheiden.


    Feli: Sein Pass liegt bei der Ausländerbehörde. Den hätte er bei erfolgreichem Abschluß der Therapie inkl. Aufenthalt wiederbekommen. Ich weiß nicht wie lang das Ausländeramt noch zuschaut. Das geht ja schon Jahre so. Reisekosten werde ich sicher keine tragen,er hat NIE NIE auch nur 1cent für die Kinder bezahlt. Kein Brief, keine Karte an Geburtstagen,kein Geschenk von Unterhalt ganz zu schweigen. Außerdem wollen die Kinder ihn eh nicht sehen.

    Das Wichtigste in unserem Leben ist das Morgen.
    Um Mitternacht kommt der junge Tag, rein und unbefleckt,
    und begibt sich in unsere Hände, hoffend, das wir vom Gestern gelernt haben.“