Umgang mit KV, Kind und Psychologin

  • doch sunny das stimmt mit der vaterschaftsanerkennung hat ein vater sofort umgangsrecht mit anspruch auf das kind allein und ohne begleitung. entzogen kann oder eingeschränkt werden kann es nur von einem gericht.


    Das ist nicht richtig.
    Ein Neugeborenes/Säugling muss noch nicht gleich allein und ohne Begleitung mitgegeben werden :ohnmacht:

  • warum hat die mutter betreuung wenn sie mit dem kind nach hause geschickt wird nach der geburt oder ist ihr der umgang mit kindern in die wiege gelegt worden. natürlich kann der kv drauf bestehen mit seinem kind allein zeit zu verbringen und zwar ohne begleitung. das es anfänglich weniger abstände sind, wenn das baby gestillt wird, erklärt sich von allein. aber ansonsten benötigt ein vater wohl keinen der ihn beaufsichtigt.

  • @ nana


    Tut mir leid, aber da brennt es auch mir unter den Nägeln.
    Ich kann nicht für das GSR sprechen, aber beim ASR braucht es kein Gericht um nach der Vaterschaftsanerkennung sofortigen, unbegleiteten Umgang zu unterbinden. Das hat bei uns auf meinen Wunsch das JA geregelt wegen der Vorgeschichte. Ich denke, solche Sachen werden generell immer im jeweiligen Einzelfall geprüft. Gehen aber nicht zwingend vor Gericht.

    Wer für 50 Cent isst, kann nicht für 5 Euro kacken... :bldgt:


    Damit schönen Gruss an K. :wink

  • @ nana


    Tut mir leid, aber da brennt es auch mir unter den Nägeln.
    Ich kann nicht für das GSR sprechen, aber beim ASR braucht es kein Gericht um nach der Vaterschaftsanerkennung sofortigen, unbegleiteten Umgang zu unterbinden. Das hat bei uns auf meinen Wunsch das JA geregelt wegen der Vorgeschichte. Ich denke, solche Sachen werden generell immer im jeweiligen Einzelfall geprüft. Gehen aber nicht zwingend vor Gericht.


    Schottie, so bisses uns auch. Habe ASR. Ich war zwar von Ex zu manipuliert/eingeschüchtert um ihn gleich anzuzeigen, aber ich hatte Zeugen beim Gewaltexess meines Ex. Das JA sagte, ich soll bloß selber keinen Kontkat suchen, wenn KV Kontakt sucht, soll ich die BU-Frau anrufen dass wir einen Termin machen um über den Umgang zu sprechen.


    GSD hat sich KV bisher noch nicht gemeldet. *schweiß von Stirn wisch*



    Zur Gleichmitnehmfrage von Neugeborene: Da ist aber wirklich Fingerspitzengefühl von KV gefragt, da die Stillbeziehung Ruhe braucht um sich zu entwickeln. Wenn die Frau stres hat hält sie oft die luft an alles verspannt sich und das merkt auch das kleine und trinkt nicht.
    Da ist es nicht hilfreich wie ein Elefant im Porezellan-Laden reinzutrampeln und rumzuposaunen: Mein Recht ist es das Kind allein zu sehen beeilt dich gefälligst her damit, pump gefälligst ab und wieso stillst du überhaupt Industriemilch ist doch soooo super. *Achtung Ironie* In intakten Partnerschaften hält sich der Mann auch zurück wenn die Frau Ruhe möchte und macht z.B. den Haushalt oder kocht.


    Dem KV muss auch klar sein, dass im Wochenbett die Gefühle achterbahn fahren und Frau auch mal was raushaut was sie eigentlich nicht so meinte. Wenn der Ex taktvoll und geduldig wartet um dann ein sattes Kind im Kiwa herumzufahren ist es sicher am besten.
    Aber wir schweifen vom Thema ab.


    Hmm, ich würde denken ein Artzt sieht welche Verletzungen ein Unfall waren und welche mutwillig zugefügt wurden. Außerdem, bricht sich kügelchens Ex einen Zacken aus der Krone wenn er sagt: z.B.Tut mir leid, ich hab nicht schnell genug reagiert, das Kind ist die Treppe runtergefallen, ich war bei Arzt x, hier der Befundbericht und die verodneten Medikamente.


    Rumbrüllen mit den Worten: Geht dich nix an, ist da seeehr verdächtig. Wer ein reines Gewissen hat braucht nicht ängstlich agressiv rumbrüllen. Wer schreit hat unrecht, hab ich mal gehört.


    Als Kv dem Kind nicht die Allergiespritze zu geben wollen, ist echt arm... So ein unreifer KV würde von mir nicht mehr mit Respekt behandelt werden. Ich hab echt das Gefühl, dem ist noch nicht klar wie ernst so ein Allgergieschock ist.


    Meine JA-MA hätten den Mann längst zu einer Elternschulung gezerrt. Ja, ok wenn KV es tatsächlich nicht hinkriegen sollte die Spitze zu setzten, weil er ne amtliche bescheinigte Spritzenphobie hat oder so dann muss er a) alle Allgerne meiden und b) darf halt nicht mehr allein mit dem Kind sein bzw. immer eine Person dabei sein die Spitze auch beherzt und schnell setzen kann.


    Ich denk mal wenn man KV sagen würde: So mein Freundchen, entweder du besuchst einen Elternkurs und setzt die spritze wenn es nötig ist oder es gibt nur noch BU. Ich glaub dann dann kan man den KV zum Kurs rennen sehen. :D




    Spinnen wir den Faden mal weiter zum Ernstfall: Kind stirbt oder wird Pflegeheimfall weil Kv es versäumt die Rettungskräfte rechtzeitig zu holen bzw. die Spritze zu setzen. Was dann?


    Dann hat KV ja kein Kind mehr. Ach ich weiß, dann wird er Kügelchen verklagen weil sie ihn angeblich nicht gut genug gezeigt hätte wie man die Spritze setzt blabla etc. :radab

  • Tut mir leid, aber da brennt es auch mir unter den Nägeln.
    Ich kann nicht für das GSR sprechen, aber beim ASR braucht es kein Gericht um nach der Vaterschaftsanerkennung sofortigen, unbegleiteten Umgang zu unterbinden. Das hat bei uns auf meinen Wunsch das JA geregelt wegen der Vorgeschichte. Ich denke, solche Sachen werden generell immer im jeweiligen Einzelfall geprüft. Gehen aber nicht zwingend vor Gericht.

    OT es kann dir natürlich unter den Nägeln brechen, aber beim Umgangsrecht ist es unerheblich ob man GSR oder ASR hat. Mit Vaterschaftsanerkennung hat der Vater Umgangsrecht. Wie dieses gestaltet wird, legen beide Eltern fest und beschließen gemeinsam. Deine Vorgeschichte ist dabei DEINE Vorgeschichte und auf andere Geschichten nicht umlegbar. Aber wenn du keinen Kv mit Gewaltausbrüchen oder anderen Problemen hast, dann gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund warum es keinen sofortigen und unbegleiteten Umgang geben sollte. Das Jugendamt regelt ebenfalls nichts, sondern kann beratend zur Seite stehen. Auch geht nichts zwingend vor Gericht, sondern nur auf Antrag eines der Eltern.


    Also wie Schotti bereits sagte, während gestillt wird, ist es keinerlei Problem wenn Kv mit Kind 2-3 Stunden vor die Tür geht und den Kinderwagen durch die Gegend schiebt. Bei Flaschenkindern ist es noch viel unproblematischer.

  • OT es kann dir natürlich unter den Nägeln brechen, aber beim Umgangsrecht ist es unerheblich ob man GSR oder ASR hat. Mit Vaterschaftsanerkennung hat der Vater Umgangsrecht. Wie dieses gestaltet wird, legen beide Eltern fest und beschließen gemeinsam. Deine Vorgeschichte ist dabei DEINE Vorgeschichte und auf andere Geschichten nicht umlegbar. Aber wenn du keinen Kv mit Gewaltausbrüchen oder anderen Problemen hast, dann gibt es keinerlei nachvollziehbaren Grund warum es keinen sofortigen und unbegleiteten Umgang geben sollte. Das Jugendamt regelt ebenfalls nichts, sondern kann beratend zur Seite stehen. Auch geht nichts zwingend vor Gericht, sondern nur auf Antrag eines der Eltern.


    Also wie Schotti bereits sagte, während gestillt wird, ist es keinerlei Problem wenn Kv mit Kind 2-3 Stunden vor die Tür geht und den Kinderwagen durch die Gegend schiebt. Bei Flaschenkindern ist es noch viel unproblematischer.


    Wenn das Kind aber selber ohne Grund den Umgang zum anderen UET ablehnt, kann auch kein Gericht der Welt da etwas dran ändern.

  • Natürlich kann kein Gericht ein Kind zwingen, Umgang zu wollen.


    Aber es wird kein Umgang ausgesetzt, weil ein Kind es "nicht will".
    So klingt es für mich in deinem Post, Sunny25
    Im Gegenteil: Es wird den Eltern nahe gelegt, dafür zu sorgen, dass sich die Einstellung des Kindes ändert.


    Übrigens kann auch kein Jugendamt den Umgang bestimmen - sie können Empfehlungen aussprechen und wenn die Eltern mit diesen einverstanden sind und sich einigen können, geht nichts vor Gericht.

  • Natürlich kann kein Gericht ein Kind zwingen, Umgang zu wollen.


    Aber es wird kein Umgang ausgesetzt, weil ein Kind es "nicht will".
    So klingt es für mich in deinem Post, Sunny25
    Im Gegenteil: Es wird den Eltern nahe gelegt, dafür zu sorgen, dass sich die Einstellung des Kindes ändert.


    Übrigens kann auch kein Jugendamt den Umgang bestimmen - sie können Empfehlungen aussprechen und wenn die Eltern mit diesen einverstanden sind und sich einigen können, geht nichts vor Gericht.


    Täusch dich da mal bitte nicht. Ich habe ziehmlich oft von meinem Mann Berichtet (Kleene25) und mein Mann hat nach wie vor kein Umgang mit seiner Tochter, weil diese immer noch sagt sie will keinen kontakt/Umgang zu ihm bzw mit ihm haben. Gründe kann sie nach 2 Jahren keine mehr nennen. Und auch die Gutachterin hat keinerlei gerechtfertigte Gründe raus finden können.

  • Bin gerade etwas verwirrt - du bist also gleichzeitig sunny25 und kleene25?
    Das tut mir Leid, um den Umgang zwischen deinem Mann und der Tochter - das ist natürlich übel.
    Aber wie wir alle immer wieder erfahren, durch eigene Erlebnisse und durch die Berichterstattung anderer, gibt es nichts, was es nicht gibt.
    In meinem Umfeld, kenne ich gar keinen einzigen Fall, wo die Kindesunwille ausgereicht hätte, um den Umgang über Jahre auszusetzen ... das heißt aber nicht, dass es bei euch nicht genau andersrum läuft. Nimm das nicht persönlich, das sind einfach meine Erfahrungen.

  • Bin gerade etwas verwirrt - du bist also gleichzeitig sunny25 und kleene25?
    Das tut mir Leid, um den Umgang zwischen deinem Mann und der Tochter - das ist natürlich übel.
    Aber wie wir alle immer wieder erfahren, durch eigene Erlebnisse und durch die Berichterstattung anderer, gibt es nichts, was es nicht gibt.
    In meinem Umfeld, kenne ich gar keinen einzigen Fall, wo die Kindesunwille ausgereicht hätte, um den Umgang über Jahre auszusetzen ... das heißt aber nicht, dass es bei euch nicht genau andersrum läuft. Nimm das nicht persönlich, das sind einfach meine Erfahrungen.


    Ja ich bin Kleene25. Keine angst habe keine Doppelaccounts falls das hier jetzt jemand denkt. Ich nehme es nicht persönlich um Gottes willen, ich weiß nur das es auch anders sein kann und mein Mann leider zu der Vaterfraktion gehört der sein eigenes Kind nicht mehr sehen kann/darf.

  • blue, du darfst doch aber nicht verwechseln was man darf und was einfach rechtswidrig durch den betreuenden elternteil durchgeführt wird. ein bet kann im schlimmsten fall das sorgerecht verlieren wenn immer wieder umgang sabotiert wird. in der praxis bereits passiert. wenn ein kind natürlich lange genug keinen kontakt zum vater hat oder begründet vorträgt es will keinen umgang, weil... dann kann ein gericht das so hinnehmen und dafür sorgen das umgang ausgesetzt wird weil kindeswohlgefährdend.

  • "äusch dich da mal bitte nicht. Ich habe ziehmlich oft von meinem Mann
    Berichtet (Kleene25) und mein Mann hat nach wie vor kein Umgang mit
    seiner Tochter, weil diese immer noch sagt sie will keinen
    kontakt/Umgang zu ihm bzw mit ihm haben. Gründe kann sie nach 2 Jahren
    keine mehr nennen. Und auch die Gutachterin hat keinerlei
    gerechtfertigte Gründe raus finden können. "


    Tut zwar für den Fall hier nix zur Sache aber: dann sei mal froh dass dein ex nicht vor Gericht damit gegangen ist. Normalerweise wird auf diesen Kontakt zum vater bestanden und auch wenn das Kind sagt es hätte keine Lust. Es muß diese Unlust schon gut begründen können. (zb Vater ist gewaltätig geworden oder dergleichen...aber einfah#ch nur keine Lust?? :hae: )


    Mich würde interessieren wie es hier weitergegangen ist bei der TE :-)


  • Wieso mein Ex? Falls du meinen Mann meinst er ist zum gericht gegangen und nein er ist weder Gewaltätig gegenüber seiner Tochter geworden noch sonstiges. Kind kann weder ihrem Vater noch der Gutachterin ihre Gründe nennen warum sie derzeit keinerlei kontakt und Umgang zu ihm haben will.

  • Wenn kind krank ist und der Termin abgesagt wurde, hast du doch somit schon mit der Phsychologin gesprochen, oder? Warum musst du sie dann nochmals anrufen zwecks eines neuen Termines. Sorry aber irgendwie steige ich so langsam nicht mehr durh

  • Ich habe Sie Dienstag angerufen und ihr und gesagt, dass Kind krank ist. Bevor ich irgendwas sagen konnte, meinte sie "Melden Sie sich, wenn ihr Kind wieder gesund ist, dann besprechen wir alles in Ruhe". Habe Sie auch auf die E-Mail angesprochen. Da kam dann nur der Hinweis, dass wir das in Ruhe besprechen, wenn ich mich wieder melde. ... Langsam bekomme ich gegen diese Frau echt negative Gefühle.

  • So habe gestern nochmal mit der Dame gesprochen. Sie war, nach meinem Empfinden, sehr angefasst. Meinte gleich. Natürlich will sie Kind nochmal sehen und ich solle es möglich machen, mit noch zwei weiteren Terminen und nicht heulen, dass ich arbeiten muss. Schließlich wollte ich das Gutachten. Oh man, wenn sie schon so mit mir spricht. :kopf Naja, und dann habe ich sie gefragt, was mit dem Unfall war. Da sagt sie doch "Es war in der Umgangszeit. Das geht nur dem KV etwas an. Wenn ich nicht in der Lage bin mit ihm zu kommunizieren. Sie spielt nicht den Vermittler" :bldgt: Na super. Dann bespreche ich das eben beim EZB an.


    Will gar nicht wissen, wie das Gutachten ausfällt. :flenn

  • Kügelchen, ich weiß, du möchtest keine "Wellen" machen und nichts gefährden, aber dass, was diese Gutachterin macht und wie sie mit dir spricht ist nicht in Ordnung, das ist höchst unseriös!!
    Sie hat dir tatsächlich gesagt "nicht heulen, weil du arbeiten musst"? Ich glaube es hackt.