Recht auf ein Abgangszeugnis bei Schulwechsel???

  • Hallo!


    Mein Sohn hat im November 2013 die Schule gewechselt. Von der Direktorin der alten Schule wurde mir zugesagt, dass ich ein Zeugnis für ihn bekomme. Da ich bis heute immernoch kein Zeugnis erhalten habe, habe ich nachgefragt und nun weigert sie sich, eins auszustellen.


    Meine Frage: Gibt es ein Recht auf ein Zeugnis (Abgangszeugnis)??? Ich hatte meinen Sohn mitten im Schuljahr von der Schule nehmen müssen wegen Mobbing. Wir hätten gerne das Zeugnis, da die Noten gut waren.


    Danke schonmal für Antworten....


    LG Lele :winken:

  • Nimm Bezug auf Ihre mündliche Aussage mit Datum und Zusammenhang.


    Dann sende ein Schreiben an die Direktorin und sende dies ebenfalls in Kopie an die Schulbehörde des Landes. Dieses würde ich im Vermerk (Kopie: xxx) der Direktorin deutlich machen.


    Ob Du ein Anrecht hast weiss ich nicht aber hier gibt es bestimmt genug Lehrer, die sich da besser auskennen. Moralisch betrachtet müsste Dein Sohn ein Anrecht haben. Immerhin hat er de Schule verlassen aufgrund einer Situation die letztendlich die Schule nicht in den Griff bekommen konnte.

  • O es jetzt ein Recht ist, weiß ich auch nicht.
    Aber wir hatten letztes Jahr auch einen Schulwechsel mitten im Schuljahr!
    Auf meine Nachfrage, wie das abläuft, hieß es, ich müsse sie dort anmelden und mit der Anmeldung der neuen Schule zur alten kommen.
    Diese haben dann die Noten an die neue Schule weitergeleitet.
    Hat bei uns reibungslos geklappt ( Ba.-Wü)

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Hallo


    Hm, also Ausage hier (NRW) ist, dass es sehr wohl ein recht auf ein Abgangszeugnis und auch die Pflicht ein solches auszustellen gibt. Mit diesem muß sich nämlich an der aufnehmenden Schule angemeldet werden, damit die Schulpflicht kontrolliert werden kann. Mit welcher Begründung gibt es kein Abgangszeugnis? In solchen Fällen hilft ein freundliches Nachfragen bei der zuständigen Bezirksregierung. Dann weißt Du's genau, bekommst auch gleich den Paragraphen genannt und kannst im Sekretariat der Schule lächelnd den Namen und den Paragrafen ins Telefon säuseln.


    Gruß

  • Vielen Dank schonmal für die Antworten....


    Die Direktorin der alten Schule sagt, sie müsse kein Zeugnis aushändigen. Das sei im Ermessen der Schule. Meine Sohn ist ja bereits auf der neuen Schule, somit brauch ich das Zeugnis auch nicht mehr zur Anmeldung. Ich bin sehr enttäuscht von der alten Schule, da mir die Direktorin ein Zeugnis versprochen hat und sich jetzt nicht mehr daran hält.


    Mein Sohn wurde jetzt im Halbjahreszeugnis durchgehend mit der Note 3 bewertet, da den Lehrern noch keine Klassenarbeiten vorlagen und sie ihn zu wenig kannten. Die Arbeiten auf der alten Schule waren im 2er Bereich, daher hätte ich gerne dieses Zeugnis. Zumal er vom Gymnasium auf eine Realschule gewechselt ist.


    :winken: Lele

  • Bitte entschuldige die Nachfrage, aber so ganz kann ich deine Frage gerade nicht sofort nachvollziehen:
    Wenn dein Sohn im November gewechselt hat - wieso gibt es dann keine Klassenarbeiten? Zumal wenn er vom Gymnasium auf die Realschule gewechselt ist. Da hat es doch pro Fach noch mindestens eine, wenn nicht gar zwei gegeben?!



    Und die Lehrer der alten Schule sollen deiner Ansicht nach auf der Basis von gut 2 Monaten Unterricht ein Halbjahreszeugnis ausstellen?



    Und wie hast du ihn ohne Überweisungszeugnis überhaupt auf der neuen Schule angemeldet?


    Und schließlich - was würdest du denn mit diesem Zeugnis überhaupt tun wollen? Um welche Jahrgangsstufe handelt es sich?



    LG

    seize the moment, try to freeze it and own it, squeeze it and hold it - consider these minutes golden...

  • Hallo!


    Mein Sohn hat Ende November die Schule gewechselt. Da waren die meißten Arbeiten bereits geschrieben waren schon 3 Monate Schule bei uns). Auf der neuen Schule waren es nur 2 Arbeiten, die er zwar mitgeschrieben hat, die aber nicht gewertet wurden, da er die Themen noch nicht hatte. Und eine Arbeit, die jetzt im januar geschrieben wurde, betrifft schon das 2. Halbjahr.


    Bei der Anmeldung gab es keine Porbleme, da hat niemand nach dem Zeugnis gefragt.


    Mein Sohn ist jetzt in der 6. Klasse.


    Natürlich ist das Zeugnis vom Gymnasium nicht zwingend notwendig, ich hätte es jedoch gerne. Zumal mir das zugesagt wurde von der Direktorein!


    :winken: Lele

  • Hatte das auch schon mehrfachwechsel,weil mein Asperger Sohn nicht auf die Schul passte,habe sowas nie verlangt,den die Akte wird dann an die neue Schule überstellt und da stehen schon die da festgelegten Noten fest......die wurden dann von der neuen Schule übernommen und die neuen dazugerechnet.NRW..aber ehrlich gesagt,wäre mir das auch wurst,den mri war immer dei Pysche von meinem Kind wichtiger als Noten

  • Hallo!


    . Auf der neuen Schule waren es nur 2 Arbeiten, die er zwar mitgeschrieben hat, die aber nicht gewertet wurden, da er die Themen noch nicht hatte.


    Lele2407,


    wenn diese Arbeiten nicht gewertet wurden, ist eine 3 überall doch eine faire Lösung .
    Ein Zeugnis der 6 . Klasse interessiert später eh niemanden. ( schon gar kein Halbjahreszeugnis)


    Evt. wird er sich auch erstmal verschlechtern ( trotz Realschule), da die Themen unterschiedlich bearbeitet wurden/ werden.
    Wir hatten dieses Problem auch - müssen jetzt mit Nachhilfe arbeiten, da die alte Schule in Mathe und Franz. ( beises Hauptfächer) weit zurück lag und Tochterkind das nicht alleine aufarbeiten kann.
    Trotz allem hat sich der Wechsel gelohnt - sie geht jetzt entspannt und gerne in die Schule, im Gegensatz zu früher.
    Das sollte, meiner Meinung nach, mehr wert sein, als die Noten.
    Und ist, davon abgeshen, der erste Schritt, daß diese sich dann auch im Laufe der Zeit verbessern können!

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