Rentenversicherer und seine Formulare

  • Ich hoffe irgendwer hier hat ein wenig Kenntnisse und Erfahrung mit der RV.
    Ich mache zurzeit eine berufliche Reha und sollte eigentlich Übergangsgeld bekommen. Um das zu berechnen brauchen die von meinem alten Arbeitgeber ein Formular auf dem die mir den tariflichen Lohn bestätigen. Der Witz ist aber, dass es den alten AG nicht mehr gibt und die damalige Vereinsvorsitzende unbekannt verzogen ist. Ich kann also das angeforderte Formular niemandem mehr vorlegen.
    Jetzt schrieb mir die RV, dass sie nur berechnen können mit diesem blöden Wisch. Dummerweise finden die meinen Beruf auch nicht in ihren Tabellen, für tarifliche Gehälter.....


    Was mach ich denn nun???????????????????????????

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hast Du Verdienstnachweise aus Deiner Zeit der Beschäftigung dort?

    Dann diese in Kopie mit Hinweis auf Auflösung der Firma an die DRV schicken... ;)

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hi Loewenherz,


    Du könntest Deine Bank bitten, Dir einen entsprechenden Kontoauszug zu erstellen. Das Geld ist ja regelmäßig bei Dir eingegangen? Oder Du kannst beim Finanzamt nach fragen und um Bestätigung der Zahlungen Deines Ex-AG an die RV bitten (wobei die das eigentlich selber haben müssten). :idee


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Deine Bezüge wirst du schon noch nachweisen können, richtig?


    Die Frage nach dem "Tarif" stellt die RV nur, weil Übergangsgeld immer nach den für dich besten Konditionen berechnet wird.
    Wurdest du also untertarif bezahlt, wird nach Tarif berechnet und umgekehrt.
    Gibt es keinen "Tarif", gilt der "ortsübliche" Satz.


    Wenn es bei dir keine Vergleichsmöglichkeiten gibt, gibt es eben "nur" deine Bezüge als Grundlage.
    Die liegen bei einem/r AE mit mind. 1 Kind im Haushalt bei 75 % der Nettobezüge. Auch Einmalzahlungen fließen in die Berechnung ein!


    Volker

  • Ich habe heute morgen bei der RV angerufen. Die haben sich irgend etwas einfallen lassen, so dass ich in den nächsten Tagen einen Ü-Geldbescheid erhalten werde. Wie und was die da jetzt gemacht haben, das weiß ich erst, wenn ich den Bescheid vorliegen habe. Hoffe mal dass das alles zu meinen Gunsten ausgegangen ist.
    Danke für eure Tips....... :thanks:

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.