unterhalt kommt viel zu späte aber amt zieht ja am 1. schon ab. hilfe!!

  • hallo an alle. ich habe mich soeben bei euch angemeldet und gleich eine frage...


    hi mädels, vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen. ich habe folgendes problem.


    mein ex muss für die drei kinder 576 € unterhalt zahlen. dieser wird mir ja von meinem harz IV bedarf abgezogen, so dass ich am 1. nur einen kleinen bruchteil an geld bekomme. alle zahlungsverpflichtungen meinerseits sind aber am ersten von mir zu zahlen.mein ex müsste eigentlich bis 3. überweisen tut das aber nie, sondern immer erst am 17. oder 20. von dem kleinen übrig gebliebenem teil des amtes kann ich nicht mal meine miete zahlen und ich kann ja schlecht jeden monat 2 wochen zu spät überweisen. ich habe ihn schon oft gebeten sich daran zu haltern aber er meint er bekomme sein geld auch nicht eher. (stimmt aber ja nicht, weiß ich ja noch)
    wie sind meine möglichkeiten? unterhaltsvorschuß gibts doch nur, wenn er gar nicht zahlen würde oder? ich muss irgend eine lösung finden, denn so kann ich ja nicht existieren. kindergeld gibts ja auch erst am 15. des monats? kann man das mit dem amt absprechen das die mir alles zahlen und und mein ex ihnen dann immer am 15. seinen teil überweißt? es muss doch für solche fälle eine lösung geben? ich hoffe ihr habt einen rat für mich. bin schon sehr verzweifelt. danke schon mal.
    lg möhre

  • Am sinnvollsten ist es wenn Du bei entsprechenden Stellen bescheid gibst. Z.B. beim Vermieter. Setz Dich mit ihm in Verbindung und erklär Deine Lage-notfalls zeig ihm Deine Kontoauszüge damit er sieht das Du die WAhrheit sagst.


    lg von dieterrorzwerge

    lg von dieterrorzwerge


    Felicia Laureen *07.08.2000
    Estefania Philline 19.12.2001


    Leonardo Sky 04.07.2006
    Aurelio Pascal 04.07.2006

  • also wenn dein ex bis zum 3. jeden monats zahlen muss dann kann er nicht so überweisen wie ihm das passt.


    du kannst da zum jugendamt gehen oder dich an die arge wenden, die werden ihn dann nochmal anschreiben, bzw. frag da einfach nach was du noch machen kannst.

  • Steht in deinem Unterhaltstiltel ein Termin? Manchmal steht da was! Wenn ja dann kannste dich noch mal mit dem JA in Verbindung setzen. War zumindest mal Aussage meiner Anwältin!


    Wenn nein, haste Pech. Aber da bist du auch nicht allein. Ich bekomm, gerade wenn er auch ein Paket an Milan geschickt hat das Geld erst am Ende des Monats... :wand Ist ja nicht so das ich es brauchen würde bei Hartz4! :angry
    Da bei meiner Urkunde ja nun auch kein Datum steht sagt sich das JA: wieso er zahlt doch!!! :radab


    Überhaupt habe ich oft schon die Aussage gehört vom JA besser zu spät, als zu wenig! :laber


    Aber terrorzwerg geb ich Recht! Alle Stellen ansprechen auf finanzielle Lage könnte sicherlich auch die Sachlage beruhigen. So weiß meine Vermieterin im groben was finaziell bei mir abgeht! Hab nämlich bis heute noch keine Kaution hinterlegen können!!! :kopf

  • Wann bekommt er denn sein Gehalt?


    Wenn ihr allerdings schriftlich vereinbart habt, dass er bis zum 3. eines Monats zahlen muss, dann ist er am 4. im Verzug- oder seh ich das (bin ja juristisch ne totale Laie) falsch? Mir sagte damals der Mann vom Jugendamt: "Wenn Sie ne Vereinbarung haben, dann können Sie am Tag nach dem vereinbarten Zahlungstag zu mir kommen und wir holen Ihnen das Geld."


    Wir haben den 1. Werktag eines Monats ausgemacht, das klappt in der Regel nicht, aber ich käme mit meinem Gehalt auch bis zum 20. des Monats hin, wenn es sein muss. Mein Ex-Freund ist nicht zahlungs-unwillig, sondern in der Regel zu verschusselt, da nützen auch Erinnerungsmails nix. Solange es in der ersten Woche des Monats kommt, schluck ich den Ärger einfach runter.

  • Auf dem JA-Titel, der mir vorliegt, steht allerdings ganz deutlich drauf, dass der KU jeden Monat bis zum 3. Werktag zu überweisen ist.


    Ich würde ein letztes Mal Pünktlichkeit anmahnen und gleich was von Pfändung faseln, damit es zum Termin in Zukunft klappt.
    Egal, wann er sein Gehalt bekommt, er weiß, dass er Unterhalstverpflichtungen hat, da kann er die Kohle eben nicht ausgeben und auf den nächsten Lohn warten. Die Gläubiger warten schließlich auch nicht.


    Ich weiß leider nicht, ob das als Privatperson geht, aber du könntest auch anbieten, es von seinem Konto abzubuchen. Damit bestimmst du, wann das Geld kommt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • @ Kaj


    Als Privatperson kann man zwar von einem Konto abbuchen lassen, das ist aber mit kosten verbunden, so das sich das gar nicht mehr lohnt.

  • Sich mit allen möglichen Stellen (Vermieter, Versicherungen, Telefongesellschaft ..... ) in Verbindung zu setzen und um neue Zahlungstermine zu bitten (was oft genug nicht gewährt wird, weiß ich z.B. aus meiner Arbeit in der Rechnungshotline) halte ich für den falschen Weg. Nur weil eine Person meint, dann zahlen zu müssen, wann diese will.
    Grundsätzlich las ich schon in verschiedensten Gesetzestexten, dass allgemein gilt: ".... der Unterhalt ist bis zum Dritten eines Monats im Voraus zu zahlen...". Im Titel meiner Kinder steht das explizit auch so drin.
    Es gibt noch den Weg eines "Abzweigungsantrages". Wird oft genutzt (ähnl. einer Pfändung), wenn überhaupt kein Unterhalt kommt. Hier kann ich mir vorstellen, fruchtet das auch. Weil regelmäßig zu spät. Mit so einem Antrag wird dann pünktlich das Geld direkt vom leistungsgewährenden Amt ( Arbeitgeber oder ALG-Amt) abgezweigt und an den berechtigten Empfänger überwiesen.
    Vorher mußt du ihn (KV) allerdings unter Festsetzung einer Frist schriftlich (Rückschein) auffordern, ab dem xx seinen Zahlungsverpflichtungen pktl., d.h. zum Dritten eines Monats (s.o.) nachzukommen. Sonst siehst du keine andere Möglichkeit mehr, als Maßnahme xy einzuleiten.
    Vielleicht erwacht er ja doch noch.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • @Chrystalangel


    danke, wusste ich nicht. Bin jetzt wieder bissel schlauer :tanz.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • versteh ich jetzt nicht so ganz
    wenn er am 20. zahlt dann müsstest du am 1. doch noch so viel geld aufm konto haben dass es für die miete reicht :frag


    mein ex zahlt auch immer wanns ihm spaß macht, immer so zwischen dem 20. und 27.
    aber nachdem ich weiß wann es in etwa kommt ist mir das egal, auch wenns ärgerlich ist weil am 1. natürlich immer abbuchungen sind.


    vll mal bei der arge ansprechen, evtl hilft es ja



    lg mel

  • Warst Du mit dem Vater der Kinder verheiratet ? Falls nicht, besteht doch eine Amtspflegschaft für die Kinder..... in dem Fall kannst Du mit dem Jugendamt aushandeln, das Dein Ex den Unterhalt nicht mehr an Dich überweist, sondern an das Jugendamt, und das Jugendamt Dir wiederum das Geld überweist.


    Und das Jugendamt überweist Dir das Geld auf jeden Fall bis zum dritten des Monats, egal ob bis dahin das Geld vom Vater bei denen eingegangen ist oder nicht . Die setzen den Vater dann unabhängig davon regelmäßig in Verzug, aber Hauptsache Du hast Dein Geld dann pünktlich.


    Das hat eine Freundin von mir so gemacht, denn ihr Ex zahlte auch immer sehr unpünktlich.


    Falls Ihr verheiratet wart , wüde ich mich an Deiner Stelle an den Anwalt wenden .


    Mehr kann ich Dir leider auch nicht raten, denn bei meinem Ex-Mann und mir läuft Gott sei Dank im Bezug auf Unterhalt und freundschaftlichem Kontakt alles super :engel

    Viele Grüße,


    Heike *3/69
    mit Jaqueline *6.6.92, 30.SSW --->Tetra - Spastik, Epilepsie
    und Sarina Joelle *2.2.99, 40.SSW, gesunde Hexe
    und Marcel *6.6.92 - 9.6.92, 30.SSW, im Herzen