Kosten der Unterkunft

  • Hallo, mein Thema ist kurz beschrieben:


    Im Sommer 2010 bezog ich eine Wohnung, die vom Jobcenter mit seinen m² und den Kosten bewilligt wurde. Die Wohnung liegt mit 8 m² und 17,93 Euro über der Angemessenheit.


    Heute (03.02.2014 !) und somit über drei Jahre später bekam ich ein Schriftstück des gleichen Jobcenters, dass meine Wohnraumgröße unangemessen sei und ich somit die Aufforderung, Gründe darzulegen, die FÜR die Wohnung sprechen. Anderenfalls werde ich um Senkung der Mietbelastung gebeten. Die Alternativen hierfür sind den meisten bekannt (Untervermietung, Umzug z.B.).


    An steigenden Nebenkosten kann es ebenfalls nicht liegen, da ich jährlich ein Guthaben "erwirtschafte", das weit über 150,00 Euro liegt, was ja dann das Amt wieder erhält. Die Höhe der Nebenkosten beträgt 115,00 Euro. Uns würden 120,00 Euro zustehen. Die Heizkosten dürfen in unserem Falle bei 120,00 Euro liegen. Wir haben Heizkosten in Höhe von 82,00 Euro monatlich.


    Fakt ist jedoch, wie oben bereits erwähnt, dass die Wohnung damals bewilligt wurde und seither die Kosten auch uneingeschränkt übernommen wurden.


    Wer kennt so einen Fall und weiß Rat?

  • huhu newbegin:


    dir wurden die höhe der kdu in voller höhe bewilligt? volle kaltmiete und volle betriebskosten?


    die 8qm spielen keine rolle. wichtig sind alleinig nur die kosten der unterkunft. wenn du ein schriftstück hast, welches nachweist, dass die kdu als angemessen bewertet wurden - dann beruf dich darauf. ansonsten kann dir maximal passieren, dass du die 17 euro aus dem regelsatz bezahlen musst. aber nur dann, wenn vorher festgestellt wurde, dass die wohnung nicht angemessen ist.

  • Die Wohnung wurde komplett bewilligt, MIT Höhe der m² und der Kaltmiete und der Nebenkosten. In diesen haben sich einzig und allein die Kosten für die Heizung erhöht, die aber 38 Euro unter der Angemessenheit liegen (statt angemessenen 120 Euro haben wir 82 Euro mtl.)


    Ob ich es schriftlich habe, weiß ich nicht, aber das Amt hat ja damals alle Unterlagen (Mietvertrag) erhalten. Das musste man ja auch vorlegen.


    Ich war schon vor Bezug dieser Wohnung im Leistungsbezug des gleichen Jobcenters. Aufgrund eines tätlichen Angriffes eines Nachbarn wurde ein Umzug damals befürwortet. Es dauerte noch eine Weile, bis ich eine Wohnung gefunden hatte. Das war dann die jetzige. Ich bin dann zum Amt, habe denen alles offengelegt (Schreiben vom Vermieter mit Wohnraumgröße und Kosten, Mietvertrag). Dies wurde dann bewilligt. Ich zog dann mit meinen beiden Kindern um.
    Im Nachgang beantragte ich dann die Kosten für eine Hebebühne, weil die notwendig wurde. Das habe ich dann auch bewilligt bekommen.


    Seit 2010 erhält das Jobcenter die Betriebskostenabrechnung, somit ist immer alles offengelegt.

  • also liegst du mit den betriebskosten im grüne bereich, wenn du die angmessene menge betriebskosten mal den angemessenen kosten pro qm nimmst? die kdu sind betragx x qm gleich kaltmiete, ebenfalls angemessen?


    sollte dem so sein, dann nimm deine bewilligung von damals und lege dar, dass deine miete sich im rahmen dessen hält, was vorgeschrieben ist und ein umzug unwirtschaftlich ist deiner meinung nach: renovierungskosten beider wohnungen, umzugsunternehmen (du kennst ja keinen), kosten der ummeldung, nachsendeauftragskosten etc.

  • Also hier zumindest kostet das ummelden nicht und Nachsendeantrag zahlt sie vom Regelsatz und kostet nicht die Welt. Also ich denke das man was die Beiden Punkte angeht nicht unbedingt mit unwirtschaftlich argumentieren kann.


    Man bekommt vom Jobcenter definitv einen schriftlichen Bescheid das die Kosten angemessen sind und in der vorgelegten Höhe übernommen werden. Das gibt es schriftlich. Mit eben diesem Schriftzug beim Amt einen Besuch einschieben und sagen nun argumentiert ihr mal.

  • bei einem umzug der seitens des amtes gefordert wird, kann sie diese kosten selbstverständlich beantragen und sie werden übernommen. daher muss sie dies nicht aus dem regelsatz zahlen. kann sie, wenn sie denn möchte.

  • Ich wohne auf dem Lande. Wohnraum ist hier begrenzt und auch alles vermietet. Das Jobcenter meinte heute, dass ich in die nächste Stadt umziehen könnte. Das hätte zur Folge, dass meine ältere Tochter aus ihrem kompletten sozialen Umfeld herausgerissen werden würde, dass ich nicht mehr die Unterstützung der Großeltern hätte, auf die ich total angewiesen bin aufgrund der Alleinerziehung, dass meine behinderte Tochter, die Regelmäßigkeit braucht und Halt einen Wegbruch erleiden würde. Nein, dazu bin ich nicht bereit, zumal, wenn überhaupt ein Fehler in der ganzen Sache bestehen sollte, wovon ich momentan nicht ausgehe, dass doch nur dem Jobcenter zuzuschreiben ist. Dann sollen diese bitte auch die Konsequenzen dafür tragen und nicht ich.


    Ich habe mir mühsam jahrelang eine Küche zusammengespart, die ich mir jetzt erst leisten konnte (passgerecht). Wir haben frisch renoviert, umgestaltet (Kinderzimmer), da die Große eingeschult wurde. Zudem haben wir die Möglichkeit der Trennung des Kinderzimmers, da die Kleine behindert ist und nachts öfter wach wird (Aufschreien und Windeln nass - sie ist fünf Jahre alt). Und wenns ganz arg wird, hätte ich die Möglichkeit, mein Bett im Wohnzimmer aufzustellen, damit die Kinder je ein Zimmer haben.

  • Wie schon geschrieben, fordere den JC auf, Stellung zu nehmen, warum sie denn Dir ohne wenn und aber damals den Umzug zugestimmt haben.


    Es ist für Euch unzumutbar, in eine andere Stadt zu ziehen, das mußt Du auf keinen Fall und schon gar nicht mit einem behinderten Kind!

  • Eigentlich liegen doch gute Argumente für die Wohnung vor:


    - Den 18€ höheren Kaltmietkosten (als Angemessen) stehen niedrigere Heizungskosten von 40€ pro Monat und niedrigere sonstige Nebenkosten von 5€ (als angemessen) gegenüber.
    - Die Hebebühne, die dort jetzt eingebaut ist
    - Dazu kämen noch Umzugskosten
    - Damals wurde über längere Zeit eine Wohnung gesucht, Umzug war damals notwendig
    - Wohnung wurde vor Mietabschluss und nach Offenlegung aller Einzelheiten vom JC genehmigt

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ok, das mache ich. Heute war die Lebenshilfe wieder bei meiner Kleinen. Ich habe die Dame angesprochen, ihr das erzählt. Sie würde ggf. auch ein Schriftstück entwerfen, dass das für die Kleine nicht gut wäre und in ihrer Entwicklung komplett zurückwerfen würde.
    Das lässt mich hoffen! Aber es ist immer wieder aufs Neue eine Demütigung und Verletzung. Ich gehe arbeiten (arbeite selbst mit Behinderten), erhalte keinerlei Unterstützung durch den KV, habe nie Pause, weder physisch noch psychisch. Ich stehe um fünf Uhr auf und gehe halb eins ins Bett, zwischendurch Schlafstörungen, weil ich nur noch in Sorgen lebe aufgrund dieses Jobcenters mit seinen Schriftstücken und Sanktionen und Demütigungen. Manchmal glaube ich, das es nur um Machtspielchen geht, da ich mich einmal gewehrt habe und in den Widerspruch gegangen bin. Mein Fall geht jetzt ins sechste Jahr und liegt beim Sozialgericht. Dabei geht es um Kosten der Unterkunft in Höhe von über 1000 Euro. Ich erhalte das Geld nicht, weil sich zwei Bundesländer streiten, wer die Kosten übernehmen soll (ich habe damals in Hessen gelebt).

  • Nun mal langsam mit den jungen Pferden:
    Der Umzug in eine andere Stadt kann von dir nicht verlangt werden. Dazu gab es im Jahre 2008 bereits ein BSG Urteil. Von wegen soziales Umfeld und so...


    Zweitens muss vor einer Mietabsenkung erst mal verfügbarer Wohnraum im Rahmen der Angemessenheit vorhanden sein. Thema Produkttheorie....


    Drittens: vor Zwangsumzug und Mietkostenabsenkung muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht werden.
    Beispiel: wenn 8m² zu große Wohnung meinetwegen nur 10 € über der Angemessenheit liegen, wären das 120 € im Jahr. Ein Umzug würde mindestens 1200 € kosten, den das Amt übernehmen müsste.
    Also entspräche der Mehraufwand 10 Jahre höhere Miete. Wenn hier ein Amt sowas verlangt, so darf man das getrost als Schikane werten.


    Wurde bei dir auch berücksichtigt, dass AE einen höheren Anspruch haben? Bei uns in Berlin sind das 10% ( Miete, NK und Größe)....


    Mein Tip: Suche dir aus der näheren Umgebung mehrere Wohnungsangebote. Liegen diese über der Angemessenheit, dann gilt die Produkttheorie als widerlegt.
    Suche dir das Urteil vom BSG über die Suchmaschine raus (Stichwort: Zwangsumzug BSG-Urteil soziales Umfeld). Das in die Stellungnahme einbringen.
    Sieh dir deinen Bewilligungsbescheid an und prüfe, ob der AE Zuschlag als solches berücksichtigt worden ist....



    Edit...hab grad mal selber gegockelt: schau mal hier:guggsch du

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  • Zweitens muss vor einer Mietabsenkung erst mal verfügbarer Wohnraum im Rahmen der Angemessenheit vorhanden sein. Thema Produkttheorie....


    Drittens: vor Zwangsumzug und Mietkostenabsenkung muss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gemacht werden.
    Beispiel: wenn 8m² zu große Wohnung meinetwegen nur 10 € über der Angemessenheit liegen, wären das 120 € im Jahr. Ein Umzug würde mindestens 1200 € kosten, den das Amt übernehmen müsste.
    Also entspräche der Mehraufwand 10 Jahre höhere Miete. Wenn hier ein Amt sowas verlangt, so darf man das getrost als Schikane werten.


    Wurde bei dir auch berücksichtigt, dass AE einen höheren Anspruch haben? Bei uns in Berlin sind das 10% ( Miete, NK und Größe)....


    Hier gibt es keine freistehenden Wohnungen. Es ist auch nicht abzusehen, dass sich daran in naher Zukunft etwas ändert. Ich hatte damals auch nur Glück.


    Die Kosten sind folgende: 80 m² stünden uns zu - 89 m² haben wir (incl. Dachschrägen)
    Kaltmiete dürften 380,80 Euro sein, NK 120,00 Euro und Heizkosten auch noch einmal 120,00 Euro
    unsere Kaltmiete sind 402,00 Euro, NK 115,00 Euro (jährlich Guthaben von über 150,00 Euro, somit weniger NK) und
    Heizkosten 82,00 Euro


    Die Nebenkosten verringern sich somit noch einmal um das Guthaben der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Dennoch wurde die Wohnung mit allen Angaben (89 m², 402,00 Euro Kaltmiete etc.) so bewilligt.


    Das mit dem höheren Anspruch für Alleinerziehende kenne ich nicht und ist auch nicht auf meinem Bescheid zu finden. Ist das gesetzlich geregelt? Oder meinst du den höheren Betrag im Anspruch bzw. den Zuschlag für Alleinerziehende? Andere Sachen habe ich nicht bei mir auf dem Bescheid.

  • Wurde bei dir auch berücksichtigt, dass AE einen höheren Anspruch haben? Bei uns in Berlin sind das 10% ( Miete, NK und Größe)....


    Ich habe mal recherchiert. Normal haben Alleinerziehende KEINEN höheren Anspruch beim Wohnraum. Dazu habe ich ein Urteil gefunden. Demzufolge würde das schon wegfallen.

  • Ich habe mal recherchiert. Normal haben Alleinerziehende KEINEN höheren Anspruch beim Wohnraum. Dazu habe ich ein Urteil gefunden. Demzufolge würde das schon wegfallen.


    Kann ich bestätigen, den gibt es z. B: bei uns auch nicht, und ich denke, wenn es einen gibt, dann ist das nur Kulanz vom Amt, einen Anspruch ganz gewiß nicht....


    Ich hatte ja auch so eine Aufforderung, die Kosten zu senken und genau wie bei Dir ging es eigentlich nur um die Kaltmiete. Habe über Monate alle Wohnungsanzeigen gesammelt, welche von der Quadratmeterzahl angemessen waren. Die Preise wenn sie angegeben waren, waren sie schon alle erhöht. Wenn nichts dabei stand, habe ich dort angerufen und danach gefragt: War auch alles viel zu teuer. Hab alles notiert. Immobilienscout habe ich auch 1x wöchentlich durchgeforstet und Screenshots gemacht. Im Ernstfall mußt Du beweisen, dass es "angemessene" Wohnungen nicht gibt und dann MÜSSEN sie die volle Miete zahlen.


    Bei mir war die Aufforderung zur Kostensenkung im ersten Bescheid integriert, deshalb habe ich dagegen sofort Widerspruch eingelegt und auch noch in 2 weiteren Punkten. Meinem Widerspruch wurde voll stattgegeben!

  • Der Mehrbedarf für AE ist lokal geregelt. In Berlin zum Beispiel in der WAV.
    Wie das bei dir geregelt, musst du lokal schauen. Normalerweise wird sich da am örtlichen Mietspiegel orientiert.
    Wichtig ist jedoch das Sammeln der Wohnungsangebote, damit du das Nichtvorhandensein von Wohnraum auch dokumentieren kannst.


    Wenn du 89m² inkl. Dachschräge hast, dann sind das nach DIN weniger...
    DIN sagt aus, m² gelten voll bis 2 m Deckenhöhe, m² in Dachschräge unter 2 m nur 50%...
    Würde ich dann mal nachmessen... vielleicht zahlst du ja auch zuviel Miete....



    edit: Im § 22 SGB II steht in Absatz 1: "... Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre..."
    Fordere das Jobcenter schriftlich auf, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für die vermeintlich 18€ zu hohen Kosten innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens schriftlich vorzutragen.

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